Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
30 Jun 25
0€
The UBA International Film Festival (FIC.UBA)
28 Mai 2025
Aufruf zu Einschreibungen
30 Jun 2025
Letzter Termin
1
Monat
02 Okt 2025
Benachrichtigungsdatum
01 Okt 2025
08 Okt 2025
Festival Start: 01 Oktober 2025 Festival Ende: 08 Oktober 2025
Das UBA INTERNATIONAL FILM FESTIVAL (FIC.UBA), das von der Universität Buenos Aires und der School of Architecture, Design and Urbanism (FADU) über das Sekretariat für Design und technologische Innovationspolitik, das Sekretariat für institutionelle Angelegenheiten, Kultur und Kommunikation und den Studiengang Audiovisuelles Design organisiert wird, findet vom 1. bis 8. Oktober statt und findet hauptsächlich an der Fakultät für Architektur, Design und Urbanismus -FADU- (Pabellón 3 der Ciudad Universitaria) statt.
Einreichungen für argentinische und internationale Langfilme, die nach Juli 2024 fertiggestellt wurden, sind vom 28. Mai bis 30. Juni 2025 möglich und kostenlos. Darüber hinaus werden iberoamerikanische Kurzfilme und UBA-Kurzfilme akzeptiert.
Das Programm umfasst drei Wettbewerbe:
- Internationaler Spielfilm-Wettbewerb
- Iberoamerikanischer Kurzfilmwettbewerb
- UBA-Kurzfilmwettbewerb
Alle Vorführungen werden kostenlos sein.
Kontaktieren Sie uns unter infofic@uba.ar
Regeln und Vorschriften
FIC.UBA 2025
DIE EINREICHUNG IST KOSTENLOS
ARTIKEL 1
Das Internationale Filmfestival des UBA (FIC.UBA), das von der Universität Buenos Aires über das Sekretariat für Design und technologische Innovationspolitik des UBA zusammen mit dem Sekretariat für institutionelle Angelegenheiten, Kultur und Kommunikation, der Fakultät für Architektur, Design und Urbanismus (FADU) und dem Studiengang Audiovisuelles Design organisiert wird, zielt darauf ab, die Etablierung demokratischer Werte zu fördern und mit seinen Filmen ein Fenster zu einer Welt zu sein, die einer gerechteren Gesellschaft in Freiheit einen echten Wert beimisst. Vielfalt und Respekt. Die dritte Ausgabe des Festivals findet vom 1. bis 8. Oktober 2025 in Buenos Aires statt.
ARTIKEL 2
Die Einreichung von Filmen ist kostenlos und steht sowohl argentinischen als auch internationalen Filmen offen, die nach Juli 2024 fertiggestellt wurden. Kurz- und Spielfilme aus den Bereichen Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilm werden alle akzeptiert. Es gibt drei Wettbewerbe:
Internationaler Spielfilm-Wettbewerb
Iberoamerikanischer Kurzfilmwettbewerb
UBA-Kurzfilmwettbewerb
Da das Festival an eine universitäre Einrichtung gebunden ist, werden bei der Auswahl Filme bevorzugt, in denen Studierende, Absolventen, Lehrende und/oder Lehrende von argentinischen und internationalen Universitäten oder Filmhochschulen eine zentrale Rolle spielen.
ARTIKEL 3
Die künstlerische Leitung des Festivals, bestehend aus einem Vertreter des Sekretariats für Design und technologische Innovationspolitik (UBA) und einem Vertreter des Studiengangs Audiovisuelles Design (FADU, UBA), wird einen Auswahlausschuss benennen, der sich aus Lehrern der School of Architecture, Design and Urbanism (FADU) zusammensetzt. Dieser Auswahlausschuss wird den Festivalbehörden die Filme empfehlen, die nach Ansicht seiner Mitglieder für diese Ausgabe ausgewählt werden sollten. Die Filme, die an den Wettbewerben teilnehmen, werden letztendlich von der Art Direction ausgewählt. Sie müssen den Zielen des Festivals entsprechen und einen relevanten und/oder erfrischenden künstlerischen Wert aufweisen.
ARTIKEL 4
Das Programm des Festivals wird die folgenden Abschnitte umfassen: Wettbewerb, Wettbewerb ohne Wettbewerb und Retrospektiven. Die programmierten Filme werden in die Sektion aufgenommen, die von der künstlerischen Leitung des Festivals für angemessen erachtet wird (wettbewerbsorientiert, nicht wettbewerbsorientiert und retrospektiv). Darüber hinaus finden Ehrungen, Seminare und Sonderveranstaltungen statt.
ARTIKEL 5
Um einen Film für die Festivalauswahl einzureichen, müssen Sie die folgenden Schritte ausführen:
a) Füllen Sie das Online-Einreichungsformular aus.
b) Senden Sie einen herunterladbaren Link ohne Fälligkeitsdatum. Links zu eingereichten Filmen müssen zwingend die Möglichkeit haben, heruntergeladen zu werden, damit sie vom Auswahlausschuss des Festivals angesehen werden können. Eine maximale Größe von 2 GB wird empfohlen. Ihre Verwendung erfolgt ausschließlich intern.
Einsendeschluss ist der 30. Juni 2025 für alle Kategorien.
Es wird ausdrücklich klargestellt, dass der gesamte Einreichungsprozess ausschließlich online stattfindet.
Beiträge können entweder über die Plattform des Festivals oder über die Website Festhome.com eingereicht werden.
ARTIKEL 6
Sobald das Festival die Auswahl eines Films mitgeteilt hat und der Produzent oder Vertreter seine Zustimmung erklärt und seine Bedingungen während des Einreichungsprozesses durch eine ausgefüllte und unterzeichnete eidesstattliche Erklärung bestätigt hat, kann er nicht mehr vom Festival entfernt werden. Sein Produzent oder benannter Vertreter muss die Materialien (einschließlich Werbematerial) auf Anfrage zusenden. Diese Materialien werden für den Katalog, die Webseite, Presse, Werbung und Kommunikation über die Teilnahme des Films am Festival verwendet.
Programmierte Filme sollten in Argentinien erst nach Abschluss des Festivals öffentlich ausgestellt oder kommerziell veröffentlicht werden.
Alle Kosten, die bei der Lieferung der Materialien anfallen, werden vom Antragsteller getragen. Das Festival haftet nicht für Schäden oder Verluste von Materialien während des Transports nach der Lieferung.
ARTIKEL 7
INTERNATIONALER SPIELFILMWETTBEWERB
Teilnehmen können sowohl argentinische als auch internationale Filme aus den Genres Fiktion, Dokumentarfilm und Animation. Die Filme müssen nach Juli 2024 fertiggestellt worden sein. Ihre Vorführung auf dem Festival muss eine Premiere auf argentinischem Gebiet sein und sie dürfen in Argentinien keinerlei öffentliche Ausstellung gehabt haben. Diese Bedingungen müssen durch eine eidesstattliche Erklärung bestätigt werden und dürfen erst geändert werden, wenn das Festival beendet ist.
Falls ausgewählt, dürfen die Filme bis zu ihrer letzten Vorführung auf dem Festival nicht an anderen Orten ausgestellt werden.
Die Jury, die zuvor von der Art Direction des Festivals benannt wurde, wird sich aus renommierten argentinischen und internationalen Persönlichkeiten der akademischen und audiovisuellen Welt zusammensetzen. Die Mitglieder der Jury werden, nachdem sie sich die vom Ausschuss für die Wettbewerbe ausgewählten Filme angesehen haben, einen Gewinner für den besten Spielfilm ermitteln. Die Universität von Buenos Aires verleiht dem Gewinner einen Preis in Höhe von SECHS MILLIONEN FÜNFHUNDERTTAUSEND PESOS (6.500.000 ARS). Der Preis kann nicht für nichtig erklärt werden, und es können bis zu ZWEI (2) besondere Erwähnungen gegeben werden.
ARTIKEL 8
IBEROAMERIKANISCHER KURZFILMWETTBEWERB
Teilnehmen können Filme von Studierenden, Absolventen und Lehrern iberoamerikanischer Bildungseinrichtungen. Die Filme müssen nach Juli 2024 fertiggestellt worden sein. Ihre Vorführung auf dem Festival muss eine Premiere auf argentinischem Gebiet sein und sie dürfen in Argentinien keinerlei öffentliche Ausstellung gehabt haben. Diese Bedingungen müssen durch eine eidesstattliche Erklärung bestätigt werden und dürfen erst geändert werden, wenn das Festival beendet ist.
Falls ausgewählt, dürfen die Filme bis zu ihrer letzten Vorführung auf dem Festival nicht an anderen Orten ausgestellt werden.
Kurzfilme dürfen eine Länge von ZWÖLF (12) Minuten, einschließlich Abspann, nicht überschreiten.
Die Jury, die zuvor von der Künstlerischen Leitung des Festivals benannt wurde, wird sich aus renommierten argentinischen und internationalen Persönlichkeiten der akademischen und audiovisuellen Welt zusammensetzen. Die Mitglieder der Jury werden, nachdem sie sich die vom Ausschuss für die Wettbewerbe ausgewählten Filme angesehen haben, einen Gewinner für den besten Kurzfilm ermitteln.
Das Festival verleiht dem Gewinner einen Preis in Höhe von ZWEI MILLIONEN PESOS (2.000.000 ARS). Der Preis kann nicht für nichtig erklärt werden, und es können bis zu ZWEI (2) besondere Erwähnungen gegeben werden.
Darüber hinaus wird der beste argentinische Kurzfilm in diesem Wettbewerb mit dem Festhome Distribution Award ausgezeichnet, der aus einem einjährigen internationalen Vertrieb durch Festhome.com besteht, einschließlich der Einreichungsgebühren.
ARTIKEL 9
KUBA-KURZFILMWETTBEWERB
Die Teilnahme steht Filmen offen, die von Studierenden der Universität von Buenos Aires gedreht wurden. Die Filme müssen nach Juli 2024 fertiggestellt worden sein.
Kurzfilme dürfen eine Länge von zwanzig (20) Minuten, einschließlich Abspann, nicht überschreiten.
Die Jury, die zuvor von der Künstlerischen Leitung des Festivals benannt wurde, wird sich aus renommierten argentinischen und internationalen Persönlichkeiten der akademischen und audiovisuellen Welt zusammensetzen. Die Mitglieder der Jury werden, nachdem sie sich die vom Ausschuss für die Wettbewerbe ausgewählten Filme angesehen haben, einen Gewinner für den besten Kurzfilm und die beste Regie ermitteln.
Das Festival verleiht dem Gewinner des besten Kurzfilms ZWEI MILLIONEN PESOS (2.000.000 ARS) und einen Zuschuss für die Teilnahme am Schulungsprogramm 2026, das vom Malaga Talent Campus in der Malaga Festival Industry Zone in Spanien angeboten wird. Der Zuschuss beinhaltet Flug, Unterkunft, Verpflegung und das Ausbildungsstipendium.
https://mafiz.es/en/evento/malaga-talent/presentacion
Außerdem wird ein Preis für die beste Regie verliehen, der aus einer Reise nach Kolumbien besteht, um am BIFF BANG Young Talents Programm des Bogotá International Film Festival in seiner Ausgabe 2026 teilzunehmen. Die Auszeichnung beinhaltet den Zugang zu Workshops, Meisterkursen, Besuchen und Vorführungen sowie Unterkunft und Flug für den Gewinner.
ARTIKEL 10
Einmal programmiert, darf ein Film nicht vom Festival zurückgezogen werden.
Während des Einreichungsprozesses müssen die Produzenten oder Filmemacher durch eine ausgefüllte und unterschriebene eidesstattliche Erklärung bestätigen, dass sie über die entsprechenden Ausstellungsrechte verfügen. Daher werden sie zur Rechenschaft gezogen, und die Universität von Buenos Aires lehnt jegliche zivil- oder strafrechtliche Haftung ab.
ARTIKEL 11
Produzenten und Verleiher von Filmen, die an Wettbewerben teilnehmen, verpflichten sich, in all ihren Werbe- und Pressematerialien den Hinweis „Offizielle Auswahl des Internationalen Filmfestivals des UBA (FIC.UBA)“ unter Verwendung des Logos des Festivals aufzunehmen.
Die Produzenten und Verleiher der Filme, die einen Preis gewonnen haben, verpflichten sich, ihn in all ihren Werbe- und Pressematerialien hervorzuheben und dabei das Logo des Festivals zu verwenden.
Das Logo, Eigentum der Universität von Buenos Aires, wird auf der Website des Festivals verfügbar sein und darf ausschließlich von den Filmen, die an dieser Ausgabe teilgenommen haben, für Presse- und Werbezwecke verwendet werden.
ARTIKEL 12
Die Einreichung eines Films für die Teilnahme am UBA International Film Festival (FIC.UBA) setzt die Anerkennung und Annahme dieser Regeln und Vorschriften durch den Antragsteller voraus.
Alle auf dem Einreichungsformular angegebenen Informationen gelten als eidesstattliche Erklärung.
Das Sekretariat für Design und technologische Innovationspolitik (UBA) als Behörde des Festivals wird alle Fragen im Zusammenhang mit diesen Regeln regeln, ohne dass ein Rechtsmittel eingelegt werden kann.
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
30 Jun 25
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
30 Jun 25
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
30 Jun 25