Noctambulante Convocatoria oficial de Cine De Horror Y Fantasía (1)

Noctambulante



Fristen

25 Apr 2025
Aufruf zu Einschreibungen

14 Aug 2025
Letzter Termin

3
Monate

22 Sep 2025
Benachrichtigungsdatum

24 Okt 2025
28 Okt 2025

Adresse

Eje Central 725,  03300, México, Ciudad de México, Mexico


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival >1' 29'<
Spielfilmfestival >60' 120'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Genres
 Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Produktionsdatum: Jede
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  >1' 29'<
 Spielfilme  >60' 120'<
 Jede Sprache
 Untertitel 
Spanish
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Photo of Noctambulante Convocatoria oficial de Cine De Horror Y Fantasía
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German ML


Festival Start: 24 Oktober 2025      Festival Ende: 28 Oktober 2025

OFFIZIELLER AUFRUF ZUR EINREICHUNG VON BEITRÄGEN — NOCTAMBULANTE 2025

Noctambulante ist ein Vorzeigeprojekt für Horror- und Fantasy-Filme mit 16 Jahren Erfahrung in Mexiko-Stadt. Was als Filmclub begann, hat sich zu einem Meilenstein für Fans fantastischer Kinos entwickelt. Es hat eine leidenschaftliche Community aufgebaut und die Liebe zum Genre durch abendliche Vorführungen an verschiedenen Orten in der Stadt gefördert.

Im Laufe der Jahre hat Noctambulante das Kino über die traditionellen Theater hinaus gebracht und immersive Erlebnisse in einzigartigen Umgebungen geschaffen — von Parks und Plätzen bis hin zu historischen Stätten und Orten unter freiem Himmel. Ihre Mission ist es, Horror- und Fantasy-Filme einem neuen Publikum zugänglich zu machen und eine Plattform für die Ausstellung nationaler und internationaler Produktionen zu bieten, die selten in kommerziellen Kinos Platz finden.

Neben der Ausstellung engagiert sich Noctambulante für die Förderung der Filmproduktion in Mexiko. Durch Ausschreibungen, die in verschiedene Kategorien unterteilt sind, eröffnet das Projekt Möglichkeiten für die Schaffung eines Genrefilms, wobei der Schwerpunkt auf den Vorschlägen von Universitätsstudenten und aufstrebenden Talenten liegt.

1. TEILNAHMEBEDINGUNGEN

1.1 Die Ausschreibung steht sowohl nationalen als auch internationalen Filmemachern ohne Alters- oder Nationalitätsbeschränkungen offen.

1.2 Die eingereichten Arbeiten werden für die folgenden Wettbewerbsbereiche berücksichtigt:

Mexikanischer Horror-Spielfilm

Mexikanischer Terror-Spielfilm

Mexikanischer Horror-Kurzfilm

Mexikanischer Terror-Kurzfilm

Mexikanischer animierter Terror-Kurzfilm

Mexikanischer animierter Horror-Kurzfilm

Internationaler Horror-Spielfilm

Internationaler Terror-Spielfilm

Iberoamerikanischer Horror-Spielfilm

Iberoamerikanischer Terror-Kurzfilm

Internationaler Horror-Kurzfilm

Internationaler Terror-Kurzfilm

Internationaler animierter Horror-Kurzfilm

Internationaler animierter Terror-Kurzfilm

Horror- oder Terror-Kurzfilm an der Universität

Horror- oder Terror-Kurzfilm für Kinder

1.3 Filme, die nicht für den Wettbewerb ausgewählt wurden, können für parallele Ausstellungsbereiche in Betracht gezogen werden.

1.4 NOCTAMBULANTE zahlt keine Vorführgebühren für Filme im Wettbewerb.

1.5 Produktionen, die in einem beliebigen Originalformat hergestellt wurden, werden akzeptiert.

1.6 Es werden nur Werke akzeptiert, die ab 2020 produziert wurden.

1.7 Filme, die zuvor für frühere Ausgaben eingereicht und nicht ausgewählt wurden, werden nicht akzeptiert.

1.8 Spielfilme, die bereits vor der Ausgabe 2025 in Mexiko-Stadt gezeigt wurden, dürfen nicht am Wettbewerb teilnehmen, können aber für eine Ausstellung in Betracht gezogen werden.

1.9 Die Organisatoren werden die Bedingungen für Streaming-Ausstellungen, die nur in Mexiko über eine spezielle Plattform verfügbar sein werden, mit den Filmemachern abstimmen.

2. EINREICHUNG

2.1 Die Einreichungsfrist beginnt mit der Veröffentlichung dieser Ausschreibung.

2.2 Die Einreichungen und die Lieferung des Screeners müssen ausschließlich über Festhome erfolgen.

2.3 Die Autoren sind für die Rechte an ihren Werken verantwortlich.

2.4 Einreichungen mexikanischer und internationaler Kurz- und Spielfilme müssen eine Erklärung zur urheberrechtlichen Verantwortung enthalten, die das Festival von jeglichen Rechtsstreitigkeiten befreit.

2.5 Einsendeschluss ist der 14. August 2025.

3. AUSWAHL UND SCREENING

3.1 Die Entscheidungen des Auswahlausschusses sind endgültig und können nicht angefochten werden.

3.2 Die Organisation legt die Termine und die Reihenfolge der Auswahlverfahren fest.

3.3 Die Vorführungen werden über Blu-Ray oder digitale Formate an alternativen Orten und/oder per Streaming abgehalten.

3.4 Werke in anderen Sprachen als Spanisch müssen Untertitel in Spanisch oder Englisch enthalten.

3.5 Screening-Kopien müssen in den von der Organisation festgelegten Formaten und innerhalb der von der Organisation festgelegten Fristen eingereicht werden.

3.6 Gewinnerfilme und Kurzfilme können auf den Partnerveranstaltungen des Festivals gezeigt werden.

3.7 NOCTAMBULANTE kann ausgewählte Werke im Rahmen von Festivalverlängerungen in anderen Bundesstaaten programmieren, wobei die Urheber davon in Kenntnis gesetzt werden.

3.8 Die Organisation kann Spiel- und Kurzfilme zur Teilnahme am Wettbewerb einladen, ohne deren Auswahl zu garantieren.

3.9 Zulässige Laufzeiten:

Spielfilme: 60 bis 120 Minuten (einschließlich Credits)

Kurzfilme: 1 bis 29 Minuten (einschließlich Credits)

Mittellange Filme (30 bis 59 Minuten) können nach Ermessen der Organisation programmiert werden.

3.10 Die Organisation behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen an der Programmierung vorzunehmen.

4. EINREICHUNG AUSGEWÄHLTER FILME

4.1 Vorführkopien müssen innerhalb der mit der Organisation vereinbarten Fristen eingereicht werden.

5. JURY

5.1 Die Jury wird sich aus nationalen und internationalen Filmemachern und Spezialisten zusammensetzen.

5.2 Die Entscheidung der Jury ist endgültig und kann jede Kategorie für nichtig erklären.

6. ANNAHME DER BEDINGUNGEN

6.1 Die Organisation wird alle Zweifel ausräumen und ihre Entscheidungen sind endgültig.

6.2 Das Einreichen eines Beitrags setzt die Annahme dieser Bedingungen voraus.

6.3 Die Organisation kann Auszüge der ausgewählten Werke für Werbezwecke in sozialen Medien, im Fernsehen und anderen Medien verwenden.









  

 
  

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