Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
30 Jul 24
0€
18 Jun 2024
Aufruf zu Einschreibungen
30 Jul 2024
Festival geschlossen
01 Okt 2024
Benachrichtigungsdatum
08 Nov 2024
17 Nov 2024
Festival Start: 08 November 2024 Festival Ende: 17 November 2024
FICVI, Internationales Kurzfilmfestival von Vila-seca, ist ein Festival, das sich auf die Ausstellung von Kurzfilmen konzentriert.
Es wird vom Tourismusverband von Vila-seca organisiert und arbeitet mit der Academia de las Artes y las Ciencias Cinematográficas de España — Premios Goya als Kooperationswettbewerb bei der Vorauswahl von Kurzfilmen in den Kategorien Fiktion und Animation für die Goya Awards zusammen.
Die IX. Ausgabe des FICVI, Vila-seca International Short Film Festival, findet vom 8. bis 17. November 2024 statt.
1. ZIELE
FICVI ist ein auf das Kurzfilmformat spezialisiertes Festival, das das beste internationale und nationale Kino feiern und in die Stadt Vila-seca bringen möchte. Dabei setzt es auf aufstrebendes, gewagtes und vielfältiges Kino, sowohl als Thema als auch als Genre.
FICVI zielt darauf ab, die Kinematographie im Allgemeinen zu fördern. Es unterstützt auch Kurzfilmregisseure und schafft einen Referenzraum, in dem sie ihre Arbeit bewerben können.
2. PROGRAMM
Das Programm des Internationalen Kurzfilmfestivals Vila-seca ist in zwei Wettbewerbsteile gegliedert:
Offizielle Auswahl: umfasst Kurzfilme mit einer Länge von weniger als 30 Minuten aus den folgenden Genres: Fiktion, Dokumentarfilm und Animation (mit Veröffentlichungsdatum nach dem 1. Januar 2023).
IN SITU: Kurzfilme von weniger als 3 Minuten, die von Einwohnern von Vila-seca und der Region Tarragona zu einem von der Festivalorganisation in Vila-seca festgelegten Thema gedreht wurden. Es wird von einem Schulungsworkshop zur Entwicklung der Werke begleitet. Die offizielle Ausschreibung für den Workshop und die vollständigen Regeln der Sektion werden am 15. September 2024 bekannt gegeben.
Alle Filme im Wettbewerb müssen Animations-, Fiktions- oder Dokumentarfilme sein. Als Kurzfilm gilt jedes Werk mit einer filmischen Intention von weniger als 30 Minuten.
Die programmierten Filme dürfen in Spanien nicht veröffentlicht (kommerziell oder im Fernsehen ausgestrahlt) worden sein und dürfen vorzugsweise zuvor auf keinem Festival in Spanien gezeigt worden sein.
Die Auswahl der Kurzfilme liegt in der Verantwortung des Programmteams des Festivals, das alle Titel auswählt, aus denen sich die verschiedenen Sektionen zusammensetzen.
Bei der Auswahl der Kurzfilme wird die Geschlechterparität berücksichtigt.
Die FICVI-Sitzungen werden unabhängig von ihren Filmgenres nach Themen programmiert.
*Die Organisation behält sich das Recht vor, Kurzfilme, die bereits gezeigt wurden, ausnahmsweise zu programmieren.
3. AUSZEICHNUNGEN
Ehrenpreis für die berufliche Laufbahn - 1.000€
Preis für den besten animierten Kurzfilm. Alle animierten Kurzfilme der OFFIZIELLEN SEKTION kommen für diesen Preis in Frage - 1.500€
Preis für den besten katalanischen und/oder spanischen Animationskurzfilm — Dieser Preis ist die automatische Vorauswahl in der Kategorie „Bester animierter Kurzfilm“ bei den Goya Awards der Spanischen Akademie der Filmkünste und Wissenschaften.
Preis für den besten fiktionalen Kurzfilm. Alle fiktionalen Kurzfilme der OFFIZIELLEN SEKTION kommen für diesen Preis in Frage - 1.500€
Preis für den besten katalanischen und/oder spanischen Kurzfilm — Bei diesem Preis handelt es sich um die automatische Vorauswahl in der Kategorie „Bester Kurzfilm“ bei den Goya Awards der Spanischen Akademie der Filmkünste und Wissenschaften.
Preis für den besten dokumentarischen Kurzfilm: 1.500€
Preis der jungen Jury für den besten Kurzfilm - 1.000€
Preis für junges Publikum für den besten Kurzfilm — 500€
Publikumspreis für den besten Kurzfilm - 500€
1. IN SITU Award — 700€
2. IN SITU Preis — 300€
Keine der in diesen Regeln genannten Auszeichnungen kann für nichtig erklärt werden.
Die Preise für den besten animierten Kurzfilm, den besten fiktionalen Kurzfilm und den besten dokumentarischen Kurzfilm können international oder national sein.
Die Produktionsfirmen und Regisseure der Kurzfilme akzeptieren bei der Registrierung ihrer Werke für das FICVI Vila-seca International Curtmetratges Festival, dass sie, falls sie einen der vom Festival verliehenen Preise erhalten, auf jeder Kopie des Kurzfilms, den sie für die Ausstellung in kommerziellen Theatern, auf DVDs, im Internet und/oder auf audiovisuellen Veranstaltungen vertreiben, sowie in allen gedruckten Informations- und Werbematerialien (Presse- und Werbematerial) einen schriftlichen Hinweis auf diesen Preis angeben Bücher, Poster usw.) Diese Referenz wird aus einem Text mit der Art des gewonnenen Preises sowie dem Namen des Festivals bestehen.
Regisseure oder Produzenten müssen zuvor sicherstellen, dass der Inhalt ihrer Arbeit keine geistigen Eigentumsrechte oder andere Rechte Dritter verletzt, und das Organisationskomitee von jeglicher rechtlichen Verantwortung entbinden.
Die Entscheidung der Jury und die Auswahl des Programmierteams sind endgültig und es wird keine Korrespondenz über ihre Entscheidungen geführt.
*Alle Preise unterliegen den geltenden gesetzlichen Einbehaltungen.
4. JURY
Die Auswahl der Gewinnerarbeiten wird von drei Arten von Jurys getroffen.
Offizielle Sektionsjury
Junge Jury
Jury VOR ORT
Diese wird von der Organisation benannt und setzt sich aus Vertretern der Bereiche Kultur und audiovisuelle Medien zusammen. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig.
Der Publikumspreis wird von den Festivalbesuchern festgelegt.
Der Preis der jungen Jury wird von Studierenden im letzten Jahr ihres audiovisuellen Studiums, neuen Filmemachern und/oder Schauspielstudenten vergeben.
Wenn es als unerlässlich erachtet wird, einen Preis ex aequo zu vergeben, wird der Betrag auf die betreffenden Werke aufgeteilt.
5. OFFIZIELLER ABSCHNITT
5.1 ANMELDUNGEN
Kurzfilme können ausschließlich über die Plattform Festhome registriert werden.
Die Registrierung von Kurzfilmen wird von den Regisseuren, Produzenten oder ihren gesetzlichen Vertretern formalisiert.
Die Anmeldefrist beginnt am 18. Juni 2024 und endet am 30. Juli 2024. Anmeldungen, die zu einem späteren Zeitpunkt eintreffen, werden nicht akzeptiert.
Sobald das Werk ausgewählt ist, kann es nicht mehr aus dem Festivalprogramm entfernt werden.
Werke mit Werbecharakter werden nicht zugelassen.
Regisseure oder Produzenten müssen zuvor sicherstellen, dass der Inhalt ihrer Arbeit keine geistigen Eigentumsrechte oder andere Rechte Dritter verletzt, und das Organisationskomitee von jeglicher rechtlichen Verantwortung entbinden.
Wenn es sich bei dem eingereichten Kurzfilm nicht um die Originalversion auf Katalanisch oder Spanisch handelt, müssen Untertitel in Englisch und idealerweise auch in Katalanisch und/oder Spanisch beigefügt werden.
Die Registrierung eines Werks bei diesem Festival setzt die Akzeptanz seiner Regeln voraus.
5.3 AUSWAHL
Ein Komitee trifft eine vorherige Auswahl der vorgestellten Werke und der Name der ausgewählten Werke wird allen Teilnehmern, Produzenten und/oder Regisseuren der registrierten Kurzfilme mit ausreichender Vorankündigung per E-Mail mitgeteilt.
Einige Fragmente der ausgewählten Werke können für die Verbreitung und/oder Förderung des Festivals in den Medien verwendet werden (offizieller Trailer).
Die ausgewählten Kurzfilme werden an den Tagen des Festivals öffentlich gezeigt.
Die künstlerische Leitung des Festivals behält sich das Recht vor, den Bereich auszuwählen, in dem die Filme ausgestellt werden.
Sie werden zwischen dem 1. und 10. September 2024 über die Auswahl informiert. Nicht ausgewählte Werke werden maximal einen Monat vor der Feier des FICVI 2024 benachrichtigt.
Die Auswahl beim FICVI, Vila-seca International Short Film Festival, setzt die Annahme dieser Regeln voraus.
5.3 MATERIALIEN
Die Kurzfilme werden in ihrer Originalversion gezeigt. Diejenigen, die auf Katalanisch oder Spanisch gesprochen werden, benötigen keine Untertitel. Diejenigen, die in einer Fremdsprache verfasst sind, werden in Originalsprache mit Untertiteln auf Katalanisch oder Spanisch präsentiert.
Bei Kurzfilmen muss eine Vorführkopie in ProRes- oder H264-Datei verfügbar sein.
Das Festival akzeptiert keine Vorführkopien, die die Mindestausstellungsbedingungen nicht erfüllen.
Jeder ausgewählte Kurzfilmvertreter muss dem Festival Folgendes schicken:
Eine Kopie des Kurzfilms mit Untertiteln in Katalanisch oder Spanisch, falls der Kurzfilm in einer anderen Sprache ist.
Screener-Link des Kurzfilms mit englischen Untertiteln, je nach Originalsprache der Produktion.
Die ausgewählten Kurzfilme erhalten ein Anmeldeformular (Anmeldeformular) sowie die Vereinbarung über die Vorführung auf dem Festival (Screening-Vereinbarung) und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Person, die die Rechte an dem Dokumentarfilm besitzt, wird den Vorführvertrag unterzeichnen, der die Teilnahme am Festival genehmigt, und trägt die alleinige Verantwortung gegenüber anderen Personen oder Unternehmen, die möglicherweise an dem Dokumentarfilm teilgenommen haben. Das Anmeldeformular muss innerhalb der im FICVI vereinbarten Fristen ausgefüllt zurückgesandt werden.
Andere notwendige Materialien für die ausgewählten Werke:
- Biofilmografie des Regisseurs/Produzenten.
- 1 Fotokopie des Personalausweises des Regisseurs/Produzenten.
- 1 Foto des Regisseurs im Format*.jpeg mit einer Auflösung von 300 Pixeln.
- 3 Fotos von Szenen aus dem Kurzfilm im Format*.jpeg mit einer Auflösung von 300 Pixeln.
- Poster und anderes Werbematerial (Papier und .jpg)
- Werke mit Untertiteln müssen eine SRT-Datei anhängen
5.4 VERBREITUNGSRECHTE
Das Internationale Kurzfilmfestival Vila-seca behält sich das Recht vor, Auszüge aus den ausgewählten Kurzfilmen aufzunehmen, um das Programm in den Medien und in sozialen Netzwerken zu verbreiten.
Die Teilnahme am Festival beinhaltet die Nutzung des Kurzfilms zu ausschließlich werblichen und gemeinnützigen Zwecken, indem Bilder, Schnitte, Fragmente und/oder Fotos des Kurzfilms, unter anderem dessen Erscheinungsformen, oder des Kurzfilms und/oder seines Soundtracks verwendet werden. Ebenso kann das Festival das Bild der Teilnehmer und Gewinner ausschließlich für das Auswahlverfahren, die Werbeveranstaltungen und die Preisverleihung verwenden.
Die Verwendung der Kurzfilme und des oben beschriebenen Bildes der Teilnehmer und Gewinner kann in jedem Medium, jeder Unterstützung und/oder jeder Art der Verwertung erfolgen, einschließlich der Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Kommunikation und öffentlichen Zugänglichmachung (immer im Rahmen der Bestimmungen dieser Verordnung) und beinhaltet keinerlei Verpflichtungen und/oder Vergütungen, weder in Form von Geld noch in Form von Sachleistungen durch das FICVI Festival zugunsten der Eigentümer des Kurzfilms Filme.
5.5 UNTERSTÜTZUNG FÜR FICVI
Das Internationale Kurzfilmfestival Vila-seca beabsichtigt, dass die Vorführungen von einer Präsentation des Kurzfilmteams begleitet werden.
Die Organisation wird ein Mitglied des Kurzfilmteams einladen und, falls erforderlich und je nach den Möglichkeiten des Festivals, das Budget, die Transport- und Übernachtungskosten in Vila-seca übernehmen.
Die Teilnahme am FICVI, dem Internationalen Kurzfilmfestival von Vila-seca, setzt die Annahme dieser Regeln voraus.
Das Organisationskomitee kann alle Probleme lösen, die nicht in den Regeln vorgesehen sind. Ihre Entscheidungen werden endgültig sein.
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
30 Jul 24
Keine Gebühr
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30 Jul 24
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30 Jul 24