Publikumspreis für den besten Spielfilm (800€)
Bester Kurzfilm (500€)
Publikumspreis für den besten Kurzfilm
Bester andalusischer Kurzfilm (500€)
Publikumspreis für den besten andalusischen Kurzfilm
Beste Regie
Bestes Drehbuch
Beste Schauspielerin
Beste Hauptdarstellerin
Beste Kinematographie
Beste künstlerische Leitung
Bester Sound
Beste Musik
Besondere Erwähnungen liegen im Ermessen der Jury.
ALLGEMEINE REGELN OFFIZIELLER WETTBEWERBSBEREICH
TEILNEHMER
Teilnehmen können alle Filmproduzenten und Regisseure, die ihre national oder international produzierten Kurzfilme einreichen.
ANFORDERUNGEN AN AUDIOVISUELLE WERKE
Spielfilme: Fiktion, Animation oder Dokumentarfilm mit einer Laufzeit von über 60 Minuten.
Kurzfilme: Fiktion, Animation oder Dokumentarfilm mit einer Laufzeit von weniger als 30 Minuten.
Werke müssen in ihrer Originalversion (gegebenenfalls mit spanischen Untertiteln) eingereicht werden. Werke, die in anderen Sprachen gedreht wurden und nicht mit spanischen Untertiteln eingereicht wurden, werden ausgeschlossen.
Werke müssen nach dem 1. Januar 2025 produziert worden sein. Jeder Autor kann mit maximal einem Werk teilnehmen. Autoren sind für die Rechte an ihren Werken verantwortlich.
TERMINE UND ORT
Das Festival findet vom 25. Februar 2027 bis 20. März 2027 statt.
Alle Festivalaktivitäten und Vorführungen finden im Kulturzentrum „Pintor Fausto Velázquez“ in La Algaba (Sevilla) statt.
AUSWAHLVERFAHREN. REGISTRIERUNG UND EINREICHUNG VON KOPIEN FÜR DAS VORAUSWAHLVERFAHREN
Projekte, die an dieser Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen teilnehmen möchten, müssen zwischen dem 1. September 2026 und dem 31. Januar 2027 eingereicht werden.
Die Registrierung kann über die Festhome-Plattform abgeschlossen werden.
Für Spielfilmprojekte wird eine Anmeldegebühr von 5€ erhoben.
Für Kurzfilmprojekte wird eine Anmeldegebühr von 3€ erhoben.
Die ausgewählten Projekte werden in der Woche vom 10. Februar 2027 bekannt gegeben. Eine Veröffentlichung oder Kommunikation jeglicher Art in irgendeinem Medium ist erst gestattet, wenn die Organisation die offizielle Liste der ausgewählten Projekte veröffentlicht. Die Nichteinhaltung kann dazu führen, dass das Projekt aus der Auswahl gestrichen wird.
Wenn Ihr Projekt ausgewählt wird, werden Sie in der Benachrichtigungs-E-Mail um Vorführkopien sowie die entsprechenden Werbematerialien gebeten.
AUSWAHLAUSSCHUSS UND JURY
Aus den eingegangenen Bewerbungen wählt ein Auswahlausschuss, der sich aus technischen Mitarbeitern des Festivals zusammensetzt, die Werke aus, die am offiziellen Wettbewerb teilnehmen werden.
Die offizielle Jury, die sich aus mindestens drei Mitgliedern zusammensetzt, die unter Fachleuten von anerkanntem Ansehen in den verschiedenen Bereichen der Filmindustrie tätig sind, entscheidet über die endgültigen Preise. Ihre Entscheidungen werden endgültig sein.
IN BEZUG AUF RECHTE
Die Teilnehmer müssen die Vertriebs- und Übertragungsrechte für ihr Werk besitzen (und gegebenenfalls einen Eigentumsnachweis vorlegen), einschließlich der Soundtrack- und Bildrechte aller im Film auftretenden Personen, wodurch die Festivalorganisatoren von jeglicher Haftung befreit werden, die sich aus diesbezüglichen Ansprüchen Dritter ergibt.
Kurzfilme, die einen Geldpreis gewinnen, gewähren auf nicht ausschließlicher Basis das Recht, ihre Werke für Werbezwecke im Zusammenhang mit dem Festival zu verwenden.
PUBLIKUMSPREIS
Das Publikum wird durch seine Stimmen den Publikumspreis für den besten Spielfilm und den besten Kurzfilm vergeben.
GEWINNER
In dieser Ausgabe werden die folgenden Kategorien und Preise festgelegt, sodass Kurzfilme, die an der Wettbewerbssektion teilnehmen, für die folgenden Preise in Frage kommen:
Publikumspreis für den besten Spielfilm (500€)
Bester Kurzfilm (300€)
Publikumspreis für den besten Kurzfilm
Bester andalusischer Kurzfilm (300€)
Publikumspreis für den besten andalusischen Kurzfilm.
Beste Regie
Bestes Drehbuch
Beste Schauspielerin
Beste Hauptdarstellerin
Beste Kinematographie
Beste künstlerische Leitung
Bester Sound
Beste Musik
Besondere Erwähnungen liegen im Ermessen der Jury.
* Der entsprechende Steuereinbehalt wird von diesem Betrag abgezogen.
Die Preisträger müssen die Bestimmungen des Gesetzes 38/2003 vom 17. November über das Allgemeine Subventionsgesetz einhalten und über alle Steuer- und Sozialversicherungspflichten auf dem Laufenden sein.
Alle ausgewählten Projekte erhalten eine Prüfungsgebühr in Höhe von:
- 20€ für Kurzfilme
- 50€ für Spielfilme
SCHRIFTLICHE REFERENZ DER VERLIEHENEN AUSZEICHNUNGEN
Ausgewählte Kurzfilme, die mit einem der Festivalpreise ausgezeichnet wurden, werden zu Beginn aller Exemplare, die für Ausstellungen in kommerziellen Theatern und/oder anderen Veranstaltungsorten verteilt werden, sowie alle Informationsmaterialien mit einem schriftlichen Verweis versehen. Diese Referenz besteht aus einem Text, in dem die Art des verliehenen Preises oder die Auswahl für den Wettbewerb angegeben ist, stets zusammen mit dem Unternehmensimage (Logo und Name) des Filmwettbewerbs „Igualgaba“, das von der Organisation bereitgestellt wird.
AKZEPTANZ DER REGELN
Die Einreichung von Arbeiten für den Filmwettbewerb „Igualgaba“ setzt die Annahme dieser Regeln sowie die Lösung aller Probleme durch die Organisation voraus, die hier nicht behandelt werden.
Sección Oficial Cortometrajes
Kurzfilme 30'<
Standard-Gebühr2€ -8% 1.84€ PRO 18% 1.64€
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Einsendungs-Frist
31 Jan 27
Sparen Sie
0.36€
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Sección Oficial Largometrajes
Hauptfilme >60'
Standard-Gebühr4€ -8% 3.68€ PRO 18% 3.28€
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Einsendungs-Frist
31 Jan 27
Sparen Sie
0.72€
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Sección Oficial Andaluza
Kurzfilme 30'<
Standard-Gebühr2€ -8% 1.84€ PRO 18% 1.64€
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Einsendungs-Frist
31 Jan 27
Sparen Sie
0.36€
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Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.
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