Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
15 Okt 24
0€
Espiello, International Ethnographic Film Fest of Sobrarbe
02 Sep 2024
Aufruf zu Einschreibungen
15 Okt 2024
Festival geschlossen
14 Feb 2025
Benachrichtigungsdatum
28 Mär 2025
06 Apr 2025
Festival Start: 28 März 2025 Festival Ende: 06 April 2025
ESPIELLO, INTERNATIONALES FESTIVAL FÜR ETHNOGRAPHISCHEN DOKUMENTARFILM, wird vom Kulturamt der Comarca de Sobrarbe (einer Institution, der 19 Rathäuser angehören) zusammen mit einer breiten Beteiligung von Nachbarn der Region organisiert, die die Ständige Kommission des Festivals bilden. Es wird im März und April in Boltaña, einer kleinen Population der Pyrenäen von Huesca (Spanien), gefeiert.
Espiello ist das einzige Festival mit dieser Spezialisierung im Land. Es veranstaltet einen internationalen Wettbewerb für ethnographischen Dokumentarfilm und einige verschiedene Bereiche außer Konkurrenz und andere Aktivitäten mit Themen im Zusammenhang mit dem Dokumentarfilm und der visuellen Anthropologie.
Die Comarca Sobrarbe organisiert das XXII. Internationale Ethnographische Filmfest von Sobrarbe, das vom 28. März bis 6. April 2025 persönlich in Boltaña (Huesca, Spanien) stattfindet, und den Zyklus Espiello baixo as estrelas im August in mehreren Gemeinden von Sobrarbe (Auswahl der Festivalinhalte im Freiluftkinoformat).
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1- Wir verstehen den ethnografischen Dokumentarfilm in einem weiten und interdisziplinären Sinne als Dokumentarproduktionen, deren Hauptziel es ist, Aspekte aufzuzeigen, die sich auf das Leben und das Verständnis des Lebens in einer Kultur beziehen.
2- Alle diese Produktionen, die nach dem 1. Januar 2019 entstanden sind und länger als 5 Minuten und weniger als 90 Minuten dauern, können am Festival teilnehmen. Werke, die auf früheren Festivals gezeigt wurden, oder Werke von Personen, die an der Organisation beteiligt sind, sind nicht zugelassen, ebenso wenig wie Werke, die den Tourismus oder die Werbung fördern.
3- Jeder Produzent/Regisseur kann bis zu drei Dokumentarfilme präsentieren.
4- Filme werden in ihrer Originalsprache eingereicht. Wenn die Originalversion nicht auf Spanisch ist, müssen sie auf Spanisch oder ausnahmsweise auf Englisch untertitelt werden
ANMELDUNG
5- Die Ausschreibung ist vom 2. September bis 15. Oktober 2024 geöffnet
6- Die Einreichung erfolgt online über die Plattform FESTHOME. Alle Pflichtfelder müssen ausgefüllt und die Videodatei mit eingebetteten Untertiteln und mit Download-Option hochgeladen werden. Teilnehmer mit einer problematischen Online-Einreichung aufgrund geografischer Standorte und Konflikte in ihren Ländern können sich über die folgende E-Mail-Adresse für die Teilnahme am Filmwettbewerb bewerben: info@espiello.com
AUSGEWÄHLTE DOKUMENTARFILME
7-Die Festivalleitung wird eine Vorauswahljury bilden, die sich aus Studenten, Fachleuten und Experten für Anthropologie und/oder Audiovisualität, Mitgliedern der Ständigen Kommission des Festivals und Einwohnern von Sobrarbe zusammensetzt. Diese Jury wird die eingegangenen Arbeiten prüfen und bewerten und ist dafür verantwortlich, die offizielle Sektion anhand von Kriterien der technischen, ästhetischen und wissenschaftlichen Qualität zu bestimmen.
8-Die Vertreter der ausgewählten Werke werden vor dem 14. Februar 2025 per E-Mail informiert (dieser Termin kann je nach Bedarf der Organisation verlängert werden) und müssen innerhalb von sieben Tagen die Kopie zur Projektion, vorzugsweise in DCP oder einem anderen digitalen HD-Format, unter klarer Angabe von Titel, Format, Art der Leinwand und Tonart sowie aller für den Katalog erforderlichen Informationen (Pressemappe, 3 Frames, Biofilmografie, Foto des Regisseurs und Poster) und englische Untertitel, falls es welche hätte. Die Organisation kann die Arbeit ausschließen, wenn diese Anforderung nicht erfüllt ist. Sobald die Referenz in den Katalog aufgenommen wurde, kann der Film nicht einseitig vom Wettbewerb zurückgezogen werden.
9- Die Organisation trägt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung für eine Person pro ausgewähltem Dokumentarfilm vom Abendessen am Freitag, den 4. April, bis zum Mittagessen am Sonntag, den 6. April 2025. Wann immer ein Budget verfügbar ist, wird eine Reisetasche mit Geld in Höhe von bis zu 100€ für Reisen aus Spanien und bis zu 250€ aus dem Ausland in bar mitgeliefert
10 Dokumentarfilme, die für den Wettbewerb ausgewählt wurden, werden in die Unterlagen des Festivals aufgenommen, und die private Beratung zu Ermittlungs- oder Bildungszwecken ist genehmigt.
11- Das Festival zahlt den Autoren oder Verantwortlichen für die im Rahmen der Filmausstellung ausgewählten Werke keinen Betrag.
12- Das Espiello Festival kann im gegenseitigen Einvernehmen mit den entsprechenden Regisseuren oder Produzenten parallele Abschnitte mit dem nicht ausgewählten Material erstellen, wenn es für interessant erachtet wird, während des Festivals gezeigt zu werden.
13- Das Festival wird in der Lage sein, die für den Wettbewerbsteil ausgewählten Dokumentarfilme an möglichen Orten gleichzeitig mit dem Festival während der Festivaltage und im Zyklus Espiello baixo as estrelas zu zeigen.
Preise
14- Die folgenden Preise werden unter dem Posten 2024.334022625 des Haushaltsplans der Comarca de Sobrarbe vergeben:
• ESPIELLO-Preis in Höhe von zweitausendvierhundert Euro (2.400€) und Trophäe für den besten Dokumentarfilm.
•ESPIELLO CHOBEN-Preis in Höhe von eintausend Euro (1.000€) und Trophäe für den besten Dokumentarfilm eines unter 36-Jährigen. (Es muss das Alter angeben)
•ESPIELLO PIRINEOS-Preis in Höhe von eintausend Euro (1.000€) und Trophäe für den besten Dokumentarfilm über ein Bergthema.
•ESPIELLO RECHIRA-Preis in Höhe von eintausend Euro (1.000€) für das beste Forschungsprojekt.
•ESPIELLO ARAGÓN TV-Preis in Höhe von neunhundert Euro (900€) und zwei Pässen, verliehen von der Aragonesischen Radio- und Fernsehgesellschaft.
•Preis ESPIELLO BOLTAÑA in Höhe von achthundert Euro (800€) und Trophäe für den vom Publikum am besten gewählten Dokumentarfilm, überreicht von der Gemeinde Boltaña.
• ASECIC-Preis „Guillermo Zúñiga“ (Trophäe), verliehen von der spanischen Vereinigung für wissenschaftliches Kino und Image.
15- Die Jury wird international besetzt sein und sich aus fünf prominenten Persönlichkeiten aus den Bereichen Kino, Audiovisuelles, Anthropologie und Kultur zusammensetzen, die von der Organisation benannt wurden, wobei ein Quorum von 3 erforderlich ist. Die Jury behält sich das Recht vor, Preise nach eigenem Ermessen zu vergeben und einen Preis für nichtig zu erklären. Keiner der Preise kann gemeinsam verliehen werden. Zwei Preise werden nicht an eine Person vergeben, es sei denn, der Publikumspreis einer und der Preis von AragónTV.
16- Im Rahmen des Festivals wird die Organisation mehrere Ehrenpreise und den 2024 verliehenen Preis ESPIELLO AGORA X L'ARAGONËS für die besten audiovisuellen Medien in Aragonien vergeben, der eine eigene Ausschreibung hat. Die Organisation behält sich das Recht vor, neue Preise einzuführen.
ANDERE KOMMENTARE
17- Für die Förderung des Festivals behält sich die Organisation Espiello das Recht vor, einen Auszug der ausgewählten Filme, der nicht länger als drei Minuten ist, in den öffentlichen Medien auszustellen.
18- Nach dem Festival kann Espiello ausgewählte Produktionen des Festivals für Kultur- und Umweltprogramme verwenden, sofern der Eintritt frei ist, und informiert die Regisseure, Produzenten oder Verleiher über Ort und Datum. Filme, die nicht ausgewählt wurden, würden nur in Gemeinden, die der Comarca de Sobrarbe angehören, für kulturelle und pädagogische Zwecke verwendet.
19- Die Person, die für die Einreichung des Films zum Festival verantwortlich ist, muss von der Produktionsfirma ermächtigt sein, eine Kopie des Films auszuleihen, und akzeptiert die Festivalregeln. Außerdem ist sie für die Urheberschaft und Originalität jedes präsentierten Films verantwortlich und befreit die Organisation von jeglicher Verantwortung für den Inhalt desselben
20- Mit der Einreichung eines Films akzeptieren Sie die Bedingungen dieser Regeln, die von der Organisation ausgelegt und angewendet werden.
21-Das Festival kann mit einer gemischten Formel, persönlich und online, abgehalten werden.
22-Die Organisation kann die Termine aus berechtigten Gründen ändern und die Teilnehmer über die neuen Termine informieren.
23-Der Rechtsrahmen, in den diese Verordnung aufgenommen ist, verbietet Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. In diesem Zusammenhang sollten variable Substantive oder vereinbarte Gemeingüter in einem inklusiven Sinne für Frauen und Männer ausgelegt werden, wenn es um Begriffe des maskulinen grammatikalischen Geschlechts geht, die sich auf Personen oder Personengruppen beziehen, die nicht spezifisch identifiziert wurden.
23- Diese Verordnung wird in Englisch und Spanisch veröffentlicht. Im Zweifelsfall wird durch die spanische Version entschieden
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