Keine Gebühr
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Festival Internacional de Cine de Villa Elisa - FICVE
															            	10 Okt 2025							        							   		
							   		Aufruf zu Einschreibungen
						   		
																   			10 Feb 2026							        							   		
							   									   			Letzter Termin
							   								   		
									   		3
									   		Monate
								   		
																   			25 Apr 2026							        							   		
							   		Benachrichtigungsdatum
						   		
							   		
							   									   			24 Apr 2026							        							   		
							   		
							   									   			02 Mai 2026							        
						   		
Festival Start: 24 April 2026 Festival Ende: 02 Mai 2026
- Nationale und internationale Kurzfilmvorführung: Höchstdauer: 30 Minuten.
- Nationale und internationale Spielfilmvorführung: Mindestdauer: 31 Minuten.
- Umweltkino: ein Raum, der der Umweltbildung und der wissenschaftlichen Öffentlichkeitsarbeit gewidmet ist.
1. ZIELE
Das Villa Elisa International Film Festival ist auf der Suche nach Arbeiten, die Themen und Ästhetiken untersuchen und reflektieren, die mit Grenzen in Verbindung stehen, wie sich verändernde Territorien, die (De-) Konstruktion von Grenzen und die vielfältigen Arten, die Peripherie zu bewohnen. In diesem Sinne hat das Festival ein besonderes, wenn auch nicht ausschließliches Interesse an Werken, die verschiedene Herangehensweisen und Repräsentationen des Vorstadtgebiets bieten.
Kurz- und Spielfilme aller Genres — Fiktion oder Dokumentarfilm —, die dieser Linie folgen, sind teilnahmeberechtigt.
2. ABSCHNITTE
Nationale und internationale Kurzfilmausstellung: Höchstdauer: 30 Minuten.
Nationale und internationale Vorführung von Spielfilmen: Mindestdauer: 31 Minuten.
Umweltkino: Ein Raum, der sich auf Umweltbildung konzentriert.
Besondere Aktivitäten: Ein Raum für Kinder in Zusammenarbeit mit El Globo Rojo, einem Outreach-Workshop der Philosophischen Fakultät der Nationalen Universität von La Plata.
3. ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN
A. Allgemeine Anforderungen:
Die Teilnehmer müssen über 18 Jahre alt sein und können jeder Nationalität angehören.
Für die Sektion Kurzfilm beträgt die maximale Dauer 30 Minuten.
Für die Sektion Spielfilm beträgt die Mindestdauer 31 Minuten, eine Höchstdauer gibt es nicht.
Audiovisuelle Werke können jedem erzählerischen oder nichterzählenden Genre, ob Fiktion oder Dokumentation, angehören und können ursprünglich in einem beliebigen Format produziert worden sein.
Die Werke müssen in irgendeiner Weise mit der Vision und den Zielen des Festivals in Verbindung stehen; das Festival wird die ausgewählten Werke in seinen verschiedenen Sektionen programmieren.
Audiovisuelle Werke in einer anderen Sprache als Spanisch müssen spanische Untertitel enthalten. Das Festival übernimmt keine Kosten für die Untertitelung.
Die Teilnehmer ermächtigen das Festival und seine Organisatoren, ihren Namen, ihr Bild und/oder ihre Stimme in allen bestehenden oder zukünftigen Medien (Fernsehen, Print, Internet usw.) ohne zeitliche oder territoriale Beschränkung öffentlich zu verbreiten, um die Vorführungen des Festivals zu bewerben.
Eingereichte Werke, die nicht den allgemeinen Bedingungen und Vorauswahlvoraussetzungen entsprechen, werden nicht akzeptiert.
B. Format:
Audiovisuelle Werke müssen im digitalen MP4-Format mit einer Mindestbitrate von 10 Mbit/s verfügbar sein.
4. EINREICHUNG UND EMPFANG VON WERKEN
Einreichungen müssen über Festhome erfolgen.
Die Teilnehmer müssen zunächst einen privaten Online-Link (Vimeo, YouTube usw.) bereitstellen.
Wenn ausgewählt, müssen sie die vollständige hochwertige Datei im angegebenen Format senden.
Eingereichte Werke dürfen nicht vom Festival zurückgezogen werden.
5. AUSGEWÄHLTE WERKE
Filme aller Genres können teilnehmen.
Die Liste der ausgewählten Werke wird per E-Mail benachrichtigt.
Ausgewählte Werke können das offizielle Logo des Festivals auf ihren Postern und Umschlägen tragen.
Ausgewählte Werke werden in die vom Programmausschuss festgelegten Abschnitte des Festivals aufgenommen.
6. ANNAHME DES ABSCHNITTS REGELN UND RECHTE
Durch die Einreichung eines Films beim Festival gewähren die Rechteinhaber dem Festival die Rechte zur Ausstellung und Vervielfältigung des Werks zum Zwecke der öffentlichen Vorführung und der Verbreitung zu Werbezwecken.
Die Teilnehmer ermächtigen das Festival, das eingereichte Material für gemeinnützige Werbezwecke, unter anderem in Vorführungen, Foren oder Festivals, nur in Teilform zu verwenden, wobei 3 Minuten des Originalwerks nicht überschritten werden dürfen.
7. RECHTE DER TEILNEHMENDEN WERKE
Die Teilnehmer erklären, dass sie die alleinigen und legitimen Rechteinhaber der für das Festival eingereichten audiovisuellen Werke sind, sei es als Autoren oder Rechtsnachfolger.
Im Falle falscher Angaben oder Behauptungen Dritter liegt die volle Verantwortung ausschließlich bei dem Teilnehmer, der das Werk eingereicht hat, und das Festival oder seine Organisatoren übernehmen keine Haftung.
Die Teilnehmer erklären, dass sie alle an der Arbeit beteiligten Rechte besitzen.
Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, die Organisatoren des Villa Elisa International Film Festival von jeglichen Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Eigentum an dem Werk und/oder mangelnder Genehmigung der darin enthaltenen Rechte schadlos zu halten.
8. AUSZEICHNUNGEN UND ANERKENNUNGEN
Alle ausgewählten Teilnehmer erhalten ein Anerkennungsdiplom für ihre Teilnahme am Villa Elisa International Film Festival.
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