Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
30 Aug 26
0€
16 Mär 2026
Aufruf zu Einschreibungen
30 Aug 2026
Letzter Termin
5
Monate
04 Okt 2026
Benachrichtigungsdatum
16 Nov 2026
21 Nov 2026
Die Registrierung ist kostenlos. Sie müssen nur dann eine Anmeldegebühr zahlen, wenn der Kurz-/Spielfilm zur offiziellen Auswahl vorgeschlagen wurde.
Die Anmeldegebühren betragen 20 Euro in den Kurzfilmsektionen und 30 Euro in den Spielfilmsektionen.
Festival Start: 16 November 2026 Festival Ende: 21 November 2026
ACTRUM ist ein gemeinnütziger Kulturverein, der in allen Bereichen des künstlerischen Sektors tätig ist.
Bei diesem Festival werden die Werke der Finalisten online gezeigt und es wird der Öffentlichkeit zugänglich sein, die über unsere Website für ihre 3 beliebtesten Kurz- und Spielfilme aus jeder Sektion abstimmen muss, um die öffentlichen Preise zu vergeben.
Registriere dein Projekt! Wir akzeptieren jedes Geschlecht.
Die folgenden Auszeichnungen werden für die vier Sektionen vergeben:
Preis für den besten Kurz-/Spielfilm
Preis für die beste Regie
Preis für den besten Sound
Preis für die beste Regie beim Fotografieren
Preis für die beste künstlerische Leitung
Auszeichnung für die beste Originalmusik
Preis für den besten Schauspieler
Preis für die beste Schauspielerin
Publikumspreis für den besten Kurz-/Spielfilm
Alle Auszeichnungen werden mit einem Diplom und einem Akkreditierungslorbeer dotiert.
OFFIZIELLE REGELN FÜR DIE 3. AUSGABE VON ACTRUM INTERNATIONAL
FILMFEST — [AIFF]
Der Verband ACTRUM Producciones kündigt die „IV. Ausgabe des AIFF“ an, die den folgenden offiziellen Regeln entspricht:
ARTIKEL 1. — Das Festival findet vom 16. bis 21. in Rivas Vaciamadrid statt
November 2026.
ARTIKEL 2. — Das Festival wird in Zusammenarbeit mit der Stadt Rivas Vaciamadrid abgehalten.
ARTIKEL 3.- Die Ziele des Festivals lauten wie folgt: Anerkennung der Arbeit in allen Bereichen der Kinematographie, kostenlose Vorführungen von Filmen (Kurz- und Langfilme) für die Öffentlichkeit und Schaffung eines multikulturellen Raums, in dem Filme aus der ganzen Welt erforscht werden können.
ARTIKEL 4.- Die technischen Filmanforderungen lauten wie folgt:
Kurzfilme
a. Höchstlänge: 30 Minuten
b. Hergestellt nach dem 1. Januar 2024.
Langfilme
a. Höchstdauer: 3 Stunden
b. Hergestellt nach dem 1. Januar 2024.
Alle Filme müssen in kompatiblen Projektionsformaten vorliegen, H.264 wird empfohlen.
ARTIKEL 5.- Alle ausgewählten Kurz- und Langfilme erhalten die Möglichkeit, in der ALBERGUE JUVENIL von Rivas Vaciamadrid zu übernachten, falls sie an den Vorführungen und/oder Abschlusszeremonien teilnehmen möchten. Für das Sercotel AC Rivas wird ein Rabatt von 12% gewährt, falls die Teilnehmer in dieser Einrichtung übernachten möchten.
ARTIKEL 6.- Die erste Einreichung von Kurz- und Langfilmen ist kostenlos. Nach den ersten Vorführungen leitet der AIFF-Vorauswahlausschuss die entsprechenden Projekte dem Bewertungsausschuss weiter. Alle Screenings und Bewertungen werden für die Einreicher kostenlos durchgeführt. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, müssen die offiziellen Juroren Teilnahmegebühren in Höhe von 20€ für Kurzfilme und 30€ für Langfilme zahlen, um am Festival teilnehmen zu können und für die in ARTIKEL 10 genannten Preise in Frage zu kommen.
ARTIKEL 7.- Die in ARTIKEL 6 beschriebenen Gebühren gelten nicht als Einzahlungen und sind nicht erstattungsfähig.
ARTIKEL 8.- Alle Teilnehmer unter 18 Jahren müssen die Organisatoren im Voraus benachrichtigen und eine unterschriebene Genehmigung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten vorlegen. Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, diese Erziehungsberechtigten zu kontaktieren, um die Echtheit der Genehmigung zu bestätigen.
ARTIKEL 9.- Die Anzahl der Einsendungen richtet sich nach den festgelegten Fristen.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden die Organisatoren die folgenden Faktoren berücksichtigen:
· Die Qualität der verschiedenen Kategorien, wie in der Preisliste beschrieben.
· Gleichstellung der Filmcrew.
· Themen von besonderem soziokulturellem Interesse.
· Originalität der Arbeit.
ARTIKEL 10.- Die Auszeichnungen werden in folgende Kategorien unterteilt:
NATIONALE AUSWAHL: KURZFILME
· Bester Kurzfilm
· Bestes Drehbuch
· Beste Regie
· Beste künstlerische Leitung
· Beste Kinematographie
· Bestes Bühnenbild
· Bester Soundtrack
· Beste Leistung
INTERNATIONALE AUSWAHL: KURZFILME
· Bester Kurzfilm
· Bestes Drehbuch
· Beste Regie
· Beste künstlerische Leitung
· Beste Kinematographie
· Bestes Bühnenbild
· Bester Soundtrack
· Beste Leistung
INTERNATIONALE AUSWAHL: LANGFILME
· Bester Langfilm (Fiktion)
· Bester abendfüllender Dokumentarfilm
AUSWAHL ANIMIERTER KURZFILME
· Bester animierter Kurzfilm
AUSWAHL AN DOKUMENTARFILMEN
· Bester Kurzdokumentarfilm
SPEZIELLE AUSWAHL
· Publikumspreis
ARTIKEL 11.- Die Jury besteht ausschließlich aus Mitgliedern des Organisationskomitees.
ARTIKEL 12.- Einreichungen beginnen am 16. März 2026 und enden am 30. August 2026. In seltenen Fällen und nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Organisation kann eine Verlängerung der Annahme von Einsendungen um 7 Tage gewährt werden.
ARTIKEL 13.- Anmeldungen oder Einreichungen per E-Mail werden nicht akzeptiert.
ARTIKEL 14.- Einsendungen müssen auf FESTHOME hochgeladen werden.
ARTIKEL 15.- Die Organisation wird die Vorführungstermine und das vollständige Festivalprogramm im Voraus bekannt geben.
ARTIKEL 16.- Die Gala zur Abschlusszeremonie findet am November 2026 im Salón de Actos del Edificio ATRIO in der Av. statt. José Hierro, 56 (Rivas Vaciamadrid). Für die Annahme des Preises ist die Teilnahme an der Zeremonie erforderlich. Bei der Abschlusszeremonie werden nur nationale Auszeichnungen verliehen. Internationale Auszeichnungen werden online über unsere Website (www.actrum.org) verliehen
Alle Auszeichnungen werden von einer Urkunde und dem Auswahllorbeer begleitet.
Der Auswahllorbeer wird zwischen dem 4. Oktober 2026 (Einsendeschluss) und der Abschlussgala öffentlich zugänglich sein.
ARTIKEL 17.- Videos und Fotos, die während der Vorführungen und der Abschlusszeremonie aufgenommen wurden, können nach der Veranstaltung in sozialen Netzwerken verwendet werden.
ARTIKEL 18.- Die für die Verwertungs- und Vorführungsrechte Verantwortlichen gewähren diese Rechte in vollem Umfang und ohne Vergütung während der Vorführungen des Festivals. Die Organisation behält sich das Recht vor, Poster, Standbilder und Clips der ausgewählten Werke zu verwenden, um die Veranstaltung in den sozialen Medien zu bewerben.
Sollte die Organisation eine Auswahl außerhalb der beschriebenen Festivaldaten zeigen wollen, wird die vorherige Zustimmung der Organisatoren von den verantwortlichen Stellen eingeholt.
ARTIKEL 19.- Diese offiziellen Regeln können geändert werden, wenn dies von der Organisation für notwendig erachtet wird.
ARTIKEL 20.- Jegliche Kommunikation sollte an die offizielle E-Mail-Adresse des Festivals gerichtet werden:
aiff@actrum.org.
ARTIKEL 21.- Die Anmeldung zum Festival setzt die Annahme aller darin enthaltenen Regeln und Vorschriften voraus.
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
30 Aug 26
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
30 Aug 26
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
30 Aug 26
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Einsendungs-Frist
30 Aug 26
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30 Aug 26
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30 Aug 26