Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
12 Mai 26
0€
Eurasia Kinofest International Film Festival
01 Apr 2026
Aufruf zu Einschreibungen
12 Mai 2026
Letzter Termin
8
Tage
15 Mai 2026
Benachrichtigungsdatum
13 Jun 2026
19 Jun 2026
Festival Start: 13 Juni 2026 Festival Ende: 19 Juni 2026
Das Eurasia Kinofest ist ein großes Filmfestival. Im vergangenen Jahr wurden im Rahmen des Festivals 90 Filme aus 25 Ländern gezeigt, und 400 Gäste aus 30 Ländern kamen zum Festival.
In diesem Jahr planen wir einen noch größeren Maßstab.
Drei wettbewerbsfähige Programme
Besondere Ereignisse
Vorführungen und Retrospektiven außerhalb des Wettbewerbs
Geschäftsprogramm - Podiumsdiskussionen und öffentliche Vorträge mit Experten aus verschiedenen Ländern
Meisterkurse, Theateraufführungen und vieles mehr...
Festival ohne Eintrittspreise
Jeder Wettbewerb wird von einer eigenen Fachjury bewertet.
Im Wettbewerb in Spielfilmlänge gibt es 6 Preise.
4 Preise im Kurzfilmwettbewerb
Im Dokumentarfilmwettbewerb gibt es 4 Preise.
Im Rahmen des Festivals finden drei Wettbewerbe statt.
Wir akzeptieren Bewerbungen für 3 Wettbewerbe.
Russische Premieren sind uns wichtig (der Film sollte nicht in Russland gezeigt werden).
Im Falle einer Auswahl bezahlt das Festival die Reise des Filmcrew-Mitglieds (Flug, Unterkunft in einem 4-Sterne-Hotel an der Küste, Akkreditierung (plus Geschäftsveranstaltungen), Mahlzeiten).
Spielewettbewerb in voller Länge
Filme 2025-2026, ab 60 Minuten
Dokumentarfilm-Wettbewerb
Filme 2025-2026
Filme bis zu 60 Minuten
Wettbewerb für Kurzfilme
Filme 2025-2026
Filme bis zu 35 Minuten
Filme, die sich auf aktuelle politische Ereignisse beziehen, sowie LGBT-Themen werden aufgrund der Gesetzgebung des Landes nicht berücksichtigt.
VORSCHRIFTEN
DES INTERNATIONALEN FILMFESTIVALS DER EURASISCHEN LÄNDER „EURASIA-KINOFEST“
Sotschi, 13.—19. Juni 2026
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1. Die Autonome gemeinnützige Organisation zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit „Eurasia“ organisiert und leitet das Internationale Filmfestival „Eurasia-Kinofest“ (im Folgenden als Filmfestival bezeichnet).
Das Internationale Filmfestival „Eurasia-Kinofest“ ist ein Zusammenschluss von Bereichen und Gemeinschaften der Filmindustrie aus verschiedenen Ländern. Ziel ist es, das Interesse des Publikums an der Geschichte, den traditionellen und kulturellen Werten ihres Landes zu wecken, talentierte Filmemacher zu identifizieren und ihnen professionelle Unterstützung zu bieten, deren Arbeit Spiritualität und ästhetische Neuheit vermittelt, und die besten Filmwerke zu fördern, die sich an ein breites Publikum im Ausland richten.
Das Ziel des Filmfestivals ist es, das Interesse der Einwohner verschiedener Länder an kulturellen und traditionellen Werten zu wecken, kulturelle und moralische Aufklärung und Bildung für Jugendliche zu bieten, das kulturelle Potenzial der Nationen zu erhalten und zu entwickeln, die internationale kulturelle Zusammenarbeit auszubauen, ein Umfeld für die volle Entwicklung innovativer Aktivitäten im Kulturbereich zu schaffen, kreative Verbindungen zwischen Ländern herzustellen und Möglichkeiten zur Diskussion und Umsetzung gemeinsamer Projekte zu bieten.
ORGANISATION DES FESTIVALS
Artikel 2. Das Festival wird von ANO „Eurasia“ und der Direktion des Filmfestivals unter der Leitung des Präsidenten des Filmfestivals organisiert und geleitet.
EXPERTENRAT
Artikel 3. Zur Lösung organisatorischer Probleme wurde ein Expertenrat eingerichtet, der sich aus Vertretern der Wirtschaft und Filmschaffenden zusammensetzt.
PROGRAMM DES FESTIVALS
Artikel 4. Das Festivalprogramm beinhaltet:
Wettbewerbsfähige Vorführungen;
Vorsorgeuntersuchungen ohne Wettbewerbscharakter;
Retrospektive Vorführungen;
Kreative Treffen mit Schauspielern und Regisseuren aus verschiedenen Ländern;
Geschäftsprogramm;
Bildungsprogramm;
Workshops;
Kreative Laboratorien;
Meisterkurse;
Runde Tische;
Abendprogramme.
WETTBEWERBSPROGRAMM
Das Wettbewerbsprogramm des Internationalen Filmfestivals der eurasischen Länder „Eurasia-Kinofest“ besteht aus:
Spielfilme in voller Länge;
Kurzspielfilme;
Dokumentarfilme;
Videos.
BILDUNGSPROGRAMM
Schulungen und Meisterkurse für alle Bildungsprogramme:
Regie;
Kinematographie;
Produzieren;
Schauspiel: Bühnensprache, Bühnenbewegung usw.
RUNDE TISCHE
Runde Tische mit berühmten Schauspielern und Regisseuren zu folgenden Themen:
„Entwicklung des Kinos und der Filmindustrie in den eurasischen Ländern. Synergie von Wirtschaft und Kunst“;
„Aktuelle Probleme des Filmvertriebs im postsowjetischen Raum und Möglichkeiten, sie in einer Zeit des Wandels zu lösen“;
„Kino als Indikator für Gesellschaft“;
„Die Suche nach einem positiven Helden im heutigen Kino“;
„Online-Kinos: Wo soll der Weg zu Plattformen beginnen?“
ZUSÄTZLICHES PROGRAMM
Filme, die dem Thema des Festivals entsprechen, können an anderen Festivalprogrammen teilnehmen (Sondervorführungen, nicht wettbewerbsorientierte Programme und Retrospektiven).
Filme, die in verschiedenen Ländern produziert und spätestens 24 Monate vor Beginn des Filmfestivals gedreht wurden, kommen für das Wettbewerbsprogramm in Frage.
Kopien von Filmen, die für das Wettbewerbsprogramm eingereicht werden sollen, müssen bis zum 1. Mai 2026 bei der Auswahlkommission eingegangen sein. Filme haben möglicherweise vor diesem Festival an anderen Festivalprogrammen teilgenommen. DVD-, DCP- und HDD-Kopien werden akzeptiert.
Die Teilnehmer müssen der Direktion des Filmfestivals außerdem Folgendes zur Verfügung stellen:
Materialien und Informationen über den Film für den Katalog, die Website und die sozialen Medien, einschließlich Fotografie;
Dialoglisten in der Originalsprache des Films;
Eine englische Untertiteldatei mit Timecodes (falls die Originalsprache des Films nicht Englisch ist);
Eine russische Untertiteldatei mit Timecodes (falls die Originalsprache nicht Russisch ist), falls verfügbar;
Teaser;
Ein herunterladbarer Link zum Ansehen des Films.
Die Materialien zum Ansehen müssen mit der DCP-Kopie identisch sein, allerdings sind Wasserzeichen oder andere visuelle Schutzmaßnahmen für Vorschauzwecke zulässig. Filme werden nur von Autoren oder ihren bevollmächtigten Vertretern akzeptiert, die über eine schriftliche Genehmigung des Autors verfügen.
Die im Film verwendeten Videos, Sounds, Texte und Musik dürfen nicht gegen das Urheberrecht verstoßen. Eine Urheberrechtsverletzung ist ein ausreichender Grund, um einen Film vom Festival auszuschließen.
Die Direktion des Filmfestivals hat das Recht, nach Abschluss des Festivals mit Zustimmung der Filminhaber nichtkommerzielle Vorführungen der preisgekrönten Filme vorzunehmen.
Artikel 5. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme eines Films in ein bestimmtes Programm trifft der Auswahlausschuss unter der Leitung des Programmdirektors. Der Ausschuss schließt seine Arbeit bis zum 15. Mai 2026 ab. Das Programm und der Zeitplan für die Vorführungen werden von der Festivaldirektion auf der Grundlage verschiedener Umstände festgelegt.
Artikel 6. Die Versand- und Versicherungskosten für den Transport von Filmen zum Festival werden vom Filmbesitzer getragen. Die Versand- und Versicherungskosten während des Festivals und für die Rückgabe von Filmen an ihre Besitzer werden von der Direktion getragen.
JURY
Artikel 7. Zur Bewertung der Wettbewerbsfilme wird eine Jury gebildet, die sich aus professionellen Filmemachern und Zuschauern zusammensetzt.
GÄSTE
Artikel 8. Entscheidungen über die Einladung der Gäste und die Dauer ihres Aufenthalts werden vom Präsidenten und der Direktion des Filmfestivals getroffen. Der Veranstalter übernimmt die Aufenthaltskosten für die Filmemacher der am Wettbewerb teilnehmenden Filme (die Liste und die Anzahl der Teilnehmer werden individuell besprochen). Die Bedingungen für den Aufenthalt offizieller Gäste sind in ihren persönlichen Einladungen festgelegt.
AUSZEICHNUNGEN
Artikel 9. VERLEIHUNG VON GEWINNERN IN DEN FOLGENDEN KATEGORIEN:
Beste Regie;
Bestes Drehbuch;
Beste Kinematographie;
Beste Schauspielerin;
Beste Hauptdarstellerin;
Publikumspreis (einschließlich Online-Abstimmung);
bester Spielfilm;
Bester Kurzfilm;
Bester Dokumentarfilm;
Beitrag zur Entwicklung des Kinos;
ANO-Sonderpreis „Eurasia“;
Bestes Filmdebüt;
Preis der Filmkritiker;
Pressepreis;
Bewahrung traditioneller Werte;
„Victory 9/45" und andere.
FESTIVAL-VERANSTALTUNGEN
Artikel 10. Während des Filmfestivals ist es möglich, Konzertprogramme, Theateraufführungen, Ausstellungen von Gemälden, dekorativer und angewandter Kunst sowie andere Veranstaltungen zu organisieren, die alle Formen der Kreativität fördern.
ENDGÜLTIGE BESTIMMUNG
Artikel 11. Die Teilnahme am Filmfestival setzt die bedingungslose Einhaltung aller Punkte dieser Vorschriften ohne Ausnahme voraus.
ALLE MITTEILUNGEN UND LIEFERUNGEN FÜR DAS FILMFESTIVAL SOLLTEN AN DIE WEBSITE GERICHTET WERDEN:
www.evrazia-kinofest.su
Direktion des Internationalen Filmfestivals der eurasischen Länder „Eurasia-Kinofest“
Telefon: +7-985-880-77-70
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
12 Mai 26
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