Standard-Gebühr
25€
-8%
23€
Einsendungs-Frist
30 Sep 25
2€
SALERNO INTERNATIONAL FILM FESTIVAL
21 Jul 2025
Aufruf zu Einschreibungen
30 Sep 2025
Letzter Termin
2
Monate
03 Nov 2025
Benachrichtigungsdatum
24 Nov 2025
29 Nov 2025
Festival Start: 24 November 2025 Festival Ende: 29 November 2025
1. ORGANISATION
Das Internationale Filmfestival von Salerno mit Sitz in Salerno, Via Portacatena Nr. 51 - 84121 Salerno (SA), Steuernummer 80046160653, wurde 1946 vom CINECLUB SALERNO gegründet. Seit mehreren Jahren wird ein gemeinnütziges Organisationskomitee eingerichtet, das die jährlichen Ausgaben verwaltet.
2. ZIELE UND ZIELE
Seit seiner Gründung ist das Internationale Filmfestival von Salerno eine Wettbewerbsveranstaltung für italienische und internationale Produktionen, die ein kontinuierliches Diskussionsforum über die Entwicklungen des Weltkinos bietet.
Das Festival weist dem Kino eine wichtige soziale Funktion zu, und sein Ziel ist es, seinen Ansatz ständig an die Entwicklung der Technologien und der neuen „audiovisuellen“ Medien anzupassen.
Das Festival erfüllt seine ursprüngliche Aufgabe der Verbreitung und Vermittlung von Filmen im Einklang mit seiner Tradition, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf unabhängigen Werken und technisch-künstlerischen Innovationen liegt.
3. PROGRAMM UND ZEITPLAN DES FESTIVALS
Das 79. Internationale Filmfestival von Salerno findet vom 24. bis 29. November 2025 in der Stadt Salerno im Cine - Teatro Augusteo statt.
Neben den Wettbewerben für die verschiedenen Filmsektionen bietet das Festival auch Kritiken, Retrospektiven und Begleitaktivitäten (Ausstellungen, Konferenzen, Diskussionsrunden usw.) als Beitrag zur Verbreitung der Geschichte des italienischen und internationalen Kinos.
Am Abschlussabend am 29. November 2025 werden die Gewinnerfilme ausgezeichnet und herausragende Persönlichkeiten aus den Bereichen Kunst, Gesellschaft und Kultur ausgezeichnet. Die Preisverleihung kann auch in zwei spezielle Abende aufgeteilt werden: einen Abend, der der „Spezialkinematographie“ (Dokumentarfilme, Zeichentrickfilme usw.) gewidmet ist, und einen anderen, der Spielfilmen und verschiedenen Auszeichnungen gewidmet ist.
Die Vorführung der Filme findet im Cine — Teatro Augusteo statt und wird nach Ermessen der Festivaldirektion auf der Grundlage des Einreichungsdatums der Filme und ihrer vorherigen Auswahl geplant.
Sowohl die Begleitveranstaltungen als auch die Preisverleihung werden live auf den offiziellen Social-Media-Kanälen des Festivals gestreamt.
Das Thema des Festivals wird „Wellen aus der Zukunft“ sein. Jede Ära sendet Visionen, Hintergrundgeräusche, ferne Echos: Wellen, die uns durchdringen und zu uns sprechen, noch bevor sie verstanden werden. Manche vermitteln klare Botschaften, andere sind verzerrt, mehrdeutig und schwer fassbar. Aber sie alle erzählen etwas über die Welt, die ist, und über die Welt, die kommen wird.
Was teilt uns die Zukunft heute mit?
Welche Visionen, Themen und Narrative zeichnen sich bereits in unserer Gegenwart ab?
Was nehmen wir in einer Zeit wahr, die von Krisen, Mutationen und Hypertechnologien geprägt ist?
Wir laden Autoren und Regisseure ein, die Wellen, die von dem kommen, was noch nicht da ist, einzufangen, zu übersetzen und mit ihnen mitzuspielen.
Ob es eine nahe oder ferne Zukunft ist, kollektiv oder intim; eine Dystopie, eine Hoffnung, eine Frage. Wir wollen den Takt verborgener Geschichten, schwacher Signale, innovativer Visionen hören, die das Licht von morgen sein werden.
Das Thema „Wellen aus der Zukunft“ wird bei der Auswahl bevorzugt, ist aber nicht bindend: Es steht für ein Feld von Möglichkeiten, eine offene Welle.
3. BIS. VOD-PLATTFORM
Um den Vertrieb der eingereichten Filme zu erweitern, bietet das Salerno International Film Festival eine spezielle VOD-Plattform, die vom 15. bis 31. Oktober 2025 aktiv ist.
Während dieses Zeitraums werden sowohl ausgewählte als auch nicht ausgewählte Filme online angesehen und abgestimmt werden können, was allen Teilnehmern die Möglichkeit bietet, sich zu präsentieren und sich um den Publikumspreis zu bewerben.
Das Ansehen und Abstimmen auf der Plattform erfordert eine vorherige Registrierung. Hochgeladene Filme können nicht heruntergeladen werden.
Filmemacher, die ihren Film nicht auf der VOD-Plattform verfügbar machen möchten, können trotzdem am Wettbewerb teilnehmen: Ihr Film wird weiterhin von der offiziellen Jury rezensiert und bewertet.
FESTIVALSEKTIONEN
Die Filmwettbewerbe des Festivals sind in verschiedene Abschnitte unterteilt, nämlich:
1. Bereich Spielfilme
2. Sektion Kurzfilme
3. Abteilung für Fernsehliteratur
4. Bereich Filmdossier
5. Bereich Cartoons
6. Bereich Werbespots, Musikvideos und Smartphone-Filme
7. Der Wettbewerb „VIDESCUOLA“ ist Filmen vorbehalten, die von Schülern aller Schulstufen gedreht wurden.
8. Abschnitt „DISCOVERY CAMPANIA“. Dieser Abschnitt umfasst Filme (sowohl Dokumentar- als auch Spielfilme), die darauf abzielen, Orte von sozialem, kulturellem und touristischem Interesse in der Region Kampanien bekannt zu machen.
9. Sektion „DIE SPRACHE DES MEERES/DAS MEER ERZÄHLT“ für Werke (Spiel-, Kurz- oder Dokumentarfilme), deren Hauptschauplatz DAS MEER ist.
10. Wettbewerb „ECO-FILM“: Spielfilme, Kurzfilme, Dokumentarfilme zu Umweltthemen.
11. WETTBEWERB FÜR DOKUMENTARFILME
12. Wettbewerb „KINO DER ZUKUNFT“: Eine Sektion, die ausschließlich Kurzfilmen gewidmet ist, die mit künstlicher Intelligenz, Deep Learning oder mithilfe neuer Produktionstools (Smartphones, Drohnen, KI) gedreht wurden.
FILMSPEZIFIKATIONEN
• Spielfilme müssen eine Mindestlaufzeit von 60 Minuten haben.
• Kurzfilme müssen eine maximale Laufzeit von 30 Minuten haben.
• Animationsfilme haben keine Laufzeitbegrenzung.
• Dokumentarfilme müssen eine maximale Laufzeit von 60 Minuten haben.
Werke in einer Fremdsprache (außer Englisch) müssen mit italienischen oder englischen Untertiteln versehen werden.
Werke, die vor dem 1. Januar 2024 produziert wurden, können nicht ausgewählt werden. Eine Teilnahme mit Werken, die bereits in früheren Ausgaben eingereicht wurden, ist nicht möglich.
RICHTLINIEN FÜR DIE EINREICHUNG
Die Einreichung für die Wettbewerbe des Festivals kann nur über die angegebene Plattform (Festhome) erfolgen.
Für jeden Film muss eine Einreichungsgebühr von 25,00€ als Beitrag zu den Verwaltungskosten entrichtet werden. Filme ohne Zahlung der Einreichungsgebühr werden nicht zugelassen.
Die letzte Frist für die Einreichung und Einsendung von Filmen zu den Wettbewerben ist der 30. September 2025.
EINREICHUNG VON FILMEN UND ZULASSUNG ZU WETTBEWERBEN
Filme müssen online auf die Plattform hochgeladen werden, auf der die Einsendungen eingereicht wurden (HD- oder 4k-Datei, H264-Codec, .mov oder .mp4, Bitrate 20 Mbit/s), dürfen maximal 10 GB groß sein und der Dateidownload muss bis zum Ende des Festivals, d. h. bis zum 30. November 2025, aktiviert sein.
Die Veröffentlichung des Films im Katalog/Programm der Veranstaltung, der online auf der Website des Festivals und in den sozialen Medien verbreitet wird, dient als offizielle Benachrichtigung über die Zulassung des Werkes zu den Wettbewerben des Festivals.
Die Teilnehmer müssen sich vor Beginn der Veranstaltung über die Zulassung ihrer Filme zu den Wettbewerben und das Datum der persönlichen Vorführung informieren.
Sobald ein Film für die Wettbewerbe eingereicht wurde, kann er vom Teilnehmer nicht mehr zurückgezogen werden.
Ein von der Organisation ernanntes künstlerisches Komitee bewertet die eingereichten Werke und wählt diejenigen aus, die für die offizielle Vorführung zugelassen sind. Die Entscheidung des Ausschusses ist unanfechtbar.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Im Falle eines unvollständigen Einreichungsformulars wird über die Zulassung zum Wettbewerb nach unanfechtbarem Ermessen der künstlerischen Leitung des Festivals entschieden.
2. Jeder Teilnehmer kann ein oder mehrere Werke einreichen. Die Einreichungsgebühr muss für jeden eingereichten Film bezahlt werden.
3. Alle eingereichten Filme werden Teil des Archivs der Internationalen Filmfestspiele von Salerno und können für kulturelle, pädagogische usw. Zwecke für öffentliche und/oder Fernsehvorführungen verwendet werden. Eine kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen.
4. Die Preisträger werden von der Festivalorganisation per E-Mail oder Telefon benachrichtigt.
5. Die Teilnahme am Wettbewerb setzt die bedingungslose Annahme dieser Regeln voraus.
6. Diese Vorschriften sind in italienischer und englischer Sprache verfasst. Im Falle eines Auslegungskonflikts hat die italienische Version Vorrang.
7. Das endgültige Programm der Veranstaltung, das die zum Wettbewerb zugelassenen Werke enthält, kann vor Beginn der Veranstaltung auf der Website eingesehen werden: http://www.festivaldelcinema.it/
8. Für alle Angelegenheiten, die nicht unter diese Bestimmungen fallen, behält sich die Festivalleitung das Recht vor, Entscheidungen nach eigenem unanfechtbaren Ermessen zu treffen.
9. Im Falle von Streitigkeiten oder Kontroversen ist das Gericht von Salerno zuständig, das auf der Grundlage des italienischen Textes dieser Bestimmungen entscheidet.
10. Der Autor oder Rechteinhaber des Werks garantiert durch die Einreichung beim Festival, dass er über alle für die Teilnahme erforderlichen Rechte verfügt, einschließlich der Rechte für Musik, Bilder und alle vorhandenen Aufführungen.
11. Die Organisation ist von jeglicher Haftung befreit, die sich aus Streitigkeiten Dritter über die Rechte an dem Werk ergibt.
12. Der Autor/Rechteinhaber ermächtigt die Organisation, das Werk während der Festivaltage und bei zukünftigen Werbeveranstaltungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung kostenlos zu zeigen sowie Auszüge des Werks (max. 3 Minuten) für Werbezwecke im Fernsehen, im Internet, in sozialen Medien und in gedruckter Form zu veröffentlichen.
13. Die von den Teilnehmern zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden gemäß der Europäischen Verordnung 2016/679 (GDPR) verarbeitet.
14. Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist das Internationale Filmfestival von Salerno.
15. Die Daten werden ausschließlich für Zwecke im Zusammenhang mit der Organisation, Kommunikation und Werbung des Festivals verwendet.
16. Die betroffene Person kann jederzeit die in den Artikeln 15-22 der DSGVO vorgesehenen Rechte (Zugriff, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit) ausüben, indem sie an iscrizione@festivaldelcinema.it schreibt
17. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben oder verbreitet, außer für Zwecke im Zusammenhang mit der Verwaltung der Veranstaltung.
18. Die Organisation behält sich das Recht vor, diese Bestimmungen aus Gründen höherer Gewalt oder zur Verbesserung des Veranstaltungsablaufs zu ändern. Alle Änderungen werden umgehend auf der offiziellen Website bekannt gegeben.
Standard-Gebühr
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Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.