Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
07 Jun 26
0€
28 Apr 2026
Aufruf zu Einschreibungen
07 Jun 2026
Letzter Termin
1
Monat
17 Sep 2026
Benachrichtigungsdatum
17 Okt 2026
25 Okt 2026
Festival Start: 17 Oktober 2026 Festival Ende: 25 Oktober 2026
FICVI, Internationales Kurzfilmfestival von Vila-seca, ist ein Festival, das sich auf die Ausstellung von Kurzfilmen konzentriert.
Es wird vom Tourismusverband von Vila-seca organisiert und arbeitet mit der Academia de las Artes y las Ciencias Cinematográficas de España — Premios Goya als Kooperationswettbewerb bei der Vorauswahl von Kurzfilmen in den Kategorien Fiktion und Animation für die Goya Awards zusammen.
Die 11. Ausgabe des FICVI, Vila-seca International Short Film Festival, findet vom 17. bis 25. Oktober 2026 statt.
Geldpreise: 8,500€
Ehrenpreis für berufliche Karriere — 1.000€
Bester nationaler animierter Kurzfilm — 1.500€
(Automatische Vorauswahl für die Goya Awards —
Kategorie Bester animierter Kurzfilm)
Bester internationaler fiktionaler Kurzfilm — 1.500€
Bester nationaler Kurzfilm für Kurzfilme — 1.500€
(Automatische Vorauswahl für die Goya Awards — Kategorie Bester fiktionaler Kurzfilm)
Bester nationaler Dokumentar-Kurzfilm — 1.000€
(Automatische Vorauswahl für die Goya Awards — Kategorie Bester dokumentarischer Kurzfilm)
DO Catalonia Award — 500€
Publikumspreis für den besten Kurzfilm — 500€
1. IN SITU Preis — 700€
2. IN SITU Preis — 300€
Keine der in diesen Regeln genannten Auszeichnungen kann für nichtig erklärt werden.
Produktionsfirmen und Regisseure, die ihre Werke bei FICVI einreichen, erklären sich damit einverstanden, dass sie, falls sie einen der Preise des Festivals erhalten, in allen Kopien des Kurzfilms, die zur Ausstellung in kommerziellen Theatern, auf DVD, Internet und/oder audiovisuellen Veranstaltungen verteilt werden, sowie in allen gedruckten Informations- und Werbematerialien (Pressebücher, Poster usw.) einen schriftlichen Hinweis auf den Preis aufnehmen. Diese Referenz wird aus einem Text bestehen, in dem der erhaltene Preis angegeben ist, zusammen mit dem Namen des Festivals.
Direktoren oder Produzenten müssen sicherstellen, dass der Inhalt ihrer Arbeit keine geistigen Eigentumsrechte oder andere Rechte Dritter verletzt, und stellen das Organisationskomitee von jeglicher rechtlichen Verantwortung frei.
Die Entscheidung der Jury und die Auswahl des Programmierteams sind endgültig, und es wird keine Korrespondenz über ihre Entscheidungen geführt.
Alle Auszeichnungen unterliegen den geltenden gesetzlichen Einbehaltungen.
REGULATORISCHE BESTIMMUNGEN 2026
FICVI — Internationales Kurzfilmfestival von Vila-seca
Hinweis: In diesem Dokument wird zur besseren Lesbarkeit die generische männliche Form verwendet. Begriffe wie „Teilnehmer“, „Mitglieder“, „Direktoren“, „Fachleute“ oder „Produzenten“ schließen jedoch Frauen, Männer und Menschen mit unterschiedlichen Geschlechtsidentitäten ein.
Das FICVI — Vila-seca International Short Film Festival ist ein Festival, das sich auf die Ausstellung von Kurzfilmen konzentriert.
Die 11. Ausgabe des FICVI — Vila-seca International Short Film Festival findet vom 17. bis 25. Oktober 2026 statt. Es wird vom Tourismusverband von Vila-seca organisiert und arbeitet mit der Spanischen Akademie der Filmkünste und Wissenschaften — Goya Awards als Kooperationsfestival bei der Vorauswahl von Kurzfilmen in den Kategorien Fiktion, Animation und Dokumentarfilm für die Goya Awards zusammen.
1. ZIELE
FICVI ist ein auf das Kurzfilmformat spezialisiertes Festival, das sich zum Ziel gesetzt hat, das beste internationale und nationale Kino zu feiern und in die Stadt Vila-seca zu bringen und aufstrebendes, gewagtes und vielfältiges Kino zu fördern, sowohl was das Thema als auch das Genre angeht.
FICVI möchte die Kinematografie im Allgemeinen fördern sowie Kurzfilmregisseure unterstützen und einen Referenzraum schaffen, in dem sie ihre Arbeiten präsentieren können.
2. PROGRAMM
Das Programm des Internationalen Kurzfilmfestivals Vila-seca ist in zwei Wettbewerbssektionen gegliedert:
Offizielle Sektion: umfasst Kurzfilme unter 30 Minuten in den folgenden Genres: Fiktion, Dokumentarfilm und Animation (veröffentlicht nach dem 1. Juli 2024).
IN SITU: Kurzfilme unter 3 Minuten, die von Bewohnern von Vila-seca und der Region Tarragona gedreht wurden und auf einem von der Festivalorganisation festgelegten Thema basieren und in Vila-seca angesiedelt sind. Dieser Abschnitt wird von einem Schulungsworkshop zur Entwicklung der Stücke begleitet. Die offizielle Ausschreibung für den Workshop und die vollständigen Regeln der Sektion werden am 15. Juli 2026 bekannt gegeben.
Bei allen Filmen im Wettbewerb muss es sich um Animations-, Fiktions- oder Dokumentarfilme handeln. Als Kurzfilm gilt jedes Werk mit einer filmischen Intention von weniger als 30 Minuten.
Die programmierten Filme dürfen in Spanien nicht veröffentlicht (kommerziell oder im Fernsehen ausgestrahlt) worden sein und dürfen vorzugsweise zuvor auf keinem Festival in Spanien gezeigt worden sein.
Die Auswahl der Kurzfilme liegt in der Verantwortung des Programmteams des Festivals, das alle Titel der verschiedenen Sektionen auswählt.
Bei der Auswahl der Kurzfilme wird die Geschlechterparität berücksichtigt.
Die Organisation behält sich das Recht vor, Kurzfilme, die bereits gezeigt wurden, ausnahmsweise zu programmieren.
3. AUSZEICHNUNGEN
Ehrenpreis für berufliche Karriere — 1.000€
Bester nationaler animierter Kurzfilm — 1.500€
(Automatische Vorauswahl für die Goya Awards — Kategorie Bester animierter Kurzfilm)
Bester internationaler fiktionaler Kurzfilm — 1.500€
Bester nationaler Kurzfilm für Kurzfilme — 1.500€
(Automatische Vorauswahl für die Goya Awards — Kategorie Bester fiktionaler Kurzfilm)
Bester nationaler Dokumentar-Kurzfilm — 1.000€
(Automatische Vorauswahl für die Goya Awards — Kategorie Bester dokumentarischer Kurzfilm)
DO Catalonia Award — 500€
Publikumspreis für den besten Kurzfilm — 500€
1. IN SITU Preis — 700€
2. IN SITU Preis — 300€
Keine der in diesen Regeln genannten Auszeichnungen kann für nichtig erklärt werden.
Produktionsfirmen und Regisseure, die ihre Werke bei FICVI einreichen, erklären sich damit einverstanden, dass sie, falls sie einen der Preise des Festivals erhalten, in allen Kopien des Kurzfilms, die zur Ausstellung in kommerziellen Theatern, auf DVD, Internet und/oder audiovisuellen Veranstaltungen verteilt werden, sowie in allen gedruckten Informations- und Werbematerialien (Pressebücher, Poster usw.) einen schriftlichen Hinweis auf den Preis aufnehmen. Diese Referenz wird aus einem Text bestehen, in dem der erhaltene Preis angegeben ist, zusammen mit dem Namen des Festivals.
Direktoren oder Produzenten müssen sicherstellen, dass der Inhalt ihrer Arbeit keine geistigen Eigentumsrechte oder andere Rechte Dritter verletzt, und stellen das Organisationskomitee von jeglicher rechtlichen Verantwortung frei.
Die Entscheidung der Jury und die Auswahl des Programmierteams sind endgültig, und es wird keine Korrespondenz über ihre Entscheidungen geführt.
Alle Auszeichnungen unterliegen den geltenden gesetzlichen Einbehaltungen.
4. JURY
Die Gewinnerarbeiten werden von zwei Arten von Jurys ausgewählt:
Offizielle Sektionsjury
VOR ORT GESCHWORENE JURY
Diese Jurys werden von der Organisation ernannt und setzen sich aus Vertretern des kulturellen und audiovisuellen Sektors zusammen. Ihre Entscheidungen sind endgültig.
Der Publikumspreis wird von den Festivalbesuchern festgelegt.
Falls es als notwendig erachtet wird, einen Preis ex aequo zu vergeben, wird der Preisbetrag unter den ausgewählten Werken aufgeteilt.
5. OFFIZIELLER ABSCHNITT
5.1 REGISTRIERUNG
Kurzfilme können ausschließlich über die Festhome-Plattform eingereicht werden.
Die Einreichungen müssen von Regisseuren, Produzenten oder ihren gesetzlichen Vertretern ausgefüllt werden.
Die Einreichungsfrist beginnt am 28. April 2026 und endet am 7. Juni 2026. Einsendungen, die nach diesem Datum eingehen, werden nicht akzeptiert.
Nach der Auswahl kann ein Film nicht aus dem Festivalprogramm zurückgezogen werden.
Werbearbeiten werden nicht akzeptiert.
Direktoren oder Produzenten müssen im Voraus sicherstellen, dass ihre Arbeit keine geistigen Eigentumsrechte oder Rechte Dritter verletzt, und stellen das Organisationskomitee von jeglicher rechtlichen Verantwortung frei.
Wenn der eingereichte Kurzfilm nicht in seiner Originalversion auf Katalanisch oder Spanisch vorliegt, muss er englische Untertitel und idealerweise auch katalanische und/oder spanische Untertitel enthalten.
Die Einreichung eines Werks bei diesem Festival setzt die Akzeptanz dieser Regeln voraus.
5.2 AUSWAHL
Ein Komitee wird eine Vorauswahl der eingereichten Arbeiten vornehmen. Die ausgewählten Filme werden allen Teilnehmern, Produzenten und/oder Regisseuren rechtzeitig per E-Mail mitgeteilt.
Fragmente ausgewählter Werke können für die Förderung und Verbreitung des Festivals in den Medien verwendet werden.
Ausgewählte Kurzfilme werden während der Festivaldaten öffentlich gezeigt.
Die künstlerische Leitung des Festivals behält sich das Recht vor, zu entscheiden, in welcher Sektion jeder Film gezeigt wird.
Auswahlbenachrichtigungen werden zwischen dem 14. und 21. Juli 2026 versandt. Nicht ausgewählte Werke werden spätestens einen Monat vor dem Festival benachrichtigt.
Die Auswahl bei FICVI setzt die Annahme dieser Regeln voraus.
5.3 MATERIALIEN
Kurzfilme werden in ihrer Originalversion gezeigt. Filme auf Katalanisch oder Spanisch benötigen keine Untertitel. Filme in anderen Sprachen müssen in der Originalversion mit katalanischen oder spanischen Untertiteln präsentiert werden.
Kurzfilme müssen über eine Vorführkopie im ProRes- oder H.264-Format verfügen.
Das Festival akzeptiert keine Vorführkopien, die nicht den Mindeststandards für Ausstellungen entsprechen.
Jeder ausgewählte Kurzfilm muss Folgendes enthalten:
Eine Kopie des Films mit katalanischen oder spanischen Untertiteln, falls zutreffend
Ein Screener-Link mit englischen Untertiteln
Eine Kopie des offiziellen Trailers
Eine Version des Trailers mit Untertiteln (bei Bedarf auf Katalanisch oder Spanisch)
Ausgewählte Filme erhalten ein Anmeldeformular, eine Vereinbarung zur Vorführung und diese Regeln. Der Rechteinhaber muss den Screening-Vertrag unterzeichnen, der die Teilnahme genehmigt, und ist allein verantwortlich für etwaige Ansprüche Dritter. Das Anmeldeformular muss innerhalb der festgelegten Fristen zurückgeschickt werden.
Zusätzliche benötigte Materialien:
Biofilmografie des Regisseurs/Produzenten
Kopie der ID des Regisseurs/Produzenten
Foto des Regisseurs (*.jpeg, 300 dpi)
3 Standbilder aus dem Kurzfilm (*.jpeg, 300 dpi)
Poster und Werbematerial (Papier und .jpg)
Werke mit Untertiteln müssen eine SRT-Datei enthalten
5.4 VERBREITUNG
Das Festival behält sich das Recht vor, Auszüge ausgewählter Kurzfilme zu Werbezwecken in Medien und sozialen Netzwerken aufzunehmen.
Die Teilnahme am Festival beinhaltet die Verwendung des Kurzfilms ausschließlich zu Werbe- und nichtkommerziellen Zwecken, einschließlich Bildern, Ausschnitten, Fragmenten, Fotos und/oder Soundtracks. Das Festival kann auch das Bild der Teilnehmer und Gewinner für Auswahl-, Werbe- und Preisverleihungszwecke verwenden.
Eine solche Nutzung kann in allen Medien oder Formaten, einschließlich der Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Kommunikation, ohne finanzielle oder sachliche Entschädigung erfolgen.
5.5 TEILNAHME
Das Festival strebt an, dass die Vorführungen von Präsentationen der Kurzfilmteams begleitet werden.
Die Organisation wird ein Mitglied jedes ausgewählten Kurzfilmteams einladen und, falls erforderlich und je nach Verfügbarkeit des Budgets, die Transport- und Übernachtungskosten in Vila-seca übernehmen.
Die Teilnahme an FICVI setzt die uneingeschränkte Akzeptanz dieser Regeln voraus.
Das Organisationskomitee behält sich das Recht vor, alle Probleme zu lösen, die nicht in diesen Bestimmungen behandelt werden. Seine Entscheidungen werden endgültig sein.
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
07 Jun 26
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
07 Jun 26
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
07 Jun 26