Cinemana Mare Nostrum (6)



Fristen

13 Feb 2026
Aufruf zu Einschreibungen

11 Mai 2026
Letzter Termin

2
Monate

25 Jun 2026
Benachrichtigungsdatum

24 Jun 2026
26 Jun 2026

Adresse

Avenue Hédi Karray,  1082, Tunis, Tunis, Tunisia


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival >1' 20'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2024
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Erforderlich
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  >1' 20'<
 AI Tools 
 Jede Sprache
 Untertitel 
English French
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Photo of Cinemana Mare Nostrum
Photo of Cinemana Mare Nostrum
Photo of Cinemana Mare Nostrum
Photo of Cinemana Mare Nostrum

French
English
German ML


Festival Start: 24 Juni 2026      Festival Ende: 26 Juni 2026

Das Cinemana Festival wurde 2021 in den Büros der Alliance Française de Tunis gegründet.

Es ist ein Festival, das sich aufstrebenden tunesischen Kurzfilmen widmet und Filmstudenten, unabhängige Filmemacher und Kinoliebhaber zusammenbringt, um sich weiterzubilden, Branchenexperten zu treffen und ihre eigenen Arbeiten im Wettbewerb um Preise zu präsentieren.

Die Alliance Française, das weltweit größte assoziative Kulturnetzwerk, verfolgt zwei sich ergänzende strategische Ziele: die Förderung der französischen Sprache und die Entwicklung kultureller Projekte, die Vielfalt, Mobilität und interkulturellen Dialog fördern.

In diesem Zusammenhang hat die Alliance Française de Tunis die Gründung des Cinemana-Festivals ins Leben gerufen und unterstützt, das als wichtige Plattform für Ausbildung, berufliche Entwicklung und kulturelle Öffentlichkeitsarbeit konzipiert ist.

Cinemana richtet sich in erster Linie an junge Filmemacher, Studenten, unabhängige Filmemacher und Enthusiasten und bietet ihnen Möglichkeiten zur Ausbildung, Sichtbarkeit und Vernetzung mit Fachleuten der audiovisuellen Industrie. Das Festival fördert aufstrebende Talente durch spezielle Workshops, professionelle Treffen, Wettbewerbsvorführungen und gezielte künstlerische Betreuung. Es bietet einen praktischen Weg zur kulturellen und beruflichen Entwicklung, insbesondere für junge Menschen.

Im Jahr 2025 hat sich das Festival mit seiner Umwandlung in Cinemana Mare Nostrum erheblich weiterentwickelt. Diese neue Ausrichtung spiegelt eine Strategie der regionalen Expansion und größeren Wirkung wider und positioniert das Projekt innerhalb eines gemeinsamen Europa-Mittelmeer-Raums. Die Einbeziehung Italiens und Maltas neben Tunesien ist der erste Schritt zum Aufbau eines nachhaltigen kulturellen Netzwerks im Mittelmeerraum, das auf dem Austausch von Filmen, Fachwissen und Publikum basiert.

Über die geografische Expansion hinaus zeichnet sich Mare Nostrum durch eine starke ethische und soziale Dimension aus. Das Festival stellt nun die Ökologie in den Mittelpunkt seines Programms und seiner künstlerischen Vision und sensibilisiert Teilnehmer und Publikum für die ökologischen Herausforderungen, mit denen der Mittelmeerraum konfrontiert ist. Dieser Schwerpunkt bietet einen erheblichen Mehrwert in Bezug auf die kulturelle Verantwortung und entspricht den aktuellen Prioritäten sowohl institutioneller als auch privater Partner.

Die Unterstützung von Cinemana Mare Nostrum ermöglicht es uns: die Beschäftigungsfähigkeit und die berufliche Entwicklung junger Künstler zu verbessern, ein dauerhaftes Kulturnetzwerk im Mittelmeerraum aufzubauen, die Sichtbarkeit der Partner durch ein Projekt mit starken sozialen, pädagogischen und ökologischen Auswirkungen zu erhöhen und das tunesische Kulturschaffen auf internationaler Ebene zu fördern.

Durch seine institutionelle Grundlage, seinen Bildungsauftrag und seine internationale Reichweite stellt Cinemana Mare Nostrum eine kulturelle Investition mit nachhaltiger Wirkung dar, die der Jugend, dem interkulturellen Dialog und der regionalen künstlerischen Entwicklung dient.

ARTIKEL 1 — VERANSTALTER

Die Alliance Française de Tunis organisiert die sechste Ausgabe des CINEMANA MARE NOSTRUM Film Festivals.

Es findet in Form von Workshops, einem Projektentwicklungslabor (mit Pitching und Auszeichnungen) und einem internationalen Wettbewerb statt.

ARTIKEL 2 — ZEIT UND ORT

Dieses Festival findet am 24., 25. und 26. Juni 2026 in der Cité des Sciences in Tunis statt.

Die Preisverleihung findet am 26. Juni 2026 am Abschlussabend des Festivals statt.

ARTIKEL 3 — ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

-Das Festival steht allen Kurzfilmgenres offen, einschließlich Fiktion, Dokumentarfilm, 3D, Animation und Experimentalfilm.

-Zulässige Formate sind: unverschlüsseltes DCP, Apple ProRes File und H264. Jedes andere Format muss von unserem Organisationskomitee bewertet werden.

-Die Teilnahme steht allen Personen im Alter von 18 bis 30 Jahren mit Wohnsitz in Tunesien, Italien, Malta, Senegal, Frankreich, Griechenland und Ägypten offen.

-Die Teilnahme ist kostenlos.

-Nur ein Film pro Person oder Kollektiv kann eingereicht werden (kollektive Werke werden akzeptiert, müssen aber von einem einzigen Vertreter des Kollektivs eingereicht werden).

-Der Film muss mit französischen oder englischen Untertiteln versehen sein.

-Kurzfilme dürfen nicht länger als 20 Minuten sein und müssen innerhalb der letzten 2 Jahre fertiggestellt worden sein (Filme, die in früheren Ausgaben ausgewählt wurden, werden nicht akzeptiert).

-Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer zu disqualifizieren, der sich nicht an alle geltenden Gesetze hält, und Filme abzulehnen, die: den Ruf, die Privatsphäre oder das Image Dritter verletzen, abwertende, verleumderische, aggressive oder beleidigende Bemerkungen enthalten, zu Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter oder politischer Meinung aufrufen oder zu Verbrechen, Hass, Gewalt oder Selbstmord aufrufen.

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

-Personen, die direkt an der Organisation, Durchführung, Durchführung, Förderung oder Durchführung des Wettbewerbs beteiligt sind, dürfen nicht teilnehmen.

ARTIKEL 4 — EINREICHUNGSPROZESS

Internationaler Wettbewerb

Reichen Sie über die FestHome-Plattform ein und füllen Sie alle erforderlichen Abschnitte aus.

Einreichungszeitraum: 13. Februar bis 11. Mai

ARTIKEL 5 — AUSWAHL

Zwei Auswahlkomitees — eine für Studentenfilme oder Filme ohne Budget (Jury „Premier Regard“) und eine für strukturierte Filme (Jury „Méditerranée“) — wählen die Filme aus, die für die Teilnahme am Festival ausgewählt wurden.

Die ausgewählten Filme müssen der Alliance Française de Tunis per E-Mail an stagiaire.alliance@alliancefr.tn im gewünschten Format geschickt werden. Andernfalls kann der Film nicht gezeigt werden.

Die Auswahlergebnisse werden per E-Mail bekannt gegeben.
Nach Bekanntgabe der Auswahl werden keine Filmauszahlungen mehr akzeptiert.

ARTIKEL 7 — RUNDFUNK-, KOMMUNIKATIONS- UND PRESSERECHTE

Jeder Teilnehmer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er mit der Einreichung seines Kurzfilms für den Wettbewerb seine Übertragungsrechte (Vervielfältigungs- und Aufführungsrechte) für den Festivalzeitraum überträgt. Sie bestätigen auch, dass sie die erforderlichen Genehmigungen für die Vorführung des Kurzfilms im Rahmen des Festivals eingeholt haben.

Falls ausgewählt, behält sich das Festival das Recht vor, lokalen, nationalen und internationalen Fernsehsendern einen Auszug zu präsentieren, der 10% der Gesamtdauer des Werks nicht überschreitet. Das Festival behält sich außerdem das Recht vor, Filmausschnitte für die Kommunikation und Werbung des Festivals (Teaser, Geschichten usw.) für mehrere Jahre zu verwenden. Darüber hinaus können Fotos der Filme für Werbezwecke (Printmedien, Internet, Katalog usw.) verwendet werden.

Preisgekrönte oder ausgewählte Filme können auf nichtkommerzieller Basis bei Veranstaltungen gezeigt werden, die für das CINEMANA MARE NOSTRUM Festival werben.

Die Teilnahme am Wettbewerb stellt die Genehmigung zur lizenzfreien Vervielfältigung von Bildern aus dem Film für andere von der Alliance Française de Tunis organisierte Veranstaltungen dar.
Es kann keine Entschädigung oder Zahlung irgendwelcher Art verlangt werden.

ARTIKEL 8 — HAFTUNG DER ORGANISATOREN

Die Organisatoren können nicht haftbar gemacht werden, wenn der Wettbewerb aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen, die sich ihrer Kontrolle entziehen, geändert, verschoben oder teilweise oder vollständig abgesagt werden muss. Wenn die oben genannten Szenarien eintreten, kann kein Schadensersatz geltend gemacht werden.

Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, die Termine nach Belieben des Vereins zu ändern.

In Fällen höherer Gewalt können Änderungen an diesen Regeln (mit Ausnahme der Teilnahmebedingungen) vor Ablauf der Teilnahmeschluss vorgenommen werden und gelten als Anhang zu diesen Regeln.

ARTIKEL 9 — ANNAHME DER VORSCHRIFTEN

Die bloße Teilnahme an diesem Wettbewerb setzt die vollständige und bedingungslose Annahme dieser Vorschriften und ihrer Ergebnisse voraus.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnahme von Teilnehmern, die diese Regeln nicht eingehalten haben, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung für ungültig zu erklären.

Fehlende Informationen oder falsche Identitäts- oder Adressangaben führen automatisch zur Eliminierung des Teilnehmers.

ARTIKEL 10 — VERZICHTSERKLÄRUNGEN UND STREITFÄLLE

Das Organisationskomitee ist ausschließlich befugt, Angelegenheiten zu regeln, die nicht unter die Vorschriften fallen, und Ausnahmeregelungen zu gewähren.

ARTIKEL 11 — UNZULÄSSIGKEIT

Wenn ein Teilnehmer auf zwei Anfragen des Organisationskomitees nicht reagiert, wird sein Antrag als ungültig betrachtet und durch einen anderen ersetzt.

  

 
  

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