The Women’s Voices Now Film Festival (11)



Fristen

01 Aug 2022
Aufruf zu Einschreibungen

16 Sep 2022
Frühe Frist

04 Nov 2022
Standard-Frist

25 Nov 2022
Späte Frist

02 Dez 2022
Festival geschlossen

24 Feb 2023
Benachrichtigungsdatum

01 Mär 2023
31 Mär 2023

Adresse

46-E Peninsula Center,  90274, Los Angeles, California, United States


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival 40'<
Spielfilmfestival >41'


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Genres
 Themen
 Hat Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Online und physischer Standort
 Produktionsdatum: Jede
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  40'<
 Spielfilme  >41'
 Jede Sprache
 Untertitel 
English
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Photo of The Women’s Voices Now Film Festival
Photo of The Women’s Voices Now Film Festival

Photo of The Women’s Voices Now Film Festival
Photo of The Women’s Voices Now Film Festival

English
German ML


Festival Start: 01 März 2023      Festival Ende: 31 März 2023

Women's Voices Now ist eine gemeinnützige Organisation gemäß 501 (c) 3, die Film einsetzt, um einen positiven sozialen Wandel voranzutreiben, der die Rechte von Frauen und Mädchen weltweit fördert.

Unser Filmfestival fördert Frauen und Filmemacherinnen, die Filme zum sozialen Wandel nutzen, um sich weltweit für Frauen- und Mädchenrechte einzusetzen, indem es:

- Bereitstellung einer PLATTFORM für aufstrebende Filmemacher, die wichtige, authentische Geschichten erzählen.
- Geldpreise und Sichtbarkeit anbieten.
- Erleichterung von NETWORKING mit anderen Filmemachern und Fachleuten der Medienbranche.

Seit 2011 hat unser unabhängiges Filmfestival über 680 wirkungsvolle Filme zum sozialen Wandel aus mehr als 65 Ländern erhalten und sie Millionen von Zuschauern auf der ganzen Welt vorgestellt.

Unser Festival ist eine einmonatige virtuelle Veranstaltung. Vorausgewählte und ausgewählte Filme werden Inhabern von Veranstaltungstickets für eine begrenzte Zeit zur Verfügung gestellt (über passwortgeschützte Links auf Vimeo). Unser Höhepunkt des Festivals bietet die Möglichkeit, unsere großartigen Filmemacher, Gewinnerfilme und die Bedeutung von Frauen im Film zu würdigen!

FRAUENSTIMMEN JETZT ONLINE REGELN FÜR FILMFESTIVALS

Das Women's Voices Now Film Festival (das „Filmfestival“) wird von Women's Voices Now („WVN“, „Our“ oder „Wir“), einer gemeinnützigen Organisation gemäß 501 (c) 3, ins Leben gerufen und gesponsert. WVN nutzt die Macht des Films, um einen positiven sozialen Wandel zur Förderung der Rechte von Mädchen und Frauen weltweit voranzutreiben. Wir fördern, produzieren und teilen Filme zum sozialen Wandel, die sich auf Mädchen- und Frauenrechtsfragen konzentrieren, unterstützen aktiv Filmemacher, die ungehörten Frauen und Mädchen eine Stimme geben, und aktivieren die Zivilgesellschaft, indem wir das Publikum vom Einfühlungsvermögen zum Handeln bewegen. Unser Filmfestival hilft dabei, die Rechte von Mädchen und Frauen auf der ganzen Welt zu fördern, indem es Filmemachern die Möglichkeit bietet, ihre kreativen Projekte mithilfe von Filmen zum sozialen Wandel zu entwickeln, und indem es:

*Bereitstellung einer Plattform für aufstrebende Filmemacher, die wichtige, authentische Geschichten erzählen;
*sie mit Geldpreisen und Sichtbarkeit zu unterstützen; und
*sie miteinander und mit Fachleuten der Medienbranche zu verbinden.

Seit 2011 hat unser unabhängiges Filmfestival mehr als 825 wirkungsvolle Filme zum sozialen Wandel aus mehr als 80 Ländern erhalten und sie Millionen von Zuschauern auf der ganzen Welt vorgestellt.

Durch die Teilnahme am Filmfestival stimmen Sie („Teilnehmer“, Sie“ oder „Ihr“) zu: (i) den Bedingungen der WVN-Website (https://www.womensvoicesnow.org/), (ii) allen Datenschutzrichtlinien, Nutzungsbedingungen oder anderen von WVN veröffentlichten Vereinbarungen und (iii) der Lizenzvereinbarung, die alle enthalten sind hierin durch Bezugnahme, und dass Ihre Teilnahme allen folgenden Regeln (die „Filmfestival-Regeln“) unterliegt und Sie sich daran halten müssen, die hier aufgeführten Regeln (die „Filmfestival-Regeln“).

1. Teilnahmeberechtigung: Um in das Filmfestival aufgenommen zu werden, muss Ihr Film Themen ansprechen oder beleuchten, die Frauen und/oder Mädchen aus einer Perspektive des sozialen Wandels betreffen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (a) ein Thema, ein Ereignis oder eine Realität, die Frauen und/oder Mädchen überproportional betrifft; (b) die Geschichte einer Frau oder eines Mädchens, Erfahrung oder Perspektive eines Themas; oder (c) Themen wie Körperautonomie, politische Partizipation, wirtschaftliche Möglichkeiten, Zugang zu Bildung, Geschlechternormen, Gleichberechtigung, Intersektionalität. Es gibt keine zeitliche Begrenzung, bis zu der der Film fertiggestellt sein muss, aber relevante und herausragende Themen werden bevorzugt. Das Filmfestival steht nur Personen offen, die zum Zeitpunkt des ersten Eintrags der Person mindestens vierzehn (14) Jahre alt sind, mit Genehmigung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten, oder mindestens achtzehn (18) Jahre alt sind. Die folgenden Personen sind nicht berechtigt, am Filmfestival teilzunehmen oder es zu gewinnen: (i) aktuelle oder ehemalige Mitarbeiter (innerhalb der unmittelbar vorangegangenen 12 Monate nach der Anstellung eines solchen Mitarbeiters bei WVN), (ii) leitende Angestellte oder Direktoren von WVN, (iii) bestimmte Auftragnehmer von WVN, (iv) alle an der Verwaltung beteiligten Personen, Entwicklung oder Betrieb des Filmfestivals und (v) jedes Mitglied der unmittelbaren Familie (d. h. ein Elternteil, Geschwister, Kind oder Enkelkind) oder Haushalt einer der unter 1 (i) - (iv) aufgeführten Gruppen.

2. Wie man teilnimmt: Im Rahmen der Teilnahme am Filmfestival müssen die Teilnehmer: (a) bestimmte Informationen einreichen, die ihren Namen, ihre Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und alle anderen von WVN geforderten Informationen enthalten können, (b) einen Originalfilm einreichen (ein „Beitrag“), und (c) stimmen bedingungslos zu, an die Entscheidungen der WVN gebunden zu sein, die in jeder Hinsicht endgültig und bindend sind. Aufgrund eines Beitrags wird zwischen WVN und Teilnehmern keine vertrauliche oder treuhänderische Beziehung beabsichtigt oder hergestellt. Die Anzahl der Filme, die von einer Person eingereicht werden können, ist unbegrenzt.

Teilnahmegebühren: Dokumentarfilm, dokumentarische Kurz- und Experimentalfilme - Early Bird Deadline $25, reguläre Deadline $40, Späte Deadline $60; Jugendfilme (erstellt von Filmemachern im Alter von 14-21 Jahren) - Early Bird Deadline $15, reguläre Deadline $20, Späte Frist $30 DIE TEILNEHMER ERHALTEN KEINE ENTSCHÄDIGUNG FÜR DAS EINREICHEN EINES BEITRAGS.

Teilnahmeanweisungen: Wenn Sie einen Beitrag einreichen, müssen Sie (a) auch alle Fragen im Festhome-Fragebogen beantworten (eingebettet in die Festhome-Online-Bewerbung); und (ii) Ihr Beitrag ist eine finale Schnittversion ohne Werbung.

Aus Gründen der Barrierefreiheit bitten wir darum, dass alle Beiträge bei Vorauswahl englische Untertitel enthalten. Wenn Ihr Beitrag derzeit keine Untertitel enthält, fragen wir Sie nach diesen, wenn/wenn Ihr Beitrag vorausgewählt ist. Darüber hinaus müssen alle nicht englisch gesprochenen Filme englische Untertitel enthalten, die entweder in das Video integriert sind oder als Untertitel vorliegen.

Beiträge können in drei Kategorien eingereicht werden:

*Dokumentarfilm
*Dokumentar-Kurzfilm
*Jugenddokumentarfilm

3. Zusicherungen und Gewährleistungen: Durch die Einreichung eines Beitrags erklärt und garantiert jeder Teilnehmer, der am Filmfestival teilnimmt: (a) Sie sind der alleinige Autor, Urheber und Eigentümer aller Rechte an dem Beitrag (einschließlich aller darin enthaltenen Inhalte); (b) Sie haben die volle Befugnis und Autorität, einschließlich der erforderlichen Lizenzen, Rechte, Zustimmungen und Genehmigungen zur Einreichung, Veröffentlichung und Verwertung des Beitrags und zur Gewährung der Rechte, die unter den Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt werden, einschließlich Standortfreigaben für alle erkennbaren Orte und Veröffentlichungen von allen identifizierbaren Personen, die im Beitrag erscheinen; (c) Sie sind freiwillig die Einreichung Ihres Beitrags, und der Beitrag (und der darin enthaltene Inhalt) ist nicht Gegenstand eines tatsächlichen oder drohenden Rechtsstreits oder Anspruchs; (d) Alle Elemente, die in den Beitrag verwendet werden, in ihn aufgenommen wurden oder anderweitig darin erscheinen, einschließlich, ohne Einschränkung, Audio, Sprache/Voice Overs, Standbilder, Video, Supers oder andere Audiodaten -visuelle Materialien (zusammen „Elemente“) sind vollständig originell, vom Teilnehmer erstellt oder öffentlich zugänglich oder stellen eine „faire Verwendung“ derselben dar. Die Verwendung von Elementen oder anderen Materialien, die nicht original oder gemeinfrei sind, kann zur Disqualifikation des betroffenen Beitrags und zum Ausschluss von der Teilnahme am Filmfestival führen, wie von WVN nach eigenem Ermessen festgelegt.

Kein Beitrag darf Sprache, Bilder oder andere Inhalte enthalten, die WVN nach eigenem Ermessen für unangemessen, unanständig, obszön, hasserfüllt, deliktisch, diffamierend hält oder die Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Fähigkeit, sexueller Orientierung oder Alter fördern. WVN behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Beiträge zu disqualifizieren, die es für unangemessen hält oder die nicht den Regeln des Filmfestivals entsprechen oder die auf andere Weise gegen Gesetze verstoßen könnten. Verspätete, unvollständige und/oder ungenaue Beiträge und Beiträge, die nicht allen Regeln des Filmfestivals entsprechen, unterliegen der Disqualifikation und werden nicht berücksichtigt oder überprüft. Jede Form der automatisierten Eingabe, auch durch die Verwendung von Makros, Skripten oder Bots, wird disqualifiziert. Darüber hinaus erklärt und garantiert jeder Teilnehmer mit seiner Teilnahme, dass jeder Beitrag diese Regeln für das Filmfestival vollständig einhält. Die Teilnehmer, die als ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter oder Vertreter des rechtmäßigen Autors und Rechteinhabers an ihrem Beitrag handeln, erkennen an und stimmen zu, dass diese Regeln für das Filmfestival sowohl für den Teilnehmer als auch für alle Parteien, für die sie handeln, verbindlich sind, und erklären sich damit einverstanden, WVN unverzüglich über alle Änderungen in Eigentum, Vertretung oder andere Autorität über den Eintrag oder die darin enthaltenen Inhalte. WVN behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Beiträge zu disqualifizieren und/oder nicht anzunehmen, von denen WVN feststellt, dass sie diese Richtlinien nicht oder wahrscheinlich nicht einhält.

Organisationen, Kreativagenturen, Stiftungen und Ersteller von Inhalten sind eingeladen, Videos, die für Fundraising- oder Markenwerbung erstellt wurden, werden jedoch NICHT AKZEPTIERT.

Alle Beiträge müssen bis spätestens 19. November 2021 um 23:59 Uhr Pacific Time eingehen, sofern das WVN nichts anderes mitteilt.

4. Bewertungskriterien: Alle Beiträge werden von WVN-Mitarbeitern mit Fachwissen und Erfahrung in Film, Frauenrechten und/oder sozialen Auswirkungen bewertet und von der WVN nach eigenem Ermessen ausgewählt werden (die „Richter“). Die Juroren wählen die Gewinner anhand der folgenden gleich gewichteten Kriterien aus: (a) Relevanz des Themas; (b) Storytelling - Verwendung von Struktur und Bild zur Vermittlung einer überzeugenden Geschichte, (c) Technische Aspekte des Filmemachens. Die Entscheidungen der Richter sind endgültig und bindend.

5. Preise: Geldpreise und Preise (der „Preis“) (insgesamt 10.000$) werden an ausgewählte Gewinner in verschiedenen Kategorien vergeben:
Leslie J. Sacks Grand Prize Award für den besten Spielfilm
Beste Kurzdokumentation
Bester Erstfilmer
Bester kreativer Dokumentarfilm
Beste Jugenddokumentarfilm
Beste Menschenrechtsdokumentation


6. Benachrichtigung der Gewinner, Anforderungen, Gewährung von Rechten: WVN benachrichtigt alle potenziellen Gewinner am oder um den 12. März 2022 per [Telefon oder E-Mail, wie im Zusammenhang mit dem Beitrag angegeben]. Die Entscheidungen aller Gewinner von WVN sind endgültig und bindend und können nicht angefochten oder angefochten werden, was die Teilnahmeberechtigung und alle anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Filmfestival betrifft. Die Auswahl der Gewinner setzt voraus, dass WVN die Berechtigung der potenziellen Gewinner überprüft. WVN haftet nicht für eine Gewinnerbenachrichtigung, die verloren geht, abgefangen wird oder aus irgendeinem Grund beim potenziellen Gewinner nicht eingeht.

Um den Preis in Anspruch zu nehmen, muss der ausgewählte Gewinner innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach Benachrichtigung über die Auswahl des Gewinners antworten. Wenn ein Gewinner nicht innerhalb dieser festgelegten Zeit antwortet oder eine Gewinnerbenachrichtigung als nicht beansprucht oder nicht zustellbar an einen potenziellen Gewinner zurückgegeben wird, verfällt dieser potenzielle Gewinner seinen Preis und ein alternativer Gewinner kann auf der Grundlage der Ergebnisse der oben genannten Bewertungskriterien ausgewählt werden. Wenn sich herausstellt, dass ein potenzieller Gewinner nicht teilnahmeberechtigt ist oder wenn er die Regeln des Filmfestivals nicht eingehalten hat oder den Preis aus irgendeinem Grund abgelehnt hat, wird dieser potenzielle Gewinner disqualifiziert und der Preis kann auf der Grundlage der Ergebnisse der oben genannten Bewertungskriterien an einen alternativen Gewinner vergeben werden. Die Preisträger erhalten ihren Preis und/oder ihre Lorbeeren nach Einreichung einer auf Video aufgezeichneten Dankesrede gemäß den Richtlinien des WVN.

Wenn Sie als Gewinner ausgewählt werden oder Ihr Film vorausgewählt ist, gewähren Sie WVN ein nicht exklusives, weltweites, gebührenfreies Recht, Ihren Beitrag für das Filmfestival online (für die Dauer eines Monats über passwortgeschützte Links, die Ticketinhabern zur Verfügung stehen) und persönliche Veranstaltung (en) (einschließlich aller Veranstaltungen) zu zeigen darin enthaltener und daraus entwickelter Inhalt), in allen Medien, die jetzt oder später bekannt sind, ohne jegliche Zahlung oder sonstige Gegenleistung für Sie oder Dritte. Ohne Einschränkung des Vorstehenden hat WVN das Recht, aber nicht die Verpflichtung, den Eintrag (einschließlich der darin enthaltenen oder daraus entwickelten Inhalte) für Merchandising, Werbung, Marketing, Verkaufsförderung oder für andere kommerzielle oder nichtkommerzielle Zwecke zu verwenden, einschließlich, ohne Einschränkung, Fundraising und die Förderung und/oder Vermarktung von WVN auf Dauer. Der Erhalt der Preise, die bei diesem Filmfestival angeboten werden, durch einen Gewinner ist an die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften des Bundes und der Länder gebunden.

WENN SIE DIE OBEN AUFGEFÜHRTEN BEDINGUNGEN NICHT EINHALTEN, GILT IHR BEITRAG ALS UNVOLLSTÄNDIG UND WIRD NICHT ÜBERPRÜFT ODER BERÜCKSICHTIGT.

7. Veröffentlichung: Durch die Teilnahme am Filmfestival, zusätzlich zu allen anderen Zuschüssen, die möglicherweise aufgrund einer anderen Vereinbarung zwischen WVN und einem Teilnehmer oder Gewinner des Filmfestivals gewährt wurden, muss jeder Teilnehmer (oder, falls dieser Teilnehmer minderjährig ist, die Eltern oder gesetzlichen Vertreter eines solchen Minderjährigen Vormund) gewährt der WVN unwiderruflich das Recht, den Namen, das Abbild, die biografischen Informationen und den Eintrag dieses Teilnehmers in allen Medien für jeden Zweck zu verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Werbe- und Werbezwecke sowie in, auf oder in Verbindung mit der WVN-Website, dem Filmfestival oder anderen Werbeaktionen und entbinden WVN hiermit von jeglicher diesbezüglichen Haftung.

8. Allgemeine Preisbedingungen: Bargeld oder andere Preisersetzungen sind nicht zulässig, außer im alleinigen Ermessen von WVN. Der Preis ist nicht übertragbar. Alle mit dem Preis verbundenen Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Bundes-, Landes- und/oder Kommunalsteuern, und die daraus resultierenden Berichtsfolgen, liegen in der alleinigen Verantwortung jedes Gewinners.

9. Haftungsbeschränkung: Durch die Teilnahme erklärt sich jeder Teilnehmer damit einverstanden, auf jegliche Rechte, Haftungsansprüche, Verluste, Schäden (einschließlich Straf-, Neben- und Folgeschäden) oder Kosten (einschließlich Anwaltskosten) zu verzichten und WVN schadlos zu halten, unabhängig davon, ob sie durch Fahrlässigkeit verursacht wurden oder nicht. bekannt oder unbekannt, entsteht aus oder in Verbindung mit (i) der Teilnahme des Teilnehmers am Filmfestival und/oder seiner Annahme, dem Besitz, der Verwendung oder dem Missbrauch eines Preises oder eines Teils davon, (ii) technische Ausfälle jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verluste oder Schäden an einem Beitrag, (iii) die Fehlfunktion von Computern, Kabeln, Netzwerken, Hardware oder Software; (iv) die Nichtverfügbarkeit oder Unzugänglichkeit von Übertragungen oder Telefon- oder Internetdiensten; (v) unbefugtes menschliches Eingreifen in einen Teil des Anmeldeprozesses oder des Filmfestivals; (vi) elektronische oder menschliche Fehler, die in der Verwaltung des Filmfestivals oder Bearbeitung von Beiträgen; soweit gesetzlich zulässig. Jeder Teilnehmer erklärt sich hiermit einverstanden, WVN im Zusammenhang mit jeglichen Ansprüchen, Klagen oder Verfahren Dritter jeglicher Art sowie alle Schäden, Verbindlichkeiten, Kosten und Ausgaben im Zusammenhang mit oder aus einer Verletzung oder mutmaßlichen Verletzung einer der Garantien, Zusicherungen oder Verpflichtungen von Teilnehmer im Folgenden. Unter keinen Umständen haben die Teilnehmer Anspruch auf Unterlassungsansprüche oder angemessene Rechtsbehelfe; alle Rechtsbehelfe im Zusammenhang mit jeglichen Ansprüchen im Zusammenhang damit sind auf eine Klage auf Geldschadensersatz beschränkt, die in keinem Fall den fairen Marktwert des Beitrags am Tag dieser Veröffentlichung überschreiten darf. In einigen Gerichtsbarkeiten sind bestimmte Haftungsbeschränkungen oder Verzichtserklärungen möglicherweise nicht zulässig. Wenn ein Gericht feststellt, dass das Recht einer solchen Gerichtsbarkeit gilt, ist unsere Haftung auf das gesetzlich zulässige Maß beschränkt.

10. Alle Entscheidungen endgültig: Alle Entscheidungen von WVN sind endgültig und in jeder Hinsicht bindend.

11. Streitigkeiten: DAS FILMFESTIVAL UNTERLIEGT DEN GESETZEN DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA UND DES BUNDESSTAATES KALIFORNIEN, OHNE RÜCKSICHT AUF RECHTSKONFLIKTDOKTRINEN. Als Bedingung für die Teilnahme am Filmfestival stimmt der Teilnehmer zu, dass alle Streitigkeiten, Ansprüche, Klagen oder Kontroversen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Filmfestival ergeben, einzeln und ohne Rückgriff auf ein Kollektiv in einem Schiedsverfahren beigelegt werden , Sammelklage oder Sammelklage, wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WVN-Website dargelegt. Durch die Registrierung und/oder Einreichung eines Beitrags verzichtet jeder Teilnehmer unwiderruflich, soweit gesetzlich zulässig, auf jedes Recht, einen Rücktritt und/oder eine angemessene und/oder einstweilige Verfügung zu beantragen und/oder zu erhalten.
Darüber hinaus ist es dem Teilnehmer in einem solchen Rechtsstreit unter keinen Umständen gestattet, Prämien für Straf-, Neben- oder Folgeschäden zu erhalten, und verzichtet hiermit auf alle Rechte auf Schadensersatz, einschließlich angemessener Anwaltskosten, mit Ausnahme der tatsächlichen Auslagen des Teilnehmers (d. h. B. Teilnahme am Filmfestival), und der Teilnehmer verzichtet ferner auf alle Rechte auf Vervielfachung oder Erhöhung des Schadens.

UNGEACHTET ANDERSLAUTENDER BESTIMMUNGEN HAFTEN WVN ODER DIE WVN-PARTEIEN IN KEINEM FALL GEGENÜBER EINEM TEILNEHMER ODER DRITTEN FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, ENTGANGENEN UMSATZ, ENTGANGENEN GEWINN, ENTGANGENEN KAPITAL ODER GEMEINKOSTEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE AUF VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER AUF ANDERE WEISE, UNABHÄNGIG DAVON, OB WVN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER NICHT.

12. Keine Verpflichtung zur Nutzung: WVN ist nicht verpflichtet (ausdrücklich oder stillschweigend), einen Beitrag zu verwenden oder anderweitig zu nutzen oder, falls er begonnen wird, dessen Verbreitung oder Verwertung fortzusetzen, und WVN kann die Nutzung eines Eintrags jederzeit aus beliebigem Grund mit oder ohne rechtliche Begründung oder Entschuldigung einstellen , und die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Schadensersatz oder andere Erleichterungen aus diesem Grund. Darüber hinaus impliziert keine vorherige, gegenwärtige oder zukünftige Diskussion und/oder Korrespondenz zwischen WVN eine Verpflichtung, es sei denn, dies geschieht in Form einer schriftlichen und ausgeführten rechtlichen Vereinbarung und/oder eines Geschäftsmemorandums.

13. Allgemeine Geschäftsbedingungen: Es gelten alle bundesstaatlichen, staatlichen und lokalen Gesetze und Vorschriften, und das Filmfestival ist dort ungültig, wo es verboten ist. WVN behält sich das Recht vor, das Filmfestival nach eigenem Ermessen abzusagen, zu beenden, zu modifizieren oder auszusetzen, falls (nach eigenem Ermessen) ein Virus, Bugs, nicht autorisiertes menschliches Eingreifen, Betrug oder andere Ursachen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, die Verwaltung, Sicherheit, Fairness oder das ordnungsgemäße Verhalten der Filmfestival. In einem solchen Fall kann WVN die Empfänger aus allen berechtigten Beiträgen auswählen, die vor und/oder nach (falls zutreffend) der von WVN ergriffenen Aktion eingegangen sind. WVN behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Personen zu disqualifizieren, die das Anmeldeverfahren oder den Betrieb des Filmfestivals manipulieren oder zu manipulieren versuchen oder gegen diese Regeln des Filmfestivals verstoßen. WVN ist nicht verantwortlich für verlorene, verspätete, unleserliche, unvollständige, beschädigte, verstümmelte, fehlgeleitete, falsch gelieferte oder verspätete Beiträge oder für technische oder menschliche Fehler oder Ausfälle jeglicher Art im Zusammenhang mit der Einreichung, Übertragung, Verarbeitung oder Auswahl von Beiträgen oder dem Gewinnerbeitrag, auch ohne Einschränkung von Fehlfunktionen oder Ausfällen von Computerhardware, Computersoftware, Netzwerken oder Telefongeräten oder technische Probleme oder Verkehrsstaus im Internet oder auf Websites oder verspätete, verlorene, beschädigte oder frankierte Post oder eine Kombination davon.
Vorsicht: Jeder Versuch einer Person, eine Website absichtlich zu beschädigen oder den legitimen Betrieb des Filmfestivals zu untergraben, verstößt gegen das Straf- und Zivilrecht. Sollte ein solcher Versuch unternommen werden, behält sich WVN das Recht vor, von einer solchen Person im vollen Umfang des Gesetzes Schadensersatz zu verlangen. WVN ist nicht verantwortlich für Tippfehler oder andere Fehler beim Drucken des Angebots, bei der Verwaltung des Filmfestivals oder bei der Bekanntgabe des/der Preise. WVN ist nicht verantwortlich für die Aufbewahrung von Kopien eines Beitrags. Diese Regeln für Filmfestivals legen die gesamte Vereinbarung und Vereinbarung zwischen WVN und dem Teilnehmer in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung fest und ersetzen alle vorherigen Diskussionen, Vereinbarungen und Absprachen jeglicher Art zwischen ihnen. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen behält sich WVN das Recht vor, das Filmfestival nach eigenem Ermessen nach eigenem Ermessen jederzeit nach alleinigem Ermessen von WVN zu beenden, zu modifizieren oder auszusetzen. Der Teilnehmer gilt als unabhängiger Auftragnehmer, und nichts, was hierin enthalten ist, stellt diese Vereinbarung als Anstellung, Joint Venture oder Partnerschaft dar. Das Versäumnis von WVN, eine Bestimmung dieser Filmfestival-Regeln durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf die hierin enthaltenen Bestimmungen dar. Sollte eine Bestimmung der Filmfestival-Regeln von einem zuständigen Gericht oder einem benannten Schiedsrichter für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, hat eine solche Entscheidung keinerlei Auswirkungen auf die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit einer anderen Bestimmung in diesem Dokument. Die Titel der Abschnitte dieser Regeln für Filmfestivals dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keine rechtliche Wirkung.

14. Weitere Unterlagen: Wenn WVN zusätzliche Aufträge für den Beitrag oder andere Dokumente sichern möchte, die WVN vernünftigerweise benötigt, um die Zwecke und Absichten dieser Filmfestivalregeln zu erreichen, stimmt jeder Teilnehmer oder, falls dieser Teilnehmer minderjährig ist, die Eltern oder Erziehungsberechtigten des Minderjährigen zu unterschreibe dasselbe auf WVN-Anfragen.

15. Gebührenbefreiung: Wenn Sie die in Absatz 2 aufgeführten Teilnahmegebühren nicht zahlen können, füllen Sie bitte das Antragsformular für die Gebührenbefreiung aus: https://forms.gle/FFk59nqEUFLQPQ2JA

Bitte beachten Sie, dass wir nur eine begrenzte Anzahl von Gebührenbefreiungen anbieten können.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an: wvnonlinefilmfestival@womensvoicesnow.org.


  

 
  

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