Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
30 Jun 24
0€
INTERNATIONAL FILM FESTIVAL ORIGEN
06 Mär 2024
Aufruf zu Einschreibungen
30 Jun 2024
Festival geschlossen
17 Jul 2024
Benachrichtigungsdatum
23 Aug 2024
25 Aug 2024
Festival Start: 23 August 2024 Festival Ende: 25 August 2024
Origin ist ein internationales audiovisuelles Festival, das in der kleinen Stadt Orce in Granada stattfindet, die für ihre archäologischen Stätten, die Wiege der ersten Siedler Europas, sowie für die Besonderheiten ihrer Landschaften, ihrer Geschichte und Gastronomie bekannt ist.
Origen Festival Internacional Audiovisual
Die 9. Ausgabe des Origen Festivals findet vom 23. bis 25. August 2024 an verschiedenen emblematischen Orten von Orce, Granada, statt
Die teilnehmenden Filme müssen den folgenden Richtlinien entsprechen:
1. Die Person, die den Film präsentiert (der Antragsteller), behauptet, die Zustimmung aller Eigentümer, Schöpfer, Autoren, Produzenten und/oder anderer gesetzlicher Vertreter des Films zu haben. Alle möglichen Ansprüche in Bezug auf geistige Eigentumsrechte liegen in der Verantwortung des Antragstellers.
2. Die Teilnehmer müssen Personen sein, die mindestens 18 Jahre alt sind, oder juristische Personen jeder Nationalität.
3. Die Arbeiten müssen vor Ablauf der Frist am 30. Juni 2024 eingegangen sein. Alle Arbeiten, die nach diesem Datum eingehen, werden abgewiesen.
4. Die ausgewählten Teilnehmer der offiziellen Sektion des Festivals werden vor dem 17. Juli informiert. Die Festivalorganisation wird vor diesem Datum nicht über das Auswahlverfahren informieren.
5. Die audiovisuellen Werke können unterschiedlichen Stils sein und dürfen eine Dauer von 40 Minuten nicht überschreiten.
6. Filme können nur einmal pro Festival eingereicht werden, auch wenn sie als laufende Arbeiten eingereicht werden.
7. Wenn die Dialoge der Filme nicht auf Spanisch sind, müssen Untertitel in dieser Sprache in der Datei eingebrannt sein.
8. Wenn der Film ausgewählt wird, behält sich das Festival das Recht vor, feste Bilder und Auszüge des Films für Werbezwecke mit einer Verlängerung von weniger als 10% der Gesamtdauer oder maximal 45 Sekunden zu verwenden.
9. Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Fahrpreis oder Miete für die Projektionen der Werke während des Wettbewerbs.
10. Die Produzenten der für den Wettbewerb ausgewählten Kurzfilme werden ihre Werke in lesbaren Formaten (MPG4, MOV, H 264 oder ähnlich) und in hoher Qualität einreichen. Falls ein Film die Qualitätsstandards für seine Projektion nicht erfüllt, behält sich die Organisation das Recht vor, ihn aus dem offiziellen Bereich zu entfernen.
Neben der Videodatei müssen zwei Bilder gesendet werden:
-Filmplakat im Format .jpg oder .png mit einer Größe von 420 x 623 Pixeln.
-Rahmen des Films in hoher Qualität, im gleichen JPG- oder PNG-Format. Es darf weder den Titel noch die Untertitel enthalten und es sollte nicht der erste Frame sein.
-Optional kann ein Trailer an die folgende E-Mail gesendet werden: origenfestival@gmail.com, um ihn in sozialen Netzwerken zu teilen.
11. Die Registrierung erfolgt ausschließlich online über die folgende Plattform:
https://festhome.com/
12 Die Jury setzt sich aus Personen aus verschiedenen Bereichen zusammen, sowohl aus dem audiovisuellen Sektor als auch aus anderen Bereichen/Sektoren, die stets auf der Suche nach einer vielfältigen, kritischen und qualifizierten Vision sind und dabei die unterschiedlichen Sensibilitäten der Zuschauer berücksichtigen.
Ihre Entscheidung wird rechtskräftig/unanfechtbar sein.
13. Der Gewinner wird am Ende des Festivals informiert. Seine Arbeiten werden in der Ausgabe 2024 erneut gezeigt, wobei der Gewinner erwähnt wird. Angesichts des Umfangs der Werke werden nur die ausgezeichneten audiovisuellen Medien informiert
14. Es werden zwei Preise verliehen: 1.000€ für den besten audiovisuellen Film und ein Preis in Höhe von 1.000€, Impacto Victoria, für den audiovisuellen Film mit den beeindruckendsten Bildern und Geschichten. Beide Preise unterliegen den gesetzlichen Steuern. Derselbe audiovisuelle Film kann beide Auszeichnungen erhalten
15. Alle Personen, die mit der Organisation des Festivals in Verbindung stehen, sowie Sponsoren oder andere Mitarbeiter, die Teil des Filmauswahlverfahrens sind (Finalisten, Nominierte oder Gewinner), sind ausdrücklich ausgeschlossen.
16. Die Teilnehmer verpflichten sich, ihre Werke in diesem Wettbewerb unter den festgelegten Bedingungen öffentlich auszustellen und diese Regeln sowie die Interpretation, die die Jury von ihnen vornimmt, zu akzeptieren.
17. Das Organisationskomitee entscheidet über alle unerwarteten Umstände, die in diesen Vorschriften nicht vorgesehen sind.
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
30 Jun 24