Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
30 Sep 26
0€
01 Mai 2026
Aufruf zu Einschreibungen
30 Sep 2026
Letzter Termin
16 Okt 2026
Benachrichtigungsdatum
11 Dez 2026
13 Dez 2026
Festival Start: 11 Dezember 2026 Festival Ende: 13 Dezember 2026
ÜBER SHORTS WRAP
Shorts Wrap ist ein Filmfestival, das Kurzfilmschaffende unterstützt. Wir schreiben Filmkritiken und organisieren Mentorenprogramme und Meisterkurse auf verschiedenen Filmfestivals.
Mehr als 10 Filmregisseure, Drehbuchautoren und Produzenten arbeiten mit der Plattform zusammen. Ihre Arbeit wurde im Hauptkurzfilmwettbewerb oder in der studentischen Kurzfilmsektion La Cinef der Filmfestspiele von Cannes uraufgeführt.
Wir haben über 100 Rezensionen geschrieben, von denen viele auf unserer Website verfügbar sind. Wir haben Meisterkurse auf dem Prager Filmfestival 2025 und dem Internationalen Filmfestival Košice 2025 organisiert.
Sie finden uns in den sozialen Medien unter @shorts_wrap, wo wir regelmäßig wichtige Informationen aus der Welt der Kurzfilme teilen, darunter wichtige Termine für Oscar-, BAFTA- und EFA-Qualifikationsfestivals. Jeden Monat stellt die Plattform Shorts Wrap einen Film des Monats vor, der auf ihren Social-Media-Kanälen beworben wird. Wir veröffentlichen auch Prognosen für Kurzfilmkategorien während der Oscar- und BAFTA-Preisverleihungssaison.
Zu unseren wichtigsten Partnern gehören das Edinburgh Short Film Festival, HollyShorts Comedy, TINFF — Toronto International Nollywood Film Festival, Košice International Film Festival und das Prager Filmfestival.
UNSERE MITARBEITER
* Gunnur Martinsdóttir Schlüter (Island) — Lobende Erwähnung, Filmfestspiele von Cannes 2023
* Raymund Ribay Gutierrez (Philippinen) — Offizielle Auswahl, Filmfestspiele von Cannes 2016 und 2018; Orizzonti-Jurypreis von Venedig 2019
* Helena Brooks (Australien) — Offizielle Auswahl, Filmfestspiele von Cannes 2005
* Javier Palleiro (Uruguay) — Offizielle Auswahl, Filmfestspiele von Cannes 2008
* Dmytro Sukholytkyy-Sobchuk (Ukraine) — Offizielle Auswahl, Cannes Directors' Fortnight 2022; Offizielle Auswahl, Sundance Film Festival 2023
* Erenik Beqiri (Albanien) — Offizielle Auswahl, Filmfestspiele von Cannes 2019; Orizzonti-Jurypreis von Venedig 2023
* Lucía Florez (Peru) — Offizielle Auswahl, Sundance Film Festival 2022
* Elżbieta Bęnkowska (Polen) — Offizielle Auswahl, Filmfestspiele von Cannes 2013
* Dániel Erdélyi (Ungarn) — Offizielle Auswahl, Filmfestspiele von Cannes 2008
* Carla Melo Gampert (Kolumbien) — Offizielle Auswahl, Filmfestspiele von Cannes 2023
* Karni Arieli & Saul Freed (Großbritannien) — Offizielle Auswahl, Filmfestspiele von Cannes 2023
* Daria Kashcheeva (Tschechische Republik) — Offizielle Auswahl, Sundance Film Festival 2020; Filmfestspiele von Cannes 2023; Oscar-Nominierte 2020 und Mitglied der Academy of Motion Picture Arts and Sciences.
MANNSCHAFT
Shorts Wrap wurde von Erik Jasaň gegründet, dessen Film sich für die Oscars in der Kategorie Bester Live-Action-Kurzfilm qualifizierte und auf Festivals wie Balinale, TIFF — Tirana International Film Festival und HollyShorts Film Festival ausgewählt wurde. Der internationale Botschafter des Festivals ist Patrik Krivanek, ein BAFTA-Mitglied.
Shorts Wrap ist auch Teil des Internationalen Filmfestivals von Košice, wo ausgewählte Filme in einer speziellen Vorführsektion präsentiert werden, die Werken gewidmet ist, die sich durch ihren experimentellen Stil und ihre hybriden Herangehensweisen an die Filmsprache auszeichnen.
Das Festival findet im ikonischen Kino Úsmev statt, dem einzigen kontinuierlich betriebenen traditionellen Kino im Zentrum von Košice, am Kasárenské-Platz im Stadtteil Staré Mesto.
Geldpreise: 1,000€
Screening Fee Shorts: 50€
Golden Fountain Award (Internationaler Wettbewerb, 1.000€)
✽ Jeder für die offizielle Auswahl ausgewählte Film erhält eine Vorführgebühr von 50,00€
REGELN UND BEDINGUNGEN
1. Eignung
1.1. Shorts Wrap akzeptiert Kurzfilme mit einer maximalen Laufzeit von 40 Minuten, einschließlich Abspann.
1.2. Das Festival akzeptiert die folgenden Formate und Genres:
Erzählung (Fiktion)/Dokumentarfilm/Animation/Experimentell
1.3. Das Produktionsjahr muss nach dem 1. Juli 2024 liegen.
1.4. Der eingereichte Film muss das Originalwerk des Bewerbers sein und darf keine Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte Dritter verletzen.
2. Sprache und Untertitel
2.1. Alle Filme, die nicht in Englisch, Spanisch, Portugiesisch oder Italienisch erhältlich sind, müssen englische oder spanische Untertitel enthalten.
2.2. Filme in englischer Sprache benötigen keine Untertitel, aber englische Untertitel werden aus Gründen der Barrierefreiheit empfohlen.
3. Status der Premiere
3.1. Das Festival bevorzugt slowakische Premieren, aber auch Filme ohne Premierenstatus können in Betracht gezogen werden.
4. Einreichungen und Gebühren
4.1. Es können mehrere Filme von demselben Regisseur oder derselben Produktionsfirma eingereicht werden.
Jeder Film muss separat eingereicht werden.
Das Festival gewährt keine Gebührenbefreiungen.
5. Auswahl und Jury
5.1. Alle eingereichten Filme werden von der Auswahlkommission von Shorts Wrap bewertet.
5.2. Die Entscheidung des Auswahlausschusses und der Jury ist endgültig und kann nicht angefochten werden.
5.3. Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, ausgewählte Filme in entsprechende Sektionen oder Kategorien einzuordnen.
5.4. Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, einige oder alle Preise nicht zu vergeben.
6. Screening-Format und technische Anforderungen
6.1. Alle offiziellen Festivalvorführungen werden ausschließlich im DCP-Format präsentiert.
6.2. Ausgewählte Filmemacher müssen innerhalb der vom Festival festgelegten Frist ein DCP vorlegen, das den Standards für Kinoprojektionen entspricht.
6.3. Wenn ein Filmemacher kein DCP liefern kann, behält sich das Festival das Recht vor, den Film aus dem Programm zu nehmen.
6.4. Das Festival kann zusätzliche Materialien anfordern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
hochauflösende Standbilder, Trailer oder Teaser, Dialogliste, Untertiteldateien
7. Urheberrecht und Genehmigungen
7.1. Mit der Einreichung eines Films bestätigt der Antragsteller, dass er alle erforderlichen Rechte und Genehmigungen erhalten hat, einschließlich der Rechte an Musik, Ton-, Bildmaterial, Archivmaterial und Aufführungen.
7.2. Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, das Shorts Wrap Festival, seine Organisatoren, Partner und Veranstaltungsorte von jeglichen Ansprüchen aus Rechtsverletzungen Dritter schad- und klaglos zu halten.
8. Verwendung zu Werbezwecken
8.1. Shorts Wrap darf Filmausschnitte (bis zu 3 Minuten), Standbilder, Poster, Trailer und andere eingereichte Materialien verwenden für: Festivalwerbung, Bildungszwecke, Medienberichterstattung, Online- und Offline-Präsentationen
8.2. Filmausschnitte können ausschließlich zu Werbezwecken im Fernsehen, im Internet, in sozialen Medien und auf Partnerkanälen erscheinen.
9. Vorführungen und Filmkopien
9.1. Filme werden nur während der Festivaldaten gezeigt, sofern mit dem Rechteinhaber nichts anderes vereinbart wurde.
9.2. Dem Festival zur Verfügung gestellte Filmkopien werden ausschließlich für Organisations- und Werbezwecke verwendet und nicht vertrieben oder kommerziell verwertet.
10. Akzeptanz der Regeln
10.1. Das Einreichen eines Films bedeutet die vollständige Annahme dieser Regeln und Bedingungen.
10.2. Die Nichteinhaltung dieser Regeln kann zur Disqualifikation führen.
10.3. Filme dürfen nur von einer juristischen Person (Produktionsfirma, Organisation, Institution oder offizieller professioneller Vertreter) eingereicht werden.
10.4. Mit der Einreichung eines Films bestätigt der Antragsteller, dass er befugt ist, im Namen des Rechteinhabers zu handeln, und dass er die Zustimmung des Regisseurs und/oder aller Rechteinhaber eingeholt hat.
10.5. Das Festival behält sich das Recht vor, Unterlagen anzufordern, die den rechtlichen Status des Antragstellers oder dessen Vertretungsbefugnis für den Film belegen.
11. Marketing und Kommunikation
11.1. Mit der Einreichung eines Projekts erklärt sich der Antragsteller damit einverstanden, Marketingmitteilungen von Festivals und Partnern im Zusammenhang mit Shorts Wrap und verwandten Festivals zu erhalten.
12. Gebühr für die Vorführung
12.1. Das Festival vergibt für jeden Film, der für die offizielle Auswahl ausgewählt wurde, eine einmalige Vorführgebühr von 50,00€. Die Gebühr kann 14 Tage nach Ende des Festivals auf der Grundlage einer ausgestellten Rechnung an folgende Adresse in Rechnung gestellt werden: SHORTS WRAP s.r.o., Rosna 10, 040 01 Košice, Slowakei, Firmen-ID: 56348410.
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
30 Sep 26