Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
31 Aug 25
0€
02 Apr 2025
Aufruf zu Einschreibungen
31 Aug 2025
Letzter Termin
5
Monate
01 Nov 2025
Benachrichtigungsdatum
20 Nov 2025
30 Nov 2025
Festival Start: 20 November 2025 Festival Ende: 30 November 2025
Muestra de Cine de Lanzarote ist ein Projekt, das von der Asociación Tenique Cultural organisiert wird, einer gemeinnützigen Organisation, deren Hauptziele darin bestehen, unabhängige Filme zu fördern, zu verbreiten und zu diskutieren, den lokalen Kontext zu analysieren und ihn mit der globalen Ebene zu verbinden. Die 15. Ausgabe des Projekts ist für den Zeitraum vom 20. bis 30. November 2025 geplant.
Die Aufforderung zur Einreichung von Filmen wird zwischen dem 2. April und dem 31. August 2025 eröffnet. Filme können für die beiden Wettbewerbssektionen eingereicht werden: für die offizielle Abteilung für Langfilme, die mit einem Preis von 6.500 Euro dotiert ist, und für die Sektion Cruce de caminos: Filmmakers from the Canaries, dotiert mit einem Preis von 1.200 Euro. Der Preis wird in den ersten vier Monaten des Jahres ausgezahlt.
Alle Einzelheiten zur Ausschreibung finden Sie in den Teilnahmebedingungen.
REGISTRIERUNGEN AUF DIESER PLATTFORM SIND NICHT ERLAUBT, ES WERDEN NUR DIE TITEL AKZEPTIERT, DIE IN DER OFFIZIELLEN FORM REGISTRIERT SIND (https://forms.gle/e4dNP3SejrkrYTJcA)
1. EINFÜHRUNG
Muestra de Cine de Lanzarote ist ein Projekt, das von der Asociación Tenique Cultural organisiert wird, einer gemeinnützigen Organisation, deren Hauptziele darin bestehen, unabhängige Filme zu fördern, auszustellen und zu diskutieren, den lokalen Kontext zu analysieren und ihn mit der globalen Ebene zu verbinden.
Die 15. Ausgabe des Projekts ist für den Zeitraum vom 20. bis 30. November 2025 geplant.
2. ABSCHNITTE
Im Rahmen einer öffentlichen Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen werden zwei Kategorien festgelegt:
- Offizielle Sektion für Spielfilme
- Cruce de caminos: Filmemacher von den Kanarischen Inseln
3. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Alle Filme müssen am oder nach dem 1. Januar 2024 produziert worden sein.
Um die Verbreitung der Filme an ein möglichst breites nationales und internationales Publikum zu erleichtern, ist für die Auswahl der Filme kein Premierenstatus erforderlich.
Filme, die in früheren Ausgaben registriert wurden, können sich nicht erneut bewerben.
4. SPEZIFISCHE BEDINGUNGEN
4.1. Bedingungen für den offiziellen Teil von Spielfilmen
Dies ist eine Wettbewerbskategorie, die Spielfilmen aller Genres und aus jedem Land und jeder Nationalität offen steht.
Für die Zwecke dieses Wettbewerbs ist ein Langfilm jeder Film mit einer Dauer von 40 Minuten oder mehr.
Es gibt einen einzigen Preis für den besten Film in der offiziellen Auswahl im Wert von 6.500€ (sechstausendfünfhundert) Euro, der nicht für nichtig erklärt werden kann. Dieser Betrag unterliegt den in den zum Zeitpunkt der Zahlung geltenden Rechtsvorschriften festgelegten Einbehaltungen, die in der Preisvergabe enthalten sind. Der Preis wird in zwei Teile aufgeteilt. 75% gehen an die Person oder Personen, die für die Regie des Films verantwortlich sind, die anderen 25% gehen an die Verleihgesellschaft des Films. Für den Fall, dass eine dieser Personen ihre Inkassorechte vertraglich an Dritte (Produktionsfirmen, Vertreter usw.) abgetreten oder delegiert hat, muss sie der Organisation von La Muestra schriftlich mitteilen, dass zuvor ein Vertrag über die Übertragung von Rechten besteht. Der Preis wird in den ersten vier Monaten des Jahres ausgezahlt.
Muestra de Cine de Lanzarote bewahrt ein Exemplar des preisgekrönten Films für sein Archiv auf und kann ihn in den Folgejahren in bis zu zwei Sessions im Rahmen seines Jahresprogramms für kulturelle und gemeinnützige Zwecke zeigen.
Die Organisation von Muestra de Cine de Lanzarote ernennt eine Jury mit mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern, die ihre Entscheidungen öffentlich erörtern und deren Entscheidung endgültig ist. An der öffentlichen Beratung der Jury dürfen keine Personen teilnehmen, die ein direktes Interesse an den im Wettbewerb befindlichen Filmen haben.
Die Leitung von La Muestra oder ein Vertreter des Projekts kann bei den Beratungen der Jury, die persönlich oder online stattfinden kann, anwesend sein und das Recht haben, zu sprechen, aber nicht zu stimmen.
Der Gewinnerfilm muss das Bild, das Muestra de Cine de Lanzarote zur Verfügung stellen wird, im Vorspann jedes Exemplars enthalten, das nach der Veranstaltung gezeigt wird, sowohl in Kopien für die Theaterausstellung als auch in Kopien für inländische Zwecke (Blu-ray, DVD oder Internet) sowie in jeder Art von Werbematerial, das verwendet wird.
Das Preisgeld wird nach Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen der Organisation des Festivals und dem preisgekrönten Film ausgezahlt, in der die Erfüllung dieser Bedingungen festgelegt ist.
Sobald ein Beitrag eingereicht wurde, kann er nicht zurückgezogen werden.
Während der Muestra de Cine de Lanzarote kann die Organisation die ausgewählten Filme maximal zweimal ausstellen, mit Ausnahme des Gewinnerfilms, der dreimal ausgestellt werden kann. Zu diesem Zweck treten die Produktionsfirmen die Rechte für die öffentliche Vorführung der Filme für die Dauer des Festivals ab, ohne dass dem Festival Kosten entstehen.
4.2. Bedingungen für die Sektion Cruce de caminos: Filmemacher von den Kanaren
Die Sektion Cruce de caminos: Filmmakers from the Canaries steht Kurzfilmen offen, die auf den Kanarischen Inseln produziert und/oder gedreht wurden oder von Filmemachern inszeniert werden, die auf den Kanarischen Inseln geboren sind oder dort ansässig sind. Diese Bedingung muss mit offiziellen Unterlagen bestätigt werden.
Die maximale Dauer von Kurzfilmen beträgt 30 Minuten.
Die Sektion wird einen Wettbewerbscharakter haben und einen Preis von 1.200€ (eintausendzweihundert Euro) für die Person oder Personen vergeben, die für die Regie des besten Kurzfilms verantwortlich sind. Dieser Betrag unterliegt den in den zum Zeitpunkt der Zahlung geltenden Rechtsvorschriften festgelegten Abzügen, die in der Preisvergabe enthalten sind.
Die Jury dieser Sektion wird dieselbe sein wie die der offiziellen Sektionen, obwohl ihre Beratungen hinter verschlossenen Türen stattfinden werden.
5. EINTRAG
Die Frist für Filmeinsendungen ist zwischen dem 1. April 2025 und dem 31. August 2025 um 23:59 Uhr (GMT+ 01:00 Uhr, kanarische Zeit).
Produzenten oder Verleiher, die daran interessiert sind, ihre Werke zu registrieren, tun dies ausschließlich über das Formular, das auf der offiziellen Website des Lanzarote Film Festivals verfügbar ist: www.muestradecinedelanzarote.com.
Der Zugang zur Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen kann zwar von externen Plattformen aus erfolgen, es werden jedoch nur Anträge akzeptiert, die über das Formular auf der Website des Festivals formalisiert wurden.
Die Registrierung von Filmen ist völlig kostenlos und es fallen keine Gebühren an.
Filme werden nicht zur Bewertung in physischen Formaten (DVD, Blu-ray, USB...) akzeptiert.
Alle Werke müssen in ihrer Originalsprache eingereicht werden. Wenn die Originalversion in einer anderen Sprache als Spanisch verfasst ist, muss sie mit spanischen oder englischen Untertiteln eingereicht werden.
6. BEDINGUNGEN FÜR AUSGEWÄHLTE FILME
6.1. Versand von Kopien für die Ausstellung
Die Frist für die Einreichung von Ausstellungsdrucken ausgewählter Filme ist der 20. Oktober 2025.
In ihrem Engagement für ökologische Nachhaltigkeit fördert La Muestra de Cine de Lanzarote den Versand von Exemplaren, vorzugsweise online.
Die von Muestra de Cine de Lanzarote akzeptierten Formate sind DCP und hochauflösende digitale Dateien. Darüber hinaus benötigt das Festival als Sicherungskopie eine digitale Datei im H.264-Format oder ähnlichem.
Die ausgewählten Filme müssen über eine Vorführkopie mit Untertiteln auf Spanisch (falls dies nicht die Originalsprache ist) oder auf Englisch verfügen. Es wird auch verpflichtend sein, eine Dialogliste auf Spanisch oder Englisch zu senden.
Die Anwesenheit des Regisseurs auf dem Festival wird als Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb erforderlich sein. Die Kosten werden von den Organisatoren übernommen.
6.2. Werbematerial
Zusätzlich zu den Ausstellungsdrucken müssen die für die ausgewählten Filme verantwortlichen Personen bis zum 20. Oktober 2025 mindestens die folgenden Materialien einsenden und ihnen die Verwendung zuweisen:
- Link zum Ansehen mit Passwort
- Hochauflösendes Poster des Films
- Mindestens drei Filmstills in hoher Auflösung aus dem Film
- Ein Videoclip mit mindestens zwei Minuten Filmmaterial
- Trailer des Films
- Biofilmografie des Regisseurs
- Hochauflösendes Foto des Regisseurs
- Zusammenfassung des Films
- Technische und künstlerische Spezifikationen (Originaltitel, internationaler Titel, Regie, Drehbuch, Fotografie, Schnitt, Produktionsländer, Produktionsdatum, Originalsprache, Untertitelsprache, Format, Dauer, Festivals und Auszeichnungen)
7. AKZEPTANZ VON VORSCHRIFTEN
Die Teilnahme an Muestra de Cine de Lanzarote setzt die Annahme der oben genannten Bestimmungen voraus. Diese Regeln werden von der Organisation von Muestra de Cine de Lanzarote angewendet und ausgelegt.
Muestra de Cine de Lanzarote behält sich das Recht vor, ihre Aktivitäten einseitig ganz oder teilweise abzusagen, falls die Gesundheitssituation oder ein anderes Ereignis, auf das sie keinen Einfluss hat, einen reibungslosen Ablauf verhindert. Alle möglichen Zweifel, die sich aus der Auslegung dieser Regeln ergeben, werden von der Leitung des Lanzarote Film Festivals ausgeräumt.
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
31 Aug 25
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
31 Aug 25