Festival Start: 05 März 2025
Festival Ende: 07 März 2025
Heben Sie die Talente der Regisseure in kurzen Formaten hervor,
Förderung von Treffen zwischen verschiedenen Akteuren des Kino- und audiovisuellen Sektors.
Bieten Sie die Möglichkeit, ihre Produktion auf der großen Leinwand zu übertragen.
Artikel 1 — Zweck des Festivals
Das Festival „Cinécl'R“ zielt darauf ab, die Talente von Regisseuren in kurzen Formaten hervorzuheben, Treffen zwischen den verschiedenen Akteuren des Kino- und audiovisuellen Sektors zu fördern und die Möglichkeit zu bieten, ihre Leinwandproduktionen zu verbreiten.
Artikel 2 — Termine
Die erste Ausgabe des Festivals „Cinécl'R“, das von der Ecole du Comédien in Zusammenarbeit mit dem Kino Opéraims organisiert wird, findet vom 5. bis 7. März 2025 in Reims statt.
Artikel 3 — Teilnahmeberechtigung
Um am Festival „Cinécl'R“ teilnehmen zu können, müssen Filme die folgenden Bedingungen erfüllen:
· Wurden in den 12 Monaten vor dem Festival (zwischen Februar 2024 und Januar 2025) fertiggestellt.
· Für ausländische Kurzfilme: Sie haben an keinem Festival (ob im Wettbewerb oder außerhalb des Wettbewerbs) außerhalb ihres Herkunftslandes teilgenommen.
· Sie wurden weder im Internet noch im Fernsehen ausgestrahlt noch kommerziell verwertet.
· Nicht länger als 20 Minuten
Artikel 4 — Auswahlausschüsse
Die Filme werden von einem Komitee ausgewählt. Die Mitglieder des Ausschusses sind allesamt Fachleute aus den Bereichen audiovisuelle Medien und Kino.
Artikel 5 — Anmeldegebühren
Jede Registrierung eines Films oder Kurzfilms muss mit einer Zahlung verbunden sein, die den Verwaltungskosten entspricht. Der Film wird erst angesehen, wenn die Anmeldegebühren bezahlt wurden. Die Anmeldegebühren sind nicht erstattungsfähig und für alle Anmeldungen obligatorisch. Die Anmeldegebühren müssen bei der Online-Registrierung per Kreditkarte bezahlt werden und betragen 10 Euro inklusive Steuern.
Artikel 6 — Bestätigung der Registrierung
Die Registrierung eines Films wird bestätigt, sobald der Film auf unserer Website (www.cineclr-festival.org) aufgenommen, die Produktionsdatei eingereicht und die Anmeldegebühren bezahlt wurden. Die Auswahlkommission behält sich das Recht vor, Filme abzulehnen, die nicht alle Phasen des Registrierungsverfahrens abgeschlossen haben. Videos oder Links, die gesendet wurden, ohne dass die Filme registriert wurden, werden nicht berücksichtigt.
Artikel 7 — Bewerbungsfristen
Registrierung von Kurzfilmen:
➢ Die Frist für die Registrierung und das Herunterladen von Kurzfilmen ist der 31. Januar 2025. Hinweis: Filme werden bei der Online-Registrierung hochgeladen.
Artikel 8 — Projektionsträger
Die Kurzfilme werden während des Registrierungsprozesses auf die Website des Festivals „Cinécl'R“ hochgeladen. Kurzfilme, die auf einem anderen Medium gesendet werden, werden vom Auswahlausschuss nicht berücksichtigt.
Um einen Kurzfilm zu registrieren, informieren Sie sich bitte hier über die Anmelde- und Uploadbedingungen.
Artikel 9 — Versicherung kopieren/Vorauswahl und Auswahl
Die Kosten für den Transport, die vorübergehende Zulassung und die Versicherung der Exemplare sowie die Interventionskosten des Spediteurs vom Ursprungsland nach Reims und zurück und im Falle der Auswahl von Reims und der Rückgabe gehen zu Lasten der Hersteller. Das Festival „Cinécl'R“ übernimmt unter keinen Umständen irgendeinen Transport. Es ist Sache der Rechteinhaber des Films, dafür zu sorgen, dass sie die Transportkosten für die Vorauswahl und dann für den Fall der Auswahl in Reims tragen können. Lediglich die Kosten für die Aufbewahrung und Versicherung der Kopien in den Kinos, in denen die Vorführungen des Festivals „Cinécl'R“ stattfinden, sind gedeckt.
Artikel 10 — Kopien ausgewählter Filme
Filme, die im Wettbewerb in Reims ausgewählt wurden, müssen digital auf physischem DCP (1 Kopie) präsentiert werden.
Filme in Fremdsprachen, einschließlich Englisch, müssen französische Untertitel auf dem Bild haben, die unter die Leinwand projiziert werden. Die Untertitelung von Filmen liegt in der Verantwortung der Rechteinhaber.
Artikel 11 — Programmierung
Die Daten, Orte und Vorführzeiten der ausgewählten Filme werden den Teams Anfang Februar 2025 mitgeteilt.
Artikel 12 — Jury und Preise
Die Jury des Festivals „Cinécl'R“ vergibt ihre offiziellen Preise an die Kurzfilme im Wettbewerb.
Die Kosten:
Preis für Interpretation
Soundtrack-Preis
Grand Est Court-Preis
Publikumspreis
Der „CINECL'R“ -Preis (Großer Preis der Jury)
Artikel 13 — Werbematerial
Die vom Festival „Cinécl'R“ ausgewählten Filme verpflichten sich, auf allen Werbematerialien (Poster, Pressemappen, Trailer, Teaser und Kopien der Filme) das Logo des Festivals „Cinécl'R“ anzubringen, das der Auswahl des Films und seiner Programmgestaltung in Reims (Auswahl, Eröffnung, Abschluss) entspricht. Filme, die während des Festivals „Cinécl'R“ mit Preisen ausgezeichnet wurden, müssen das generische Festivallogo durch das Logo des entsprechenden Preises ersetzen.
Artikel 14 — Komplizierte Situation
Im Falle von Streitigkeiten, Ausnahmen oder Situationen, die in diesen Bestimmungen nicht vorgesehen sind, behält sich das Festival „Cinécl'R“ das Recht vor, zu entscheiden.
Artikel 15 — Verantwortung der Organisatoren
Das Festival „Cinécl'R“ behält sich das Recht vor, die auf den Anmeldeformularen gesammelten Informationen gemäß den im Gesetz 78.17 vom 6. Januar 1978 vorgesehenen Bedingungen zu verwenden (Gemäß dem Datenschutzgesetz hat jeder Teilnehmer nur ein Recht auf Zugang und Berichtigung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten).
Das Festival „Cinécl'R“ lehnt jegliche Verantwortung im Falle eines schlechten Empfangs oder Nichterhalts von Registrierungsdateien ab, die auf irgendeine Weise und aus welchem Grund auch immer übermittelt wurden. Der Veranstalter und sein Partner, das Kino Opéraims, behalten sich das Recht vor, die Veranstaltung jederzeit zu unterbrechen, zu löschen, zu verschieben oder diese Bestimmungen zu ändern, je nach den Erfordernissen ihres Betriebs. Den Teilnehmern kann keinerlei Entschädigung gewährt werden.
Artikel 16 — Annahme
Die Teilnahme am Festival „Cinécl'R“ setzt die Annahme dieser Regeln voraus. Für Informationen zu Anmeldungen wenden Sie sich bitte an das Filmbüro
Leiter des Filmbüros: Pascal DAVID
Verantwortlich für den Kurzfilm | Filmbüro: Quentin ARGENSON
So. +33 (0) 7 91 98 96/+33 (0) 9 73 66 06 90
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