Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
31 Mai 24
0€
Short Film Festival 4´ in short
01 Jan 2024
Aufruf zu Einschreibungen
31 Mai 2024
Festival geschlossen
31 Jul 2024
Benachrichtigungsdatum
01 Aug 2024
11 Aug 2024
Festival Start: 01 August 2024 Festival Ende: 11 August 2024
Nach der guten Akzeptanz in den XII vorherigen Ausgaben des Kurzfilmfestivals 4' SHORT... und um die Idee, Absicht und Gelegenheit fortzusetzen, die verschiedenen Bereiche des künstlerischen Ausdrucks zu berücksichtigen, lädt die Alcorac 1.968 Cultural Association all diejenigen ein, die an "THE XII INTERNATIONAL SHORT FILM FESTIVAL SHORT 4' teilnehmen möchten ... “
Regeln des Internationalen Festivals „4'en Corto... „:
ARTIKEL 1.
Alle Personen, die es wollen, unabhängig von Alter und Wohnort, können teilnehmen.
ARTIKEL 2.
Die Frist für die Einreichung der verschiedenen Arbeiten beginnt am 1. Januar 2024 um 22:00 Uhr und endet am 31. Mai 2024 um 22:00 Uhr.
ARTIKEL 3.
Der Film muss 4 Minuten dauern, einschließlich der Credits, und das Thema ist völlig kostenlos. Das Lieferformat wird in einer MOV- oder MP4-Dateikomprimierung (H264 - 720p, 48 kHz) mit einem Gewicht von nicht mehr als 200 Megabyte sein
ARTIKEL 4.
Ein Kurzfilm wird nur pro Person akzeptiert. Die Werke werden zusammen mit den Registrierungsinformationen und einer kurzen JPG-Datei (mindestens 300 dpi) für das Werbeplakat an die folgende Adresse gesendet:
- Über www.festhome.com
-Gewöhnliche E-Mail: C//Francisco Suarez Rivero 21 35200. Kanarisches Telde
In beiden Fällen unter Angabe der folgenden Informationen:
Urheberschaft.
DNI
Zuhause.
E-Mail-Adresse.
Telefonischer Kontakt.
ARTIKEL 5.
Die eingereichten Arbeiten werden in das Festival „4'en short...“ aufgenommen, das im August auf der Insel Grana Canaria gezeigt wird.
ARTIKEL 6.
Nach der guten Aufnahme in den neun Ausgaben des Kurzfilmfestivals 4'SHORT... und um die Idee und Absicht sowie die Gelegenheit fortzusetzen, den verschiedenen Bereichen des künstlerischen Ausdrucks Rechnung zu tragen, behalten wir uns die Verwendung der einzelnen präsentierten Werke vor.
ARTIKEL 7.
Die Organisation behält sich das Recht vor, alle Situationen zu lösen, die nicht in den Regeln vorgesehen sind.
ARTIKEL 8.
Die Kulturvereinigung Alcorac 1968 ist nicht für den Inhalt der Beiträge verantwortlich und behält sich das Recht vor, Werke, deren Inhalt gegen das Gesetz verstößt, nicht zu akzeptieren.
ARTIKEL 9.
Bei Fragen zu technischen Aspekten können die Teilnehmer mit der Koordination der Stichprobe über 4minutosencorto@gmail.com kontaktiert werden
ARTIKEL 10.
Alle Kurzfilme, die nicht den oben genannten Standards entsprechen, werden automatisch in den inoffiziellen Bereich aufgenommen.
ARTIKEL 11.
Projektionen werden an verschiedenen Orten der Gemeinde oder auf Anfrage auf der Insel Gran Canaria erstellt. Sie werden ebenfalls über die Seiten in sozialen Netzwerken verbreitet Alcorac 1968 Cultural Association.
ARTIKEL 12.
Die Teilnahme am Festival setzt die Annahme dieser Regeln und den Verzicht auf jegliche Ansprüche voraus, wobei alle Werke abgelehnt werden, die diesen Regeln nicht entsprechen.
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
31 Mai 24