Einsendungs-Frist
28 Jul 24
1.44€
05 Feb 2024
Aufruf zu Einschreibungen
25 Jul 2024
Standard-Frist
28 Jul 2024
Späte Frist
28 Jul 2024
Festival geschlossen
25 Aug 2024
Benachrichtigungsdatum
14 Sep 2024
22 Sep 2024
Festival Start: 14 September 2024 Festival Ende: 22 September 2024
Das Butoni Fest ist ein internationales Kulturfestival, das vom 14. bis 22. September 2024 in Valencia stattfindet.
Das Hauptziel von Butoni Fest ist es, ein Festival für alle zu sein, ein Festival der Synergien, ein Treffpunkt, an dem junge Filmemacher ihre Werke gemeinsam mit etablierten Filmemachern aus der Branche projizieren und sich austauschen, wo aufstrebende Musiker ihre Musik teilen, unterstützt durch Illustrationen junger Menschen. Künstler, wo Kinder, die davon träumen, Schauspieler zu werden, lernen, wie man einen Film dreht. Ein Ort, an dem Gegenwart und Zukunft Hand in Hand gehen. Das ist Butoni Fest.
Es bietet nicht nur verschiedenen Künstlern aus anderen kulturellen Bereichen: Musikern, Schauspielern, Schriftstellern, Malern, Bildhauern... die Möglichkeit, ihre Werke auszustellen, anzuerkennen, zu verbreiten und zu verbessern.
Das 2021 gegründete Festival wird von Javier Guillot geleitet und von Butoni Films mit Unterstützung des CCCC und einer ausgewählten Gruppe privater Sponsoren organisiert.
Die Butoni Films Cultural Association kündigt die vierte Ausgabe des internationalen Kurzfilmwettbewerbs Butoni Film Fest im Rahmen des Butoni Fest Vol. 4 - Internationales Kulturfestival von Valencia an.
Einsendeschluss: 7. Juli 2024.
Einsendeschluss: 7. Juli 2024
Zielsetzung
Das Hauptziel von Butoni Fest ist es, ein Festival für alle zu sein, ein Festival der Synergien, ein Treffpunkt, an dem junge Filmemacher ihre Arbeiten gemeinsam mit etablierten Filmemachern zeigen und sich austauschen, wo aufstrebende Musiker ihre Musik mit Illustrationen junger Künstler teilen, wo Kinder, die davon träumen, Schauspieler zu werden, lernen, wie ein Film gemacht wird. Ein Ort, an dem Gegenwart und Zukunft Hand in Hand gehen. Das ist Butoni Fest.
Wer kann teilnehmen?
Jede Person, unabhängig von ihrer Nationalität, kann teilnehmen und/oder an Wettbewerben teilnehmen.
Eine natürliche Person über 18 Jahre oder eine juristische Person. Die Anzahl der Kurzfilme, an denen derselbe Autor/Produzent/Verleiher teilnehmen kann, ist unbegrenzt.
Allgemeine Bedingungen
Alle Kurzfilme, die in jeder der sechs festgelegten Kategorien eingereicht werden, müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
Dauer
Sie werden eine maximale Dauer von 30 Minuten haben, einschließlich der Credits.
DATUM DER PRODUKTION
Sie müssen nach dem 1. Januar 2022 hergestellt oder produziert worden sein und dürfen auf keiner Streaming-Plattform verfügbar sein.
REGISTRIERUNG IN JEDER KATEGORIE
Die Kurzfilme müssen in den entsprechenden Kategorien eingereicht werden, die vom Festival bereitgestellt werden. Falls ein Kurzfilm in einer Kategorie eingereicht wird, zu der er nicht gehört, kann er in eine andere Kategorie verschoben werden, sofern er den Anforderungen dieser Kategorie entspricht. Wenn Sie in mehr als einer Kategorie teilnehmen möchten, müssen Sie den Kurzfilm in jeder der Kategorien einreichen, in denen Sie teilnehmen möchten.
Sprache UND Untertitel
Kurzfilme können in jeder Sprache gedreht werden. Alle Kurzfilme, deren Originalversion sich von Valencianisch oder Spanisch unterscheidet, müssen in ihrer Originalversion mit Untertiteln in Valencianisch, Spanisch oder Englisch eingereicht werden.
VORAUSWAHL
Die Organisation wird alle eingegangenen Vorschläge auf die gleiche Weise bewerten.
Kategorien und besondere Bedingungen
Das diesjährige Festival hat die folgenden Kategorien:
OFFIZIELLE AUSWAHL
Wettbewerbsbereich. Bei den präsentierten Kurzfilmen handelt es sich um Fiktion oder Animation, um Originalfilme oder um Adaptionen eines freien Genres.
OFFIZIELLE AUSWAHL DER STUDIERENDEN
Wettbewerbsbereich. Bei den vorgestellten Kurzfilmen handelt es sich um Fiktion oder Animation, um Originalfilme oder um Adaptionen eines freien Genres, die von Studierenden gedreht wurden. Um in dieser Kategorie teilnehmen zu können, muss ein Dokument beigefügt werden, aus dem hervorgeht, dass der Regisseur/Autor/Produzent Student war, als der Kurzfilm gedreht wurde.
ÀNIMA (AUSWAHL EINES ANIMIERTEN KURZFILMS)
Wettbewerbsbereich. Die eingereichten Kurzfilme müssen animiert, originell oder nach einem freien Genre adaptiert sein. In diesem Bereich werden Kurzfilme ab 2021 akzeptiert.
AUSWAHL AN ABENTEUERKURZFILMEN UND FANFILMEN
Wettbewerbsbereich. Die präsentierten Kurzfilme werden Fiktion oder Animation sein, originell oder adaptiert, und ihr Thema wird Abenteuergenre oder Fanfilme sein. In dieser Sektion werden Kurzfilme ab 2021 akzeptiert.
LA TERRETA SELECTION (VALENCIANISCHES KINO)
Wettbewerbsbereich. Bei den vorgestellten Kurzfilmen handelt es sich um Spielfilme oder Animationsfilme, Originale oder Adaptionen eines freien Genres, bei denen der Regisseur Valencianer ist oder 80% der akkreditierten Crew aus Valencia stammen oder sie vollständig in der Comunitat Valenciana gedreht wurden. In dieser Sektion werden Kurzfilme ab 2020 akzeptiert. Um an dieser Kategorie teilnehmen zu können, muss ein Dokument beigefügt werden, aus dem hervorgeht, dass der Regisseur/Autor/Produzent/die Crew/Crew Valencianer ist oder dass der Kurzfilm in der valencianischen Gemeinschaft gedreht wurde.
AUSWAHL VON MUSIKVIDEOS
Wettbewerbsbereich. Musikvideo mit kostenlosem Thema und internationaler Reichweite.
BEREICH MODEFILME
Wettbewerbsbereich. Modefilme mit kostenlosen Themen und internationaler Reichweite.
ABTEILUNG FÜR KINDER
Filmausstellung, nicht wettbewerbsfähig. Kurzfilme konzentrierten sich auf die Kleinen im In- und Ausland.
Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, die Kategorien, in die das Festival unterteilt ist, zu ändern.
Bezahlung für die Auswahl
Die Organisation zahlt allen ausgewählten Kurzfilmen in den Kategorien OFFIZIELLE AUSWAHL und OFFIZIELLE STUDENTENAUSWAHL einen Betrag von 20€ (inklusive Mehrwertsteuer) als Bezahlung für die Auswahl- und Übertragungsrechte. Diese Zahlung erfolgt an den Produzenten des Kurzfilms in Form einer vom Produzenten auszustellenden Rechnung. Die Organisation behält sich das Recht vor, den zu zahlenden Betrag zu erhöhen oder zu verringern, verpflichtet sich jedoch, pro Auswahl eine Zahlung zu leisten.
Frist und Form der Teilnahme
Kurzfilme werden in den verschiedenen Kategorien über eine der folgenden Plattformen zur Auswahl eingereicht: FESTHOME.
Einsendeschluss ist der 7. Juli 2024.
Die Teilnahmegebühr für OFFICIAL SELECTION, ÀNIMA, AVENTURAS Y FAN FILMS, LA TERRETA, FASHION FILMS, CHILDREN'S and MUSIC VIDEOS beträgt bis zum 30. Juni 2024 8€ (inklusive). Die Gebühr für eine späte Anmeldung beträgt vom 1. Juli bis 7. Juli 2024 10€.
Die Anmeldegebühr für die OFFIZIELLE STUDENTENAUSWAHL beträgt bis zum 30. Juni 2024 5€ (im Preis inbegriffen). Die Gebühr für eine späte Anmeldung beträgt vom 1. Juli bis 7. Juli 2024 7€.
AUSWAHL DER WERKE
Die Werke, die in die letzte Phase des Wettbewerbs gelangen, werden von der Auswahlkommission des Festivals ausgewählt. Ihre Entscheidung wird endgültig sein.
Sobald das Auswahlverfahren abgeschlossen ist, werden die Ergebnisse den Teilnehmern über die auf der entsprechenden Plattform angegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt. Es wird auch auf der Website des Festivals und in verschiedenen sozialen Netzwerken veröffentlicht.
Beiträge sind NICHT erstattungsfähig.
Sobald ein Film vom Festival für eine der festgelegten Kategorien ausgewählt wurde, kann er nicht mehr zurückgezogen werden.
Die ausgewählten Werke müssen auf die für ihre Vorführung verwendete Plattform im MP4-Format - Codec 264 - Auflösung: HD heruntergeladen oder über ein beliebiges Online-Medium (Drive, Dropbox, WeTransfer...) an die Festivalorganisation gesendet werden.
Die ausgewählten Werke müssen ohne „Fliegen“ und sauber zur Vorführung eingereicht werden, wobei die entsprechende STR-Datei mit den entsprechenden Untertiteln beigefügt werden muss, falls es sich um Filme handelt, die in einer anderen Sprache als Spanisch oder Valencianisch gedreht wurden.
Bei Problemen mit den Kopien kann das Organisationskomitee des Festivals die Filmemacher um einen neuen Link zum Herunterladen oder um eine neue Einreichung bitten.
Das Organisationskomitee des Festivals wird aus dem Wettbewerb für die inoffizielle Sektion Werke auswählen können, die es aufgrund ihres Interesses für ausstellbar hält, sofern sie über die entsprechende Genehmigung der Filmemacher verfügen.
Diese Auswahl ist nicht mit einer wirtschaftlichen Ausstattung oder einem Preis verbunden.
JURY
Die Festivalorganisation ernennt die Jurys für die verschiedenen Sektionen des Wettbewerbs. Die Jury wird sich aus vier Fachleuten der Filmbranche und vier Studierenden mit Studien im Bereich Film und audiovisuelle Medien zusammensetzen, die von der Festivalleitung ausgewählt wurden. Sie ist für die Vergabe der Preise verantwortlich, deren Entscheidungen endgültig sind.
Die Jurys der verschiedenen Kategorien können zusammen mit den offiziellen Preisen so viele besondere Erwähnungen vergeben, wie sie in den einzelnen Kategorien berücksichtigen.
Preise in allen Kategorien können für nichtig erklärt werden, falls dies als notwendig erachtet wird. Preise mit finanzieller Ausstattung können nicht ex aequo vergeben werden. Bei Sachpreisen können die Jurys der verschiedenen Kategorien in jeder Kategorie einen Preis ex aequo vergeben.
Preise
Die wirtschaftliche Höhe der Preise unterliegt den Einbehaltungen, die in den zum Zeitpunkt ihrer Zahlung durch die Festivalorganisation geltenden Gesetzen festgelegt sind, und es wird in jedem Fall davon ausgegangen, dass sie in der wirtschaftlichen Zuweisung der genannten Preise enthalten sind.
Die Preise können von Unternehmen, öffentlichen oder privaten Einrichtungen gesponsert werden.
Die Preise, die von der Jury und dem Publikum, das an den Vorführungen der Wettbewerbskategorien des Festivals teilnimmt, vergeben werden, lauten wie folgt:
Butoni Award für den besten Kurzfilm (300€ und Trophäe).
Butoni Award für den besten Studentenkurzfilm (300€ und Trophäe)
Butoni Award für das beste Musikvideo (100€ und Trophäe)
Butoni Award für den besten Animationskurzfilm (Trophäe)
Butoni-Preis für den besten Abenteuer-/Fanfilm (Trophäe)
Butoni-Preis für den besten valencianischen Kurzfilm (Trophäe und 200€)
Butoni-Preis für den besten Kurzfilm des Publikums (Trophäe)
Butoni-Preis für den besten Regisseur (Trophäe)
Butoni-Preis für den besten studentischen Regisseur (Trophäe)
Butoni-Preis für das beste Drehbuch (Trophäe)
Butoni-Preis für die beste Kinematographie (Trophäe)
Butoni-Preis für den besten Hauptdarsteller (Trophäe)
Butoni-Preis für die beste Schauspielerin (Trophäe)
Butoni-Preis für die beste künstlerische Leitung (Trophäe)
Butoni-Preis für die beste Charakterisierung (Trophäe)
Butoni-Preis für den besten Sound (Trophäe)
Butoni Award für die besten Spezialeffekte (Trophäe)
Butoni Award für den besten Original-Soundtrack (Trophäe)
Butoni Award für den besten Modefilm (Trophäe und 100€)
Die wirtschaftlichen Beiträge verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
PREISVERLEIHUNG
Die Preisverleihung findet am 21. September 2024 im Rahmen der Abschlussgala des Internationalen Kulturfestivals Butoni Fest Vol. 4 in Valencia statt, wo sie an den Regisseur, Produzenten oder die relevante Person der künstlerischen Besetzung der einzelnen ausgezeichneten Kurzfilme verliehen werden.
Für den Fall, dass die ausgezeichnete Person oder die von ihr beauftragte Person nicht an der Preisverleihung teilnimmt, können die Preise an die angegebene Postanschrift geschickt werden. Die Organisation übernimmt jedoch keine Verantwortung für die Kosten für den Versand der Trophäen an Personen, die nicht am Festival teilnehmen.
Falls Sie nicht an der Gala teilnehmen können, ist es obligatorisch, vor dem 18. September ein Dankeschön-Video zu senden, das bei der Gala gezeigt wird, falls Sie der Gewinner sind.
ANFORDERUNGEN UND ALLGEMEINE REGELN
RECHTE AN PROGRAMMGESTALTUNG, KOLLOQUIUM UND FILMVORFÜHRUNGEN
Die Organisation behält sich das Recht vor, die ausgewählten Filme in so vielen öffentlichen Vorführungen zu zeigen, wie sie es für angemessen hält. Sie kann auch das gesamte vorgestellte Film- und Fotomaterial für Werbezwecke oder für andere gemeinnützige soziale oder kulturelle Aktivitäten verwenden. In diesem Zusammenhang treten die Produktionsfirmen die Rechte für die öffentliche Ausstellung ihrer Filme kostenlos an die Festivalorganisation ab.
Was die für den inoffiziellen Teil ausgewählten Werke anbelangt, so treten die Produktionsfirmen mit vorheriger Zustimmung der Filmemacher die Rechte für die öffentliche Vorführung ihrer Filme kostenlos an die Festivalorganisation ab.
Die Autoren der ausgewählten Werke werden im Anschluss an die Vorführungen ihrer Werke an einem Kolloquium teilnehmen.
PUBLIZITÄTS- UND BILDRECHTE
Die Organisation vereinbart das Datum und die Reihenfolge der Vorführung der Filme an den Tagen des Festivals und behält sich das Recht vor, ein Werk zu zeigen oder nicht zu zeigen, wenn es nicht den Anforderungen entspricht, um in ausreichender Qualität gezeigt zu werden.
Die Kurzfilme, die mit Preisen ausgezeichnet wurden, müssen den Lorbeer des Festivals in ihren Credits bei aufeinanderfolgenden öffentlichen Vorführungen und in jedem Medium enthalten. Dies wird in der Empfangsbescheinigung für die vom Festival verliehenen Preise vermerkt.
GEISTIGES EIGENTUM
Der Autor oder Eigentümer behält seine geistigen Rechte und es liegt in seiner Verantwortung, sicherzustellen, dass sie keiner gesetzlichen Haftung unterliegen und dass keine Rechte Dritter bestehen. Die Einreichung eines Kurzfilms beim Butoni Fest setzt voraus, dass die ausgewählten Teilnehmer das Material eigenverantwortlich an die Organisatoren weitergeben, damit es für die verschiedenen Aktivitäten verwendet werden kann, die mit den Sponsoren des Festivals organisiert werden. Ebenso können die Organisatoren Auszüge aus dem Kurzfilm (nicht länger als 3 Minuten) für Werbe- oder Verkaufsförderungszwecke des Festivals verwenden.
BEFREIUNG VON DER VERANTWORTUNG
Das Festival ist nicht verantwortlich für verlorene oder beschädigte Materialien. Auch nicht für Waren, Gegenstände, Diebstahl oder Raub, die während des Festivals verursacht werden können.
Im Falle eines Verstoßes gegen die Urheberschaft ist allein und ausschließlich die Person verantwortlich, die den Kurzfilm oder Videoclip präsentiert hat, und übernimmt daher die Konsequenzen, die sich aus Ansprüchen oder rechtlichen Schritten jeglicher Art ergeben. Folglich ist die Organisation von jeglichen Konflikten ausgenommen, die sich aus der Nichtautorschaft der präsentierten Werke ergeben.
AKZEPTANZ DER REGELN
Diese Regeln unterliegen möglichen Änderungen und/oder Ergänzungen aus Gründen, auf die die Organisatoren keinen Einfluss haben.
Jedes Problem, das nicht in den Regeln vorgesehen ist, wird von den Organisatoren des Festivals gelöst.
Die Einreichung eines Films oder Videoclips bei Butoni Fest Vol. 4 setzt die vollständige Annahme und Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen und ihrer möglichen Anhänge voraus.
Einsendungs-Frist
28 Jul 24
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28 Jul 24
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28 Jul 24
Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.