Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
31 Mai 25
0€
16 Okt 2024
Aufruf zu Einschreibungen
31 Mai 2025
Letzter Termin
6
Monate
01 Aug 2025
Benachrichtigungsdatum
19 Aug 2025
22 Aug 2025
Festival Start: 19 August 2025 Festival Ende: 22 August 2025
DAS GIJÓN 2025 FESTIVAL
4. MUSIKDOKUMENTARFILMFESTIVAL IN GIJÓN
August 2025
REGELN
DAS GIJÓN 2025 FESTIVAL
2. MUSIKDOKUMENTARFILMFESTIVAL VON GIJÓN
19. bis 22. August 2025
1. Die Regeln gelten für alle Teilnehmer von THE SHOW 2025.
2. Die Anzahl der Werke pro Autor ist unbegrenzt, sofern sie nach dem 1. September 2023 entstanden sind.
3. Alle für den Wettbewerb eingereichten Stücke müssen original sein. Durch die Unterzeichnung dieser Rechtsgrundlagen bestätigen die Teilnehmer, dass sie die Urheberschaft und damit die geistigen Eigentumsrechte (oder die autorisierte Lizenz zur Nutzung des Stücks durch seine Eigentümer) sowie die Abtretung der Rechte am Bild der Personen, die darin erscheinen, abtreten.
4. Im Falle eines Verstoßes gegen die Urheberschaft ist allein und ausschließlich die Person verantwortlich, die den Kurzfilm eingereicht hat, und trägt daher die Konsequenzen, die sich aus Ansprüchen oder rechtlichen Schritten jeglicher Art ergeben. Folglich ist die Organisation von allen Konflikten ausgenommen, die sich aus der Nichtautorschaft der präsentierten Werke ergeben.
5. Im Rahmen des Festivals werden zwei Sektionen eingerichtet.
5.1. Sektion Offizielle Spielfilme: Wettbewerb für internationale Spielfilme.
6. Preise.
Es werden zwei Hauptpreise verliehen.
6.1 Preis für den besten Spielfilm.
6.2 Bester öffentlicher Film
7. Die Zusendung der Werke und deren Registrierung können nur über Festhome (www.festhome.com) erfolgen.
8. Arbeiten können bis zum 31. Mai 2025 eingereicht werden.
9. Das Festival wird alle Teilnehmer 2 Wochen vor Beginn des Wettbewerbs per E-Mail über die Werke informieren, aus denen die offizielle Auswahl besteht. Die Vorführkopie in digitalem Format wird ebenfalls für jeden ausgewählten Film per E-Mail angefordert.
10. Das Thema des zu präsentierenden Werks ist frei, sofern das Thema dem Musikgenre entspricht.
10.1 Die Organisation des Festivals behält sich das Recht vor, Werke zu ignorieren, die nicht den Regeln entsprechen oder nicht ein Mindestmaß an Qualität aufweisen (wir werden rigoros bei Werken vorgehen, die das Format der Zusendung der Werke nicht einhalten oder die für die Dauer der Vorführungen festgelegte Zeit überschreiten).
10.2 Untertitel.
Wenn der Film untertitelt werden muss, muss das Unternehmen, das den Film bereitstellt, das entsprechende Material bereitstellen: Referenzlink, DVD oder Blu-Ray und Liste der Dialoge und/oder Untertitel. Das Festival wird diese Materialien nicht zurückgeben, da sie am Ende des Festivals vernichtet werden. Wenn der Film auf spanischem Gebiet vertrieben wird, muss die Vertriebsgesellschaft dem Festival eine Kopie der OV-Vorführung mit spanischen Untertiteln zur Verfügung stellen.
10.3 Screening-Formate.
Die ausgewählten Werke werden in folgenden Formaten gezeigt:
Digitale Datei in HD-Qualität (.mov oder .mp4). Die bereitgestellte Datei muss die endgültige Version des Films ohne Untertitel sein. Untertitel müssen als separate Dateien im.srt-Format bereitgestellt werden. Die Codecs müssen h.264 oder h.265 sein.
10.4 Die für den Wettbewerb eingereichten Exemplare werden von der Festivalorganisation auf unbestimmte Zeit aufbewahrt und sind Teil des Archivmaterials. Sie können für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.
10.5 Die Entscheidungen des Auswahlausschusses und der Jury sind endgültig.
10.6 Die Abstimmung und die Entscheidung der Jury sind geheim, persönlich und unwiderruflich. Die Abstimmung erfolgt mit einfacher Mehrheit und wird erst bei der Preisverleihung veröffentlicht. Anschließend wird es auf den verschiedenen Kanälen des Festivals und in anderen Medien veröffentlicht.
11. Die Teilnehmer treten dem Festival die Rechte zur vollständigen oder teilweisen Reproduktion der präsentierten Werke ab, und zwar sowohl im Rahmen des Wettbewerbs als auch in allen Medien, die dieses Festival verwendet, um sich bekannt zu machen und für sich selbst zu werben. Dies bedeutet nicht den Verlust des Urheberrechts durch ihre Eigentümer, sondern die Übertragung dieser Rechte für nichtkommerzielle Zwecke im Zusammenhang mit dem Festival.
11.1. Die Teilnehmer ermächtigen das Festival, ihren Namen sowie die teilnehmenden Werke, die in diesen Stücken enthaltenen Bilder und Standbilder für alle Veranstaltungen, die die Organisation während des gesamten Kalenderjahres durchführt, zu verwenden, zu reproduzieren und zu verbreiten, sofern dabei der Grundsatz der Gemeinnützigkeit gewahrt bleibt.
11.2. Alle zusätzlichen Informationen oder Klarstellungen werden per E-Mail zur Verfügung gestellt.
12. Alle Teilnehmer akzeptieren als Teilnehmer diese Regeln in ihrer Gesamtheit sowie die Lösung aller Probleme, die nicht unter diese Regeln fallen, durch die Organisation. Im Zweifelsfall haben die Kriterien der Festivalorganisatoren Vorrang.
13. Die Organisation behält sich das Recht vor, diese Regeln zu ändern.
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
31 Mai 25