Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
29 Feb 24
0€
09 Okt 2023
Aufruf zu Einschreibungen
29 Feb 2024
Festival geschlossen
14 Mär 2024
Benachrichtigungsdatum
02 Apr 2024
06 Apr 2024
Festival Start: 02 April 2024 Festival Ende: 06 April 2024
X Corto-Gijón Festival
Das Kurzfilmfestival von Gijón entsteht
2015 als parallele Sektion innerhalb der
Aula 18 Nationaler Kurzfilmwettbewerb
in der Lieferung Nach dem Verschwinden von
emblematisches Festival, drei der Programmierer
beschließen, ihre Essenz durch Übertragung aufrechtzuerhalten
das Festival nach Gijón. Es ist in der zweiten Ausgabe
das von 2016, wo das Festival in die
kommunale Zentren der Stadt, um ein Festival mit Fokus auf Kurzfilme und Musik zu entwickeln. Seitdem
zu den Wettbewerbsabteilungen (Offizieller Bereich,
(Sektion Asturien) Und zu den Beispielbereichen
(Panorama Asturias und Mirada FICX) wurden
es gab Konzerte, die dem Glanz verliehen haben
kulturelle Räume der Stadt und die haben
diente dazu, jeder Projektion den Höhepunkt zu verleihen.
Namen wie Marilia, Pablo Und
Zerstörung, Marem Ladson, Tiger und Diamant,
David Feito... bestätige das hohe Niveau
Ein Musical, das das Festival und sein lokales und regionales Flair lebendig macht.
2020 schließt sich Laboral City of Culture an
mit einem neuen Bildschirm in CortoGijón
wodurch die Zusammenarbeit zwischen verstärkt wird
Alle kulturellen Einrichtungen in der Region begannen 2017 mit der Sektion Mirada Ficx in
Zusammenarbeit mit dem Gijón Film Festival.
Regeln X Festival Corto-Gijón 2023
1. Die entwickelten Grundlagen gelten für alle Teilnehmer von CORTOGIJÓN 2024.
2. Die Anzahl der Werke pro Autor ist unbegrenzt, sofern sie nach dem 1. Januar 2023 entstanden sind und ihre Dauer 60 Minuten nicht überschreitet.
3. Alle für den Wettbewerb eingereichten Stücke müssen original sein. Die Teilnehmer bestätigen durch die Unterzeichnung dieser Rechtsgrundlagen, dass sie neben der Übertragung des Rechts am Bild der erscheinenden Personen auch die Urheberschaft und damit die geistigen Eigentumsrechte (oder die autorisierte Lizenz für die Nutzung des Stücks durch seine Eigentümer) besitzen
4. Im Falle der Nichteinhaltung der Urheberschaft ist allein und ausschließlich derjenige verantwortlich, der den Kurzfilm eingereicht hat, und trägt daher die Konsequenzen, die sich aus Ansprüchen oder rechtlichen Schritten jeglicher Art ergeben. Folglich befreit sich die Organisation von allen Konflikten, die sich aus der Nichtautorschaft der vorgestellten Werke ergeben.
5. Die Werke, die zu früheren Ausgaben dieses Festivals geschickt wurden, werden nicht ausgewählt.
6. Innerhalb des Festivals sind drei Sektionen eingerichtet.
6.1. Offizielle Sektion: Internationaler Kurzfilmwettbewerb.
6.2. Bereich Dokumentarfilm: Auswahl nationaler Dokumentarfilme.
6.3. Panorama Asturien: Kurzfilmwettbewerb asturischer Regisseure.
7. Drei Hauptpreise wurden vergeben.
7.1. Offizieller Preis der Sektion
7.2. Preis der Sektion Dokumentarfilm
7.3. Preis für den besten asturischen Kurzfilm
7.4. Der Preis wird innerhalb von maximal sechs Monaten ab dem Datum des Festivals per Banküberweisung auf das von den Gewinnern angegebene Konto überwiesen.
7.5. Falls einer der Gewinner nicht bei der Preisverleihung anwesend sein kann, muss er eine andere Person benennen, die ihn an seiner Stelle abholt, und ein Dankeschön-Video zur Projektion schicken. Zusätzlich zur vorherigen Benachrichtigung der Organisation über seine Abwesenheit erhält der Gewinner keinen Geldpreis, wenn diese Anforderungen nicht erfüllt sind.
7.6. Die Gewinner müssen innerhalb von maximal 10 Tagen ab dem Datum der Preisverleihung die erforderlichen Unterlagen vorlegen, um die entsprechende Zahlung zu leisten. Die Nichteinhaltung dieser Frist bedeutet den Verzicht auf den Wirtschaftspreis (obwohl dies nicht die Bedingung ist, dass der Gewinner gewonnen wird).
7.7. Die Organisation behält sich das Recht vor
besondere Erwähnungen machen und ausstellen.
8. Die Einreichung der Werke und deren Registrierung können nur über Festhome (www.festhome.com) erfolgen
9. Die Werke können bis zum 31. Januar 2024 gesendet werden.
10. Das Festival wird alle Teilnehmer 2 Wochen vor Beginn des Wettbewerbs per E-Mail über die Werke informieren, aus denen die offizielle Auswahl besteht. Im Gegenzug wird jede persönlich ausgewählte Person um die Vorführkopie in digitaler Form gebeten, auch per E-Mail.
11. Das Thema der vorgestellten Arbeit ist kostenlos, gewalttätige Inhalte, die die Sensibilität der Öffentlichkeit verletzen könnten, werden jedoch ausgeschlossen.
11.1 Die Organisation des Festivals behält sich das Recht vor, auf Werke zu verzichten, von denen sie annimmt, dass sie nicht den Grundsätzen entsprechen oder nicht ein Mindestmaß an Qualität aufweisen (wir werden rigoros bei solchen sein, die das Einreichungsformat der Werke nicht respektieren oder die für die Dauer der Projektionen festgelegte Zeit überschreiten).
11.2 Die an den Wettbewerb gesendeten Kopien werden von der Festivalorganisation auf unbestimmte Zeit aufbewahrt und sind Teil des Archivmaterials. Sie können für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.
11.3 Die Entscheidungen des Auswahlausschusses und der Jury sind endgültig.
11.4 Die Abstimmung und die Entscheidung der Jury sind geheim, persönlich und unwiderruflich. Die Abstimmung erfolgt mit einfacher Mehrheit und ist bis zur Preisverleihung nicht öffentlich.
Anschließend wird es auf den verschiedenen Kanälen des Festivals und in anderen Medien veröffentlicht.
12. Die Teilnehmer übertragen dem Festival die vollständigen oder teilweisen Vervielfältigungsrechte der präsentierten Werke, sowohl im Rahmen des Wettbewerbs als auch in allen Medien, die dieses Festival verwendet, um sich bekannt zu machen und für sich selbst zu werben. Dies bedeutet nicht den Verlust von Urheberrechten durch ihre Eigentümer, sondern deren Übertragung für nichtkommerzielle Zwecke und im Zusammenhang mit dem Festival.
12.1. Die Teilnehmer ermächtigen das Festival, ihren Namen sowie die teilnehmenden Werke, die in diesen Stücken enthaltenen Bilder und Standbilder für jede Veranstaltung, die die Organisation im Laufe des Kalenderjahres durchgeführt hat, zu verwenden, zu reproduzieren und zu verbreiten, sofern sie den Grundsatz des Gemeinnützigen wahren.
12.1 Ein Haufen Kurzfilme
12.1 B Doors Filmfestival
12.1 X MUSIK
12,2. Alle zusätzlichen Informationen oder Klarstellungen werden per E-Mail zur Verfügung gestellt.
13. Alle Teilnehmer, da sie diese Regeln sowie die Lösung aller Probleme, die darin nicht enthalten sind, durch die Organisation uneingeschränkt akzeptieren. Angesichts möglicher Zweifel werden die Kriterien der Festivalorganisation Vorrang haben.
14. Die Organisation behält sich das Recht vor, diese Grundlagen zu ändern.
cortogijon@gmail.com
www.cortogijon.com
@cortogijon
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
29 Feb 24
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
29 Feb 24
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29 Feb 24