Einsendungs-Frist
31 Dez 24
11.6€
Bleu Paris Short Film Festival
01 Jul 2024
Aufruf zu Einschreibungen
31 Aug 2024
Frühe Frist
30 Nov 2024
Standard-Frist
15 Dez 2024
Späte Frist
31 Dez 2024
Verlängerte Frist
18
Tage
15 Feb 2025
Benachrichtigungsdatum
01 Mär 2025
01 Mär 2025
Festival Start: 01 März 2025 Festival Ende: 01 März 2025
Das BLEU PARIS Short Film Festival ist ein internationales Festival, das allen Filmemachern jeden Alters und jeder Herkunft offen steht, egal ob Profi oder Amateur. Es zielt darauf ab, das Kino hervorzuheben, das durch die blaue Farbe thematisiert wird. Und bringen so alle Liebhaber dieses wunderbaren Farbtons zusammen.
Abschnitt 2.
Um die Organisation zu erleichtern, werden Filmemacher gebeten, ihren Film einzureichen.
Wenn Ihr Film ausgewählt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, eine zusätzliche Gebühr von 15 Euro für Kommunikationszwecke zu zahlen. (10 Euro pour la Sélection Off).
Diese Veranstaltung richtet sich an ein Publikum jeden Alters und jeder Herkunft.
Abschnitt 3.
Die Kosten für den Versand der Filme gehen zu Lasten der Teilnehmer.
Abschnitt 4.
Der Kurzfilm muss auf einem digitalen Medium herunterladbar sein und 1 bis 25 Minuten dauern.
Ein Kandidat kann mehrere Filme einsenden, es kann jedoch nur ein Film ausgewählt werden.
Für die Auswahl müssen Werke, die nicht französischsprachig sind, ins Französische übersetzt oder untertitelt werden.
Jeder nicht französischsprachige Film, der für das Festival ausgewählt wurde, muss ins Französische übersetzt oder untertitelt werden. Die Filme werden vom Festival definitiv zur Archivierung aufbewahrt, die Teilnehmer müssen eine Kopie für sie anfertigen.
Abschnitt 5.
Jeder Kandidat erklärt, Autor oder Begünstigter des Werks zu sein, das Gegenstand des Wettbewerbs sein wird, und Inhaber aller literarischen, dramatischen, künstlerischen, audiovisuellen, ikonografischen und musikalischen Eigentumsrechte zu sein.
Der Teilnehmer garantiert dem BPFCM gegen alle Rechtsmittel oder Klagen, die in welcher Form auch immer von Personen, die an der Produktion des Kurzfilms mitgewirkt haben oder nicht, gegen ihn erhoben werden könnten und geeignet sind, ein Recht irgendwelcher Art geltend zu machen.
Es wird Sache der Regisseure sein, die in Frankreich geltenden Gesetze einzuhalten.
Eine ProRes-Version des im Wettbewerb ausgewählten Films ist erforderlich. Die Verwendung kostenloser Online-Tools zum Senden großer Dateien wird empfohlen (z. B.: WeTransfer, SwissTransfer, YouTube, Vimeo usw.).
Abschnitt 6.
Ein Vorauswahlkomitee wird von den Festivalorganisatoren innerhalb des Vereins zusammengestellt. Filme, die nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht rezensiert.
Die Mitglieder der Vorauswahlkommission entscheiden anhand der folgenden Kriterien: Produktion, Drehbuch, Interpretation der Schauspieler, Bild, Ton, Dauer, Untertitelung. Diskussionen mit Stellungnahme und Gegenstellungnahme werden dieser Vorauswahl ein Ende setzen.
Die Beratungen des Vorauswahlausschusses sind vertraulich und Gegenstand von Beschwerden.
Abschnitt 7.
Die Regisseure oder Produzenten werden nur dann per E-Mail informiert, wenn die Entscheidung des Auswahlausschusses positiv ist.
Abschnitt 8.
Die bloße Teilnahme jedes Kandidaten am Wettbewerb gibt den Organisatoren kostenlos und ohne Vergütung das Recht, das Werk ganz oder in Auszügen bei öffentlichen Vorführungen für jeden Zweck zu präsentieren.
Bilder oder Filmausschnitte können für die Kommunikation über die nächsten Festivals verwendet werden. Die Teilnahme am Festival setzt die Genehmigung der Weitergabe von Filmausschnitten in den Medien, im Fernsehen und im Internet voraus.
Der Teilnehmer erklärt und garantiert, dass die Rechte an der im Film ausgestrahlten Musik gemeinfrei sind, dem Teilnehmer gehören oder vom Teilnehmer von den Komponisten oder Verwertungsgesellschaften (SACEM, SPPF, SCPP,...) erworben wurden.
Wir empfehlen den Teilnehmern, uns eines oder mehrere ihrer sozialen Netzwerke zur Verfügung zu stellen, damit wir sie in unseren Veröffentlichungen identifizieren können.
Abschnitt 9.
Die Jurys werden sich aus Freiwilligen mit unterschiedlichen Sensibilitäten zusammensetzen, darunter Fachleute aus der Welt der bildenden Kunst.
Die Auswahlkommission wird 5 bis 15 Filme für die offizielle Vorführung auswählen.
Die Auswahlkommission wählt 5 bis 15 Filme für die Off-Screening aus, um Filme zu zeigen, die nicht ausgewählt wurden, aber von künstlerischem Interesse sind. Diese Filme kommen nicht für einen Preis in Frage.
Abschnitt 10.
Die Preisverleihung findet nach der Vorführung in Anwesenheit von Persönlichkeiten aus den Mitgliedsstädten, Mitgliedern der Jury und anderen eingeladenen Persönlichkeiten statt.
Zwei Preise werden verliehen: der Jurypreis und der Publikumspreis.
Bleu Paris FCM behält sich das Recht vor, einen Preis zu entfernen oder hinzuzufügen, wenn die Organisation dies für erforderlich hält.
Abschnitt 11.
Im Falle höherer Gewalt, auf die das BPFCM keinen Einfluss hat, behält sich das BPFCM das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben (es kann keine Entschädigung geltend gemacht werden).
Abschnitt 12.
Die Teilnahme am BLEU PARIS Festival setzt die uneingeschränkte Akzeptanz dieser Regeln durch den Produzenten, Regisseur oder dessen Vertreter voraus.
Einsendungs-Frist
31 Dez 24
Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.