Blanes - Costa Brava International Film Festival (3)

Verschoben 



Fristen

23 Jun 2026
Aufruf zu Einschreibungen

20 Jul 2026
Letzter Termin

11 Okt 2026
Benachrichtigungsdatum

05 Okt 2026
11 Okt 2026

Adresse

Passeig de Dintre, 29,  17300, Blanes, Girona, Spain


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival 30'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2024
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  30'<
 AI Tools 
 Jede Sprache
 Untertitel 
Catalan Spanish
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Photo of Blanes - Costa Brava International Film Festival
Photo of Blanes - Costa Brava International Film Festival

Photo of Blanes - Costa Brava International Film Festival
Photo of Blanes - Costa Brava International Film Festival

Catalan
English
German ML


Festival Start: 05 Oktober 2026      Festival Ende: 11 Oktober 2026

III Edition - Das Blanes — Costa Brava International Film Festival ist ein internationales Filmfestival, das Kurzfilme aus den Genres Dokumentar-, Fiktion- und Animationsfilm sowie eine nicht wettbewerbsorientierte Sektion speziell eingeladener Filme umfasst. Alle Filme, aus denen sich die verschiedenen Sektionen zusammensetzen, werden von der Festivalorganisation ausgewählt.


Die 3. Ausgabe des Festivals findet vom 5. bis 11. Oktober 2026 persönlich in Blanes statt.

FESTIVALPREISE

Auszeichnungen und Preise für Film und Schauspiel

Im Folgenden sind alle Auszeichnungen und Preise des Festivals aufgeführt, sowohl mit Finanzpreisen als auch mit Ehrenpreisen:

•Bester Spielfilm: Ehrenpreis
•Bester Kurzfilm: 2.500€
•Bester Kurzfilm einer Filmschule: 1.000€
•Bester Kurzdokumentarfilm: 1.000€
•Bester animierter Kurzfilm: 1.000€
•Bester Kurzfilm „Kilometer Zero“ (aus der Region): 1.000€
•Bester Kurzfilm über Vielfalt und Gleichheit: 1.000€

Der Gesamtpreis für die Preise beträgt 7.500€, inklusive Mehrwertsteuer.


Auszeichnungen für die beste Regie, das beste Schauspiel und die beste Karriere
Die offizielle internationale Jury kann die folgenden Preise, bestehend aus einer Trophäe und/oder einem Festivaldiplom, ohne Geldpreis vergeben:

-Ehrenpreis
-Beste Regie
- Bester Hauptdarsteller
-Beste Schauspielerin in einer Hauptrolle
-Besondere Erwähnungen von der Jury
-Ehrenpreis a für die beste künstlerische Karriere (ein Preis pro Ausgabe)


Bedingungen für die Preisverleihung

Geldpreise unterliegen den geltenden IRPF-Gesetzen für spanische Produktionen und den internationalen Doppelbesteuerungsabkommen für ausländische Filme, wobei die Verantwortung für die Zahlung der entsprechenden Steuern bei ihnen liegt.

Der Geldpreis und die Trophäen sind an die Teilnahme eines Vertreters des Films an der Preisverleihung gebunden. Trophäen können nur persönlich abgeholt werden und werden nicht per Post versandt.

Die offizielle Jury kann Preise ex aequo vergeben. Bei Preisen mit Geldprämien wird die Höhe des Preises zu gleichen Teilen unter den Gewinnern des Ex-aequo-Preises aufgeteilt. Ex-aequo-Ehrenpreise können ohne zahlenmäßige Beschränkung verliehen werden.

Alle Entscheidungen des Festivals und der Jury sind unanfechtbar.

Die Registrierung und Teilnahme eines Films am Wettbewerb setzen die uneingeschränkte Akzeptanz dieser Regeln voraus. Alle Zweifel, die in diesen Regeln nicht ausgeräumt wurden, werden von der Leitung der Festivalorganisation ausgeräumt.

GRUNDLAGEN FÜR DIE REGISTRIERUNG VON FILMEN BEI BLANES — COSTABRAVA INTERNATIONAL FILM FESTIVAL — AUSGABE 2026


Das Internationale Filmfestival Blanes — Costa Brava ist ein internationales Filmfestival, das Kurzfilme aus den Bereichen Dokumentar-, Fiktion- und Animationsfilm sowie eine nicht wettbewerbsorientierte Sektion speziell eingeladener Filme umfasst. Alle Filme, aus denen sich die verschiedenen Sektionen zusammensetzen, werden vom Programmausschuss des Festivals ausgewählt.


Die 3. Ausgabe des Festivals findet vom 5. bis 11. Oktober 2026 in Blanes statt. Die folgenden Grundlagen regeln die Bewerbung von Filmen für die offiziellen Wettbewerbssektionen:

-Die offizielle Sektion — Kurzfilme: Auswahl der besten Kurzfilme aus dem neuesten internationalen Panorama.

-Die offizielle Sektion — Filmhochschulen: Auswahl der besten Kurzfilme aus dem internationalen Panorama der Film- und audiovisuellen Hochschulen.

-Wettbewerbsfreie Sektion — Filme: Auswahl von Spiel-, Animations- und Dokumentarfilmen, für die eine Teilnahme an der Produktion ausdrücklich ausgewählt wurde, auf der Grundlage von Kriterien, die für die Produktion von Interesse sind.


1. ZULASSUNGSKRITERIEN

1.1 Filme, die an den offiziellen Sektionen teilnehmen, werden von den Organisatoren des Festivals ausgewählt. Ihre Entscheidung wird endgültig sein.

1.2Die Filme müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:

-Produktion nach dem 1. Januar 2024.

-Ich habe nicht an früheren Ausgaben des Festivals teilgenommen.

-Die Festivaldirektion behält sich das Recht vor, ausnahmsweise Filme zu programmieren, die diese Anforderungen nicht erfüllen, immer außer Konkurrenz.

1.3 Die Höchstdauer von Kurzfilmen im offiziellen Wettbewerb beträgt 30 Minuten. Für Filme, die außerhalb des Wettbewerbs produziert werden, gilt diese Obergrenze nicht.


2. ANMELDEVERFAHREN

2.1 Für die Einreichung eines Films werden folgende Verfahren akzeptiert:
-Online-Plattformen: Festhome.

2.2 Filme müssen in ihrer Originalversion vorliegen und auf Katalanisch oder Spanisch untertitelt sein. Wenn keine Untertitel verfügbar sind, kann das Festival entscheiden, ob es die Vorführung akzeptiert oder die Originaldialoge im SRT-Format zur Übersetzung und Untertitelung anfordert. Die für Projektionskopien akzeptierte Mindestauflösung beträgt 1080p.

2.3 Das Festival akzeptiert die Einreichung von Filmen mit nicht endgültigen Änderungen (Rohschnitte/nicht endgültige Version), die von den Programmierern geprüft werden können. Zum Zeitpunkt der Einreichung muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass es sich um eine nicht endgültige Bearbeitung handelt. Die Organisation wird den Teilnehmer direkt kontaktieren, um gegebenenfalls eine endgültige Version anzufordern.

2.4 Der Teilnehmer versichert, dass es sich bei dem eingereichten Film um ein Original handelt und nicht Gegenstand von Verträgen, Abtretungen oder Lizenzen an Dritte in Bezug auf Urheberrechte oder geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte, mit Ausnahme der Rechte des Autors, sind.

2.5 Es werden nur fristgerechte Einreichungen akzeptiert und unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.


3. STARTGEBÜHR
Die Beiträge für diese Ausgabe sind kostenlos.


4. FESTIVAL-Auszeichnungen

4.1 Auszeichnungen und Preise für Film und Schauspiel
Im Folgenden sind alle Auszeichnungen und Preise des Festivals aufgeführt, sowohl mit Finanzpreisen als auch mit Ehrenpreisen:

•Bester Spielfilm: Ehrenpreis
•Bester Kurzfilm: 2.500€
•Bester Kurzfilm einer Filmschule: 1.000€
•Bester Kurzdokumentarfilm: 1.000€
•Bester animierter Kurzfilm: 1.000€
•Bester Kurzfilm „Kilometer Zero“ (aus der Region): 1.000€
•Bester Kurzfilm über Vielfalt und Gleichheit: 1.000€

Der Gesamtpreis für die Preise beträgt 7.500€, inklusive Mehrwertsteuer.

4.2 Auszeichnungen für beste Regie, Schauspiel und Karriere
Die offizielle internationale Jury kann die folgenden Preise, bestehend aus einer Trophäe und/oder einem Festivaldiplom, ohne Geldpreis vergeben:

-Ehrenpreis
-Beste Regie
- Bester Hauptdarsteller
-Beste Hauptdarstellerin
-Besondere Erwähnungen von der Jury
-Ehrenpreis a für die beste künstlerische Karriere (ein Preis pro Ausgabe)


4.3 Bedingungen der Preise
Geldpreise unterliegen den geltenden IRPF-Gesetzen für spanische Produktionen und den internationalen Doppelbesteuerungsabkommen für ausländische Filme, wobei die Verantwortung für die Zahlung der entsprechenden Steuern bei ihnen liegt.

Der Geldpreis und die Trophäen sind an die Teilnahme eines Vertreters des Films an der Preisverleihung gebunden. Trophäen können nur persönlich abgeholt werden und werden nicht per Post versandt.

Die offizielle Jury kann Preise ex aequo vergeben. Bei Preisen mit Geldprämien wird die Höhe des Preises zu gleichen Teilen unter den Gewinnern des Ex-aequo-Preises aufgeteilt. Ex-aequo-Ehrenpreise können ohne zahlenmäßige Beschränkung verliehen werden.

Alle Entscheidungen des Festivals und der Jury sind unanfechtbar.

Die Registrierung und Teilnahme eines Films am Wettbewerb setzen die uneingeschränkte Akzeptanz dieser Regeln voraus. Alle Zweifel, die in diesen Regeln nicht ausgeräumt wurden, werden von der Leitung der Festivalorganisation ausgeräumt.


5. VERGÜTUNG

5.1 Das Festival übernimmt die Übernachtungskosten (1 Doppelzimmer für 2 Nächte) für alle ausgewählten Filme, die eine persönliche Teilnahme am Festival nachweisen. Das Festival kann eine Vergütung für Spiel-, Animations- und Dokumentarfilme festlegen, die ausdrücklich in eine nicht wettbewerbsorientierte Sektion eingeladen wurden, und zwar unter anderem auf der Grundlage von Kriterien wie Werbeinteresse oder Marktnachfrage.

Das Festival kann unter vereinbarten Bedingungen die Vertriebskosten (Plattformgebühren wie Festhome) für speziell eingeladene Filme übernehmen.

Die Beträge werden an die Person oder Organisation gezahlt, die die Rechte an dem Film besitzt und ihn für das Festival registriert hat. Es ist zwingend erforderlich, der Organisation die entsprechenden Rechnungen vorzulegen, um die Zahlung vornehmen zu können. Die Zahlung erfolgt nach der Teilnahme. Ohne die erforderliche Rechnung erfolgt keine Zahlung.

5.2 Bei Produktionen außerhalb Spaniens werden Rechnungen ohne Mehrwertsteuer ausgestellt und die Zahlung der Steuern liegt in der Verantwortung des Emittenten.


6. AUSWAHLVERFAHREN, ANFORDERUNGEN UND GENEHMIGUNGEN

6.1 Die Auswahl für die verschiedenen Festivalsektionen wird von der Organisation vorgenommen. Die Ergebnisse werden ab der letzten Augustwoche 2026 auf der Festival-Website und in den sozialen Medien veröffentlicht. Bewerber für ausgewählte Filme erhalten eine Bestätigungs-E-Mail und die Festivalbestimmungen.

6.2 Diese Auswahl erfolgt ohne Unterschied des Themas und beinhaltet Vorschläge aus der Gästekultur. Ziel ist es, eine vielfältige und qualitativ hochwertige Darstellung des zeitgenössischen Kinos auf nationaler und internationaler Ebene zu bieten.

6.3 Eine von der Organisation ernannte Jury wird über die Festivalpreise beraten.

6.4 Die ausgewählten Filme werden während der Festivaldaten persönlich im Teatre Municipal de Blanes und an anderen von der Organisation festgelegten Orten gezeigt. Die Organisation behält sich das Recht vor, die Sessions zu besichtigen.

6.5 Die Teilnehmer stellen die Festivalorganisation von jeglicher Haftung frei, die sich aus Plagiaten oder Verstößen gegen geltende Gesetze ergeben könnte. Die Filme werden von einer Person präsentiert, die die Rechte an ihnen besitzt oder sie vertritt. Die Person, die Filme im Wettbewerb präsentiert, ist für die Zahlung der durch ihre Werke generierten Urheberrechte verantwortlich.

6.6 Die Preisträger verpflichten sich, bei nachfolgenden Vorführungen des Films die Erwähnung des erhaltenen Preises aufzunehmen. Darüber hinaus ermächtigen sie die Organisation, Auszüge (weniger als 1 Minute) und Fotos für die Werbung und Werbung für das Festival in allen physischen und digitalen Medien, einschließlich sozialer Netzwerke, zu verwenden.

6.7 Ausgewählte Filme dürfen unter keinen Umständen von der Person oder Produktionsfirma, die den Film registriert hat, einseitig vom Wettbewerb zurückgezogen werden, sobald die Auswahlmitteilung erfolgt ist, und müssen bis zu ihrer Präsentation auf dem Festival die Anforderungen der Sektion erfüllen, an der sie teilnehmen. Das Festival wird den Unterzeichner dieser Registrierung als alleinigen Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Teilnahme des Films am Wettbewerb anerkennen.


7. KONTAKT
Bei Fragen zu den Regeln und/oder dem Registrierungsprozess können Sie uns kontaktieren unter:

- Postanschrift: Passeig de 29 — 17300 Dintre, Blanes
- E-Mail: festivalcineCB@blanes.cat
- Telefone: +34 606 908 071 — +34 608 880 002 — +34 972 379 310

  

 
  

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