Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
26 Jan 26
0€
Vall Fosca Shorts Festival. Childhood, youth, and old age. Beginnings and endings.
12 Dez 2025
Aufruf zu Einschreibungen
26 Jan 2026
Letzter Termin
27
Tage
26 Mär 2026
Benachrichtigungsdatum
01 Jun 2026
30 Jun 2026
Festival Start: 01 Juni 2026 Festival Ende: 30 Juni 2026
Das Thema der eingereichten Kurzfilme lautet „Kindheit, Jugend und Alter“. Anfänge und Enden.“
Kurzfilme müssen sich daher mit Themen befassen, die mit Kindheit, Jugend und Alter zu tun haben, also mit den ersten und letzten Lebensphasen.
Das Festival steht Filmemachern aus der ganzen Welt offen. Jeder Kurzfilm mit einer maximalen Dauer von 10 Minuten, der nach dem 1. Januar 2010 fertiggestellt wurde, kann eingereicht werden.
Kurzfilme, deren Originalsprache nicht Katalanisch oder Spanisch ist, müssen Untertitel in Katalanisch oder Spanisch enthalten.
EINREICHUNG: Der Eintritt ist über die Plattform www.festhome.com kostenlos
Die Einreichungsfrist beginnt am 12. Dezember 2025 und endet am 26. Januar 2026.
Das Thema der eingereichten Kurzfilme lautet „Kindheit, Jugend und Alter“. Anfänge und Enden.“
Kurzfilme müssen sich daher mit Themen befassen, die mit Kindheit, Jugend und Alter zu tun haben, also mit den ersten und letzten Lebensphasen.
Kurzfilme aller Art und Genres (Fiktion, Dokumentarfilm, Animation, Experimentalfilm usw.) sind zulässig, mit Ausnahme von Filmen mit gewalttätigen oder sexuellen Inhalten.
Ausgewählte Kurzfilme werden im April/Mai 2026 offiziell per E-Mail benachrichtigt.
Die ausgewählten Werke werden während des Festivals nach einem zuvor festgelegten Zeitplan öffentlich gezeigt. Die Vorführungen finden im Sozialzentrum von Pobleta de Bellveí in der Gemeinde La Torre de Capdella statt.
Screening-Kopien müssen online über einen herunterladbaren Link von Vimeo oder Drive oder über Plattformen wie Filemail, WeTransfer, MyAirBridge usw. gesendet werden.
Die Festivalorganisation kann gedruckte Materialien der ausgewählten Werke bearbeiten und verwenden (für die Erstellung des Festivalprogramms, des Posters usw.). Ebenso kann sie kurze audiovisuelle Auszüge aus den Werken (Bild, Ton oder beides) für Werbezwecke in den Medien und in ihren sozialen Netzwerken (einschließlich Werbevideos für das Festival) verwenden.
Während des Festivals behält sich die Organisation das Recht vor, die ausgewählten Filme in so vielen öffentlichen Veranstaltungen zu zeigen, wie dies für angemessen erachtet wird. Produktionsfirmen gewähren dem Festival während der Veranstaltung kostenlose öffentliche Vorführrechte für ihre Filme.
Die Organisation behält sich das Recht vor, diese Bestimmungen jederzeit teilweise oder vollständig zu ändern. Alle Streitigkeiten werden von den Organisatoren des Festivals beigelegt.
Die Teilnahme am Festival setzt die vollständige Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus.
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
26 Jan 26