International Film Festival in Gornji Milanovac ()



Fristen

04 Aug 2023
Aufruf zu Einschreibungen

15 Aug 2023
Festival geschlossen

20 Okt 2023
Benachrichtigungsdatum

26 Sep 2023
10 Okt 2023

Adresse

Knez Mihailov Trg 1,  32300, Gornji Milanovac, -, Serbia


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival 50'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2021
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  50'<
 Jede Sprache
 Untertitel 
English Serbian
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Photo of  International Film Festival in Gornji Milanovac
Photo of  International Film Festival in Gornji Milanovac
Photo of  International Film Festival in Gornji Milanovac
Photo of  International Film Festival in Gornji Milanovac

Serbian
English
German ML


Festival Start: 26 September 2023      Festival Ende: 10 Oktober 2023

Veranstalter des Internationalen Filmfestivals in Gornji Milanovac ist das Kulturzentrum „Mija Aleksi“ in Gornji Milanovac, Knez Mihailov trg, 1, 32300 Gornji Milanovac, Republik Serbien (im Folgenden: Veranstalter).

Das Internationale Filmfestival in Gornji Milanovac (im Folgenden: das Festival) findet vom 26. September bis 10. Oktober 2023 in Gornji Milanovac, Republik Serbien, statt. Das Festival ist eine Veranstaltung, die in ihrem Programm die künstlerischen Werte des zeitgenössischen Filmemachens schätzt und fördert.

Das Festival ist bestrebt, die wichtigsten Richtungen und Genres des Filmschaffens vorzustellen, Kontakte zwischen Filmemachern, Autoren, Publikum... zu knüpfen und die neuesten Erkenntnisse der Filmproduktion zu präsentieren. Das Festival richtet sich an alle Filmliebhaber.

Das Hauptziel des Festivals ist die Förderung des Films sowie der Bildung in audiovisueller Kultur.

Veranstalter des Internationalen Filmfestivals in Gornji Milanovac ist das Kulturzentrum „Mija Aleksi“ in Gornji Milanovac, Knez Mihailov trg, 1, 32300 Gornji Milanovac, Republik Serbien (im Folgenden: Veranstalter).

Das Internationale Filmfestival in Gornji Milanovac (im Folgenden: das Festival) findet vom 26. September bis 10. Oktober 2023 in Gornji Milanovac, Republik Serbien, statt. Das Festival ist eine Veranstaltung, die in ihrem Programm die künstlerischen Werte des zeitgenössischen Filmemachens schätzt und fördert.

Das Festival ist bestrebt, die wichtigsten Richtungen und Genres des Filmschaffens vorzustellen, Kontakte zwischen Filmemachern, Autoren, Publikum... zu knüpfen und die neuesten Erkenntnisse der Filmproduktion zu präsentieren. Das Festival richtet sich an alle Filmliebhaber.

Das Hauptziel des Festivals ist die Förderung des Films sowie der Bildung in audiovisueller Kultur.


ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Das Festival ist international. Die offiziellen Sprachen des Festivals sind Serbisch und Englisch.

Das Festival besteht aus zwei Teilen: Wettbewerb und Kritik.

Die Wettbewerbskategorien des Festivals sind:

1 Films for You (europäische Spiel- und Dokumentarfilme)
2 Kurzfilme (Kurzfilme, bis zu 15 Minuten)
3 Filmemachen von jungen Leuten (bis zu 19 Jahre; Filmdauer bis zu 15 Minuten)

AUSWAHL UND REGISTRIERUNG VON FILMEN (nach Wettbewerbskategorien):

1 Films for You (europäische Spiel- und Dokumentarfilme)

Die Filme für dieses Wettbewerbsprogramm in der Kategorie werden vom Festival Selector ausgewählt. Die Auswahl dieser Filmgattung wird aktuelle, dynamische und vielfältige Filme berücksichtigen und die neuesten Errungenschaften der europäischen Kinematographie vorstellen;

2 Kurzfilme (Kurzfilme mit einer Dauer von bis zu 15 Minuten);
3 Filmemachen durch junge Menschen (Dauer bis zu 15 Minuten; Altersgrenze liegt bei 19 Jahren);

Nur Filme, die den formellen Anfragen/dem Rahmen des Festivals entsprechen, können für den Wettbewerb angemeldet werden. Ihre Uraufführungen müssen nach dem 1. Januar 2022 stattfinden.

Filme für das Festival können von allen interessierten Autoren, Regisseuren, Produzenten, Verleihern, Filmschulen und Cineclubs (natürliche und juristische Körperschaften; im Folgenden: Gremien) angemeldet werden.

HINWEIS: Die Kategorie, für die der Film registriert ist, muss im Anmeldeformular angegeben werden.

Der Überprüfungsteil des Programms besteht aus Kritikfilminhalten, didaktischen Workshops, Podiumsdiskussionen, Ausstellungen und den begleitenden künstlerischen Veranstaltungen.
Anmeldeschluss für die Registrierung von Filmen für den Wettbewerb ist der 15. August 2023. Der Veranstalter hat das Recht, den Anmeldeschluss zu verlängern.

Filme rassistischen und pornografischen Charakters sowie Filme, die Gewalt und Hass fördern, sind abzulehnen und dürfen in keinem der Festivalprogramme gezeigt werden.

Falls ein registrierter Film formell nicht zu der Kategorie gehört, für die er angemeldet wurde, können die Auswahlgremien des Festivals ihn in die entsprechende Kategorie verschieben.

Die Filmanmeldung ist kostenlos.

Der Veranstalter zahlt keine Gebühr für die Vorführung der Filme im Wettbewerbsprogramm.


VORSTAND DES VERANSTALTERS UND DER FESTIVALGREMIEN

Vorstand des Festivals
Der Vorstand des Festivals ernennt:

Mitglieder der Auswahlausschüsse des Festivals (auf Vorschlag des Festivalleiters)
Mitglieder der Jury des Festivals (auf Vorschlag des Festivalmanagers)

Der Vorstand verabschiedet:
Reglemente des Festivals
Arbeitsweise der Jury
Der Vorstand des Veranstalters entscheidet auf Vorschlag des Festivaldirektors über:
Honorare der Mitglieder der Jury und der Prüfungsausschüsse.

GREMIEN DES FESTIVALS
Die Festivalorgane sind: Festivaldirektor, Festivalmanager, Auswahlgremien des Festivals und die Festivaljury.

FESTIVALDIREKTOR
Der Direktor des Kulturzentrums in G. Milanovac ist nach seiner Autorität der Festivaldirektor.

FESTIVALLEITER
Der Festivalleiter, der Herausgeber des Filmprogramms des Kulturzentrums Mija Aleksić in Gornji Milanovac, ist für die Organisation und Koordination aller Aktivitäten im Zusammenhang mit der Durchführung des Festivals verantwortlich.

Der Festivalmanager ist auch der Selektor der Wettbewerbskategorie: Films for You.

Der Festivalmanager auch.

- schlägt dem Vorstand des Festivals die Festivalordnung vor
- schlägt dem Vorstand Mitglieder der Prüfungsausschüsse vor.
- schlägt dem Vorstand Mitglieder der Jury vor
- schlägt dem Vorstand die Arbeitsweise der Jury vor
- entscheidet über das Wettbewerbs- und Überprüfungsprogramm des Festivals
- wirbt für das Festival
- erledigt andere Jobs im Zusammenhang mit dem Festival.

AUSWAHLGREMIEN UND AUSWAHLGREMIEN
AUSWAHL VON FILMEN FÜR DAS WETTBEWERBSPROGRAMM
Das Festival hat einen Auswahlausschuss und zwei Auswahlgremien:

1 Selektor für die Wettbewerbskategorie Films for You. Der Selector, der als Festivalmanager fungiert, wählt Filme für die Wettbewerbskategorie Films for You aus.

2 Prüfungsausschuss für die Wettbewerbskategorie Kurzfilm, Kurzform, und der Prüfungsausschuss für die Wettbewerbskategorie Filmemachen von jungen Menschen (bis 19 Jahre).

Die Mitglieder der Auswahlausschüsse werden nur für ein Festival ernannt.

Die Auswahlausschüsse sehen sich jeden bis zum Einsendeschluss registrierten Film an und entscheiden, welcher Film für das Wettbewerbsprogramm zugelassen wird.

Die Prüfungsausschüsse berücksichtigen die Anmeldeformulare, die nach dem festgelegten Datum eingingen, nicht.

Die Filme, die vom Auswahlausschuss für das Wettbewerbsprogramm abgelehnt wurden, können in einigen Wettbewerbsprogrammen des Festivals gezeigt werden. Die Entscheidungen der Prüfungsausschüsse sind endgültig und unwiderruflich.

Das offizielle Festivalprogramm wird bis zum 1. September 2023 auf der offiziellen Festivalseite (http://www.shortform.org.rs) bekannt gegeben.

JURY

Beim Festival gibt es zwei Jurys:

1- die Jury für die Wettbewerbskategorien Films for You und Short Form und

2- die Jury für das Filmemachen der Young and Short Form und die Jury für das Filmemachen. Beide Jurys sind international. Mitglieder der Jury sind renommierte Filmemacher, Theoretiker, Kritiker und Journalisten mit etablierten Karrieren.

Die Mitglieder der Jury werden nur für ein Festival ernannt.

Der Veranstalter kann durch eine besondere Entscheidung eine Jugendjury einrichten.

Die Jury muss sich an die Operationsverfahren halten.


FESTIVAL-Auszeichnungen

Nach Sichtung aller im Wettbewerbsprogramm vorgestellten Filme vergibt die Jury für die Wettbewerbskategorien Films for You und Short Form folgende Auszeichnungen:

- Die Belohnung für den besten Film in der Kategorie Filme für dich
- Die Belohnung für den besten Film in der Kategorie Kurzform.
Die Jury kann auch besondere Belobigungen und Anerkennungen in den festgelegten Kategorien vergeben.

Nach Sichtung aller im Wettbewerbsprogramm dieser Kategorie gezeigten Filme vergibt die Jury für das Filmemachen by the Young folgende Auszeichnungen:

- Der beste Film in der Kategorie Filmemachen von The Young,
- Der beste Film eines jungen Menschen (bis 15 Jahre),
- Der beste Film eines jungen Menschen (15 bis 19 Jahre).

Die Jury kann auch besondere Belobigungen und Anerkennungen in den festgelegten Kategorien vergeben.

Die folgenden ausgezeichneten Filme werden für einen renommierten internationalen Youth Cinema Network Award nominiert:

- Der beste Film in der Kategorie Filmemachen von The Young
- Der beste Film eines jungen Menschen (bis 15 Jahre)

Der beste Film eines jungen Menschen (15 bis 19).

Die Person (en), die die festgelegten Filme registriert haben, werden vom Veranstalter ordnungsgemäß über Zeit und Ort der Filmvorstellung/Show informiert.
Die Juryentscheidungen werden mit der Mehrheit der Ja-Stimmen getroffen. Die Preise werden an die Autoren/Regisseure der Filme verliehen.

Auszeichnungen können nicht in allen Wettbewerbskategorien vergeben werden. In jeder Kategorie gibt es auch den Publikumspreis für den besten Film. Der Publikumspreis wird auf der Grundlage der Abstimmung der Festivalbesucher verliehen.

Der Veranstalter lädt serbische oder ausländische Organisationen, Unternehmen oder Institutionen ein, ihre eigenen Prämien zu vergeben.

Falls der Veranstalter Geldprämien vergibt, müssen die Prämien nicht ausgezahlt werden, wenn die Gewinner nicht ordnungsgemäß die von der Nationalbank von Serbien und der Finanzverwaltung regulierten Papiere/Dokumente für die Prämienauszahlung einreichen.

Die Auszeichnungen müssen im Falle höherer Gewalt nicht belohnt werden.

In den festgelegten Fällen ist das für diese Prämien bereitgestellte Geld an die Sponsoren oder Spender zurückzugeben.

RECHTE, PFLICHTEN, VERANTWORTUNG UND ABLAUF DER FILMANMELDUNG FÜR DIE WETTBEWERBSKATEGORIEN KURZFORM UND FILMEMACHEN VON JUGENDLICHEN

Rechte, Pflichten und Pflichten
Jede Person, die einen Film registriert, garantiert, dass der Autor der Inhaber der Urheberrechte ist, dass sie alle Urheberrechte an dem registrierten Film reguliert hat und dass sie berechtigt ist, den Film für das Festival zu registrieren.

Jede Person, die einen Film für das Festival registriert, ist verpflichtet, vor der Registrierung des Films für das Festival alle erforderlichen Lizenzen für die Vorführung des Films durch Dritte bereitzustellen.

Der Veranstalter überprüft nicht, ob die Person, die einen Film registriert, alle vorgeschriebenen Lizenzen erworben hat.

Jede Person, die einen Film registriert, garantiert, dass sie über alle erforderlichen literarischen, dramatischen, musikalischen und sonstigen Urheberrechte für das im Film verwendete Material verfügt.

Der Veranstalter überprüft nicht, ob die Person, die den Film oder die Filme registriert, alle vorgeschriebenen Lizenzen für das in den Filmen verwendete Material erworben hat — Literatur-, Drama- und Musikrechte sowie Archivmaterial oder andere Elemente, deren Verwendung die bereits bestehenden Urheberrechte beeinträchtigen könnte.
Der Veranstalter haftet nicht für die illegale Verwendung solcher Materialien in dem betreffenden Film. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Autors des Films oder der Person, die den Film für das Festival registriert.

Jeder, der den Film für das Festival anmeldet, ist verpflichtet, die Vorführung des Films ohne finanzielle Entschädigung zuzulassen.

Der Veranstalter verwendet und veröffentlicht Fotos, Materialien, die der Registrierung des Films beiliegen, und die Informationen aus dem Anmeldeformular im Festivalkatalog und auf der offiziellen Website des Festivals. Der Veranstalter verwendet Fotos, Trailer oder Beilagen aus dem Film, die 10% der Gesamtzeit des Films ausmachen.
Der Veranstalter ist ab dem Zeitpunkt seines Eingangs für die Kopie des Films verantwortlich.

Der Veranstalter haftet nicht für die beim Transport beschädigten oder verloren gegangenen Kopien, es sei denn, der Verlust liegt in der Verantwortung des Organisators.

Ablauf der Registrierung
Die Anzahl der Filme, die für das Festival registriert werden können, ist unbegrenzt. Sollten mehr als ein Film desselben Autors registriert werden, müssen für jeden Film separate Anmeldeformulare ausgefüllt werden.

Filme mit Dialogen oder Erzählungen in anderer als serbischer Sprache müssen einen englischen Untertitel und eine Dialogliste (mit Timecodes) haben.

Nach der Registrierung können Filme nicht vom Festival zurückgezogen werden.

Filme können auf Einladung des Veranstalters gezeigt werden.

Weitere Informationen sollten zusammen mit dem Anmeldeformular eingereicht werden:

Biographie und Filmografie des Regisseurs, mindestens zwei Fotos aus dem Film (Auflösung min. 300 dpi), Zusammenfassung des Films. Falls bei der Registrierung des Films einige der vereinbarten Materialien fehlen, kann der Veranstalter deren dringende Lieferung verlangen, sofern der Film für das Festivalprogramm ausgewählt wird.

Die für die Auswahl eingereichte Kopie des Films muss die endgültige Version des Films sein.

Ein Weblink des Films kann als Vorschau für die Auswahl mit einem gültigen Eingabecode gesendet werden (Vorschau). Wenn es keinen Link für die Vorschau gibt, sollte der Film in einem der digitalen Formate eingereicht werden: HD, MP4, per Online-Dateiübertragung (www.wetransfer.com) an die E-Mail-Adresse des Festivals: festival@shortform.org.rs oder im DVD-Format per Post an die Adresse des Organisators (mit Hinweis) NICHT KOMMERZIELLER WERT, NUR FÜR KULTURELLE ZWECKE.
Sollten mehrere Filme desselben Autors registriert werden, muss sich jeder Film auf einer separaten Festplatte oder als separate Datei befinden.

Der Film zur Auswahl kann auf eine der folgenden Arten registriert werden:

Elektronisch — online über Partner-Webplattformen für die Filmanmeldung: FestHome.

Im elektronischen Online-Anmeldeformular sollte ein Link oder ein Code zum Herunterladen und Ansehen des Films angegeben werden.

Jede der festgelegten Partner-Webplattformen hat ihre eigenen Regeln und Bedingungen, nach denen eine Person Filme für das Festival registrieren muss. Weitere Informationen zu den Regeln und Bedingungen für die Registrierung über die genannten Webplattformen finden Sie auf deren offiziellen Websites.

REGISTRIERUNG VON FILMEN DURCH POST ODER KURIERDIENST
Wenn der Film aus irgendeinem Grund nicht auf die bereits genannten Arten registriert werden kann, finden Sie auf der Website des Festivals ein Anmeldeformular: www.shortform.org.rs

Dieses Anmeldeformular sollte sorgfältig ausgefüllt, in gedruckten Briefen unterschrieben und zusammen mit dem restlichen Material und der Filmkopie für die Auswahl per Post an die folgende Adresse geschickt werden:

Kulturni centar „Mija Aleksić“ Gornji Milanovac (für das Festival),
Knez Mihailov trg 1, Postfach 92
32 300 Gornji Milanovac, Republik Serbien
Mit dem obligatorischen Hinweis: NICHT KOMMERZIELLER WERT, NUR KULTURELLER GEBRAUCH.

Alle Registrierungs- und Versandkosten für das gesamte Material und die Filmkopien (Kopien) gehen zu Lasten des Absenders. Der Veranstalter trägt nicht die Kosten für die Annahme der Registrierung, anderer Materialien und Kopien (Kopien) der Filme, die per Nachnahme (Nachnahme) gesendet werden.
Das Anmeldeformular und andere Materialien verbleiben im Archiv des Festivals.

Der Veranstalter gibt das Auswahlexemplar des Films nicht zurück, sondern verwahrt es in der Videothek des Festivals. Um die Filme sicher zu verwahren, können sie in eine digitale Datenbank eingegeben werden. Der Veranstalter verwendet die Filme ausschließlich für nichtkommerzielle, dokumentarische, kulturelle und pädagogische Zwecke.

Die Person, die den Film für das Festival registriert, akzeptiert mit der Registrierung alle in den Festivalbestimmungen festgelegten Bedingungen.

Die Registrierung ist gültig, wenn sie online ohne Siegel oder Unterschrift eingereicht wird.


EXEMPLARE FÜR DIE AUSSTELLUNG AUF DEM FESTIVAL
Ausgewählte Filme werden in ihren Originalsprachen gezeigt. Filme mit Dialogen und Erzählungen, die nicht in serbischer Sprache verfasst sind, müssen auf Englisch untertitelt werden und müssen über eine Dialogliste (mit Zeitcodes) verfügen.
Die Filme, die für das Festivalwettbewerbsprogramm ausgewählt wurden, müssen bis zum 1. September 2023 beim Veranstalter eingereicht werden.

Wenn möglich, sollten Filme im DCP-Format oder in einer digitalen Datei (HD, MP4) mit einer Auflösung (1920 x 1080) eingereicht werden.

Der Veranstalter kann Kopien von schlechter technischer Qualität ablehnen. Kopien des Films können per Post oder Kurierdienst an die Adresse des Veranstalters geschickt werden:

Kulturni centar „Mija Aleksić“ Gornji Milanovac (für das Filmfestival)
Knez Mihailov trg 1, Postfach 92
32 300 Gornji Milanovac, Republik Serbien
Obligatorischer Hinweis: NICHT KOMMERZIELLER WERT, NUR FÜR KULTURELLE ZWECKE, oder online, indem Sie einen Link zum Herunterladen senden oder über den Dienst zum Senden großer Dateien: wetransfer (www.wetransfer.com) an die E-Mail-Adresse des Festivals: festival@shortform.org.rs
Der Absender trägt alle Kosten für die Zusendung einer DCP-Kopie des Films, der für das Wettbewerbsprogramm des Festivals ausgewählt wurde. Der Veranstalter trägt die Rücksendekosten.

Eine DCP-Kopie des Films wird an den Absender an die im Anmeldeformular angegebene Adresse zurückgeschickt. Der Absender ist verpflichtet, den Veranstalter über die Art und das Datum der Abschleifung des Exemplars für die Präsentation auf dem Festival zu informieren.

Auf den per Post oder Kurierdienst zugesandten Kopien muss ein sichtbarer Hinweis angebracht sein: NICHT KOMMERZIELLER WERT, NUR FÜR KULTURELLE ZWECKE.


ABSCHLIESSENDE BEMERKUNGEN
Änderungen und Ergänzungen dieser Vorschriften müssen auf die gleiche Weise vorgenommen werden, wie sie akzeptiert wurden. Die Vorschriften sind in Serbisch und Englisch verfasst. Bei Unverständlichkeit wird die serbische Version berücksichtigt.

Diese Regeln treten an dem Tag in Kraft, an dem sie vom Vorstand des Veranstalters akzeptiert werden.


  

 
  

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