Braunschweig International Film Festival (34)



Fristen

18 Mär 2020
Aufruf zu Einschreibungen

31 Mär 2020
Frühe Frist

30 Jun 2020
Standard-Frist

28 Jul 2020
Späte Frist

28 Jul 2020
Festival geschlossen

30 Sep 2020
Benachrichtigungsdatum

02 Nov 2020
08 Nov 2020

Adresse

Neue Straße 8,  38100, Braunschweig, Lower Saxony, Germany


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival 15'<
Spielfilmfestival >70'


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2019
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  15'<
 Spielfilme  >70'
 Jede Sprache
 Untertitel 
German English
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Photo of Braunschweig International Film Festival
Photo of Braunschweig International Film Festival
Photo of Braunschweig International Film Festival
Photo of Braunschweig International Film Festival

English
German ML


Festival Start: 02 November 2020      Festival Ende: 08 November 2020

Junges europäisches Kino auf höchstem Niveau ist eines der Markenzeichen

der Internationalen Filmfestspiele Braunschweig.

„Musik & Film“ ist Braunschweigs zweiter Schwerpunkt und lenkt die Aufmerksamkeit auf den Klang der bewegten Bilder.

Internationale Premieren, cinéma d'auteurs, Filmkonzerte, Retrospektive, Tribute und vier Auszeichnungen runden das Profil des Filmfestes ab und geben Publikum und Presse reichlich Spielraum für neue Entdeckungen.

Regeln und Verordnungen 2020

Nachfolgend finden Sie eine vollständige Auflistung aller Regeln für die Einreichung eines Films bei den 34. Internationalen Filmfestspielen Braunschweig, organisiert vom gemeinnützigen Verein Internationales Filmfest Braunschweig e.V. (nachfolgend“ Festival „genannt), die für die einzelnen Awards-Reihe gelten und Abschnitte.

Die Person, die den Film einreicht (im Folgenden „Einreicher „genannt), erkennt an, dass sie die Zustimmung von allen Eigentümern, Schöpfern, Autoren, Produzenten und/oder anderen autorisierten Vertretern des Films erhalten hat und versteht, dass er durch die Einreichung des Films beim Festival bestätigt, dass er oder sie hat alle nachstehend aufgeführten Regeln und Vorschriften gelesen und akzeptiert.

I. Allgemeine Vorschriften und Vorschriften

§ 1 Laufzeit und Genre

Für Kurzfilme ist eine Laufzeit von weniger als 15 Minuten und für alle Spielfilme oder Dokumentationen eine Laufzeit von mindestens 70 Minuten erforderlich. Die Einreichung ist für alle Filmgenres offen und beschränkt sich auf Inhalte.

Ausnahmen können in einzelnen Reihen auftreten.

§ 2 Allgemeine Anforderungen

Eingestellt können Filme für das Kino produziert werden, die nach dem 1. Januar 2019 fertiggestellt wurden.

Der Film darf weder theatralisch veröffentlicht, im Fernsehen in Deutschland ausgestrahlt oder als DVD, Blu-ray oder Stream erhältlich sein. Premieren (Welt- und Deutsch-Festivalpremieren) und Produktionen aus dem Jahr 2020 sind erste Wahl.

Wenn die Filmsprache nicht Deutsch, Deutsch oder Englisch ist, sind Untertitel erforderlich.

§ 3 Einreichung

Die Einreichenden sind sehr ermutigt, den Einreichungsservice auf der Homepage des Festivals (über die Datenbank eventival.com) zu nutzen. Weitere Plattformen werden ebenfalls verfügbar sein (siehe Homepage des Festivals). Einreichungen über eventival.com werden bevorzugt und sind kostengünstiger als andere Einreichungsplattformen, da keine zusätzlichen Verwaltungskosten entstehen.

Um die Einreichung des Films abzuschließen, muss der Einsendende sicherstellen, dass das Festival sowohl ein vollständig ausgefülltes Online-Anmeldeformular als auch einen gültigen Screener und die Einreichungsgebühr erhalten hat. Der Einsendende erhält eine Bestätigungs-E-Mail, nachdem er einen Film eingereicht hat.

§ 4 Screener

Der Einreicher stellt dem Festival einen Online-Screener zur Verfügung. Dieser Online-Screener muss entweder passwortgeschützt oder ein nicht gelistener Link sein. Dateien zum Herunterladen werden nicht akzeptiert. Öffentliche Filmlinks sind von der Auswahl der 34. Internationalen Filmfestspiele Braunschweig ausgeschlossen.

Das Festival kann die Screeners aus organisatorischen oder programmierten Gründen (z.B. Moderationen oder Texte) an Dritte übergeben. Mit der Einreichung des Films erlaubt der Einsendende dem Festival dies zu tun. Der Online-Screener muss bis zum Ende des Auswahlprozesses verfügbar sein. Die Lebensdauer der Passwörter muss bis zum 1. September 2020 garantiert werden. Falls das Festival den Film für sein Programm auswählt, muss der Zugang zum Vorführprogramm bis zum Ende des Festivals gewährleistet sein.

§ 5 Sprache, Untertitelung

Filme, die ursprünglich nicht in deutscher Sprache sind, müssen untertitelt werden. Das Festival kann auf Kosten des Festivals deutsche Untertitel für Projektionskopien produzieren, insbesondere bei Filmen, die für den Wettbewerb ausgewählt wurden. Dazu hat das Festival die Erlaubnis, die Film-Datei zu kopieren und Untertitel hinzuzufügen.

Der Einsendende ist nicht berechtigt, die Kopie zu erhalten. Beide Parteien können jedoch die Übergabe verhandeln. Wenn weder der Einsendende noch der Eigentümer des Verbreitungsrechts ein Interesse daran äußern, die Kopie bis zwei Wochen nach dem Festival zu erhalten, wird die Kopie zerstört.

§ 6 Ausstellungsformat

Das Festival akzeptiert digitale Video (DCP, ProRes, Blu-ray Disc) und 35 mm. DCP wird jedoch bevorzugt.

§ 7 Projektionsexemplar

Die Projektionsexemplar des Films muss bis zum 1. Oktober 2020 in Braunschweig eintreffen und bleibt bis zum Ende des Festivals (9. November 2020) in Braunschweig.

Die Transportkosten für die Projektionskopie werden vom Absender übernommen. Die Kosten für die Rückgabe der Projektionskopie werden vom Festival übernommen. Die Beförderung der Projektionskopie nach Braunschweig erfolgt auf eigene Gefahr des Einreichers. Die Projektionskopie ist zum Wert der Kopie während des Aufenthalts in Braunschweig sowie für den Rücktransport nach dem Festival versichert. Schadensersatzansprüche müssen spätestens 14 Tage nach Rückgabe eingereicht werden.Im Falle eines Schadens werden die Materialkosten für die Kopie nach Vorlage der Rechnung und zum Wert im Ursprungsland zurückerstattet. Eine Rückerstattung, die auf dem nicht materiellen Wert basiert, ist ausgeschlossen. Ein DCP-Download kann besprochen werden. Das Festival ist von seinen Sponsoren verpflichtet, wirtschaftlich und umweltfreundlich zu handeln, daher ist ein Download bevorzugt.

§ 8 Zusätzliches Material

Der Einreicher stellt dem Festival ausreichend PR-Material zur Verfügung (Bilder, Poster, Pressemappen etc.). Die Transportkosten für Werbung und Pressematerial werden vom Mitwirkenden übernommen.

§ 9 Mitteilungsmitteilung

Das Festival informiert alle Einreichenden spätestens bis zum 30. September 2020 über den Auswahlstatus des Films. Dies kann entweder eine Einladung zur offiziellen Auswahl, ein Ablehnungsschreiben oder eine Gegenleistung für eine spätere Auswahlentscheidung sein. Das Festival empfiehlt allen Einreichern, sich nicht an die Organisatoren des Festivals zu wenden, um Informationen über den Auswahlstatus zu erhalten. Die Absender werden per E-Mail informiert.

§ 10 Einreichungsgebühren & Fristen

Aufgrund der steigenden Zahl der Einreichungen erhöht das Festival Einreichungsgebühren, um die Verwaltungskosten wie folgt zu decken. Das Festival gewährt unter keinen Umständen Rückerstattung (z.B. Festivalstornierung aufgrund höherer Gewalt). Die Preise gelten nur für den eigenen Einreichungsservice des Festivals (Eventival). Einreichungspreise und Fristen über andere Plattformen können abweichen.

a) Spielfilme

März, 18:00 Uhr (MEZ) bis 31. März 2020 23:59 Uhr (MEZ) Early Bird 25€

April, 0:00 Uhr (MEZ) bis 30. Juni 2020 23:59 Uhr (MEZ) Regulärer Deadline 30€

Juli, 0:00 Uhr (MEZ) bis 28. Juli 2020 23:59 Uhr (MEZ) Final Call 40€

b) Kurzfilme

März, 18:00 Uhr (MEZ) bis 31. März 2020 23:59 Uhr (MEZ) Early Bird 10€

April, 0:00 Uhr (MEZ) bis 31. Mai 2020 23:59 Uhr (MEZ) Regulärer Deadline 15€

Juni, 0:00 Uhr (MEZ) bis 30. Juni 2020 23:59 Uhr (MEZ) Final Call 25€

§ 11 Gültigkeit

Die Bestimmungen gelten ausschließlich für die 34. Internationalen Filmfestspiele Braunschweig. Das Festival kann allein über jeden Fall entscheiden, der nicht in die genannten Regeln und Vorschriften enthalten ist. Filme, die an einem Wettbewerb teilnehmen, haben keinen Rechtsanspruch auf Gewinn oder auf Vorführung während des Festivals. Ein gesetzlicher Rückgriff ist ausgeschlossen.

§ 12 Datenschutz und Datenschutz

Das Festival legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten und verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Datenschutz. Um einen Film einreichen zu können, ist es notwendig, persönliche Daten zu sammeln, zu speichern und zu nutzen, über die Sie hiermit informiert wurden.

Kundendaten sind alle persönlichen und Kontaktdaten, die Sie freiwillig angeben. Ihre Kontaktdaten sind: Name, Adresse, Tätigkeiten/Arbeit, Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail-Adresse. Sie können das International Filmfest Braunschweig e.V., Neue Straße 8, 38100 Braunschweig jederzeit über Ihren Entschluss informieren, die Einwilligung zur Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

Kontakt

Internationale Filmfestspiele
Braunschweig
Einreichungsvortrag

Neue Straße 8

38100 Braunschweig

Deutschland

Telefon +49 (0) 531 - 702 202-0

Telefax +49 (0) 531 - 702 202-99

submission@filmfest-braunschweig.de

II. Filmabschnitte und Wettbewerbe

A. Spielfilme

§ 1 Allgemeine Informationen

Filme können in mehr als einem Abschnitt eingereicht werden. Die Festivalleitung behält sich das Recht vor, eingereichte Filme anderen Sektionen innerhalb der Festivalkuration zuzuordnen und die eingereichten Filme für das Festival nicht auszuwählen.

§ 2 Filmabschnitte

Spielfilme können direkt in die folgenden Abschnitte eingetragen werden:

(1) Wettbewerb (siehe auch C. + D.)

Offen für erste und zweite Spielfilme europäischer Herkunft. Der Regisseur muss in Europa leben und arbeiten, oder der Film muss in Europa produziert werden. Die Mindestlaufzeit beträgt 70 Minuten. Es gibt keine Beschränkungen für Inhalte oder Genre. Dokumentarfilme sind jedoch von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Film darf weder theatralisch veröffentlicht, im Fernsehen in Deutschland ausgestrahlt oder als DVD, Blu-ray oder Stream erhältlich sein. Deutsche Festivals oder Weltpremieren und Filme aus dem Jahr 2020 sind erste Wahl.

(2) Wettbewerb für den Deutsch-Französischen Jugendpreis“ KINEMA „(siehe auch E.)

Offen für erste und zweite Spielfilme, die für den theatralischen Vertrieb (keine Fernsehproduktionen) in französischer oder deutscher Sprache produziert wurden, können um den Preis konkurrieren. Die Mindestlaufzeit beträgt 70 Minuten. Es gibt keine Beschränkungen für Inhalte oder Genre. Dokumentarfilme sind jedoch von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Film darf weder theatralisch veröffentlicht, im Fernsehen in Deutschland ausgestrahlt oder als DVD, Blu-ray oder Stream erhältlich sein. Deutsche Festivals oder Weltpremieren und Filme aus dem Jahr 2020 sind erste Wahl.

(3)“ HOME MATCH „(siehe auch I.)

Offen für alle Spielfilme aus Braunschweig und der Region. Die Mindestlaufzeit beträgt 50 Minuten. Es gibt keine Beschränkungen für Inhalte oder Genre. Offen für Dokumentationen. Der Film darf weder theatralisch veröffentlicht, im Fernsehen in Deutschland ausgestrahlt oder als DVD, Blu-ray oder Stream Deutsch-Festival oder Weltpremieren erhältlich sein und Filme aus dem Jahr 2020 werden erste Wahl sein.

(4)“ Allgemeine Spielfilm-Einreichung „

Offen für alle Filme. Die Mindestlaufzeit beträgt 70 Minuten. Es gibt keine Beschränkungen für Inhalte oder Genre. Offen für Dokumentationen. Der Film darf weder theatralisch veröffentlicht, im Fernsehen in Deutschland ausgestrahlt oder als DVD, Blu-ray oder Stream erhältlich sein. Deutsche Festivals oder Weltpremieren und Filme aus dem Jahr 2020 sind erste Wahl. Deutsche Festivals oder Weltpremieren und Filme aus dem Jahr 2020 sind erste Wahl. Je nach Herkunft, Sprache und Inhalt wird das Festival den Sektionen des Festivals Einreichungen zuordnen.

§ 3 Auszeichnungen

Das Festival vergibt folgende Preise

• Publikumspreis“ DER HEINRICH „im Wettbewerb (siehe auch C.)

• Jurypreis“ VOLKSWAGEN FINANZSERVICES FILMPREIS „im Wettbewerb (siehe auch D.)

• Deutsch-Französischer Jugendpreis“ KINEMA „(siehe auch E.)

•“ BRAUNSCHWEIGER FILMPREIS „für eine deutschsprachige Nachwuchsdarstellerin (siehe auch F.)

• Frauenfilmpreis“ DIE TILDA „für eine neue Regisseurin (siehe auch G.)

•“ GREEN HORIZONS AWARD „für den besten Film zum Thema Nachhaltigkeit (siehe auch H.)

•“ HEIMSPIEL FILMPREIS „für den besten Film mit regionaler Referenz (siehe auch I.)

Die Festivalleitung behält sich das Recht vor, die Anzahl sowie die Bedingungen der Auszeichnungen gemäß Vereinbarungen mit Partnern, Sponsoren und Förderern zu ändern. Die Auswahl und Teilnahme eines Films an der aktuellen Festivalausgabe bringt nicht sofort die Nominierung für eine oder alle der oben genannten Preise mit sich.

II. Filmabschnitte und Wettbewerbe

B. Kurzfilme

§ 1 Allgemeine Informationen

Filme werden mit der Erwähnung von Genres/Themen eingereicht. Die Festivalleitung behält sich das Recht vor, eingereichte Filme in Sektionen innerhalb der Festivalkuration zu verteilen und die eingereichten Filme für das Festival nicht auszuwählen.

§ 2 Filmabschnitte

Alle Kurzfilme können für die Kategorie“ Allgemeine Kurzfilmeinreichungen „oder den Abschnitt“ HOME MATCH „
eingereicht werden.


(1)“ Allgemeine Kurzfilm-Einreichungen „

Offen für alle Kurzfilme mit einer maximalen Laufzeit von 15 Minuten. Offen für Dokumentationen. Deutsche Festivals oder Weltpremieren und Filme aus dem Jahr 2020 sind erste Wahl

(2)“ HOME MATCH „

Offen für alle Filme aus Braunschweig und der Region mit einer maximalen Laufzeit von 49 Minuten, die noch nicht theatralisch veröffentlicht, im Fernsehen in Deutschland ausgestrahlt oder als DVD, Blu-ray oder Stream erhältlich sind.

Einreichen können Kurzfilme sein, die mindestens eines der folgenden Merkmale erfüllen:

u. Filmemacher aus Braunschweig und der Region

b. Absolvent einer Universität/Hochschule in der Region

c. Erstellt in der Region

d. Gefilmt in/an Orten in der Region Braunschweig

e. Verweise auf die Region Braunschweig oder ein historisches Ereignis, eine Person oder einen damit
verbundenen Ort


Das Festival entscheidet über Ausnahmen. Es gibt keine Beschränkungen für Produktionsland, Sprachinhalte oder Genre. Offen für Dokumentationen. Deutsche Festivals oder Weltpremieren und Filme aus dem Jahr 2020 sind erste Wahl.

C. Publikumspreis“ DER HEINRICH „im Wettbewerb

§ 1 Der Preis

Das Festival organisiert den Wettbewerb und vergibt den Publikumspreis“ DER HEINRICH „. Als Ergebnis der Publikumsabstimmung wird ein Preis von 10.000 Euro vergeben.Der Preis wird gleichermaßen zwischen Regisseur und deutscher Distributor (oder Produktionsfirma unter der Bedingung aufgeteilt, dass der Siegerfilm zum Zeitpunkt der Auszeichnung nicht in Deutschland vertrieben wurde und dass die deutschen Vertriebsrechte in absehbarer Zeit nicht verkauft werden). Der Vertriebsanteil ist an Vertriebsmaßnahmen auf dem deutschen Markt gebunden. Das Preisgeld für den Direktor wird abzüglich der in Deutschland geltenden Ausländersteuer gezahlt.

§ 2 Teilnahme und Einreichung

Offen für erste und zweite Spielfilme europäischer Herkunft. Der Regisseur muss in Europa leben und arbeiten, oder der Film muss in Europa produziert werden. Die Mindestlaufzeit beträgt 70 Minuten.

Es gibt keine Beschränkungen für Inhalte oder Genre. Dokumentarfilme sind jedoch von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Film darf weder theatralisch veröffentlicht, im Fernsehen in Deutschland ausgestrahlt oder als DVD, Blu-ray oder Stream erhältlich sein. Deutsche Festivals oder Weltpremieren und Filme aus dem Jahr 2020 sind erste Wahl.

§ 3 Filmauswahl

Das Festival bildet ein Auswahlkomitee, das 10 künstlerisch herausragende Filme für den Wettbewerb nominiert.

§ 4 Präsentation und Anwesenheit des Filmteams

Alle Filme, die am Wettbewerb teilnehmen, werden dreimal gezeigt. Weitere Screenings außerhalb des Wettbewerbs sind möglich. Das Festival behält sich das Recht vor, den Siegerfilm zu wiederholen. Jeder Wettbewerbsfilm muss von mindestens einem Mitglied des Filmteams (Regisseur, Produzent oder Schauspieler) vorgestellt werden. Die Anwesenheit der Gäste wird auch bei der Preisverleihung erwartet. Reise- und Hotelkosten werden vom Festival in der üblichen Weise übernommen (alle Buchungen werden vom Festival vorgenommen).

§ 5 Der Siegerfilm

Die Publikumswahlen bestimmen den Gewinner.

§ 6 Verzicht auf Filmverleih

Für ausgewählte Wettbewerbsfilme werden keine Mietkosten bezahlt. Das Festival übernimmt jedoch alle Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs, einschließlich Gasteinladung, Gastreise- und Übernachtungskosten.

§ 7 Sprache, Untertitelung

Filme, die ursprünglich nicht in deutscher Sprache sind, müssen untertitelt werden. Das Festival kann auf Kosten des Festivals deutsche Untertitel für Projektionskopien produzieren. Um die untertitelte Kopie für die Festivalvorführung zu erstellen, hat das Festival die Erlaubnis, die Film-Datei zu kopieren und Untertitel hinzuzufügen.

Der Einreicher stellt dem Festival die notwendigen Dateien zur Verfügung, um die Untertitel wie ein DKDM zu produzieren und stellt sicher, dass das Festival über alle erforderlichen Berechtigungen verfügt. Der Einsendende ist nicht berechtigt, die Kopie zu erhalten. Beide Parteien können jedoch die Übergabe verhandeln. Wenn weder der Einsendende noch der Eigentümer des Verbreitungsrechts ein Interesse daran äußern, die Kopie bis zwei Wochen nach dem Festival zu erhalten, wird die Kopie zerstört.

D.“ VOLKSWAGEN FINANZSERVICES FILMPREIS „im Wettbewerb

§ 1 Der Preis

Das Festival organisiert den Wettbewerb und vergibt den Jury Award“ VOLKSWAGEN FINANcial SERVICES FILMPREIS „. Der Direktor erhält einen Preis von 10.000 Euro, der abzüglich der in Deutschland geltenden Ausländersteuer entrichtet wird.

§ 2 Teilnahme und Einreichungen

Offen für erste und zweite Spielfilme europäischer Herkunft. Der Regisseur muss in Europa leben und arbeiten, oder der Film muss in Europa produziert werden. Die Mindestlaufzeit beträgt 70 Minuten.

Es gibt keine Beschränkungen für Inhalte oder Genre. Dokumentarfilme sind jedoch von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Film darf weder theatralisch veröffentlicht, im Fernsehen in Deutschland ausgestrahlt oder als DVD, Blu-ray oder Stream erhältlich sein. Deutsche Festivals oder Weltpremieren und Filme aus dem Jahr 2020 sind erste Wahl.

§3 Filmauswahl

Das Festival wird ein Auswahlkomitee bilden, das 10 Filme für den Wettbewerb nominieren wird.

§ 4 Präsentation und Anwesenheit des Filmteams

Alle Filme, die am Wettbewerb teilnehmen, werden trice gezeigt. Weitere Screenings außerhalb des Wettbewerbs sind möglich. Das Festival behält sich das Recht vor, den Siegerfilm zu wiederholen. Jeder Wettbewerbsfilm muss von mindestens einem Mitglied des Filmteams (Regisseur, Produzent oder Schauspieler) vorgestellt werden. Die Anwesenheit der Gäste wird auch bei der Preisverleihung erwartet. Reise- und Hotelkosten werden vom Festival in der üblichen Weise übernommen (alle Buchungen werden vom Festival vorgenommen).

§ 5 Der Siegerfilm

Die Jury des Wettbewerbs entscheidet über den Gewinner. Das Festival ernennt die Jury.

§ 6 Verzicht auf Filmverleih

Für ausgewählte Wettbewerbsfilme werden keine Mietkosten bezahlt. Das Festival übernimmt jedoch alle Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs, einschließlich Gasteinladung, Gastreise- und Übernachtungskosten.

§ 7 Sprache, Untertitelung

Filme, die ursprünglich nicht in deutscher Sprache sind, müssen untertitelt werden. Das Festival kann auf Kosten des Festivals deutsche Untertitel für Projektionskopien produzieren. Um die untertitelte Kopie für die Festivalvorführung zu erstellen, hat das Festival die Erlaubnis, die Film-Datei zu kopieren und Untertitel hinzuzufügen.

Der Einreicher stellt dem Festival die notwendigen Dateien zur Verfügung, um die Untertitel wie ein DKDM zu produzieren und stellt sicher, dass das Festival über alle erforderlichen Berechtigungen verfügt. Der Einsendende ist nicht berechtigt, die Kopie zu erhalten. Beide Parteien können jedoch die Übergabe verhandeln. Wenn weder der Einsendende noch der Eigentümer des Verbreitungsrechts ein Interesse daran äußern, die Kopie bis zwei Wochen nach dem Festival zu erhalten, wird die Kopie zerstört.

Deutsch-Französischer Jugendpreis“ KINEMA „

§ 1 Der Preis

Das Festival organisiert den Wettbewerb für den Deutsch-Französischen Jugendpreis“ KINEMA „. Auf der Grundlage einer Juryentscheidung wird der Regisseur ein Preis von 2.000 Euro für hohe künstlerische Qualität verliehen. Das Preisgeld wird abzüglich der in Deutschland
geltenden Ausländersteuer gezahlt


§ 2 Ziel
der Preisverleihung
• Förderung eines Dialogs im Rahmen eines Festivals zwischen jungen Deutschen und Franzosen, die an Filmen
interessiert sind
• Förderung des gegenseitigen Interesses an der ausländischen Filmkultur

• Anstehende Direktoren zu unterstützen und sie in den Dialog zwischen jungen Deutschen und Franzosen zu engagieren

• Den deutsch-französischen Austausch zwischen Niedersachsen und
Normandie wirkungsvolle Publizität zu verleihen


§ 3 Teilnahme und Einreichung

6 erste und zweite Filme, die als Spielfilme für den Theatervertrieb (keine Fernsehproduktionen) in französischer oder deutscher Sprache produziert wurden, konkurrieren um den Preis. Filme mit einer Mindestdauer von 70 Minuten werden berücksichtigt. Es gibt keine Einschränkungen für Genre oder Inhalt. Dokumentarfilme sind jedoch von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Film darf weder theatralisch veröffentlicht, im Fernsehen in Deutschland ausgestrahlt oder als DVD, Blu-ray oder Stream erhältlich sein. Deutsche Festivals oder Weltpremieren und Filme aus dem Jahr 2020 sind erste Wahl.

§ 4 Filmauswahl

Das Festival ernennt ein Auswahlkomitee, das 6 künstlerisch herausragende Filme für den Wettbewerb nominiert.

§ 5 Präsentation und Anwesenheit des Filmteams

Alle Filme, die am Wettbewerb“ KINEMA „teilnehmen, werden mindestens zweimal gezeigt. Weitere Screenings außerhalb des Wettbewerbs sind möglich. Das Festival behält sich das Recht vor, den Siegerfilm zu wiederholen. Jeder Wettbewerbsfilm muss von mindestens einem Mitglied des Filmteams (Regisseur, Produzent oder Hauptdarsteller) vorgestellt werden. Die Anwesenheit der Gäste wird auch bei der Preisverleihung erwartet. Reise- und Hotelkosten werden vom Festival in der üblichen Weise übernommen (alle Buchungen werden vom Festival vorgenommen).

§ 6 Der Siegerfilm

Das Festival ernennt eine Jury, bestehend aus jungen Erwachsenen im Alter von 16 bis 21 Jahren aus Deutschland und Frankreich. Die Jury beginnt ihre Aufgabe mit einem Vortrag eines Filmwissenschaftlers oder Filmregisseurs, der auch ohne Stimmrecht die Jury leitet. Die Jury des Wettbewerbs entscheidet über den Gewinner.

§ 7 Verzicht auf Filmverleih

Für ausgewählte Wettbewerbsfilme werden keine Mietkosten bezahlt. Das Festival übernimmt jedoch alle Kosten, die mit der Durchführung des Wettbewerbs verbunden sind, einschließlich Gasteinladung und Gastreise- und Übernachtungskosten.

§ 8 Sprache, Untertitelung

Filme, die ursprünglich nicht in deutscher Sprache sind, müssen untertitelt werden. Das Festival kann auf Kosten des Festivals deutsche Untertitel für Projektionskopien produzieren. Um die untertitelte Kopie für die Festivalvorführung zu erstellen, hat das Festival die Erlaubnis, die Film-Datei zu kopieren und Untertitel hinzuzufügen.

Der Einreicher stellt dem Festival die notwendigen Dateien zur Verfügung, um die Untertitel wie ein DKDM zu produzieren und stellt sicher, dass das Festival über alle erforderlichen Berechtigungen verfügt.Der Einsendende ist nicht berechtigt, die Kopie zu erhalten. Beide Parteien können jedoch die Übergabe verhandeln. Wenn weder der Einsendende noch der Eigentümer des Verbreitungsrechts ein Interesse daran äußern, die Kopie bis zwei Wochen nach dem Festival zu erhalten, wird die Kopie zerstört.

F.“ BRAUNSCHWEIGER FILMPREIS „

§ 1 Der Preis

Das Festival vergibt den“ BRAUNSCHWEIGER FILMPREIS „an die beste deutschsprachige Schauspielerin. Als Ergebnis der Juryentscheidung wird ein Preis von 3.000 Euro vergeben. Die aufstretende Schauspielerin erhält das Preisgeld, das abzüglich der in Deutschland geltenden Ausländersteuer gezahlt wird.

§ 2 Auswahl

Das Festival bildet ein Auswahlkomitee, das bis zu 10 deutschsprachige und kommende Schauspieler/Schauspielerinnen nominiert.

§ 3 Der Preisträger

Das Festival ernennt eine Jury, die den Gewinner wählen und vergeben wird.

G. Frauenfilmpreis“ DIE TILDA „

§ 1 Der Preis

Das Festival vergibt“ DIE TILDA „an die beste weibliche aufstrebende Regisseurin aller Sektionen. Ein Preis von mindestens 5.000 Euro wird als Ergebnis der Juryentscheidung vergeben. Der Direktor erhält das Preisgeld, das abzüglich der in Deutschland geltenden Ausländersteuer gezahlt wird.

§ 2 Teilnahme und Einreichungen

Offen für erste, zweite und dritte internationale Spielfilme mit einer Mindestlaufzeit von 70 Minuten.

Es gibt keine Beschränkungen für Inhalte oder Genre, Dokumentationen werden akzeptiert. Deutsche Festivals oder Weltpremieren und Filme aus dem Jahr 2020 sind erste Wahl.

§ 3 Auswahl

Das Festival bildet ein Auswahlkomitee, das bis zu 10 aufstrebende Regisseurinnen nominiert, die mit ihrem ersten, zweiten oder dritten Spielfilm im offiziellen Festivalprogramm ausgewählt werden.

§ 4 Der Gewinner

Das Festival ernennt die Jury, die den Gewinner wählen und vergeben wird.

H.“ GREEN HORIZONS AWARD „

§ 1 Der Preis

Das Festival vergibt den“ GREEN HORIZONS AWARD „. Ein Preis von 2.500 Euro wird durch eine Juryentscheidung vergeben. Der Preis wird an den Direktor vergeben und das Preisgeld wird abzüglich der in Deutschland geltenden Ausländersteuer gezahlt.

§ 2 Teilnahme und Einreichungen

Offen für alle internationalen Spielfilme. Die Mindestlaufzeit beträgt 70 Minuten mit Bezug auf Nachhaltigkeit. Der Film darf weder theatralisch veröffentlicht, im Fernsehen in Deutschland ausgestrahlt oder als DVD, Blu-ray oder Stream erhältlich sein. Deutsche Festivals oder Weltpremieren und Filme aus dem Jahr 2020 sind erste Wahl.

§ 3 Filmauswahl

Das Festival wird ein Auswahlkomitee bilden, das 6 Filme nominieren wird, die für ein tapferes, neues Kino mit Bezug auf Nachhaltigkeit stehen.

§ 4 Präsentation und Anwesenheit des Filmteams

Alle Filme, die am Wettbewerb teilnehmen, werden mindestens einmal gezeigt. Weitere Screenings außerhalb des Wettbewerbs sind möglich. Das Festival behält sich das Recht vor, den Siegerfilm zu wiederholen. Jeder Wettbewerbsfilm muss von mindestens einem Mitglied des Filmteams (Regisseur, Produzent oder Hauptdarsteller) vorgestellt werden. Die Anwesenheit der Gäste wird auch bei der Preisverleihung erwartet. Reise- und Hotelkosten werden vom Festival in der üblichen Weise übernommen (alle Buchungen werden vom Festival vorgenommen).

§ 5 Der Siegerfilm

Die Jury des Wettbewerbs entscheidet über den Gewinner. Das Festival ernennt die Jury.

§ 6 Verzicht auf Filmverleih

Für ausgewählte Wettbewerbsfilme werden keine Mietkosten bezahlt. Das Festival übernimmt jedoch alle Kosten, die mit der Durchführung des Wettbewerbs verbunden sind, einschließlich Gasteinladung und Gastreise- und Übernachtungskosten.

§ 7 Sprache, Untertitelung

Filme, die ursprünglich nicht in deutscher Sprache sind, müssen untertitelt werden. Das Festival kann auf Kosten des Festivals deutsche Untertitel für Projektionskopien produzieren. Um die untertitelte Kopie für die Festivalvorführung zu erstellen, hat das Festival die Erlaubnis, die Film-Datei zu kopieren und Untertitel hinzuzufügen.

Der Einreicher stellt dem Festival die notwendigen Dateien zur Verfügung, um die Untertitel wie ein DKDM zu produzieren und stellt sicher, dass das Festival über alle erforderlichen Berechtigungen verfügt. Der Einsendende ist nicht berechtigt, die Kopie zu erhalten. Beide Parteien können jedoch die Übergabe verhandeln.Wenn weder der Einsendende noch der Eigentümer des Verbreitungsrechts ein Interesse daran äußern, die Kopie bis zwei Wochen nach dem Festival zu erhalten, wird die Kopie zerstört.

I.“ HEIMSPIEL FILMPREIS „

§ 1 Der Preis

Das Festival organisiert den Wettbewerb und vergibt den“ HEIMSPIEL FILMPREIS „. Ein Preis von 1.000 Euro wird als Ergebnis der Juryentscheidung vergeben. Der Preis wird an den Regisseur des besten Spielfilms mit einer Mindestlaufzeit von 50 Minuten aus der Region Braunschweig vergeben. Das Preisgeld wird abzüglich der in Deutschland geltenden Ausländersteuer gezahlt.

§ 2 Teilnahme und Einreichungen

Offen für alle Spielfilme, die eine regionale Referenz belegen können. Die Mindestlaufzeit beträgt 50 Minuten. Regionale Filme werden durch ein Merkmal definiert:

a. gemacht von einem Filmemacher aus der Region Braunschweig

b. von einem Alumnus einer der regionalen Universitäten

c. produziert in der Region Braunschweig

d. gefilmt in der Region Braunschweig

e. Verweis auf die Region Braunschweig, ihre historischen Ereignisse, Menschen oder Orte.

Es gibt keine Beschränkungen für Inhalte oder Genre. Dokumentarfilme sind berechtigt. Deutsche Festivals oder Weltpremieren und Filme aus dem Jahr 2020 sind erste Wahl.

§ 3 Filmauswahl

Filme, die eine regionale Referenz belegen können, sind nicht unbedingt für den Preis“ HEIMSPIEL FILMPREIS „nominiert. Das Festival wird ein Auswahlkomitee bilden, das je nach Qualität der Einreichungen 4 bis 10 Filme für den Wettbewerb nominieren wird.

§ 4 Präsentation und Anwesenheit des Filmteams

Alle Filme, die am Wettbewerb teilnehmen, werden einmal gezeigt. Weitere Screenings außerhalb des Wettbewerbs sind möglich. Das Festival behält sich das Recht vor, den Siegerfilm zu wiederholen. Jeder Wettbewerbsfilm muss von mindestens einem Mitglied des Filmteams (Regisseur, Produzent oder Hauptdarsteller) vorgestellt werden. Die Anwesenheit der Gäste wird auch bei der Preisverleihung erwartet. Reise- und Hotelkosten werden vom Festival in der üblichen Weise übernommen (alle Buchungen werden vom Festival vorgenommen).

§ 5 Der Siegerfilm

Die Jury des Wettbewerbs entscheidet über den Gewinner. Das Festival ernennt die Jury.

§ 6 Verzicht auf Filmverleih

Für ausgewählte Wettbewerbsfilme werden keine Mietkosten bezahlt. Das Festival übernimmt jedoch alle Kosten, die mit der Durchführung des Wettbewerbs verbunden sind, einschließlich Gasteinladung und Gastreise- und Übernachtungskosten.

§ 7 Sprache, Untertitelung

Filme, die ursprünglich nicht in deutscher Sprache sind, müssen untertitelt werden. Deutsche werden stark bevorzugt, aber auch englische Untertitel werden akzeptiert. Das Festival kann auf Kosten des Festivals deutsche Untertitel für Projektionskopien produzieren. Um die untertitelte Kopie für die Festivalvorführung zu erstellen, hat das Festival die Erlaubnis, die Film-Datei zu kopieren und Untertitel hinzuzufügen.

Der Einreicher stellt dem Festival die notwendigen Dateien zur Verfügung, um die Untertitel wie ein DKDM zu produzieren und stellt sicher, dass das Festival über alle erforderlichen Berechtigungen verfügt. Der Einsendende ist nicht berechtigt, die Kopie zu erhalten. Beide Parteien können jedoch die Übergabe verhandeln. Wenn weder der Einsendende noch der Eigentümer des Verbreitungsrechts ein Interesse daran äußern, die Kopie bis zwei Wochen nach dem Festival zu erhalten, wird die Kopie zerstört..




  

 
  

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