FesOh!Curt - Festival De Curtmetratges De Nules (8)

FesOh!Curt - Nules Film Festival



Fristen

30 Jul 2025
Aufruf zu Einschreibungen

30 Sep 2025
Letzter Termin

1
Monat

30 Nov 2025
Benachrichtigungsdatum

20 Sep 2025
25 Okt 2025

Adresse

Plaça Major, 2,  12520, Nules, Castelló, Spain


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival 16'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2024
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  16'<
 AI Tools 
 Jede Sprache
 Untertitel 
Spanish
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Photo of FesOh!Curt - Festival De Curtmetratges De Nules
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Photo of FesOh!Curt - Festival De Curtmetratges De Nules
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Spanish
English
German ML


Festival Start: 20 September 2025      Festival Ende: 25 Oktober 2025

FESOHCURT ist in seiner achten Ausgabe eine Referenz unter den Kurzfilmfestivals, da es dazu beiträgt, die Nutzung des Valencianischen durch das Kino zu fördern. Somit werden mindestens 50% der für diese Ausgabe ausgewählten Kurzfilme in valencianischer Sprache (oder einer ihrer dialektalen Varianten) sein.

Das Koordinationskomitee des „FESOHCURT — Nules Short Film Festival“ kündigt einstimmig auf der Sitzung am 2. Juli 2025 den Wettbewerb für die siebte Ausgabe an und legt die REGELN fest, die ihn regeln werden:

1. Die 8. Ausgabe des Festivals findet am 24. und 25. Oktober 2025 in der Stadt Nules in der Caixa Rural Hall statt. Darüber hinaus wird es am 21. September 2025 in der Gemeinde Xilxes eine Festivalpräsentation geben. Es ist ein allgemeines und wettbewerbsorientiertes Festival.

2. FESOHCURT zielt darauf ab, die Verwendung des Valencianischen durch die Produktion von Kurzfilmen zu fördern. Daher müssen mindestens 50% der ausgewählten Kurzfilme auf Valencianisch (in jeder ihrer dialektalen Varianten) sein. Kurzfilme in anderen Sprachen können jedoch ebenfalls teilnehmen.

3. Jede natürliche oder juristische Person kann einzeln oder gemeinsam mit Kurzfilmen aller Genres und ohne Altersbeschränkung teilnehmen. Jeder Filmemacher, Produzent und/oder Regisseur kann maximal zwei Werke einreichen. Die Produktionen müssen nach dem 1. Januar 2024 entstanden sein.

4. Thema und Genre der Produktionen sind offen; Qualität und zukunftsweisende Kreativität werden als Hauptziele im Vordergrund stehen.

5. Bei den Kurzfilmen muss es sich (ohne darauf beschränkt zu sein) um Fiktion, Animation und/oder Dokumentation handeln. Sie müssen eine maximale Dauer von 15 Minuten haben. Ausnahmsweise kann das Organisationskomitee Werke von längerer Dauer annehmen, wenn es dies für angemessen hält.

6. Einreichungen können über die Festhome-Plattform eingereicht werden:
https://festhome.com/festival/fesohcurt

7 Die Registrierung ist kostenlos. Die Einreichungs- und Produktionsannahmefrist beginnt am 30. Juli 2025 und endet am 30. September 2025. Werke mit einem späteren Poststempel werden nicht akzeptiert.

8. Werbearbeiten werden nicht akzeptiert, ebenso wenig solche, bei denen mehr als 10% des Materials verwendet werden, das nicht originales Material enthält. Werke, denen die technische Qualität fehlt, die für eine ordnungsgemäße Wiedergabe erforderlich ist, werden ebenfalls abgelehnt.

9. Der Koordinierungsausschuss trifft eine vorläufige Auswahl der eingereichten Arbeiten. Diese Entscheidung wird der Person mitgeteilt, die für jede ausgewählte Produktion verantwortlich ist.
Die OFFIZIELLE AUSWAHL wird ab dem 10. Oktober 2025 in den sozialen Medien bekannt gegeben.
Die Urheber der ausgewählten Werke müssen eine E-Mail mit dem Titel des Films in der Betreffzeile an fesohcurt@gmail.com senden und zwei oder mehr Standbilder aus dem Film, die als Werbematerial verwendet werden können, zusammen mit einem kurzen technischen Datenblatt mit den Angaben zum Produktionsteam beifügen. Sie müssen der Vorführkopie auch einen Link zum Herunterladen im Format MP4 (H264) und einer Mindestauflösung von HD (1920x1080) beifügen.

10. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen eine Genehmigung ihrer Erziehungsberechtigten.

11. Die Autoren müssen sicherstellen, dass ihre Arbeit keine Rechte an geistigem Eigentum oder Rechte Dritter verletzt, und stellen den Koordinierungsausschuss von jeder rechtlichen Haftung frei.

12. Ausgewählte Produktionen bilden die OFFIZIELLE SEKTION und werden während des Festivals öffentlich gezeigt. Dies bedeutet, dass die Autoren oder Produzenten die Vorführungen genehmigen. Die Organisation behält sich außerdem das Recht vor, die ausgewählten Werke für Werbezwecke und/oder für zukünftige Vorführungen in Werbevideos und Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Festival zu verwenden. Jeder ausgewählte Kurzfilm erhält 30€ als Auswahlgebühr. Dieser Betrag unterliegt den geltenden Steuerabzügen.

13. Eine vom Koordinierungsausschuss ernannte Jury, die aus mindestens 4 Personen besteht, entscheidet im OFFIZIELLEN TEIL über die Preisverleihung. Die Jury wird sich aus Fachleuten mit anerkanntem Prestige im audiovisuellen und kulturellen Bereich zusammensetzen.

14. Werke, die in der Provinz Castellón gedreht wurden, kommen ebenfalls für die Auswahl in der Kategorie „Bester Kurzfilm aus Castellón“ und den entsprechenden Preis in Frage.

15. Werke, die ganz oder teilweise in Nules, Mascarell oder Nules Beach gedreht wurden, kommen ebenfalls für den Preis „Bester Kurzfilm, der in Nules gedreht wurde“ in Frage.

16. Werke, die in anderen Sprachen als Valencianisch (in jeder ihrer dialektalen Formen) gedreht wurden, kommen für den Preis „Bester Kurzfilm in anderen Sprachen“ in Frage.

17. Alle Werke kommen für den Publikumspreis in Frage.

18. Es wird auch einen Preis für die beste Leistung auf Valencianisch geben.

19. Darüber hinaus werden technische Preise für den besten Soundtrack und das beste Produktionsdesign verliehen. Um für diese Auszeichnungen in Frage zu kommen, müssen die jeweiligen Techniker in der valencianischen Gemeinschaft geboren sein oder dort ansässig sein.

20. Die folgenden acht Auszeichnungen, die vom Stadtrat von Nules gesponsert werden, wurden verliehen:
•Bester Kurzfilm: Trophäe und 700€
•Bester Kurzfilm in anderen Sprachen: Trophäe und 400€
•Publikumspreis für den besten Kurzfilm: Trophäe und 300€
•Bester Kurzfilm aus Castellón: Trophäe und 300€
•Bester Kurzfilm, gedreht in Nules: Trophäe und 200€
•Beste Leistung auf Valencianisch: Trophäe und 100€
•Bester Soundtrack eines valencianischen Technikers: Trophäe und 100€
•Bestes Produktionsdesign eines valencianischen Technikers: Trophäe und 100€

21. Die Jury kann beschließen, keinen der Preise zu vergeben, und sie kann auch besondere Erwähnungen vergeben, um technische oder künstlerische Aspekte eines der konkurrierenden Filme hervorzuheben. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig.

22. Die Preiszahlungen unterliegen den geltenden Steuerabzügen.

23. Produktionsfirmen erklären sich damit einverstanden, dass sie, falls sie einen der Preise gewinnen, am Anfang aller Kopien des Films, die für kommerzielle Vorführungen und/oder die Teilnahme an audiovisuellen Veranstaltungen verteilt werden, sowie in gedruckten Werbematerialien einen schriftlichen Hinweis auf den Preis hinzufügen können. Das Koordinationskomitee wird den Gewinnern die offiziellen Festivallorbeeren überreichen.

24. Die Abschlussfeier und Preisverleihung für alle Kategorien finden am Samstag, den 25. Oktober 2025, in der Caixa Rural Hall statt.

25. Die Preisträger müssen an der Preisverleihung teilnehmen, um ihren Preis abzuholen, außer in begründeten Ausnahmefällen (z. B. aufgrund der Entfernung). In diesem Fall sollte ein Video zur Vorführung während der Preisverleihung gesendet werden. Wenn der Gewinner nicht anwesend ist und seine Abwesenheit nicht begründet, wird der Preis an den zweitbesten Kurzfilm in dieser Kategorie verliehen.

26. Die Teilnahme an diesem Festival beinhaltet die Übertragung der Übertragungsrechte der eingereichten Bilder im Rahmen des Festivals. Diese Materialien können von der Organisation archiviert werden, sofern dies als angemessen erachtet und mit den Rechteinhabern vereinbart wurde. Wenn das ausgewählte Werk mit SGAE oder einer anderen Urheberrechtsgesellschaft verbunden ist, muss dem Festival eine Zugehörigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Ohne dieses Zertifikat übernimmt das Festival keine Verpflichtung.

27. Alle Angelegenheiten, die nicht unter diese REGELN fallen, werden vom Koordinierungsausschuss gelöst. Die Teilnahme am Festival setzt die Annahme dieser REGELN voraus.



  Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.

  

 
  

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