Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
30 Mär 24
0€
29 Jan 2024
Aufruf zu Einschreibungen
30 Mär 2024
Festival geschlossen
30 Apr 2024
Benachrichtigungsdatum
11 Mai 2024
18 Mai 2024
Festival Start: 11 Mai 2024 Festival Ende: 18 Mai 2024
Das Blanes - Costa Brava International Film Festival ist ein internationales Filmfestival, das Dokumentarfilme, Fiktion und Animation, Kurz- und Spielfilme, Serien und Videokunst präsentiert. Es besteht aus internationalen Wettbewerbsteilen, nicht wettbewerbsfähigen Abschnitten und parallelen Aktivitäten. Alle Filme, aus denen sich die verschiedenen Sektionen zusammensetzen, werden vom Programmausschuss des Festivals ausgewählt.
BEDINGUNGEN FÜR FILMEINSENDUNGEN - AUSGABE 2024
Das Blanes - Costa Brava International Film Festival ist ein internationales Filmfestival, das Dokumentarfilme, Fiktion und Animation, Kurz- und Spielfilme, Serien und Videokunst präsentiert. Es besteht aus internationalen Wettbewerbsteilen, nicht wettbewerbsfähigen Abschnitten und parallelen Aktivitäten.
Alle Filme, aus denen sich die verschiedenen Sektionen zusammensetzen, werden vom Programmausschuss des Festivals ausgewählt.
Die erste Ausgabe des Internationalen Filmfestivals Blanes - Costa Brava findet im Mai 2024 statt.
Die folgenden Regeln regeln die Nominierung von Filmen für die offiziellen Wettbewerbssektionen:
•Die Offizielle Sektion — Kurzfilme vereint eine Auswahl der besten und neuesten internationalen Kurzfilme, die im Wettbewerb präsentiert wurden.
•Die Offizielle Auswahl — Spielfilme vereint eine Auswahl der besten und neuesten internationalen Spielfilme, die im Wettbewerb präsentiert wurden.
•Die Sektion Gastland vereint Filme aus dem diesjährigen Gastland.
1. Allgemeine Registrierungsanforderungen
Fristen:
Anmeldeschluss: 30. März 2024
Benachrichtigung: Alle Teilnehmer werden bis zum 22. April 2024 über die Auswahl informiert.
Einreichung von Materialien und Projektkopien: Vor dem 30. April 2024
Endgültige Auswahl: Die endgültige Auswahl und die Termine für die Vorführung werden bis zum 1. Mai 2024 bekannt gegeben.
Nominierte für die Preise: Die Nominierten für jeden Preis werden bis zum 18. Mai 2024 benachrichtigt.
1.1 Die Filme, die an den offiziellen Sektionen teilnehmen, werden von den Festivalprogrammierern ausgewählt. Ihre Entscheidung ist endgültig.
1.2 Die Organisation informiert die Bewerber vorzugsweise per E-Mail über die ausgewählten Filme und veröffentlicht sie auf der Website des Festivals.
Zulassungskriterien:
1.3 In allen drei Abschnitten müssen die eingereichten Filme die folgenden Bedingungen erfüllen:
-nach dem 1. Januar 2020 produziert
-noch nicht in der Region La Selva vertrieben oder vermarktet
Die Festivalleitung behält sich das Recht vor, ausnahmsweise Filme, die diese Anforderungen nicht erfüllen, immer außer Konkurrenz zu veranstalten.
1.4 Die gültigen Verfahren für die Einreichung eines Films beim Festival sind: Registrierung auf der Online-Plattform www.festhome.com. Einreichungen von DVDs oder anderen physischen und/oder digitalen Formaten werden an der folgenden Adresse akzeptiert: Blanes - Festival Internacional de Cinema de la Costa Brava - Ajuntament de Blanes - Passeig de Dintre 29, 17300 Blanes (Girona).
1.5Filme müssen in ihrer Originalsprache präsentiert werden und Untertitel in Katalanisch und Spanisch haben. Wenn der Film in einer anderen Sprache als Katalanisch oder Spanisch gedreht wird, übernimmt das Festival die Kosten für Übersetzung und Untertitelung, hat jedoch keinen Anspruch auf eine Vergütung in Form von Vorführrechten. Untertitel müssen in srt.
2. Auszeichnungen
2.1 Die folgenden Preise werden vergeben:
Spezifische Auszeichnungen in der Sektion Kurzfilm
•Preis für den besten Kurzfilm in Spanien, bestehend aus 1.000 Euro und einem Festivalabzeichen.
•Preis für den besten Kurzfilm auf Katalanisch mit 1.000 Euro und einem Festivalabzeichen.
•Preis für den besten internationalen Kurzfilm mit 1.000 Euro und einem Festivalabzeichen.
•Auszeichnungen für den besten Schauspieler und die beste Hauptdarstellerin, bestehend aus einem Festivalabzeichen.
•Auszeichnungen für den besten Hauptdarsteller und die beste Schauspielerin in einer Besetzung, bestehend aus einem Festivalabzeichen, Preis für den besten dokumentarischen Kurzfilm, bestehend aus einem Festivalabzeichen.
•Preis für den besten animierten Kurzfilm, bestehend aus einem Festivalabzeichen
Spezifische Auszeichnungen im Bereich Spielfilme
•Preis für den besten Spielfilm in Spanien mit 1.000 Euro und einem Festivalabzeichen.
•Preis für den besten katalanischen Spielfilm mit einem Preisgeld von 1.000 Euro und einem Festivalabzeichen.
•Preis für den besten internationalen Spielfilm im Wert von 1.000 Euro und ein Festivalabzeichen.
•Auszeichnungen für den besten Schauspieler und die beste Hauptdarstellerin, bestehend aus einem Festivalabzeichen.
•Auszeichnungen für den besten Hauptdarsteller und die beste Hauptdarstellerin in einer Besetzung, bestehend aus einem Festivalabzeichen.
•Preis für den besten Dokumentarfilm, bestehend aus einem Festivalabzeichen.
Weitere Festivalpreise
•Preis für die beste Regie, bestehend aus einem Festivalabzeichen.
•Preis für das beste Drehbuch, bestehend aus einem Festivalabzeichen.
•Preis für die beste Kinematografie, bestehend aus einem Festivalabzeichen.
•Preis für die beste Produktion zum Thema LGTBI+, bestehend aus einem Festivalabzeichen.
•Preis für die beste Produktion mit einem sozialen Thema, bestehend aus einem Festivalkostüm.
•Preis für den besten ersten Film, bestehend aus einem Festivalabzeichen...
•Preis für den besten Schnitt, bestehend aus einem Festivalabzeichen.
•Preis für den besten Original-Soundtrack, bestehend aus einem Festival-Badge.
•Preis für die beste Kunst, bestehend aus einem Festivalabzeichen.
•Preis für das beste Kostüm und das beste Make-up, bestehend aus einem Festivalabzeichen.
•Ehrenpreise: Preis für die beste künstlerische Karriere. Preis für die beste technische Karriere. Preis für die Popularisierung von Filmen.
Die Organisation behält sich das Recht vor, so viele Filme zu erwähnen, wie es die Festivaljury für angemessen hält.
2.2 Keiner der Finanzpreise kann für nichtig erklärt oder gemeinsam (ex aequo) vergeben werden.
2.3 Die Geldpreise unterliegen den für spanische Produktionen geltenden spanischen Einkommenssteuervorschriften (IRPF) und auf der Grundlage internationaler Doppelbesteuerungsabkommen für ausländische Filme, wobei letztere für die Zahlung der entsprechenden Steuern zuständig sind.
2.4Der Erhalt des Geldpreises hängt von der Teilnahme des Regisseurs an der Preisverleihung ab. Trophäen können nur persönlich abgeholt werden und werden nicht per Post versandt.
2.5Alle Entscheidungen des Festivals und der Jury sind endgültig. Die Registrierung und Teilnahme eines Films am Festival setzt die volle Akzeptanz dieser Regeln voraus. Eventuell auftretende Zweifel, die in diesen Regeln nicht ausgeräumt werden, werden vom Organisationskomitee des Festivals gelöst.
3. Vergütung von Filmen
3.1 Spiel- und Animationsfilme (>60'): Das Festival wird eine variable Vergütung für alle Spiel- und Animationsfilme festlegen, die für den Wettbewerb ausgewählt wurden. Die Beträge werden anhand von Kriterien wie Qualität, Marktnachfrage und anderen relevanten Faktoren festgelegt. Es ist die Pflicht der Produktionsfirmen, der Festivalorganisation die entsprechenden Rechnungen vorzulegen, um die Zahlung dieser Beträge bearbeiten zu können. Diese Beträge werden nach dem Besuch des Festivals gezahlt. Ohne die erforderliche Rechnung oder nach Ende des laufenden Jahres erfolgt keine Zahlung.
3.2 Ausgewählte Filme (Kurz-, Dokumentar- und Spielfilme): Nach Ermessen des Festivals werden die Reisekosten und eine Übernachtung mit einem Doppelbett für ausgewählte Filme bis zu einem Höchstbetrag von 150€ übernommen, wenn sie dem Publikum präsentiert werden. Um die Zahlung zu erhalten, müssen Sie unbedingt am Tag der Vorführung Ihres Films anwesend sein. Der Betrag wird nach dem Besuch des Festivals gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung bezahlt.
3.3 Preisgekrönte Filme (Kurz-, Dokumentar- und Spielfilme): Die Organisation übernimmt die Reisekosten und eine doppelte Übernachtung für die nominierten Filme bis zu einem Höchstbetrag von 150€. Um die Zahlung zu erhalten, müssen Sie unbedingt an der Preisverleihung teilnehmen, die am Sonntag, den 18. Mai stattfindet.
3.4 All diese Beträge werden nach dem Festival ausgezahlt. Die Beträge werden auch an die Person ausgezahlt, die den Film für das Festival eingereicht hat, der anerkanntermaßen die rechtliche Befugnis zur Teilnahme am Festival zuerkannt hat und die davon ausgeht, dass alle Beteiligten (Verleiher, Produzent, Regisseur oder Filmemacher...) von dieser Teilnahme Kenntnis haben.
3.5 Bei Filmen, die nicht in Spanien produziert wurden, werden die Rechnungen ohne Mehrwertsteuer ausgestellt und die Zahlung der Steuern liegt in der Verantwortung des Emittenten.
4. Wie registriere ich einen Film
4.1 Die akzeptierten Verfahren für die Einreichung eines Films beim Festival sind: über die Plattform www.Festhome.com oder per Post.
• Registrierung auf der Festhome-Plattform, die ein technisches Paket, Werbematerial und einen Online-Link beinhaltet. Die Teilnehmer müssen sicherstellen, dass ihre YouTube-, Vimeo- oder anderen Passwörter bis zum Ende des Festivals nicht ablaufen oder sich ändern.
•Einsendungen per Post oder von Hand müssen das Anmeldeformular, ein technisches Datenblatt, Werbematerial und eine physische Unterstützung mit dem Film enthalten. Es muss an Blanes - Festival Internacional de Cinema de la Costa Brava - Ajuntament de Blanes - Passeig de Dintre 29, 17300 Blanes (Girona) geschickt werden.
Unveröffentlichte Filme, die auf dem Festival Premiere feiern möchten, unabhängig davon, ob sie als internationale oder nationale Premieren gelten, müssen das Festival ausdrücklich per E-Mail benachrichtigen.
4.2 Das Festival akzeptiert Einreichungen von Filmen mit Rohschnitten zur Prüfung durch die Programmierer. Zum Zeitpunkt der Einreichung muss eindeutig angegeben werden, dass es sich um eine nicht endgültige Bearbeitung des Films handelt. Die Organisatoren werden den Teilnehmer und/oder die Person, die den Beitrag eingereicht hat, direkt kontaktieren, um gegebenenfalls eine endgültige und/oder endgültige Version des Films anzufordern.
4.3 Der Teilnehmer versichert, dass es sich bei dem eingereichten Film um ein Original handelt und nicht Gegenstand von Verträgen, Abtretungen oder Lizenzen an Dritte in Bezug auf Urheberrechte, geistiges Eigentum oder andere Rechte sind, mit Ausnahme der eigenen Rechte des Autors.
4.4 Nur rechtzeitig eingehende Bewerbungen werden akzeptiert und unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
5. Auswahlverfahren, Anforderungen und Genehmigungen
Auswahlverfahren
5.1 Die Auswahl für die verschiedenen Bereiche des Festivals wird von den Organisatoren getroffen. Das Ergebnis wird vor dem 22. April 2024 auf der Festival-Website und in den sozialen Medien veröffentlicht. Bewerber für die ausgewählten Filme erhalten eine Bestätigungs-E-Mail sowie die Regeln und Vorschriften des Festivals.
5.2 Maximal 50 Kurzfilme werden für die Vorführung und den Wettbewerb im Rahmen des Festivals ausgewählt.
5.3 Es werden maximal 10 Spielfilme ausgewählt, darunter Spiel-, Animations- und Dokumentarfilme.
5.4 Diese Auswahl erfolgt ohne Unterschied des Themas und wird die Vorschläge der eingeladenen Kultur beinhalten. Ziel ist es, eine vielfältige und qualitativ hochwertige Darstellung des nationalen und internationalen zeitgenössischen Kinos zu bieten.
5.5 Eine Fachjury wird über die Nominierten und Preise des Festivals beraten und maximal 5 Nominierte für jeden Preis nominieren.
Formate
5.6 Für ausgewählte Filme muss eine Vorführkopie in den folgenden Formaten verfügbar sein: FullHD-Digitalkopie oder Blu-ray. Das Festival akzeptiert keine Kopien, die die Mindestanforderungen für die Vorführung nicht erfüllen.
Veranstaltungsorte
5.7 Die ausgewählten Filme werden während des Festivals persönlich im Teatre Municipal de Blanes und an anderen von den Organisatoren festgelegten Orten gezeigt. Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, die Vorführungen abwechselnd durchzuführen.
5.8 Ausnahmsweise können teilnehmende Filme für einen begrenzten Zeitraum auch als geoblocktes Streaming über den Online-Kanal des Festivals und unter Bedingungen, die mit dem Dienstleister zu vereinbaren sind, gezeigt werden.
Genehmigungen, Haftung und Publizität
5.9 Die Teilnehmer stellen die Festivalorganisation von jeglicher Verantwortung frei, die sich aus Plagiaten oder Verstößen gegen geltende Gesetze ergibt. Die Filme werden von einer Person präsentiert, die die Rechte an ihnen besitzt oder sie vertritt. Die Person, die die Filme für den Wettbewerb einreicht, ist für die Zahlung der durch ihre Arbeit generierten Lizenzgebühren verantwortlich.
5.10 Die Preisträger verpflichten sich, den Preisträger in späteren Sendungen des Films zu erwähnen. Darüber hinaus ermächtigen sie die Organisation, Auszüge (weniger als 1 Minuten) und Fotos für die Werbung und Werbung für das Festival in allen physischen und digitalen Medien, einschließlich sozialer Netzwerke, zu verwenden.
5.11 Alle eingegangenen Filme werden in die Sammlung von Videodokumentationen des Internationalen Filmfestivals Blanes - Costa Brava aufgenommen, das in keinem Fall Kopien an seine Autoren zurückgibt. Mit der Registrierung für die Veranstaltung ermächtigen die ausgewählten Teilnehmer die Organisation, ihre Filme während des Festivals sowie während des Tages „El Dia Més Curt“ und während der Reisesitzungen des Festivals insgesamt dreimal zu reproduzieren. Ohne Zustimmung des Eigentümers wird kein Film mehr als dreimal gezeigt.
Ausgewählte Filme dürfen unter keinen Umständen von der Person oder Produktionsfirma, die den Film für das Festival eingereicht hat, einseitig vom Wettbewerb zurückgezogen werden, sobald die Auswahl vom Festival mitgeteilt wurde, und müssen bis zu ihrer Präsentation auf dem Festival die Anforderungen der Sektion erfüllen, an der sie teilnehmen. Das Festival erkennt den Unterzeichner dieser Inschrift als alleinigen Gesprächspartner an, der alle Aspekte im Zusammenhang mit der Teilnahme des Films am Wettbewerb aushandelt, und als alleiniger Verantwortlicher gegenüber anderen Unternehmen oder Personen, die möglicherweise an der Produktion des Films teilgenommen haben.
6. Kontakt und Kommunikation
Bei Fragen zu den Regeln und/oder dem Registrierungsprozess kontaktieren Sie uns bitte unter
Adresse des Festivals: Passeig de Dintre, 29 - 17300 — Blanes
Kontakttelefonnummern: 606 908 071 - 608 880 002 und 972 379310
E-Mail: festivalcineCB@blanes.cat und cultura@blanes.cat
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
30 Mär 24
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
30 Mär 24
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
30 Mär 24