Vegan Filmfestival Switzerland ()



Fristen

01 Jan 2019
Aufruf zu Einschreibungen

30 Sep 2019
Festival geschlossen

30 Nov 2019
Benachrichtigungsdatum

03 Apr 2020
05 Mai 2020

Adresse

, , , Sudan


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival
Spielfilmfestival


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Produktionsdatum: Jede
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme 
 Spielfilme 
 Jede Sprache
 Untertitel 
German French English
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Photo of Vegan Filmfestival Switzerland
Photo of Vegan Filmfestival Switzerland
Photo of Vegan Filmfestival Switzerland
Photo of Vegan Filmfestival Switzerland

English
German ML


Festival Start: 03 April 2020      Festival Ende: 05 Mai 2020

Einzigartiges und erstes veganes Filmfestival in der Schweiz. Wir zeigen Filme über Tierschutz & Aktivismus, Ethik, Umweltschutz, gesunde Ernährung im Rahmen eines veganen Lebensstils.

Das Event „vegan Film Festival Schweiz“ verbindet Nicht-Veganer und Veganer. Wir zeigen nicht nur Filme, sondern sind auch ein kulturelles Erlebnis - Musik, Performances, Soul Food - ein harmonisches, mitfühlendes und umweltfreundliches Event für alle, die sich über vegane Aktivitäten informieren und einen Einblick in das vegane Leben gewinnen wollen.

EINREICHUNGSVERTRAG

1. Jedes Festival wird in Bezug auf Einreichung, Bewertung und Programm als eigenständige Einheit behandelt. Im Rahmen Ihrer Einreichung werden Sie gefragt, ob Sie die in diesem Dokument festgelegten Bedingungen gelesen und akzeptiert haben. Indem Sie der Einreichung zustimmen, stimmen Sie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu und Ihre Bewerbung kann bearbeitet werden. Die Einreichung eines Films ist verbindlich und impliziert die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Filme, die vor 2017 produziert wurden, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen. Der gleiche Film darf nur einmal beim Festival eingereicht werden. Kurzfilme müssen eine maximale Dauer von 15 Minuten inklusive Credits haben. Die Funktionen müssen zwischen 60 und 150 Minuten liegen. Beiträge können narrative, animierte, künstlerische, dokumentarische, experimentelle oder Spielfilme sein und können von professionellen oder Amateurfilmemachern eingereicht werden.

3. Filmemacher aus allen Ländern können am Festival teilnehmen. Einträge in einer anderen Sprache als Deutsch, Französisch oder Italienisch müssen in Deutsch, Französisch oder Italienisch synchronisiert werden und/oder Untertitel in mindestens deutsch/französisch oder englisch/ maximale Lesbarkeit auf hellem oder dunklem Hintergrund enthalten.

4. Der Teilnehmer räumt dem Festival das Recht ein, den gesamten Beitrag zu kopieren und zu vervielfältigen, um den technischen Betrieb des Festivals in und durch alle bekannten oder später entwickelten Medienformate zu erleichtern. Bitte stellen Sie sicher, dass die digitale Videodatei, die Sie eingeben, die beste Kopie Ihres Films ist. Wenn Ihr Film ausgewählt wurde, werden Sie kontaktiert, um dies zu bestätigen.

5. Wenn Ihr Film ausgewählt ist, werden wir Sie kontaktieren, um eine separate Lizenzvereinbarung zu vereinbaren. Das Vegan Film Festival Schweiz (VFFS) kann verspätete Einreichungen nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen. Das Festival kann auch bestimmte Filme und Filmemacher nach eigenem Ermessen einladen oder ausschließen. Wenn VFFS darüber informiert wird, dass ein Film nicht das Originalwerk des Teilnehmers ist, hat VFFS das Recht, sich mit dem Teilnehmer in Verbindung zu setzen und einen gegenteiligen Nachweis zu verlangen. Nach sorgfältiger Prüfung dieser Beweise liegt die endgültige Entscheidung im alleinigen Ermessen von VFFS, den Film in der offiziellen Auswahl zu verlassen oder ihn abzulehnen - die Entscheidungen sind endgültig.

6. Mit der Einreichung eines Films erklärt der Antragsteller, dass er die Erlaubnis aller Eigentümer, Autoren, Autoren, Produzenten und/oder sonstigen Bevollmächtigten des Films erhalten hat, deren Erlaubnis erforderlich ist, den Film bei VFFS einzureichen und den Film auf dem Festival zu sehen, und dass er gelesen, verstanden und akzeptierte die Bedingungen. Mit der Einreichung des Films beim VFFS bestätigt der Antragsteller, dass er alle Rechte besitzt, die für die Vorführung des eingereichten Films auf diesem Filmfestival erforderlich sind.

7. Alle Teilnehmer entlassen VFFS, Sponsoren und deren Partner, Partner und Mitarbeiter hiermit von allen Haftungsansprüchen, Forderungen und Klageursachen für Ansprüche Dritter (einschließlich geistiger Eigentumsansprüche), Personenschäden und/oder Schäden, Diebstahl oder Verlust im Zusammenhang mit diesem Festival.

8. Der Teilnehmer räumt VFFS das Recht ein, Filme für Werbezwecke für das Festival und seine Aktivitäten in oder über alle heute bekannten oder später entwickelten Medienformate, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Internet, im gesamten Universum zu verwenden. Neben der Reproduktion von Standbildern und Clips ausgewählter Filme (weniger als 1 Minute) für alle Publikationen des veganen Schweizer Filmfestivals, Festival-Trailer, Presse- und TV-Reportagen können diese auch im Rahmen von Vorschau- und Bildungsveranstaltungen zur Förderung der Veranstaltung gezeigt werden. Alle Einreichungen werden vom Festival für Jury, On-Demand und Archivierungszwecke aufbewahrt.

9. Es gibt keine Gebühren für die Teilnahme am Festival. Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Miete oder andere Gebühren als für die Vorführung ihrer Filme auf dem Festival. Zur Deckung der Festivalkosten wird ein Eintrittspreis berechnet.

10. Die Teilnahme am Vegan Film Festival Schweiz erfordert das Verständnis und die Anerkennung dieser Bedingung. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der Vorschriften hat die Auslegung des Festivals Vorrang. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen kann zu einer Disqualifikation führen. Ein Film, der zur Vorführung ausgewählt wurde, kann aus folgenden Gründen aus dem Programm entfernt werden:

i. Ungelöste Streitigkeiten über den Besitz des Films, der potenzielle Probleme verursacht.
ii. Fälschung von Informationen auf dem Anmeldeformular.
iii.Jegliche Bedenken über die Vorführung des Films, wie von den Organisatoren des Festivals bestimmt.

Der Teilnehmer erkennt an und stimmt zu, dass alle Angelegenheiten nach eigenem Ermessen von den Festivalorganisatoren oder der Festivaljury entschieden werden.

Die Regeln und Bedingungen unterliegen schweizerischem Recht und alle Streitigkeiten, die nicht durch Konsultation zwischen den Parteien beigelegt werden, werden an die Gerichte von Solothurn, Schweiz, verwiesen.

  

 
  

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