Einsendungs-Frist
31 Dez 25
8.7€
Bleu Paris Short Film Festival
01 Jul 2025
Aufruf zu Einschreibungen
31 Aug 2025
Frühe Frist
30 Nov 2025
Standard-Frist
31 Dez 2025
Späte Frist
31 Dez 2025
Letzter Termin
15 Feb 2026
Benachrichtigungsdatum
07 Mär 2026
07 Mär 2026
Festival Start: 07 März 2026 Festival Ende: 07 März 2026
Das BLEU PARIS Short Film Festival ist ein internationales Festival, das allen Filmemachern jeden Alters und jeder Herkunft offen steht, egal ob Profi oder Amateur. Es zielt darauf ab, das Kino hervorzuheben, das durch die blaue Farbe thematisiert wird. Und bringen so alle Liebhaber dieses wunderbaren Farbtons zusammen.
REGELN
Abschnitt 1
Das BLEU PARIS Short Film Festival ist ein internationales Festival, das allen Filmemachern jeden Alters und jeder Herkunft offen steht, egal ob Profi oder Amateur. Es zielt darauf ab, das Kino hervorzuheben, das von der blauen Farbe geprägt ist, und so alle Liebhaber dieses wunderbaren Farbtons zusammenzubringen. Es wird vom Verein Bleu Paris Festival de Court Métrage oder Bleu Paris FCM mit Sitz in der 4 ter rue Victor Chevreuil 75012 Paris, dem Hauptsitz des Vereins, organisiert.
Abschnitt 2.
Um die Organisation zu erleichtern, werden Filmemacher gebeten, ihren Film einzureichen.
• Frühaufsteher: 10€ (1. Juli 2025 — 31. August 2025)
• Normal: 15€ (1. September 2025 — 30. November 2025)
• Spätaufsteher: 20€ (1. Dezember 2025 — 31. Dezember 2025)
Diese Veranstaltung richtet sich an ein Publikum jeden Alters und jeder Herkunft.
Abschnitt 3.
Die Kosten für den Versand der Filme gehen zu Lasten der Teilnehmer.
Abschnitt 4.
Der Kurzfilm muss auf einem digitalen Medium herunterladbar sein und 1 bis 25 Minuten dauern. Ein Kandidat kann mehrere Filme einsenden, es kann jedoch nur ein Film ausgewählt werden. Für die Auswahl müssen Werke, die nicht französischsprachig sind, ins Französische übersetzt oder untertitelt werden. Jeder nicht französischsprachige Film, der für das Festival ausgewählt wurde, muss ins Französische übersetzt oder untertitelt werden. Die Filme werden vom Festival definitiv zur Archivierung aufbewahrt, die Teilnehmer müssen selbst eine Kopie anfertigen.
Abschnitt 5.
Jeder Kandidat erklärt, Autor oder Begünstigter des Werks zu sein, das Gegenstand des Wettbewerbs sein wird, und Inhaber aller literarischen, dramatischen, künstlerischen, audiovisuellen, ikonografischen und musikalischen Eigentumsrechte zu sein. Der Teilnehmer garantiert dem BPFCM gegen alle Rechtsmittel oder Klagen, die in welcher Form auch immer von Personen, die an der Produktion des Kurzfilms mitgewirkt haben oder nicht, gegen ihn erhoben werden könnten und geeignet sind, ein Recht irgendwelcher Art geltend zu machen. Es wird Sache der Regisseure sein, die in Frankreich geltenden Gesetze einzuhalten. Eine ProRes-Version des im Wettbewerb ausgewählten Films ist erforderlich. Die Verwendung kostenloser Online-Tools zum Senden großer Dateien wird empfohlen (z. B.: WeTransfer, SwissTransfer, YouTube, Vimeo usw.).
Abschnitt 6.
Ein Vorauswahlkomitee wird von den Festivalorganisatoren innerhalb des Vereins zusammengestellt. Filme, die nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht rezensiert. Die Mitglieder der Vorauswahlkommission entscheiden anhand der folgenden Kriterien: Produktion, Drehbuch, Interpretation der Schauspieler, Bild, Ton, Dauer, Untertitelung. Diskussionen mit Stellungnahme und Gegenstellungnahme werden dieser Vorauswahl ein Ende setzen. Die Beratungen des Vorauswahlausschusses sind vertraulich und Gegenstand von Beschwerden.
Abschnitt 7.
Die Regisseure oder Produzenten werden nur dann per E-Mail informiert, wenn die Entscheidung des Auswahlausschusses positiv ist.
Abschnitt 8.
Die bloße Teilnahme jedes Kandidaten am Wettbewerb gibt den Organisatoren kostenlos und ohne Vergütung das Recht, das Werk ganz oder in Auszügen bei öffentlichen Vorführungen für jeden Zweck zu präsentieren. Bilder oder Filmausschnitte können für die Kommunikation über die nächsten Festivals verwendet werden. Die Teilnahme am Festival setzt die Genehmigung der Weitergabe von Filmausschnitten in den Medien, im Fernsehen und im Internet voraus. Der Teilnehmer erklärt und garantiert, dass die Rechte an der ausgestrahlten Musik in
die Filme sind gemeinfrei, gehören dem Teilnehmer oder wurden vom Teilnehmer von den Komponisten oder Verwertungsgesellschaften (SACEM, SPPF, SCPP,...) erworben. Wir empfehlen den Teilnehmern, uns eines oder mehrere ihrer sozialen Netzwerke zur Verfügung zu stellen, damit wir sie in unseren Veröffentlichungen identifizieren können.
Abschnitt 9.
Die Jurys werden sich aus Freiwilligen mit unterschiedlichen Sensibilitäten zusammensetzen, darunter Fachleute aus der Welt der bildenden Kunst. Die Jury wird die im Wettbewerb vorgestellten Filme bewerten. Am Vormittag findet in einem Kinoraum eine Vorführung statt, bei der Filme gezeigt werden, die nicht ausgewählt wurden, aber von künstlerischem Interesse sind. Diese Filme kommen nicht für einen Preis in Frage.
Abschnitt 10.
Die Preisverleihung findet nach der Vorführung in Anwesenheit von Persönlichkeiten aus den Mitgliedsstädten, Mitgliedern der Jury und anderen eingeladenen Persönlichkeiten statt. Zwei Preise werden verliehen: der Jurypreis und der Publikumspreis. Bleu Paris FCM behält sich das Recht vor, einen Preis zu entfernen oder hinzuzufügen, wenn die Organisation dies für erforderlich hält.
Abschnitt 11.
Im Falle höherer Gewalt, auf die das BPFCM keinen Einfluss hat, behält sich das BPFCM das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben (es kann keine Entschädigung geltend gemacht werden).
Abschnitt 12.
Die Teilnahme am BLEU PARIS Festival setzt die uneingeschränkte Akzeptanz dieser Regeln durch den Produzenten, Regisseur oder dessen Vertreter voraus.
Abschnitt 13. Urheberrecht und geistiges Eigentum
Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass ihre Filme keine Urheberrechte, Marken, Datenschutzrechte, Publizitätsrechte oder andere geistige Eigentumsrechte verletzen. Jede Urheberrechtsverletzung führt zur sofortigen Disqualifikation.
Abschnitt 14. Haftung
Das Festival ist nicht verantwortlich für Verluste oder Schäden an eingereichten Werken. Die Teilnehmer sollten vor der Einreichung eine Kopie ihrer Werke aufbewahren.
Abschnitt 15. Förderung und Partnerschaften
Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre Filme für die Werbung für das Festival verwendet werden dürfen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Vorführungen bei Partnerveranstaltungen, Veröffentlichungen in sozialen Medien und auf der offiziellen Festival-Website.
Abschnitt 16. Sicherheit und Datenschutz
Alle bei der Einreichung gesammelten persönlichen Daten werden ausschließlich für Verwaltungs- und Kommunikationszwecke im Zusammenhang mit dem Festival verwendet. Daten werden ohne die ausdrückliche Zustimmung der Teilnehmer nicht an Dritte weitergegeben.
Abschnitt 17. Beiträge und Auswahlen
Alle Beiträge müssen online über die offizielle Website des Festivals eingereicht werden. Filme, die für den offiziellen Wettbewerb und die Off-Vorführungen ausgewählt wurden, werden auf Instagram, TikTok, der offiziellen Website und per E-Mail bekannt gegeben.
Abschnitt 18. Auszeichnungen und Leistungen
Es sind keine finanziellen Belohnungen geplant, da wir ein kleiner Verein sind. Preisgekrönte Filme werden jedoch von verschiedenen Vertriebs- und Bekanntheitsmöglichkeiten durch die Partner des Festivals profitieren.
Wichtige Daten
• Frühaufsteher: 1. Juli 2025 — 31. August 2025 (10€)
• Normal: 1. September 2025 bis 30. November 2025 (15€)
• Spätaufsteher: 1. Dezember 2025 — 31. Dezember 2025 (20€)
• Bekanntgabe der Finalisten: 15. Januar 2026 (auf Instagram, TikTok, der offiziellen Website und per E-Mail)
• Festival: 7. März 2026 im Cinema l'Arlequin
Bedingungen für die Einreichung
• Dauer: 1 bis 25 Minuten
• Thema: Die Farbe Blau muss wichtig sein
Kontakt: bleuparis.fcm@gmail.com
Einsendungs-Frist
31 Dez 25
Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.