Festival de Cortos Ciudad de Alcobendas (1)

Alcobendas City Short Film Festival



Fristen

10 Aug 2024
Aufruf zu Einschreibungen

15 Nov 2024
Letzter Termin

1
Monat

15 Jan 2025
Benachrichtigungsdatum

13 Dez 2024
15 Dez 2024

Adresse

-,  28100, ALCOBENDAS, MADRID, Spain


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival >5' 20'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2023
 Produktionsländer: Erforderlich
 Länder Dreharbeiten: Erforderlich
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  >5' 20'<
 Sprachen 
Spanish
 Untertitel 
Spanish
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Photo of Festival de Cortos Ciudad de Alcobendas
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Photo of Festival de Cortos Ciudad de Alcobendas
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Spanish
English
German ML


Festival Start: 13 Dezember 2024      Festival Ende: 15 Dezember 2024

Die Locos por el Cine Association ruft zu ihrem Kurzfilmwettbewerb First City of Alcobendas auf, der auf die Verbreitung und das Wissen neuer Autoren im Bereich des audiovisuellen Schaffens abzielt.

Unser Ziel ist es, die kinematografische Kreativität als kulturelle Ausdrucksform zu fördern und zu fördern.

BASEN

Künstler jeder Nationalität, die die folgenden Anforderungen erfüllen, können für den Wettbewerb eingereicht werden:

1. Natürliche Personen über 18 Jahre mit Steuerwohnsitz in Spanien.

2. Besitzen Sie die Rechte zur Verwertung, Verbreitung oder Zurschaustellung des Werks, einschließlich des Soundtracks, der Drehbücher, Texte, Synchronsprecher oder Untertitel, Bilder von Personen, die im Werk vorkommen, Kamerafunktionen, Technikern, Filmemachern, Drehbuchautoren, Illuminatoren oder anderen Personen, anderen Personen und von Teilnehmern oder Dritten, die an den Detailrechten beteiligt sind, oder aller anderen mit dem Werk verbundenen Rechte, ohne zeitliche oder territoriale Beschränkung.

Die entsprechende Akkreditierung kann jederzeit während des Verfahrens und der Entwicklung des Wettbewerbs beantragt werden.

RECHTE UND EIGENTUM AN DEM WERK

Natürliche Personen, die ein audiovisuelles Werk für den Wettbewerb registrieren, gehen ausdrücklich davon aus, dass sie die folgenden Anforderungen und Pflichten einhalten:

1. Das für den Wettbewerb eingereichte Werk muss in seinem gesamten Inhalt original sein und darf keine Kopie oder vollständige oder teilweise Reproduktion eines anderen sein.

2. Für den Fall, dass die für den Wettbewerb eingereichten Werke Bilder von Minderjährigen enthalten, garantiert der Teilnehmer, der die Rechte an dem Werk besitzt, die strikte Einhaltung der Regeln, die den Umgang mit Minderjährigen im öffentlichen und audiovisuellen Bereich regeln.

3. Die präsentierten Werke dürfen nicht gegen geltendes Recht in Bezug auf die Grundrechte von Menschen verstoßen, keine Beleidigung, Verleumdung oder Verachtung der Würde der Person oder ihrer Gruppen hervorrufen und auch keine obszönen, gewalttätigen, rassistischen oder sexistischen Inhalte enthalten.

PFLICHTEN DER TEILNEHMER

Die Teilnehmer verpflichten sich, die folgenden Verpflichtungen einzuhalten:

1. Schließen Sie die Registrierung rechtzeitig ab, ohne Beschränkung der Anzahl der Kurzfilme, die der Teilnehmer für den Wettbewerb einreicht.

2. Wenn sie für die Endphase ausgewählt werden, verpflichten sie sich, stets unter Berücksichtigung ihrer Verfügbarkeit, bei der Verbreitung ihrer Arbeit und gegebenenfalls des erhaltenen Preises mitzuarbeiten und an den zu diesem Zweck organisierten Veranstaltungen teilzunehmen. Programm

3. Für den Fall, dass das für den Wettbewerb eingereichte Werk für die Endphase ausgewählt wird, muss der Regisseur des Kurzfilms an der Preisverleihung teilnehmen oder, falls dies nicht der Fall ist, eines der Mitglieder des Arbeitsteams (Schauspieler, Schauspielerinnen, Drehbuchautoren, Vertreter...), um den Preis entgegenzunehmen, falls er verliehen wird.

ANFORDERUNGEN AN DEN KURZFILM

Die Werke werden in allen Amtssprachen des Staates präsentiert, sowohl in Dialogen als auch in Vorträgen. Bei anderen Sprachen als Spanisch werden Untertitel in dieser Sprache enthalten sein.

Unter besonderer Berücksichtigung der Gruppe gehörloser Menschen wird empfohlen, die Dialoge aller Werke auf Spanisch zu untertiteln
Die präsentierten Kurzfilme können jedem Genre angehören, originell und mit einem freien Thema versehen sein.
Die Mindestdauer der präsentierten Werke beträgt fünf Minuten und die Höchstdauer 20 Minuten, einschließlich des Abspanns und des Öffnens und Schließens des Vorhangs.

Die Arbeiten müssen zwischen Januar 2023 und dem Datum der Einreichung der Registrierung durchgeführt worden sein.

DIGITALES ARCHIV DER IM WETTBEWERB VORGESTELLTEN ARBEITEN

Die digitale Datei der im Wettbewerb vorgestellten Werke muss die folgenden Merkmale aufweisen:

• Dateityp: .mp4
• Videocodec: H264
• Audiocodec: AAC
• Auflösung: Vorzugsweise Full HD 1920 x 1080 (mindestens 1280 x 720)

AUSSCHLÜSSE

Die Wettbewerbsleitung behält sich das Recht vor, Arbeiten, deren Inhalt obszön, gewalttätig, rassistisch, beleidigend oder sexistisch gegenüber Personen oder Gruppen ist oder die Grundrechte von Menschen verletzen, vom Auswahlverfahren auszuschließen.

Jede natürliche Person, die eine direkte Beziehung zur Organisation des Wettbewerbs oder zu einem seiner Mitglieder hat, wird von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.

AUSWAHL- UND JURYKOMITEE

Die Verwaltung des Wettbewerbs wird vom Vorstand der Locos por el cine Association übernommen.

Die Auswahlkommission wird von der Wettbewerbsleitung ernannt, die mindestens fünf Personen vorschlägt, die für die Besichtigung der Kurzfilme fachlich qualifiziert sind und für die Vorauswahl der Titel verantwortlich sind, über die die Jury entscheidet.

Dieses Komitee wird die Vorauswahl der Finalisten und der Ersatzwerke unter allen im Wettbewerb vorgestellten Werken vornehmen.

Die Sichtfrist für alle Kurzfilme durch den Auswahlausschuss endet am 30. November 2024.

EXPERTENJURY

Die Expertenjury wird von der Wettbewerbsleitung ernannt und setzt sich aus einer ungeraden Anzahl von nicht weniger als fünf Mitgliedern zusammen, die allesamt Fachleute und Experten der Filmbranche (Regie, Produktion usw.) sind.

Die Expertenjury wählt die Gewinnerarbeiten aus den vom Auswahlausschuss vorausgewählten Werken aus, mit Ausnahme des „Publikumspreises“, der von den Teilnehmern der Vorführungen des offiziellen Teils des Wettbewerbs unter den vom Auswahlausschuss vorausgewählten Werken ausgewählt wird.

Die Jury wird von einem Sekretär unterstützt, der nicht stimmberechtigt ist.

Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und ihre Entscheidung kann aus keinem Grund angefochten werden.

Falls sich die Mitglieder der Jury zurückziehen und sie nicht rechtzeitig ersetzt werden können, wird ihre Stimme an die Wettbewerbsleitung delegiert.
Die Entscheidung der Jury und die Übergabe aller Preise finden im Rahmen der Feierlichkeiten zur Preisverleihung des Wettbewerbs statt, die am 15. Dezember 2024 stattfinden wird. Alle Teilnehmer werden im Voraus über Ort und Uhrzeit der Preisverleihung informiert.

Die Kurzfilme der Finalisten werden im Festivalkatalog erscheinen und am 13., 14. und 15. Dezember 2024 in öffentlichen Sessions gezeigt.

BEWERTUNGSKRITERIEN

Tanto el Comité de Selección wie el Jurado seleccionarán seleccionarán las obras attendiendo a su calidad, idoneidad y a criteria artisticos y técnicos, a los que el participante se somete expresamente mediante el acto de inscripción de la obra.

PLAZO, FORMA Y LUGAR DE INSCRIPCION EN EL CERTAMEN

La solicitud de inscripción en el Certamen kann vom nächsten Tag bis zum 15. November 2024 eingereicht werden

Diese Aufforderung zur Registrierung muss eingereicht werden, und zwar in einer der folgenden Formen:

•Ausfüllen des Anmeldeformulars bei Certamen, das dem Teilnehmer auf der Webseite der Asociación Locos por el Cine zur Verfügung steht

•Melden Sie sich über die FESTHOME-Plattform an

ANMELDEFORMULAR

Das Anmeldeformular besteht aus den folgenden obligatorischen Abschnitten:

• Vor- und Nachname des Teilnehmers
• DNI oder CIF des Teilnehmers
• E-Mail
• Zuhause
• Handy
• Geburtsdatum
• Kontaktinformationen für Kommunikationszwecke.
• Titel und Dauer der vorgestellten Arbeit.
• Link zur Speicherplattform mit Download-Option (WeTransfer, Dropbox oder Google Drive) und Passwort (falls zutreffend).
• Erklärung, dass Sie Inhaber der Rechte an den Verwertungs-, Vertriebs- oder Ausstellungsrechten sind oder dass Sie die natürliche Person vertreten, der die Rechte daran gehören.
Nach Ablauf der Anmeldefrist wird die vorläufige Liste der registrierten Kurzfilme, sowohl der zugelassenen als auch der vom Wettbewerb ausgeschlossenen, auf der Website der Locos por el Cine Association veröffentlicht.

Ausgeschlossene Teilnehmer haben ab dem Tag nach der Veröffentlichung der Listen eine Frist von 10 Kalendertagen, um die Mängel zu korrigieren, die zu ihrem Ausschluss geführt haben.
Nach Ablauf der Korrekturfrist wird die endgültige Liste der zugelassenen Kurzfilme veröffentlicht.

AKZEPTANZ DER GRUNDLAGEN

Die Teilnahme am Wettbewerb setzt die uneingeschränkte Akzeptanz der Regeln sowie die Lösung aller Probleme oder Vorfälle durch die Wettbewerbsleitung voraus, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Nichteinhaltung einer der in diesen Regeln geforderten Anforderungen zum Ausschluss des Films vom Wettbewerb (sowohl vom Wettbewerb als auch gegebenenfalls von der Ausstellung) und zur Aufnahme des Films mit der nächsthöheren Bewertung durch den Bewertungsausschuss oder die Jury führt.

Die Wettbewerbsleitung ist befugt, alle Probleme oder Zweifel, die während des Wettbewerbs auftreten können, einseitig zu lösen, immer zum Vorteil der ordnungsgemäßen Entwicklung des Wettbewerbs, und ihre diesbezüglichen Entscheidungen frei und unanfechtbar zu machen.

Die von den Teilnehmern zur Verfügung gestellten Daten werden vertraulich behandelt und in einer automatisierten Datei zusammengefasst, die ausschließlich dazu dient, alle für die Entwicklung des Wettbewerbs erforderlichen Verfahren durchzuführen.

In jedem Fall werden die für die Teilnahme an diesem Wettbewerb erhobenen Daten gemäß den geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen behandelt:

Der Teilnehmer hat das Recht, auf seine Daten zuzugreifen, sie zu korrigieren und Widerspruch einzulegen.
Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

  

 
  

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