Einsendungs-Frist
31 Dez 21
19.55$
20 Aug 2021
Aufruf zu Einschreibungen
15 Sep 2021
Frühe Frist
30 Nov 2021
Standard-Frist
31 Dez 2021
Späte Frist
31 Dez 2021
Festival geschlossen
20 Jan 2022
Benachrichtigungsdatum
31 Jan 2022
31 Jan 2022
Festival Start: 31 Januar 2022 Festival Ende: 31 Januar 2022
Das Sahasrara International Film Festival (SIFF) wird organisiert, um die internationalen Talente des Films zu identifizieren und zu fördern. Die Kunst des Filmemachens unterliegt drastischen Veränderungen in künstlerischen, technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen auf der ganzen Welt. SIFF ist eine Gelegenheit für Filmemacher aus aller Welt, die neuen Veränderungen im Filmemachen zu verstehen, zu analysieren und zu improvisieren. Das SIFF soll eines der größten und begehrtesten Filmfestivals der Welt sein. Es wird ein wertvolles Gedächtnis für die Filmbrüderlichkeit auf der ganzen Welt sein.
Das Sahasrara International Film Festival wird jedes Jahr in der ersten Dezemberwoche in der malerischen und entzückenden Stadt Trivandrum in Kerala stattfinden. Fast an der Südspitze des asiatischen Subkontinents und als eines der schönsten Touristenziele setzt Trivandrum die richtige Arena für SIFF. SIFF begrüßt Filmemacher, Künstler und technische Crew, Journalisten und all jene, die mit Filmindustrie und Filmindustrie verbunden sind, um an diesem Festival teilzunehmen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Spielfilme von mehr als 60 Minuten Laufzeit, Dokumentarfilme von mehr als 10 Minuten Laufzeit und Kurzfilme von mehr als 10 Minuten und weniger als 60 Minuten Laufzeit jedes Genres werden in das Sahasrara International Film Festival aufgenommen.
Filme der Herkunft aller Länder aus der ganzen Welt, jeder Sprache mit englischem Untertitel, werden in das Sahasrara International Film Festival aufgenommen.
Filme, die vor dem 30. September 2021 produziert werden, werden in das Sahasrara International Film Festival aufgenommen.
Mit der Einreichung eines Films beim Sahasrara International Film Festival (SIFF) bietet der Einreicher/Filmemacher SIFF hiermit unwiderruflich das Recht an, den Film zu Zeiten, die von der Festivalleitung nach eigenem Ermessen zu bestimmen sind, an den Vorführplätzen von SIFF zu zeigen. Dieses Recht des Festivals, den Film an den Veranstaltungs- und Vorführstandorten zu zeigen, wird nicht als Verpflichtung gegenüber irgendeiner Partei ausgelegt.
Der Absender versteht und erklärt sich damit einverstanden, dass der Absender nach der Annahme des Films des Einsenders für das Festival kein Recht hat, den Film aus dem Festival zu entfernen.
Der Einreicher räumt Festival unwiderruflich das Recht ein, einen Trailer des Films zu Werbezwecken zu verwenden, wenn der Film für die Filmvorführung auf dem Festival ausgewählt wird.
Wird ein Film vom Festival akzeptiert, muss dem Festival eine Exemplar des Films am oder vor Ablauf der angegebenen Frist zur Verfügung gestellt werden, die mindestens zwei (2) Wochen ab dem Datum der Bekanntgabe beträgt. Blu-ray ist das Standardformat des Festivals für Live-, physische Vorführungen. File-Sharing und Streaming-Plattform-Uploads werden ebenfalls nach alleinigem Ermessen des Festivals akzeptiert.
Mit der Einreichung eines Films stimmt der Einreichende den Regeln und Bedingungen des Festivals zu, die dem Einreichenden vom Festival mitgeteilt wurden, zu und hält sich an diese fest.
Wird der Film zwischen dem Datum der Einreichung und dem Datum der Vorführung überarbeitet oder neu bearbeitet, so hat Festival das Recht, nach alleinigem Ermessen zu wählen, welche Version des Films gezeigt werden soll.
Festival behält sich das Recht vor, die Auswahl des Films zur Vorführung zu widerrufen, wenn Festival nach eigenem Ermessen feststellt, ob dies erforderlich wird. Auch wenn Festival die Auswahl des Films aus wichtigem Grund widerruft, bleiben die Bedingungen dieser Vereinbarung bindend und in Kraft.
Der Einreichende versichert hiermit, dass er die Bedingungen dieser Vereinbarung als Produzent/Rechteinhaber oder sein bevollmächtigter Vertreter akzeptiert und dass alle Informationen, die er während der Einreichung des Films zur Verfügung gestellt hat, korrekt sind und von Festival für Werbezwecke verwendet werden können.
Der Einreicher ist verpflichtet, das Sahasrara International Film Festival von allen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden und Aufwendungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltskosten und Kosten des Gerichts) freizustellen und schadlos zu halten, die aufgrund eines Anspruchs im Zusammenhang mit dem Film entstehen können Urheberrecht, Markenzeichen, Credits, Werbung, Screening und/oder Verlust oder Beschädigung der eingereichten Screening-Videos. Insbesondere gewährleistet der Submitter ausdrücklich, dass er alle erforderlichen Urheberrechtsbefugnisse für Originalwerke des Films erhalten hat.
Wird der Film als offizieller Film des Festivals ausgewählt und aus Gründen nicht vom Festival entfernt, so ist der Einreicher berechtigt, den Film als offizielle Auswahl des Internationalen Filmfestivals Sahasrara zu bewerben. Jegliche Prämien und Nominierungen, die dem Absender gewährt werden, können auf Dauer beworben werden.
Festival zahlt dem Antragsteller keine zusätzliche Entschädigung, zum Beispiel Screening-Gebühren oder Reisekostenerstattung, noch haftet er dem Absender unter keinen Umständen.
Das Festival ist nicht verantwortlich für Stornierung, Verschiebung, Formatänderung (z. B. ein reines Online-Ereignis) oder sonstige Leistungsstörungen, die sich aus Gründen ergeben, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Taten Gottes, Streiks oder andere Arbeitsstörungen, Geräteausfälle, Macht Ausfälle, Verzögerungen beim Transport, Unfähigkeit, Ressourcen zu erhalten, die für die Entstehung eines Ereignisses benötigt werden, Krieg, Terrorakte oder andere Gewalt, Unruhen, Epidemien, Überschwemmungen, Brände, ungewöhnlich schwere Wetterbedingungen, Unfälle, lebensbedrohliche Krankheiten oder andere Unfälle, deren Nichteintritt eine grundlegende Annahme, auf der der Einreicher einen Film eingereicht hat.
Einreichende und/oder Einreichende müssen bis zum Tag der Eröffnungsnacht des Festivals mindestens 16 Jahre alt sein.
Die Einreichungsgebühren sind für nicht akzeptierte Filme nicht erstattungsfähig. Einreichungsgebühren sind auch nicht erstattungsfähig für akzeptierte Filme, es sei denn, das gesamte Festival wird abgesagt und es werden kein Programmführer und andere Online-Formen von Filmankündigungen veröffentlicht, was eine höchst unwahrscheinliche Reihe von Umständen ist.
Projekte, die von Veranstaltern, Sponsoren und Mitgliedern des Festivals produziert und/oder geleitet werden, können nicht als Official Selection und Sonderveranstaltungen vorgeführt werden. Filme, die Festivalveranstalter, Sponsoren und Mitglieder als engagierte Schauspieler einschließen, unterliegen der gleichen restriktiven Politik.
Einsendungs-Frist
31 Dez 21
Einsendungs-Frist
31 Dez 21
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31 Dez 21
Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.