Einsendungs-Frist
31 Okt 27
0.28€
10 Sep 2026
Aufruf zu Einschreibungen
31 Jan 2027
Frühe Frist
31 Mai 2027
Standard-Frist
31 Aug 2027
Späte Frist
31 Okt 2027
Verlängerte Frist
13
Monate
26 Nov 2027
Benachrichtigungsdatum
25 Nov 2027
27 Nov 2027
Festival Start: 25 November 2027 Festival Ende: 27 November 2027
Das Safari International Film Festival (SIFF) ist eine globale Feier des Kinos, des Geschichtenerzählens und des kulturellen Ausdrucks, die ins Leben gerufen wurde, um afrikanische Filmemacher mit Zuschauern, Filmemachern und kreativen Stimmen aus der ganzen Welt zu verbinden.
Das SIFF ist in Afrika verwurzelt und weltoffen. Es bietet eine Plattform für mutige, originelle und bedeutungsvolle Filme aus verschiedenen Genres, Kulturen und Filmtraditionen. Das Festival feiert aufstrebende Filmemacher zusammen mit etablierten Stimmen und bietet Möglichkeiten für Entdeckungen, Dialog, Zusammenarbeit und berufliche Weiterentwicklung.
Durch Filmvorführungen, Gespräche mit Filmemachern, Workshops, Netzwerkmöglichkeiten und branchenorientierte Aktivitäten möchte das SIFF ein Umfeld schaffen, in dem Geschichten Grenzen überschreiten können und Filmemacher dauerhafte Verbindungen aufbauen können.
Im Kern glaubt das Safari International Film Festival, dass Kino eine Reise ist — eine Reise, die es uns ermöglicht, verschiedenen Menschen, Kulturen, Realitäten und Perspektiven zu begegnen und uns gleichzeitig an die Erfahrungen zu erinnern, die wir teilen.
SIFF — Geschichten ohne Grenzen.
Global Lens Award
Preis für Kino ohne Grenzen
Globaler Preis für Geschichtenerzähler
Globaler Preis für kulturelle Vision
Bester internationaler Spielfilm
Bester internationaler Kurzfilm
Bester internationaler Dokumentarfilm
Bester internationaler Experimentalfilm
INTERNATIONALES SAFARI-FILMFESTIVAL (SIFF)
REGELN UND VORSCHRIFTEN
1. EIGNUNG
Das Safari International Film Festival (SIFF) steht Filmemachern aus Nigeria und der ganzen Welt offen.
Filme aller Nationalitäten, Kulturen, Sprachen und Hintergründe sind willkommen.
Das Festival akzeptiert Filme verschiedener Kategorien, darunter, aber nicht beschränkt auf:
Spielfilme
Kurzfilme
Dokumentarfilme
Kurze Dokumentarfilme
Animationsfilm
Experimentelle Filme
Filme für Studierende
Musikvideos
Webserie/ Episodischer Inhalt
Filme von aufstrebenden und etablierten Filmemachern
Sofern für eine bestimmte Kategorie nicht anders angegeben, können Filme unabhängig von ihrem Produktionsjahr eingereicht werden.
Es gibt keine Beschränkung auf das Herkunftsland des Films.
Filme, die zuvor auf anderen Festivals gezeigt, online uraufgeführt oder im Kino oder Fernsehen vertrieben wurden, können weiterhin teilnehmen, sofern in einer bestimmten Wettbewerbskategorie nichts anderes festgelegt ist.
2. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE EINREICHUNG
Alle Einreichungen müssen über die von SIFF benannte offizielle Einreichungsplattform eingereicht werden.
Filmemacher müssen genaue Informationen zu ihrem Film angeben, einschließlich Titel, Inhaltsangabe, Credits, Produktionsjahr, Herkunftsland, Laufzeit, Sprache und Kontaktinformationen.
Filme, die in anderen Sprachen als Englisch eingereicht werden, müssen englische Untertitel enthalten.
Eingereichte Filme müssen dem Auswahlausschuss des Festivals in dem vom SIFF gewünschten Format zugänglich sein.
Die Filmemacher sind dafür verantwortlich, dass ihre eingereichten Filmvorführungen vollständig, funktionsfähig und von angemessener Sehqualität sind.
Eine Einreichung gilt erst dann als vollständig, wenn alle erforderlichen Informationen und Materialien bereitgestellt wurden.
3. ORIGINALITÄT UND RECHTE
Mit der Einreichung eines Films bestätigt der Filmemacher, dass er über das gesetzliche Recht und die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um den Film beim SIFF einzureichen.
Der Filmemacher muss die erforderlichen Rechte an allen im Film enthaltenen Elementen, einschließlich Musik, Filmmaterial, Fotos, Kunstwerken, Aufführungen, Marken und anderen urheberrechtlich geschützten Materialien, besitzen oder erworben haben.
SIFF ist nicht verantwortlich für Urheber-, Eigentums-, Plagiat-, Lizenz- oder andere Rechtsstreitigkeiten, die sich aus einem eingereichten Film ergeben.
Jeder Film, bei dem festgestellt wird, dass er nicht autorisiertes urheberrechtlich geschütztes Material enthält, kann disqualifiziert werden.
Wenn ein Film ausgewählt wird, muss der Filmemacher möglicherweise zusätzliche Unterlagen vorlegen, die die mit dem Film verbundenen Rechte und Genehmigungen belegen.
4. AUSWAHLVERFAHREN
Alle eingereichten Filme werden vom SIFF-Auswahlteam und/oder von ernannten Festivalprogrammierern und Juroren geprüft.
Die Auswahlentscheidungen basieren auf künstlerischer Qualität, Storytelling, Originalität, technischer Umsetzung, kultureller Relevanz, Kreativität und Gesamtwirkung.
Die Entscheidung des Auswahlausschusses ist endgültig.
Die Einreichung garantiert keine Auswahl, Prüfung, Nominierung oder Auszeichnung.
Das SIFF behält sich das Recht vor, einen ausgewählten Film in die Kategorie oder das Programm einzuordnen, die es für am besten geeignet hält.
Das Festival behält sich das Recht vor, eine Einreichung abzulehnen oder zu disqualifizieren, die diesen Bestimmungen nicht entspricht.
5. AUSGEWÄHLTE FILME
Filmemacher, deren Filme ausgewählt wurden, werden über die bei der Einreichung angegebenen Kontaktinformationen benachrichtigt.
Ausgewählte Filmemacher müssen innerhalb der vom SIFF mitgeteilten Frist die erforderlichen Vorführmaterialien, Werbeinformationen, Filmstills, Poster, Trailer, Biografien der Filmemacher und anderes Werbematerial bereitstellen.
Wenn die erforderlichen Materialien nicht innerhalb der angegebenen Frist bereitgestellt werden, kann dies dazu führen, dass der Film aus dem Programm genommen wird.
Sobald ein Film offiziell ausgewählt und bestätigt wurde, darf er nicht ohne triftigen Grund und ohne vorherige Genehmigung der Festivalorganisatoren aus dem Festivalprogramm zurückgezogen werden.
6. FESTIVALVORFÜHRUNGEN UND WERBUNG
Mit der Einreichung eines Films erteilen Filmemacher dem SIFF die Erlaubnis, den ausgewählten Film im Rahmen des Festivalprogramms zu zeigen, sofern der Film offiziell ausgewählt wird.
Das SIFF kann genehmigtes Filmmaterial, einschließlich des Filmtitels, der Inhaltsangabe, des Posters, des Trailers, der Standbilder, des Namens des Filmemachers und kurze Auszüge, für Festivalwerbung, Werbung, soziale Medien, Webseiteninhalte, Pressemitteilungen, Kataloge und andere nichtkommerzielle Werbezwecke verwenden.
Das SIFF wird einen eingereichten Film nicht verkaufen oder kommerziell verwerten, ohne die entsprechende Genehmigung des Rechteinhabers einzuholen.
Die Vorführungstermine, Veranstaltungsorte, Formate und Programme des Festivals werden von SIFF festgelegt und können sich ändern.
7. AUSZEICHNUNGEN UND JURY
Ausgewählte Filme können in ihren jeweiligen Kategorien um offizielle SIFF-Preise konkurrieren.
Die Preise können durch eine ernannte Festivaljury, einen Auswahlausschuss, eine Publikumsabstimmung oder einen anderen offiziell angekündigten Mechanismus festgelegt werden.
Das Festival behält sich das Recht vor, Preiskategorien bei Bedarf hinzuzufügen, zu entfernen, zu kombinieren oder zu ändern.
Die Entscheidung der Jury ist endgültig.
Das SIFF kann sich dafür entscheiden, einen Preis in einer Kategorie nicht zu vergeben, wenn die Jury feststellt, dass kein Beitrag den erforderlichen Standards entspricht.
8. STATUS DER PREMIERE
Das SIFF kann bestimmte Auszeichnungen oder Programme so bezeichnen, dass sie einen bestimmten Premierenstatus erfordern.
Wenn der Premierenstatus erforderlich ist, wird die entsprechende Anforderung in den jeweiligen Kategorien- oder Einreichungsrichtlinien klar angegeben.
Die vorherige Vorführung, Online-Veröffentlichung, Fernsehübertragung, Kinostart oder Teilnahme an einem anderen Festival führt nicht automatisch dazu, dass ein Film nicht teilnahmeberechtigt ist, sofern in einer bestimmten SIFF-Kategorie nichts anderes angegeben ist.
9. GEBÜHREN
Gegebenenfalls sind die Einreichungsgebühren nicht erstattungsfähig.
Die Einreichungsgebühren decken die Verwaltungs- und Bewertungskosten im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Beiträge ab.
SIFF behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Gebührenbefreiungen, Rabatte, Frühbucherpreise oder Einreichfristen für Werbeaktionen anzubieten.
10. DISQUALIFIKATION
Ein Film kann disqualifiziert werden, wenn
Bei der Einreichung wurden falsche oder irreführende Informationen angegeben.
Der Filmemacher verfügt nicht über die erforderlichen Rechte, um den Film einzureichen.
Der Film enthält umfangreiches, nicht autorisiertes urheberrechtlich geschütztes Material.
Der eingereichte Film unterscheidet sich erheblich von der Version, die ohne vorherige Genehmigung zur Auswahl eingereicht wurde.
Erforderliche Vorführungs- oder Werbematerialien werden nicht innerhalb der angegebenen Frist bereitgestellt.
Die Einreichung verstößt gegen die geltenden SIFF-Regeln oder -Vorschriften.
Die von SIFF getroffenen Disqualifikationsentscheidungen sind endgültig.
11. VERANTWORTUNG DER FILMEMACHER
Mit der Einreichung eines Films verpflichtet sich der Filmemacher zur Einhaltung dieser Regeln und bestätigt, dass alle bereitgestellten Informationen korrekt sind.
Die Filmemacher sind dafür verantwortlich, ihre Kontaktinformationen auf dem neuesten Stand zu halten und innerhalb der geltenden Fristen auf offizielle SIFF-Mitteilungen zu antworten.
12. ANNAHME DER BEDINGUNGEN
Die Einreichung eines Films beim Safari International Film Festival bedeutet die Annahme dieser Regeln und Vorschriften.
SIFF behält sich das Recht vor, diese Regeln bei Bedarf auszulegen, zu ändern oder zu aktualisieren. Alle wesentlichen Änderungen werden über die offiziellen Kanäle des Festivals bekannt gegeben.
Für alle Einsendungen gilt die neueste Version der Regeln und Vorschriften.
13. KONTAKT
Bei Fragen zu Einreichungen, Teilnahmevoraussetzungen, Partnerschaften oder Festivalteilnahmen sollten sich Filmemacher über die offiziellen Kommunikationskanäle an das Safari International Film Festival wenden.
Das Internationale Filmfestival von Safari (SIFF)
Geschichten ohne Grenzen.
Einsendungs-Frist
31 Okt 27
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