Einsendungs-Frist
30 Nov 25
6.6$
19 Mär 2025
Aufruf zu Einschreibungen
30 Apr 2025
Frühe Frist
30 Sep 2025
Standard-Frist
31 Okt 2025
Späte Frist
30 Nov 2025
Verlängerte Frist
8
Monate
15 Dez 2025
Benachrichtigungsdatum
30 Jan 2026
31 Jan 2026
Festival Start: 30 Januar 2026 Festival Ende: 31 Januar 2026
Die Staffeln 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 des Chambal International Film Festival waren ein großer Erfolg.
In der ersten Staffel wurden 316 Filme aus 28 Ländern eingereicht und 160 Filme für die Vorführung ausgewählt. Indiens offizieller Beitrag zur Oscarverleihung „Harishchandrachi Factory“ (2009) wurde in Staffel 1 ebenfalls unter besonderer Aufmerksamkeit gezeigt.
In der zweiten Staffel wurden 492 Filme aus 35 Ländern eingereicht und 243 Filme für die Vorführung ausgewählt. Indiens offizieller Beitrag zur Oscarverleihung „Court“ (2015) wurde in Staffel 2 ebenfalls unter besonderer Berücksichtigung gezeigt.
In der dritten Staffel wurden 604 Filme aus 40 Ländern eingereicht und 398 Filme für die Vorführung ausgewählt. Indiens offizieller Beitrag zu den Oscars, „Shwaas“ (2004), wurde in Staffel 3 ebenfalls unter besonderer Berücksichtigung gezeigt.
In der vierten Staffel wurden 701 Filme aus 54 Ländern eingereicht und 464 Filme für die Vorführung ausgewählt.
In Staffel 5 wurden 809 Filme aus 63 Ländern eingereicht und 494 Filme für die Vorführung ausgewählt.
In der sechsten Staffel wurden 903 Filme aus 71 Ländern eingereicht und mehr als 300 Filme für die Vorführung ausgewählt.
In Staffel 7 wurden 1007 Filme aus 82 Ländern eingereicht und mehr als 250 Filme für die Vorführung ausgewählt. Der Sprecher von Loksabha, Hon'ble, Herr Om Birla Sir, eröffnete die Eröffnungsfeier.
In Staffel 8 wurden 1104 Filme aus 93 Ländern eingereicht und mehr als 250 Filme für die Vorführung ausgewählt.
Die Höhepunkte sind:
1. Kostenlose Bewirtung aller Filmemacher, einschließlich Hotelaufenthalt, Verpflegung und Transport (vom Hotel zum Veranstaltungsort).
2. Auszeichnungen in 75 Kategorien.
3. Die Jurymitglieder kommen aus der INDISCHEN FILMINDUSTRIE.
4. Hervorragende Berichterstattung in den Medien.
5. Tolle Bekanntheit (über 5000 Zuschauer)
6. Unterstützung für die Veröffentlichung von Filmen auf führenden OTT-Plattformen.
7. Eines der beliebtesten und am besten bewerteten Filmfestivals der Welt.
8. Workshops, Netzwerke und Seminare.
9. Zertifikat der offiziellen Auswahl für alle nominierten Filme.
10. Teilnahmebescheinigung für alle Teilnehmer.
11. Die Filme wurden auf mehreren Leinwänden gezeigt
Das Chambal International Film Festival in Indien ist eine Plattform, auf der Filmemacher die Möglichkeit haben, ihr Talent einem filmbegeisterten Publikum zu präsentieren. Außerdem wird das Publikum die Möglichkeit haben, einige wundervolle Kurzfilme, Dokumentarfilme, Animationsfilme und Musikvideos verschiedener Filmemacher der Welt anzusehen. Die ehrenwerten Jurymitglieder Herr Sayeed Quadri (renommierter Lyriker), Herr Kshitij Tarey (berühmter Sänger und Musikkomponist) und Herr Ranjan Das (herausragender Herausgeber und Autor) von der indischen Filmindustrie sind renommierte Namen. Der verstorbene Herr Suresh Naik (sehr erfahrener Kameramann und Koordinator für Spezialeffekte) war ebenfalls Teil der Jury.
01.
Das Festival findet in Kota, Rajasthan, INDIEN statt.
02.
Nach bestem Wissen des Antragstellers müssen alle Angaben im Anmeldeformular korrekt sein.
03.
Der Antragsteller ist in seinem Namen und im Namen jeder Person oder Organisation, die Eigentumsrechte an dem Werk besitzt, ordnungsgemäß ermächtigt, es beim Festival einzureichen, und der Antragsteller erklärt, dass diese Einreichung weder gegen ein Gesetz noch gegen ein Recht dieser Person oder Organisation oder eines Dritten in irgendeiner Weise verstößt.
04.
Der Antragsteller sollte sicherstellen, dass die in der Bewerbung angegebenen Kontaktdaten, Adresse/E-Mail-Adresse korrekt sind, da sie vom Büro des Filmfestivals für die Kommunikation verwendet werden können.
05.
Die Einreichung kann Spielfilm, Kurzfilm, Dokumentarfilm, Musikvideo und Animationsfilm sein. Der Originalfilm kann auf 35 mm, 16 mm, HD, DIGI BETA, BETA SP, U-MATIC, DV, DVD produziert werden, aber der Film muss dem technischen Ausschuss, dem Auswahlausschuss und der Jury als Vorschau zur Verfügung stehen.
06.
Der Film muss nach dem 1. Januar 2015 fertiggestellt worden sein.
07.
Es gibt keine Mindest- oder Maximallaufzeit. Filme mit einer Dauer von mehr als 59 Minuten gelten als Spielfilme.
08.
Die Einträge können im PAL- oder NTSC-Format sein. Das Festivalmanagement ist nicht verantwortlich, wenn der Film aufgrund eines Formatproblems nicht gezeigt wird.
09.
Der Film kann in jeder Sprache oder jedem Genre sein. Alle nicht-englischen Filme müssen englische Untertitel für die Festivalpräsentation haben.
10.
Youtube oder Vimeo oder ein anderer Link (muss heruntergeladen werden) des Films muss zusammen mit dem Beitrag eingereicht werden.
11.
Es können mehrere Beiträge eingereicht werden, es sollten jedoch separate Angaben beigefügt werden. Jeder Film wird als neuer Beitrag betrachtet.
12.
Die CIFF-Organisation hat das Recht, die eingereichten, gesendeten/ausgewählten und nominierten Filme sowie die Materialien aus dem Film für Werbezwecke des Festivals zu verwenden und Kopien jedes Films in der Festivalbibliothek aufzubewahren.
13.
Auszeichnungen werden nur vergeben, wenn in jeder Kategorie mindestens 5 Beiträge eingereicht wurden.
14.
Filme, die einmal ausgewählt und für die endgültige Vorführung eingereicht wurden, können unter keinen Umständen zurückgezogen werden, bis das Festival vorbei ist.
15.
Das Werbematerial (Broacher, Stills, Poster usw.) und eine Zusammenfassung des Spielfilms, Kurzfilms, Dokumentarfilms, Musikvideos und Animationsfilms sind dem Beitrag beizufügen. Die eingereichten Materialien werden nicht an den Teilnehmer zurückgesandt.
16.
Die Transport- und Versicherungskosten für zugehörige Dokumente, Fotos und Werbematerialien vom Herkunftsland zum Festivalbüro gehen zu Lasten des Antragstellers. Das Festival ist nicht für das Paket bei der indischen Flughafenbehörde oder der Zollbehörde verantwortlich. Die Zollgebühren sollten von den Filmemachern/Produzenten bezahlt werden. Die Teilnahmegebühr ist nicht erstattungsfähig.
17.
Das Festival trägt keine Kosten für Unterkunft und Verpflegung des Bewerbers während des Festivals.
18.
Der Film sollte vor Ablauf der Frist eingereicht werden. Das Chambal International Film Festival haftet nicht für verspätete, verlorene, beschädigte, fehlgeleitete, frankierte, gestohlene oder veruntreute Beiträge.
19.
Eingaben mit falschen/unzureichenden/ unleserlichen/mehrdeutigen Angaben werden nicht berücksichtigt. Das Festivalkomitee behält sich das Recht vor, Filme ohne Angabe von Gründen anzunehmen oder abzulehnen.
20.
Die zur Auswahl eingereichten Beiträge gelten als endgültig und nach der Einreichung werden keine Änderungen vorgenommen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Antragstellers, Beiträge ohne Mängel einzureichen.
21.
Die Gewinner werden von einer Jury aus Branchenfachleuten ausgewählt, die sich aus unabhängigen Produzenten, Produktionsfirmen, Filmemachern und anderen Fachleuten der Filmbranche zusammensetzt, die nach Ermessen der Festivalorganisatoren ersetzt werden können.
22.
Kein Werk oder Künstler darf aufgrund seines Herkunftslandes, seiner Sprache, seines Alters, seiner Rasse, seiner Bildung, seines Geschlechts, seiner Ideologie oder seiner wirtschaftlichen Ressourcen diskriminiert oder bevorzugt werden. Jeder Inhalt, jede Form, jede Technik wird ohne jegliche Zensur zugelassen.
23.
Die Entscheidung des Auswahlausschusses ist endgültig und es wird keine Korrespondenz geführt. Die Finalisten werden per E-Mail benachrichtigt. Das Chambal International Film Festival wird sich nach besten Kräften bemühen, die ausgewählten Filme und Gewinner zum festgelegten Zeitpunkt bekannt zu geben, haftet jedoch nicht für unvorhergesehene Verzögerungen. Die Liste der ausgewählten Filme wird auf der Website und auf der Facebook-Seite angezeigt.
24.
Mit der Teilnahme am Chambal International Film Festival erklären sich die Teilnehmer und/oder ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten (falls der Teilnehmer minderjährig) damit einverstanden, die Entscheidungen des Festivals und seiner Richter zu akzeptieren und an diese gebunden zu sein, die in allen Angelegenheiten endgültig und bindend sind.
25.
Die Festivalbehörden behalten sich das Recht vor, Filme anzunehmen oder abzulehnen, die geeignet sind, Gefühle oder Sensibilitäten einer Kaste, Gemeinschaft, Religion oder Branche zu verletzen und Rassismus oder schlechten Willen in der Gesellschaft zu fördern.
26.
Die Festivalbehörden werden das Recht haben, den Film nach Abschluss des Festivals in verschiedenen Städten Indiens zu zeigen. Zu Werbe- und Werbezwecken können Auszüge aus allen Filmen, die für das Festival eingereicht wurden, während des Festivalzeitraums in jedem Fernsehsender/Internet oder verwandten Medien gezeigt werden.
27.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, an alle Bestimmungen dieser offiziellen Festivalregeln und -bestimmungen gebunden zu sein, wie sie hier festgelegt sind. Das Chambal International Film Festival behält sich das Recht vor, die Frist für das Festival bei Bedarf aus unvorhergesehenen Gründen zu verlängern. Die Teilnahme stellt die Erlaubnis dar, den Namen, das Bild und die Stimme des Gewinners für zukünftige Werbe- und Werbezwecke ohne zusätzliche Vergütung zu verwenden.
28.
Spielfilm, Kurzfilm, Dokumentarfilm, Musikvideo und Animationsfilm, die eingereicht werden, müssen Originalwerke der Teilnehmer sein und dürfen keine Urheberrechte oder andere Rechte Dritter verletzen.
29.
Die Teilnehmer bestätigen, dass sie alle erforderlichen Genehmigungen für Musik, Ton und/oder Bilder, die in Ihrem Film gezeigt werden, eingeholt haben. Mit der Teilnahme am Festival erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass das Chambal International Film Festival nicht für Urheberrechtsverletzungen haftet, die von Ihnen oder Ihrem Kurzfilm begangen wurden.
30.
Das Chambal International Film Festival behält sich das Recht vor, Filme aus irgendeinem Grund nicht zu zeigen, sofern dies als gültig erachtet wird.
31.
Die Teilnehmer können auch das Risiko eingehen, gemäß der indischen Strafprozessordnung und dem indischen Mediengesetz wegen Straftaten oder Verstößen strafrechtlich verfolgt zu werden. Rassismus, Religion und regionale Diskriminierung dürfen in keinem Teil des eingereichten Films dargestellt werden.
32.
Eidesstattliche Erklärungen von Gewinnern, die zum Zeitpunkt der Preisverleihung unter 18 Jahre alt sind, müssen von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten gegengezeichnet werden. Eidesstattliche Erklärungen müssen vom Chambal International Film Festival überprüft werden. Für alle Rechtsfragen, falls vorhanden, sind ausschließlich die untergeordneten Gerichte von Kota zuständig.
33.
Organisatoren, Mitglieder des Auswahlausschusses und Jurys des Chambal International Film Festival dürfen nicht als Teilnehmer am jeweiligen Festival teilnehmen.
34.
Die Teilnehmer behalten sich alle Eigentumsrechte an ihren eingereichten Filmen vor.
35.
Der Filmemacher/Produzent ist nicht berechtigt, den Namen „Chambal International Film Festival“ und seine offiziellen Logos, Laurels, ohne vorherige Genehmigung der Festivalorganisatoren zu verwenden.
36.
Wenn der Filmemacher etwas vom Festival verlangen möchte, muss der Filmemacher die Höhe der Kurier-/Postgebühren bezahlen.
Einsendungs-Frist
30 Nov 25
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Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.