Stafford Film Festival (6)



Fristen

01 Mär 2024
Aufruf zu Einschreibungen

30 Nov 2024
Letzter Termin

8
Tage

28 Dez 2024
Benachrichtigungsdatum

11 Jan 2025
18 Feb 2025

Adresse

Eastgate Street,  ST16 2LT, Stafford, Staffordshire, United Kingdom


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival
Spielfilmfestival
Script / Pitch projects


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Produktionsdatum: Jede
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme 
 Spielfilme 
 Jede Sprache
 Jede Sprache
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Photo of Stafford Film Festival
Photo of Stafford Film Festival

Photo of Stafford Film Festival
Photo of Stafford Film Festival

English
German ML


Festival Start: 11 Januar 2025      Festival Ende: 18 Februar 2025

Das Stafford Film Festival (SFF) ist ein IMDb-Qualifikationswettbewerb für Filmemacher, Musiker und Fotografen weltweit, der im The Met in Stafford, Großbritannien, stattfindet. Wir unterstützen kreative Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund, unabhängig davon, ob sie ihre Karriere beginnen oder Führungskräfte auf ihrem Gebiet sind.

Unsere Kuratoren sind Spezialisten der Filmbranche, die an Projekten gearbeitet haben, die von No-Budget bis hin zu Kino-Blockbustern wie den Franchises Harry Potter und Fantastic Beasts reichen. Diese Experten haben Halbfinalisten, Finalisten und Gewinner ausgewählt und bekannt gegeben.

Unsere Juroren bewerten die Qualität des Filmemachens, der Musik und der Fotografie im Hinblick auf Kreativität und Fähigkeit, Geschichten zu erzählen.

Der bevollmächtigte Vertreter des unten genannten Projekts (im Folgenden das „Projekt“ genannt) gegenüber dem Stafford Film Festival Institute (im Folgenden das „Institut“ genannt) gegen Entgelt für das Stafford Film Festival (im Folgenden das „Festival“ genannt) bestätigt hiermit Folgendes:

1. Der Unterzeichnete versichert und garantiert dem Institut, dass: (a) Der Unterzeichnete ordnungsgemäß ermächtigt ist, im Namen des Unterzeichneten und im Namen aller anderen Personen oder Organisationen, die Eigentumsrechte, Lizenzen oder Interessen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf geistige Eigentumsrechte oder Vertriebslizenzen) an oder im Zusammenhang mit dem Projekt besitzen (zusammen und getrennt im Folgenden die „Eigentümer des Projekts“ genannt), dem Institut zu gestatten, dieses Projekt auf dem Festival auszustellen und die hierin dargelegte Zusagen, Zusicherungen und Gewährleistungen, (b) Die Ausstellung des Projekts im Festival wird weder gegen Gesetze noch gegen Rechte oder Einwilligungen einer natürlichen oder juristischen Person verstoßen, unabhängig davon, ob es sich um eine Theaterausstellung (live), digital oder eine Kombination davon handelt; und (c) das Projekt unterliegt keinen Rechtsstreitigkeiten, Schiedsverfahren oder anderen gegnerischen Ansprüchen oder Verfahren, und (d) das Projekt ist auch nicht Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten, Schiedsverfahren oder anderen nachteiligen Ansprüchen oder Verfahren, und (d) das Projekt kann vollständig öffentlich an einem physischen Ort oder digital, auch im Internet, über Social-Media-Plattformen gezeigt werden.

2. Der Unterzeichnete versichert und garantiert ferner im Namen des Unterzeichners und der Eigentümer des Projekts, dass die Ausstellung des Projekts auf dem Festival, ob live, digital oder in einer Kombination davon, keine Urheberrechte, Patente, Datenschutzrechte, Publizitätsrechte, Marken, Dienstleistungsmarken oder andere persönliche oder Eigentumsrechte einer Person oder Organisation verletzt oder verletzt, und dass das Projekt keine Verleumdung einer Person darstellt oder beinhaltet oder Entität. Alle Lizenzgebühren, Genehmigungsgebühren und andere Verpflichtungen jeglicher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Ausstellung des Projekts im oder im Zusammenhang mit dem Festival ergeben, wurden und werden rechtzeitig und vollständig bezahlt.

3. Für den Fall, dass das Projekt vom Institut zur Aufnahme in das Festival akzeptiert wird, bestätigt der Unterzeichner im Namen des Unterzeichners und der Eigentümer des Projekts, dass die Ausstellung oder Präsentation des Projekts durch das Institut auf dem Festival keine vertrauliche oder treuhänderische Beziehung zwischen dem Institut einerseits und dem Unterzeichner und/oder den Eigentümern des Projekts andererseits begründen wird und wird. Der Unterzeichner erkennt ferner im Namen des Unterzeichners und der Eigentümer des Projekts an, dass weder der Unterzeichner noch einer der Eigentümer des Projekts eine Entschädigung für eine solche Nutzung erhalten werden, obwohl einige Festivalpreise Geldprämien beinhalten können. Der Unterzeichner erkennt an, dass das Institut oder das Festival keinerlei Verpflichtungen übernehmen oder ihnen gegenüber impliziert werden können, falls, aufgrund oder als Ergebnis der Auswahl des Projekts für das Festival durch das Institut. Der Unterzeichner und die Eigentümer des Projekts verstehen und erkennen an, dass die Auswahl des Projekts für die Aufnahme in das Festival in keiner Weise eine ausdrückliche oder stillschweigende Billigung oder Genehmigung des Inhalts des Projekts oder einer darin geäußerten Meinung durch das Institut oder das Festival darstellt und auch nicht darstellt.

4. Der Unterzeichner erklärt sich damit einverstanden, das Institut und das Festival zusammen mit all ihren Eltern, Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeitern, Anwälten, kreativen Beratern, Vertretern und Vertretern (zusammen „Stafford Film Festival Related Parties“) von und gegen alle Ansprüche, Verluste, Verbindlichkeiten, Schäden, Gebühren und Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, aber nicht beschränkt auf zu angemessenen Anwalts- und sonstigen Kosten), die von einer natürlichen oder juristischen Person geltend gemacht werden können, oder können dem Institut, dem Festival oder mit dem Stafford Film Festival verbundenen Parteien jederzeit im Zusammenhang mit der Nutzung, Bearbeitung, Prüfung oder Ausstellung des Projekts oder des Instituts und/oder aufgrund eines Verstoßes oder einer angeblichen Verletzung von Zusicherungen des Unterzeichneten gegenüber dem Institut, dem Festival oder anderen mit dem Stafford Film Festival verbundenen Parteien entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5. Der Unterzeichnete garantiert und erklärt sich im Namen des Unterzeichners und aller Projekteigentümer damit einverstanden, dass das Projekt dem Institut freiwillig und ohne Versprechen oder Anreize vorgelegt wird und dass die Einreichung des Projekts weder eine Verpflichtung noch eine Verantwortung für das Institut, das Festival und/oder andere mit dem Stafford Film Festival verbundene Parteien auferlegt oder begründet, das Projekt zur Aufnahme in das Festival anzunehmen, das Projekt auf dem Festival auszustellen und die Einreichung zu bestätigen des Projekts oder zur Rückgabe von Projektmaterialien an der Unterzeichnete oder andere. Der Unterzeichnete erklärt sich ferner im Namen des Unterzeichners und der Eigentümer des Projekts sowie aller anderen Vertreter oder Personen, die mit dem Projekt in Verbindung stehen, damit einverstanden, dass der Unterzeichnete, die Eigentümer des Projekts und alle anderen Vertreter oder Personen, die mit dem Projekt in Verbindung stehen, gemeinsam und einzeln auf alle Rechte verzichten, verfallen, darauf verzichten und aufgeben, die uns sonst zur Geltendmachung von Ansprüchen oder zur Einleitung eines Verfahrens in einem beliebigen Forum zustehen könnten. oder ein Gericht gegen das Institut, das Festival oder ein Stafford Film Festival Verbundene Parteien, die auf der Einreichung, Ausstellung oder Nichtausstellung des Projekts beruhen, sich daraus ergeben oder anderweitig damit zusammenhängen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche im Zusammenhang mit der Nichtausstellung oder Weigerung, das Projekt auf dem Festival auszustellen, der Ausstellung oder Vermarktung des Projekts auf oder im Zusammenhang mit dem Festival, angeblichen mündlichen oder schriftlichen Erklärungen des Festivals oder seiner Vertreter in Bezug auf die Einreichung oder Ausstellung des Projekts und alle anderen Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Einreichung des Projekts ergeben), ob solche Ansprüche auf der Grundlage von Vertragstheorien, impliziten Verträgen, unerlaubten Handlungen, Gesetzen oder anderen Rechtstheorien (im Folgenden „Anspruch“). Für den Fall, dass ein Anspruch geltend gemacht oder eine Klage, ein Schiedsverfahren oder ein anderes Verfahren erhoben oder eingeleitet wird, die gegen die im unmittelbar vorhergehenden Satz dargelegte Vereinbarung verstoßen, erklären sich die Unterzeichneten im Namen der Unterzeichneten, die Eigentümer des Projekts und alle anderen Vertreter oder Personen, die mit dem Projekt verbunden sind, damit einverstanden, das Institut und das Festival von allen Ansprüchen, Verlusten, Verbindlichkeiten, Schäden, Gebühren und Ausgaben freizustellen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf auf angemessene Anwalts- und sonstige Kosten), die dem Institut entstehen, Festival und alle mit dem Stafford Film Festival verbundenen Parteien aufgrund oder im Zusammenhang mit einer solchen Forderung oder einer Klage, einem Schiedsverfahren oder einem anderen Verfahren, das gegen die in dieser Einreichungsvereinbarung dargelegten Zusicherungen und Vereinbarungen verstößt.

6. Ohne die Bestimmungen oder den Umfang der hier dargelegten Vereinbarungen in irgendeiner Weise einzuschränken, erklärt sich der Unterzeichnete ferner damit einverstanden und akzeptiert, dass für den Fall, dass ein Anspruch geltend gemacht wird oder eine Klage, ein Schiedsverfahren oder ein anderes Verfahren von dem Unterzeichneten, einem der Eigentümer des Projekts oder einem anderen Vertreter oder einer mit dem Projekt verbundenen Person unter Verstoß gegen die hier dargelegten Vereinbarungen erhoben oder eingeleitet wird, und für den weiteren Fall, dass ein Schiedsrichter oder ein anderes Gericht ermöglichen, dass ein solcher Anspruch trotz der in Absatz 5 festgelegten Ausnahmeregelung geltend gemacht wird Wie oben beschrieben, ist das einzige und maximale Rechtsmittel, das jeder Person oder Organisation, die einen Anspruch geltend macht, gewährt werden kann, eine Rückerstattung der Einreichungsgebühr, die im Zusammenhang mit der Einreichung des Projekts beim Institut als Gegenleistung für das Festival gezahlt wurde. Unter keinen Umständen stehen den Unterzeichnern, den Eigentümern des Projekts oder einer anderen Person oder Organisation, die das Projekt vertritt oder mit ihm verbunden ist, andere Rechtsbehelfe, einschließlich, aber nicht beschränkt auf tatsächliche, erwartete, vertrauliche, Folge-, Sonder-, Straf- oder exemplarische Schadensersatzansprüche oder andere Schadensersatzansprüche oder andere einstweilige, feststellende, vorläufige oder andere Rechtsbehelfe zur Verfügung.

7. Für den Fall, dass das Projekt vom Institut für Inklusion und Ausstellung im Festival akzeptiert wird und wenn der Unterzeichner oder die Eigentümer des Projekts und andere Vertreter oder Personen, die mit dem Projekt verbunden sind, vertragliche Verpflichtungen gegenüber Produzenten, Verleihern, Künstlern, Darstellern oder Crew in Bezug auf „Festivalvorteile“ haben (zu denen auch Produktionskredite, Vorführkarten, Festivalberechtigungen oder finanzielle Vergütungen gehören können), erklärt sich der Unterzeichner damit einverstanden und akzeptiert, dass diese „Festivalvorteile“ verwaltet werden müssen und vertrieben von Die Unterzeichner und/oder die Eigentümer des Projekts haben keinen Einfluss auf die Art oder den Umfang der vom Institut erbrachten Leistungen und das Institut trägt diesbezüglich keinerlei Verantwortung. Der Unterzeichner oder der Eigentümer des Projekts müssen dem Festival nach eigenem Ermessen und ohne Einschränkungen einen herunterladbaren Trailer für Werbezwecke zur Verfügung stellen.

8. Der Unterzeichnete garantiert und erklärt sich im Namen des Unterzeichners und aller Projekteigentümer damit einverstanden, dass das Institut keine Ansprüche, Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf den internen Prozess, den das Institut bei der Auswahl von Projekten für die Aufnahme in das Festival verwendet, abgegeben hat und dass die Einreichung des Projekts weder eine Verpflichtung noch eine Verantwortung für das Institut, das Festival oder ein Stafford Film Festival auferlegt oder begründet Nahestehende Parteien stellen den Unterzeichnern die Projektdaten zur Verfügung Eigentümer oder mit dem Projekt verbundene Parteien mit Kommentaren, Feedback oder anderen Informationen zur Besichtigung oder Prüfung des Projekts durch das Institut im Hinblick auf eine mögliche Aufnahme in das Festival.

9. Der Unterzeichnete garantiert und erklärt sich im Namen des Unterzeichners und aller Eigentümer des Projekts damit einverstanden, dass dem Institut und allen Personen, die vom Institut beschäftigt, unter Vertrag stehen oder anderweitig direkt mit dem Institut verbunden sind, das unwiderrufliche Recht eingeräumt wird, alle mit dem Projekt verbundenen digitalen Vermögenswerte anzusehen und/oder herunterzuladen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jegliche Darstellung des Projekts in Form von Videodateien, Standbildern, Vermögenswerte, die über das Internet gestreamt werden, und/oder alle anderen Vermögenswerte und Informationen vom Antragsteller auf dem Antrag angegeben. Alle oben genannten digitalen Ressourcen müssen aktiv und für das Institut zugänglich bleiben. Jede zufällige oder sonstige Verbreitung dieser Materialien liegt nicht in der Verantwortung des Instituts oder anderer mit dem Stafford Film Festival verbundener Parteien.

10. Der Unterzeichnete erklärt, dass, falls der Unterzeichnete das gesetzliche Mindestalter für den Abschluss von Verträgen im Staat seines Hauptwohnsitzes noch nicht erreicht hat, dem Institut eine unterschriebene schriftliche Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten des Unterzeichners vorgelegt wurde.

11. Ohne die Bestimmungen oder den Umfang dieser Einreichungsvereinbarung in irgendeiner Weise einzuschränken, erklärt sich der Unterzeichner im Namen des Unterzeichnenden und aller Eigentümer des Projekts damit einverstanden, dass alle Ansprüche, Streitigkeiten oder Kontroversen, die sich aus, in Verbindung mit oder anderweitig im Zusammenhang mit dem Projekt, dem Festival oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Ansprüche (wie dieser Begriff oben definiert ist) und alle anderen Ansprüche oder Klagegründe jeglicher Art, die sich aus dem tatsächlichen oder angeblicher Verstoß, Kündigung, Durchsetzung, Auslegung oder Gültigkeit dieser Bedingungen und Die Bedingungen sowie die Festlegung des Umfangs oder der Anwendbarkeit dieser Schiedsvereinbarung unterliegen den internen, materiellen Gesetzen des Staates und unterliegen einem ausschließlichen, verbindlichen Schiedsverfahren vor einem einzigen Schiedsrichter, der das einzige und ausschließliche Gerichtsverfahren für die Entscheidung solcher Ansprüche, Streitigkeiten oder Kontroversen darstellt. Der Schiedsrichter wird im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien ausgewählt. Der Schiedsrichter erlässt einen schriftlichen Schiedsspruch und ist vorbehaltlich der Bestimmungen von Absatz 6 berechtigt, finanzielle Erleichterungen zu gewähren. Der Unterzeichnete erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden und erkennt an, dass der Schiedsrichter nicht befugt ist, Straf- oder Musterschadensersatz zuzusprechen, und dass der Schiedsrichter auch nicht befugt ist, das Institut anzuweisen, das Projekt in das Festival aufzunehmen, oder eine einstweilige Verfügung oder einen nichtmonetären Rechtsbehelf auszusprechen. Der Schiedsrichter ist befugt, der in einem solchen Schiedsverfahren im Wesentlichen obsiegenden Partei ihre angemessenen Anwaltsgebühren, Kosten und Auslagen zuzusprechen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Erstattung des Anteils dieser Partei an den Gebühren und Verwaltungsgebühren des Schiedsrichters), und ist verpflichtet, dieser Partei ihre angemessenen Anwaltsgebühren, Kosten und Auslagen zuzuerkennen. Der Schiedsspruch des Schiedsrichters ist endgültig, bindend und unanfechtbar. Das Urteil über den Schiedsspruch des Schiedsrichters kann bei jedem zuständigen Bundes- oder Landesgericht des Staates gefällt werden. Mit der Zustimmung zu dieser ausschließlichen Schiedsklausel verzichtet der Unterzeichnete hiermit im Namen des Unterzeichneten und jedes einzelnen Eigentümers des Projekts auf alle Rechte oder Ansprüche, die der Unterzeichnete und/oder die Eigentümer des Projekts andernfalls gehabt hätten, um Ansprüche oder Ansprüche vor einem Bundes- oder Landesgericht gegen das Institut, das Festival oder eine mit dem Stafford Film Festival verbundene Partei geltend zu machen oder zu verhandeln, und verzichtet ferner auf verfällt und verzichtet auf jegliches Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren in Bezug auf diese Behauptung oder Ansprüche.

12. Die Unterzeichneten erkennen hiermit an, dass der Unterzeichnete das Recht hat, einen Anwalt seiner Wahl in Bezug auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Regeln und Vorschriften für die Einreichung eines Projekts beim Festival zu konsultieren. Mit dem Ausfüllen des Antrags zur Prüfung durch das Stafford Film Festival bestätigt der Unterzeichnete und erklärt sich damit einverstanden, dass der Unterzeichnete dies tut, nachdem er sich mit einem Anwalt beraten hat oder sich freiwillig oder freiwillig dafür entschieden hat, dies nicht ohne Zwang oder Zwang zu tun.

13. Verhaltenskodex: Das Stafford Film Festival Institute fördert ein Umfeld, in dem mutige, kreative und unverwechselbare Stimmen gefeiert werden. Das Sundance Institute setzt sich dafür ein, dass Filmemacher, ihre Teams und Festivalbesucher das Stafford Film Festival ohne Belästigung, Diskriminierung, Sexismus und bedrohliches oder respektloses Verhalten erleben können. Das Institut behält sich das Recht vor, eine Einladung zur Teilnahme am Festival für Personen, die sich an einem solchen Verhalten beteiligen, zurückzuziehen.

14. Der Unterzeichnete bestätigt hiermit im Namen aller Projekteigentümer, dass der Unterzeichnete die Regeln und Vorschriften für die Einreichung eines Projekts beim Festival gelesen und verstanden hat und dass die in diesen Regeln und Vorschriften enthaltenen Informationen alle an anderer Stelle erhaltenen Informationen ersetzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen, die in aktuellen Dokumenten mit häufig gestellten Fragen (FAQ) und/oder Regeln und Vorschriften aus früheren Jahren enthalten sind.

15. Mit dem Ausfüllen des Antrags zur Prüfung durch das Stafford Film Festival erklärt der Unterzeichnete im Namen des Unterzeichners und aller Projekteigentümer freiwillig und freiwillig alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bedingungen und Bestimmungen und erklärt sich damit einverstanden. Die Parteien erkennen an, dass das Festival, das Institut oder mit dem Stafford Film Festival verbundene Parteien gegenüber den Unterzeichnern oder den Eigentümern des Projekts keine mündlichen Zusicherungen, Anreize, Versprechen oder Zusicherungen jeglicher Art und keine Zusicherungen, Anreize, Versprechen oder Zusicherungen, die nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sind, abgegeben wurden.

16. Für den Fall, dass das Projekt für das Stafford Film Festival akzeptiert wird, schließen die Projekteigentümer eine Festivalteilnahmevereinbarung ab, die alle Bedingungen dieser Vereinbarung enthält. Diese Bedingungen sind und bleiben für die Unterzeichner, das Projekt und die Projekteigentümer verbindlich.

17. Das Porto, das für den Erhalt von Prämien erforderlich ist, muss von den Empfängern getragen werden, sofern dies erforderlich ist.










  Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.

  

 
  

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