Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
15 Nov 24
0€
06 Jun 2024
Aufruf zu Einschreibungen
15 Nov 2024
Letzter Termin
1
Tage
20 Jan 2025
Benachrichtigungsdatum
14 Mär 2025
23 Mär 2025
Festival Start: 14 März 2025 Festival Ende: 23 März 2025
ASSERTING WOMEN'S RIGHTS ist ein Projekt, das aus dem Festival de Málaga, Mabel Lozano (Dokumentarfilmerin und Mitarbeiterin des Festivals) und dem Bereich Chancengleichheit des Stadtrats von Malaga als Protestinstrument hervorgegangen ist. Dieser Abschnitt wurde mit dem Ziel eingerichtet, Themen zu untersuchen und zu behandeln, die jedes Jahr zum sozialen Bewusstsein für Frauenrechte beitragen.
Diese Sektion des Festival de Málaga wurde 2008 ins Leben gerufen und ist derzeit ihre 18. Ausgabe. Das Projekt wurde mit einem doppelten Ziel konzipiert: Es soll über die Ungerechtigkeiten informieren, unter denen Frauen in diesem Jahrhundert immer noch leiden, nur weil sie Frauen sind, und das von Frauen geschaffene Filmarbeit zu fördern und zu unterstützen.
ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN | 28. MALAGA FESTIVAL
ZIELE
Das Malaga Festival zielt darauf ab, die spanische Kinematographie und ihren gesamten kulturellen Bereich zu verbreiten und zu fördern. In diesem Sinne ist das Festival auch eine Plattform für die iberoamerikanische Kinematographie. Zu seinen Funktionen gehört die Ausrichtung des Treffens der verschiedenen professionellen Bereiche des Kinos auf Spanisch (darunter das in Spanien und auf dem gesamten iberoamerikanischen Gebiet, einschließlich Portugal produzierte Kino), wodurch sowohl dessen Entwicklung als auch seine internationale Vermarktung gefördert werden.
Um diese Ziele zu erreichen, wird das Malaga Festival vom 14. bis 23. März 2025 seine 28. Ausgabe feiern.
AFFIRMING THE RIGHTS OF WOMEN ist ein Projekt, das vom Festival de Málaga, Mabel Lozano (Dokumentarfilmerin und Mitarbeiterin des Festivals) und dem Bereich Chancengleichheit des Stadtrats von Málaga als Protestinstrument ins Leben gerufen wurde. Dieser Raum wurde geschaffen, um jedes Jahr Themen zu untersuchen und zu diskutieren, die zum sozialen Bewusstsein für Frauenrechte beitragen.
Diese Sektion des Malaga Festivals wurde 2008 ins Leben gerufen, dies ist ihre 18. Ausgabe. Das Projekt wurde mit einem doppelten Ziel konzipiert: Es soll über die Ungerechtigkeiten informieren, unter denen Frauen in diesem Jahrhundert weiterhin leiden, nur weil sie Frauen sind, und um von Frauen geschaffene Filmarbeiten zu fördern und zu unterstützen.
Mit Affirming Women's Rights konnten wir die Realität von Frauen in verschiedenen Ländern der Welt sichtbar machen und feststellen, dass es auch heute noch zahlreiche Orte gibt, an denen der Kampf ums Leben für viele Frauen und Mädchen ein tägliches Ziel ist. Wo Traditionen und kulturelle Muster die persönliche und soziale Verwirklichung gleicher Rechte für Mädchen und Frauen gegenüber ihren männlichen Kollegen verhindern, usw.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Die Arbeiten, die im Rahmen der Sektion Affirming Women's Rights im Wettbewerb stehen, müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
Spielfilme mit einer Mindestdauer von 50 Minuten, die nach dem 1. Januar 2024 in Spanien und auf dem gesamten iberoamerikanischen Gebiet produziert wurden und nicht in Kinos, Video-, Fernseh-, audiovisuellen Veranstaltungen in Spanien oder auf VOD-Plattformen (Video auf Abruf) kommerziell veröffentlicht wurden.
Mittellange Filme und Kurzfilme, die nach dem 1. Januar 2024 in Spanien und auf dem gesamten iberoamerikanischen Gebiet produziert wurden und nicht in Kinos, Video-, Fernseh- oder VOD-Plattformen (Video on Demand) kommerziell veröffentlicht wurden.
Diejenigen Werke, die die Realität von Frauen in Situationen widerspiegeln, in denen es immer noch Hindernisse gibt, die ihrer Entwicklung unter Bedingungen der Gleichstellung mit Männern entgegenstehen, oder Situationen der Diskriminierung und Verletzlichkeit der Menschenrechte gegenüber Frauen und/oder Mädchen; innovative Erfahrungen zur Stärkung und Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung von Frauen und Mädchen sowie Arbeiten, die Fortschritte bei der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen fördern und/oder widerspiegeln, die die Arbeit und Leistungen von Frauen in verschiedenen Bereichen sichtbar machen, die nicht sozial anerkannt sind oder die sichtbar ist der Beitrag des Ökofeminismus zum Umweltschutz; Werke, die den Beitrag von Männern zur Gleichstellung der Geschlechter, zur Mitverantwortung und zur Vereinbarkeit von Privat-, Berufs- und Familienleben usw. widerspiegeln, werden ebenfalls gewürdigt.
Es wird gewürdigt, dass bei diesen Werken die Regie, das Drehbuch und/oder die Produktion des audiovisuellen Werks von Frauen übernommen wurden, da sie in der Filmbranche unterrepräsentiert sind.
REGISTRIERUNGS- UND AUSWAHLVERFAHREN
REGISTRIERUNGEN
Um an der 18. Ausgabe von Affirming Women's Rights teilnehmen zu können, müssen Sie sich vor den folgenden Terminen ausschließlich über FESTHOME (www.festhome.com) registrieren und das Anmeldeformular ausfüllen:
-15. November 2024
Um sich korrekt zu registrieren, müssen Sie zunächst ein Profil auf FESTHOME erstellen, den Film auf dieser Plattform registrieren und ihn schließlich bei Affirming the Rights of Women (Festival de Málaga) registrieren. Die bloße Tatsache, dass der Film auf die FESTHOME-Plattform hochgeladen wird, bedeutet nicht, dass er beim Malaga Festival, Affirming the Rights of Women, registriert ist. Dazu ist die Einhaltung aller oben genannten Anforderungen erforderlich.
Wenn die Informationen nicht vollständig sind, werden die Filme vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
ANFORDERUNGEN DER AUSGEWÄHLTEN AUDIOVISUELLEN MEDIEN
Die Einladung zu jedem der vom Auswahlausschuss ausgewählten Filme wird zwischen der Geschäftsführung und den Produzenten oder Vertretern des eingeladenen Films streng vertraulich behandelt, bis das Festival beschließt, sie offiziell bekannt zu geben.
Sobald die Auswahl eines audiovisuellen Films vom Festival mitgeteilt und seine Teilnahme auch von der Produktions-/Vertriebsgesellschaft bestätigt wurde, die ihn registriert hat, kann er nicht mehr zurückgezogen werden, und ab diesem Zeitpunkt kann der audiovisuelle Film nicht mehr konkurrieren, ausgestellt oder an anderen Orten präsentiert werden. Spanische Festivals oder ähnliche Veranstaltungen vor der Vorführung in Malaga.
Dieses letzte Verbot gilt für keine der Kategorien von Kurzfilmen.
Die Registrierung eines Films für die 28. Ausgabe des Malaga Festivals setzt die vollständige Annahme und Einhaltung dieser Teilnahmeregeln und ihrer möglichen Anhänge voraus.
PROGRAMM- UND AUSSTELLUNGSRECHTE
Während der Dauer des Wettbewerbs darf kein Film, der in einer der Sektionen eingereicht wurde, in mehr als insgesamt 5 Vorführungen gezeigt werden, einschließlich der Vorführungen, die der Presse vorbehalten sind. In diesem Zusammenhang werden die Produktionsfirmen die Rechte für ihre öffentliche Ausstellung während der Dauer des Festivals kostenlos auf das Festival übertragen und sind von der Zahlung von Ausstellungsgebühren befreit. Für jede weitere Vorführung muss das Festival die vorherige schriftliche Genehmigung des Produzenten oder, falls dies nicht der Fall ist, von seinem benannten Vertreter einholen.
Der Unterzeichner des Antrags auf Registrierung des audiovisuellen Werks erklärt, über die Rechte zur Vervielfältigung, öffentlichen Wiedergabe, Verbreitung und Ausstellung für dessen kommerzielle Nutzung und friedliche Teilnahme am Festival von Málaga zu verfügen, und stellt Málaga Procultura von jeder Verantwortung frei, die sich aus der Falschheit, Unkonkretheit oder Verletzung dieser Verpflichtung ergibt, und haftet ihr für die Schäden und Verluste, die eine dieser Situationen verursachen kann.
Ebenso erklärt der Unterzeichner des Antrags ausdrücklich, über alle Lizenzen, Genehmigungen und behördlichen Genehmigungen für die friedliche Teilnahme des audiovisuellen Werks am Festival zu verfügen, und verpflichtet sich, alle Verwaltungsformalitäten zu beachten und einzuhalten, die gemäß den Vorschriften vorgeschrieben sind. Aktueller Antrag.
Málaga Procultura wird den Unterzeichner des Registrierungsantrags als alleinigen Gesprächspartner für die Aushandlung aller Aspekte im Zusammenhang mit der Teilnahme des audiovisuellen Werks am Festival und als alleinige Person anerkennen, die für andere Unternehmen oder Personen verantwortlich ist, die möglicherweise an der Produktion des Films beteiligt waren.
Die Organisation behält sich das Recht vor, eine Kopie der ausgezeichneten audiovisuellen Werke für gemeinnützige kulturelle Zwecke in das Festivalarchiv aufzunehmen.
VERSIONEN
Alle Projektionskopien der in den verschiedenen Bereichen des Festivals ausgewählten audiovisuellen Medien werden in der Originalversion präsentiert, und diejenigen, deren Originalsprache nicht Spanisch ist (ganz oder teilweise), müssen Untertitel in dieser Sprache enthalten.
Um das inklusive Kino zu fördern, werden die ausgewählten Werke in ihrer Originalversion mit Untertiteln auch auf Spanisch präsentiert, auch wenn die audiovisuellen Inhalte auf Spanisch gesprochen werden.
PROJEKTIONSFORMATE
Die in allen Abschnitten ausgewählten audiovisuellen Medien müssen die Screening-Kopie im DCP-Format einreichen.
Projektionskopien im Digital Cinema Package (DCP) müssen den DCI-Vorschriften entsprechen und verbleiben bis zum Abschluss der letzten im Rahmen des Festivals geplanten Vorführung im Besitz des Festival de Málaga. Darüber hinaus muss das Unternehmen, das den ausgewählten Film registriert hat, die ordnungsgemäße Funktion der Kopie (Audio-/Videosynchronisation, Farbe usw.) bestätigen und sie testen, bevor sie nach Malaga gesendet wird. Dieses Unternehmen wird der technischen Abteilung auch die erforderlichen KDMs zur Verfügung stellen (mit einem verfügbaren Mindestzeitraum von 48 Stunden vor dem Pass und 24 Stunden danach) und die Kosten für deren Erstellung sowie die Verwaltung neuer KDMs übernehmen. (oder DKDMs), falls erforderlich.
Das Festival behält sich das Recht vor, Kopien, die nach den erforderlichen technischen Prüfungen nicht für die Vorführung geeignet sind, nicht anzunehmen, den Vertretern des Films einen technischen Bericht vorzulegen und eine neue Kopie anzufordern.
VERBREITUNG VON KOPIEN
Die ausgewählten Personen müssen die Kopie des Films vor dem 31. Januar 2025 an das Festival schicken und dabei eine der folgenden Methoden wählen:
• Physisches Senden des DCP zusammen mit einer digitalen Datei, die als Sicherungskopie verwendet werden kann.
Die Zahlung der Versandkosten (Transport- und Versicherungspolice), die durch den Versand der Kopie jedes für die Teilnahme an einem der Abschnitte des Festivals ausgewählten Audiovisuelles vom Ausstellungsort bis zum Kopierlager entstehen, liegt in der Verantwortung der produzierenden Unternehmen. Bei teilnehmenden Filmen müssen die Produktionsfirmen die Vorführkopien vor dem 31. Januar 2025 an das Festival liefern und der Organisation das Ausstellungsdatum der Kopie und das verwendete Transportmittel mitteilen.
Alle Kopien der teilnehmenden audiovisuellen Medien müssen die Informationen für ihre Rückgabe enthalten. Diese Rückerstattungen erfolgen innerhalb von maximal fünfzehn Tagen ab dem Enddatum des Festivals. Die Zahlung der durch diese Rückgabe verursachten Transportkosten liegt in der Verantwortung des Festivals.
Die vom Festival abgeschlossene Versicherung deckt die Risiken von Feuer, Verlust, Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung der Kopie für den Zeitraum zwischen ihrer Ankunft beim Festival und ihrer Rückgabe an die angegebene Rücksendeadresse ab. Die maximale Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen in Bezug auf eine Kopie beträgt drei Monate ab dem Datum der Rückgabe.
• Digitales Senden des DCP an ein FTP, das für eine solche Verwendung durch das Festival aktiviert ist. In diesem Fall muss das DCP vor dem 31. Januar 2025 unkomprimiert gehostet werden und akzeptiert keine ZIP- oder RAR-Dateien. Zusätzlich zum DCP muss auch eine digitale Datei als Backup in H264 gehostet werden, die 50 GB nicht überschreitet, mit Untertiteln (SRT) in Englisch und Spanisch und mit einer Mindestauflösung in Full HD.
Die Organisation vernichtet diese Dateien, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist.
Sobald diese Versandmethode der Abteilung für Kopierverwaltung mitgeteilt wurde (immer vor dem 31. Januar), werden die FTP-Zugangsdaten bereitgestellt.
Wenn Sie während des Festivals eine technische Besichtigung im Raum wünschen, können Sie dies vor dem 17. Februar über die E-Mail-Adresse gestiondecopias@malagaprocultura.com anfragen. Nach diesem Datum können technische Besichtigungen nicht mehr angefordert werden.
JURY
Die Jury der Sektion Affirming Women's Rights setzt sich zusammen aus: dem Bereich Chancengleichheit des Stadtrats von Malaga, dem Fraueninstitut, der Direktorin Mabel Lozano, der Zeitschrift Mujer Hoy und dem Festival de Málaga, deren Entscheidungen endgültig sind und nicht begründet werden dürfen. Diese Jury kann einige Änderungen erfahren. Personen, die Interesse an der Produktion, dem Vertrieb oder einer anderen Art der Verwertung oder Beteiligung an den für den Wettbewerb ausgewählten Filmen haben, können nicht Teil der Jury sein.
Die Jury kann neben den offiziellen Preisen bis zu zwei besondere Auszeichnungen vergeben.
Die Jury kann maximal zwei Preise ex aequo vergeben.
Preise in allen Kategorien können nicht für nichtig erklärt werden.
Die Jury verpflichtet sich, ihre Überlegungen zur Auswahl der Filme, für die sie ihre Entscheidungen treffen muss, nicht öffentlich zu äußern.
Die Leitung des Malaga Festivals kann bei den Beratungen und Mitteilungen der Jury mit Stimme, aber ohne Stimme anwesend sein.
BILDKOMPENSATIONEN
Die bloße Teilnahme am Festival in Málaga in jeder seiner Sektionen ermöglicht es den Produktions- und Vertriebsfirmen, das Logo des Festivals und Affirming the Rights of Women in die Kopfzeile der audiovisuellen Medien mit dem Hinweis „28 Edition“ einzufügen. Das Logo und die Legende können auch in allen Veröffentlichungen in der schriftlichen Presse enthalten sein, und diese Teilnahme kann ausdrücklich in den verschiedenen audiovisuellen Medien erwähnt werden, in denen vor dem Festival oder während seiner Feier Werbung für den Film gemacht wird. Für das korrekte Einfügen des Logos, das in keinem Fall verändert oder angepasst werden kann, können Sie das Stilhandbuch des Festivals unter www.festivaldemalaga.com einsehen oder sich im Zweifelsfall an die Organisation wenden.
KATALOG UND DOKUMENTATION
Sobald die Teilnahme eines audiovisuellen Films am Festival bestätigt wurde, wird für jeden Film ein exklusives Online-Formular gesendet, das mit den für die Programmierung erforderlichen Inhalten ausgefüllt werden muss.
Die vom Festival angeforderten Unterlagen für den offiziellen Katalog, den Programmführer und die Website (Synopse, Biofilmografie, künstlerisches und technisches Blatt, Fotos des Regisseurs und des Films, Trailer und andere audiovisuelle Materialien) werden diesem Formular entnommen, das bis spätestens 31. Januar ausgefüllt werden muss.
PRESSE- UND WERBEMATERIAL
Die Presseabteilung des Festivals wird sich mit den jeweiligen Produktions- und/oder Vertriebsfirmen der ausgewählten Filme in Verbindung setzen, um die im Auswahlformular enthaltenen Materialien zu überwachen und zu koordinieren, zu denen die Medien und die akkreditierten Personen über den „Presseraum“ im Internet Zugang haben.
Die Produktions- und/oder Vertriebsfirmen der ausgewählten Spiel-, Dokumentar- und Kurzfilme genehmigen, indem sie ihre Teilnahme akzeptieren, die Verwendung eines oder mehrerer Fragmente ihres Titels zur Verbreitung als Informationsmaterial in beliebigen Medien.
ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN
Diese Teilnahmebedingungen können von der Festivalleitung vor Beginn der 28. Ausgabe des Malaga Festivals und nach vorheriger Mitteilung an die interessierten Parteien durch weitere Anlagen, die sie für angemessen hält, ergänzt oder geändert werden.
Ihre Interpretation liegt in der alleinigen Verantwortung der Festivalleitung.
KONTAKT
ÁREA DE IGUALDAD DE OPORTUNIDADES DEL AYUNTAMIENTO DE MÁLAGA
C/ Concejal Muñoz Cerván, 3. Modul 3, 2ª Planta.
29003 - Málaga (Spanien)
Telf.: 951 926006
E-post: cine.areaigualdad@malaga.eu
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
15 Nov 24
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
15 Nov 24