Standard-Gebühr
4€
-8%
3.68€
Einsendungs-Frist
01 Jan 25
0.32€
06 Aug 2024
Aufruf zu Einschreibungen
01 Jan 2025
Letzter Termin
11
Tage
05 Apr 2025
Benachrichtigungsdatum
15 Mai 2025
24 Mai 2025
Festival Start: 15 Mai 2025 Festival Ende: 24 Mai 2025
XXV INTERNATIONALES FILMFESTIVAL VON LANZAROTE
Nationale Kurzfilme
Internationale Kurzfilme
Animierte Kurzfilme
Kurze Dokumentarfilme
Kanarische Kurzfilme
Shorts für Kinder
XXV INTERNATIONALES FILMFESTIVAL LANZAROTE 2025
Teilnahmebedingungen der offiziellen Sektionen
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
1. Teilnehmen können alle Produzenten oder Filmemacher, die die Rechte an den von ihnen eingereichten Werken besitzen.
2. Alle Filme werden unabhängig von ihrem ursprünglichen Aufnahmeformat akzeptiert, aber die Lieferformate müssen nur .mov oder .mp4 sein.
3. Für diese Ausschreibung können nur Werke eingereicht werden, die 2024 produziert und nicht in früheren Ausgaben des Festivals vorgestellt wurden. Ausnahmen sind Kurzfilme für Kinder, für die auch Werke ab 2023 akzeptiert werden.
4. Die maximale Dauer der Arbeiten beträgt:
- Nationale Sektion Kurzfilme: 25 Minuten, inklusive Abspann
- Sektion für internationale Kurzfilme: 25 Minuten, inklusive Abspann
- Sektion Kurzfilme: 25 Minuten, inklusive Abspann
- Abschnitt Kurzfilme: 30 Minuten, inklusive Abspann
- Sektion Kurzfilme auf den Kanarischen Inseln: 25 Minuten, inklusive Abspann
- Bereich Kurzfilme für Kinder: 15 Minuten, inklusive Credits
ANMELDUNG
5. Die Anmeldefrist endet am 1. Januar 2025.
6. Die Teilnehmer müssen sich für eine der sechs möglichen Sektionen oder Kategorien registrieren:
- Nationale Sektion für Kurzfilme (nur Spanien)
- Sektion für internationale Kurzfilme (alle Länder außer Spanien)
- Abteilung für Animationskurzfilme (alle Länder, einschließlich Spanien)
- Sektion Kurzfilme (alle Länder, einschließlich Spanien)
- Sektion Kanarische Kurzfilme (nur Kanarische Inseln)
**Voraussetzungen für die Registrierung in der kanarischen Sektion: **
- Unter der Leitung einer oder mehrerer Personen mit Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln.
- Zu mindestens 50% auf den Kanarischen Inseln gedreht.
- Produziert von Personen oder Produktionsfirmen, deren Steuersitz sich auf den Kanarischen Inseln befindet.
- Mindestens 50% des Film- und Produktionsteams müssen auf den Kanarischen Inseln ansässig sein.
- Die Nichterfüllung von mindestens 2 der 4 Anforderungen hat zur Folge, dass die Arbeit in der kanarischen Sektion nicht akzeptiert wird.
Bei fiktionalen Werken wird die Sektion, in der sie registriert sind, auf der Grundlage des Produktionslandes des Kurzfilms festgelegt. Bei Koproduktionen wird der Mehrheitsanteil der Produktion zugrunde gelegt.
- Bereich Kurzfilme für Kinder:
- Reflexive, rachsüchtige, soziale und lehrreiche Filme... Die Kurzfilme können jedes Thema und Genre haben und eine Dauer von nicht mehr als 15 Minuten haben. Sie richten sich speziell an ein Publikum von Kindern und Jugendlichen zwischen 3 und 17 Jahren. Kurzfilme aus allen Teilen der Welt werden akzeptiert, sofern die Sprache Spanisch ist, entweder als Originalsprache oder als Synchronsprache. Obwohl es keinen Geldpreis gibt, wird ein Gewinner-Kurzfilm bestimmt, der von den Kindern, die die Vorführungen besuchen, gewählt wird.
7. Die Vorregistrierung erfolgt ausschließlich über ein Online-Verfahren. Die Teilnehmer müssen den Kurzfilm über eine der folgenden Plattformen registrieren und zusätzlich alle erforderlichen Informationen ausfüllen:
- FESTHOME - [https://festhome.com](https://festhome.com)
8. Die Projektionskopie kann über Plattformen wie VIMEO, WETRANSFER, DRIVE oder ähnliche gesendet werden.
9. Die in dieser Registrierung eingereichte Kopie muss die endgültige und endgültige Kopie des Kurzfilms sein. Im Falle einer Auswahl werden keine neuen Versionen des eingereichten Kurzfilms akzeptiert.
10. Die Zahlung der Gebühren für die Aussichtsplattform liegt in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers und garantiert nicht die Teilnahme am offiziellen Teil des Festivals.
11. Filme, die in ihrer Originalversion registriert sind und Dialoge in einer anderen Sprache als Spanisch oder Englisch enthalten, müssen mit Untertiteln in Spanisch oder Englisch versehen sein.
12. Es müssen keine zusätzlichen Unterlagen gesendet werden, bis der Teilnehmer per E-Mail darüber informiert wird, dass der Kurzfilm für den entsprechenden offiziellen Teil ausgewählt wurde.
ENDGÜLTIGE AUSWAHL
13. Aus allen während des Anmeldezeitraums eingegangenen Werken trifft ein von der Organisation benanntes Komitee eine vorläufige Auswahl von bis zu 30 Kurzfilmen in jeder Sektion. Die Entscheidungen des Ausschusses sind endgültig.
14. Arbeiten, die die Realität von Frauen in Situationen widerspiegeln, in denen die Gleichstellung mit Männern immer noch behindert wird, werden besonders gewürdigt. Ausgezeichnet werden audiovisuelle Werke, die Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen gegen Frauen und/oder Mädchen, innovative Erfahrungen im Bereich Empowerment und Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung von Frauen und Mädchen sowie solche, die die Förderung der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen fördern oder widerspiegeln. Ebenfalls gewürdigt werden Arbeiten, die den Beitrag von Männern zur Gleichstellung der Geschlechter, zur Mitverantwortung und zur Vereinbarkeit von Privat-, Berufs- und Familienleben usw. hervorheben.
15. Die Organisation wird alle Teilnehmer vor der öffentlichen Bekanntgabe persönlich und schriftlich (an die bei der Registrierung angegebene Kontakt-E-Mail) über die offiziellen Auswahlergebnisse informieren. Diese Benachrichtigungsfrist beträgt mindestens drei Wochen vor Beginn des Festivals. Diese Liste wird vor dem 5. April 2025 auch auf der offiziellen Website des Festivals ([www.festivaldecinedelanzarote.com] (http://www.festivaldecinedelanzarote.com)) veröffentlicht.
16. Nach der Benachrichtigung müssen die ausgewählten Teilnehmer die erforderlichen Informationen und Unterlagen, die nicht in den Plattformen enthalten sind, vor dem 10. April 2025 an lanzaroteinternacionalfilmfest@gmail.com senden. In jedem Fall muss eine Projektionsdatei des ausgewählten Kurzfilms mit einer Mindestauflösung von „1920 x 1080" im Format „mov oder mp4", vorzugsweise mit dem Codec „H.264", eingereicht werden.
17. Untertitel:
- Werke mit Dialogen oder Texten auf Spanisch müssen englische Untertitel im SRT-Format enthalten oder in das Bild eingebettet sein.
- Werke mit englischen Dialogen oder Texten müssen spanische Untertitel im SRT-Format enthalten oder in das Bild eingebettet sein.
- Werke mit Dialogen oder Texten in einer anderen Sprache als Spanisch oder Englisch müssen sowohl spanische als auch englische Untertitel (doppelte Untertitel) im SRT-Format enthalten oder in das Bild eingebettet sein.
Die Nichteinhaltung dieser Regel führt zur Disqualifikation der Arbeit. Die Festivalorganisation bietet jedoch die Möglichkeit, diese Untertitel gegen einen Aufpreis von 10€ pro Werk zu erstellen, der vor der Vorführung des Werks bezahlt werden muss.
JURY
18. Um den Gewinner in jeder Sektion zu ermitteln, ernennt die Organisation für jede Sektion eine eigene Jury, die sich aus drei Mitgliedern zusammensetzt, die aus den Bereichen Kultur und Kino stammen. Mit Ausnahme der Sektion Kurzfilme für Kinder, in der die Kinder selbst das Gewinnerwerk auswählen.
19. Die Jury wird eine Woche vor Beginn des Festivals ernannt und ihre Entscheidungen sind endgültig.
20. Die Jury kann den Preis für nichtig erklären.
Auszeichnungen
21 Pro Kategorie wird nur ein Kurzfilm ausgezeichnet, obwohl die Jury in jeder Kategorie eine oder mehrere besondere Erwähnungen vergeben kann.
22. Der Gewinner-Kurzfilm jeder Sektion erhält einen Preis in Höhe von 1.500€.
23. Alle Geldpreise unterliegen gesetzlichen Einbehaltungen.
ALLGEMEINES
24 Das XXV. Internationale Filmfestival von Lanzarote findet vom 15. bis 24. Mai 2025 statt.
25. Alle eingegangenen Werke werden Teil des Archivs des Festivals.
26. Produzenten und Regisseure genehmigen die Verwendung von Auszügen aus den ausgewählten Werken (maximal 1 Minute) für die Werbung für das Festival in allen Medien.
27. Die Produzenten und Regisseure der eingereichten Werke genehmigen die Verwendung der Werke für Vorführungen in den verschiedenen Bereichen des Festivals, sofern dies von der Organisation für angemessen erachtet wird.
28. Die Einreichung der Arbeit innerhalb der festgelegten Fristen setzt die Annahme dieser Regeln voraus.
29. Alle Zweifel, die sich aus der Auslegung dieser Regeln ergeben, werden von der Organisation des Festivals gelöst.
30. Die Organisation verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten der Teilnehmer gemäß Artikel 12 des Organgesetzes 15/1999 vom 13. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten (LOPD) zu behandeln.
31. Das Internationale Filmfestival von Lanzarote arbeitet mit der Spanischen Akademie der Künste und Filmwissenschaften zusammen, um Kandidaten für die Goya Awards in der Kategorie Bester nationaler Kurzfilm und bester dokumentarischer Kurzfilm vorzuwählen.
Die Organisation behält sich das Recht vor, die Festivaldaten zu ändern, die Ausstellung ausgewählter Werke und die während der Ausstellung entwickelten Aktivitäten aufgrund höherer Gewalt abzusagen oder teilweise oder vollständig auszusetzen. Die Organisation behält sich das Recht vor, einige Aspekte dieser Regeln aufgrund höherer Gewalt oder der aktuellen Gesundheitssituation zu ändern.
Standard-Gebühr
4€
-8%
3.68€
Einsendungs-Frist
01 Jan 25
Standard-Gebühr
3€
-8%
2.76€
Einsendungs-Frist
01 Jan 25
Standard-Gebühr
3€
-8%
2.76€
Einsendungs-Frist
01 Jan 25
Standard-Gebühr
3€
-8%
2.76€
Einsendungs-Frist
01 Jan 25
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
01 Jan 25
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
01 Jan 25
Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.