Einsendungs-Frist
26 Jun 24
0.4€
Festival Protesta (international film festival on social critique)
04 Apr 2024
Aufruf zu Einschreibungen
01 Mai 2024
Frühe Frist
01 Jun 2024
Standard-Frist
06 Jun 2024
Späte Frist
26 Jun 2024
Festival geschlossen
29 Sep 2024
Benachrichtigungsdatum
04 Okt 2024
13 Okt 2024
Festival Start: 04 Oktober 2024 Festival Ende: 13 Oktober 2024
Entdecken Sie das Festival PROTESTA, wo das Kino den sozialen Wandel auslöst.
Diese internationale Veranstaltung feiert Filme, die herausfordern, hinterfragen und inspirieren. Mit einem vielfältigen Angebot an Dokumentar-, Fiktions- und Animationsfilmen in Spiel- und Kurzfilmformaten ist Protesta ein Schmelztiegel für Filmemacher, die sich dafür einsetzen, den Status Quo zu hinterfragen und herauszufordern.
Wir setzen auf Kreativität, positive soziale Wirkung und innovatives Storytelling. Mit mehr als 11 Ausgaben ist PROTESTA das wichtigste Festival für soziale Auswirkungen in Katalonien und ein Hauptakteur im Bereich Social Cinema in Spanien. Besuchen Sie uns nächsten Oktober in der kulturell lebendigen Stadt Vic und nehmen Sie an einer Reihe paralleler Aktivitäten teil, die bereichern, aufklären und inspirieren sollen.
WETTBEWERBSREGELN FÜR KURZFILME 2024
FESTIVAL PROTESTA
11. Ausgabe von PROTESTA, Internationales Filmfestival für sozialen Wandel, das vom 4. bis 23. Oktober 2024 in Vic (katalanische Region von Barcelona, Spanien) stattfindet.
Mit mehr als 10 Ausgaben ist PROTESTA (die Aktion des „Protests“ auf Katalanisch und Spanisch) ein internationales Filmfestival, das sich für sozial bewusstes Kino einsetzt und Fiktion, Dokumentarfilm, Animation und natürlich hybrides Filmemachen begrüßt. Die Auswahl der Kurzfilme für die offizielle Sektion basiert auf künstlerischen, technischen und drehbuchrechtlichen Qualitätskriterien.
ALLGEMEINE REGELN
1. Jeder Kurzfilm, der in früheren Ausgaben weder in der offiziellen Auswahl noch in der Kategorie „Nicht wettbewerbsfähig“ gezeigt wurde, kann eingereicht werden.
2. Sie können jeden nationalen oder internationalen Kurzfilm (Fiktion, Animation oder Dokumentarfilm) einreichen, der sich mit der Kritik an sozialen Themen befasst.
3. Jeder Teilnehmer kann mehr als einen Kurzfilm einreichen.
4. Filme können in jeder Sprache eingereicht werden. Diejenigen, die nicht auf Katalanisch oder Spanisch sind, müssen jedoch in einer dieser beiden Sprachen untertitelt werden.
5. Die Länge des Kurzfilms darf 30 Minuten nicht überschreiten.
6. Die Filme dürfen keine Inhalte enthalten, die Personen, Gruppen oder Organisationen missachten oder die Rechte von Personen auf Ehre, Privatsphäre und ihr eigenes Bild oder andere Rechte Dritter verletzen.
7. Die Organisation des Festival Protesta lehnt jegliche rechtliche Verantwortung für die beim Festival eingereichten Kurzfilme und deren Inhalt ab.
8. Die Teilnehmer müssen garantieren, dass die Kurzfilme keine geistigen Eigentums-, Industrie- oder Verwertungsrechte verletzen.
9. Die Autoren der beim Festival eingereichten Kurzfilme unterzeichnen dem Festival die Rechte, sie während der Festivaltage öffentlich zu zeigen, einschließlich früherer und nachfolgender Präsentationen, um das Festival und die eingereichten Werke zu bewerben, stets ohne kommerzielle oder lukrative Zwecke. In jedem Fall werden die Autoren immer im Voraus informiert.
10. Die Organisation behält sich das Recht vor, zu demselben Zweck eine Vorschau oder ein Stück von maximal 30 Sekunden von jedem Kurzfilm der offiziellen Auswahl auf der Website und in den sozialen Medien zu veröffentlichen.
11. Alle eingereichten Materialien werden Teil des Festivalarchivs.
12. Kurzfilmanmeldungen können vom 21. März bis 21. Juni 2024, jeweils einschließlich, vorgenommen werden.
13. Filme müssen online eingereicht werden, wie am Ende dieser Regeln angegeben. Der Empfang und die ordnungsgemäße Einreichung der Materialien werden den Teilnehmern per E-Mail bestätigt.
14. Die Organisation wird die ausgewählten Filme bis spätestens 31. Juli 2024 bekannt geben.
15. Die Autoren der Kurzfilme, die für die offizielle Auswahl ausgewählt wurden, müssen ein qualitativ hochwertiges Exemplar des Films (die technischen Anforderungen sind am Ende dieses Dokuments angegeben), zwei Standbilder, das Poster im A3-Format und einen Teaser zur Veröffentlichung im offiziellen Programm einreichen. All dies muss an die von der Organisation des Festivals angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden.
AUSWAHLVERFAHREN UND JURY
Die Organisation des Festivals wird eine Jury ernennen, die sich aus mehreren Fachleuten aus den Bereichen Kommunikation, Kino und Aktivismus zusammensetzt. Nach der Sichtung aller eingereichten Kurzfilme wählt die Organisation des Festivals die Filme für die offizielle Sektion und die nicht wettbewerbsorientierte Sektion aus, die an den verschiedenen Veranstaltungsorten der Protesta gezeigt werden.
Die Jury wird die Finalisten beobachten, die es in die offizielle Auswahl schaffen, und über die Preise für den besten fiktionalen Kurzfilm und den besten dokumentarischen Kurzfilm entscheiden.
Der Publikumspreis wird durch die Stimmen der Zuschauer bestimmt, die an den Vorführungen teilnehmen.
Die Organisation des Festivals wird eine besondere Erwähnung gewähren, falls sie dies für erforderlich hält.
VORFÜHRUNGEN
Vom 4. bis 13. Oktober 2024 in den verschiedenen Veranstaltungsorten von Protesta in der ganzen Stadt Vic.
******Auszeichnungen
Preis der Jury für den besten dokumentarischen Kurzfilm: 1.000€ + Trophäe
Preis der Jury für den besten fiktionalen Kurzfilm: 1.000€ + Trophäe
Publikumspreis: 500€ + Trophäe
Besondere Erwähnungen: Kein Barpreis.
Die 25% des Geldpreises jedes Finalisten müssen an einen gemeinnützigen Verein oder eine gemeinnützige Organisation gespendet werden, die vom Gewinner ausgewählt wird.
Jede Auszeichnung kann für nichtig erklärt werden, sollte die Jury dies entscheiden.
Die Preise unterliegen den entsprechenden Steuern.
Für alle Filme, die sowohl in der offiziellen als auch in der nicht wettbewerbsorientierten Auswahl ausgewählt werden, wird eine Gebühr von 25€ erhoben.
EINREICHUNG UND TECHNISCHE ANFORDERUNGEN
1. Filme müssen online über die Website des Festival Protesta: festivalprotesta.cat/inscripcions und die Plattform Festhome eingereicht werden. Die LETZTE Frist für die Einreichung ist der 21. Juni 2024. Beiträge, die nach diesem Datum eingereicht werden, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Das Festival Protesta behält sich das Recht vor, die Teilnahmetermine zu verlängern.
2. Die Einreichung jedes Kurzfilms kostet 5€. Es gibt Frühbucherrabatte und Optionen für späte Einsendeschluss sowie Rabatte für Studierende, die ihre aktuelle Immatrikulation nachweisen müssen, oder für Absolventen.
3. Filme müssen über das Einreichungsformular auf der Website des Festival Protesta oder auf der Plattform Festhome eingereicht werden.
4. Wenn ein Film für die offizielle Auswahl ausgewählt wird, benötigt die Organisation eine qualitativ hochwertige Kopie von der auf dem Einreichungsformular angegebenen Kontaktperson.
5. Die Organisation behält sich das Recht vor, die Originalfilme neu zu codieren, um sie an die Anforderungen der Vorführung anzupassen, wobei ihre Qualität so weit wie möglich erhalten bleibt.
6. Die Organisation ist befugt, alle unvorhergesehenen Probleme zu lösen, die nicht unter diese Regeln fallen. Sollte es zu Streitigkeiten bezüglich der Auslegung der Teilnahmeregeln für das Protesta Festival 2024 kommen, wird die Organisation innerhalb einer Woche eine Entscheidung darüber treffen. Diese Entscheidung ist endgültig und für alle Teilnehmer bindend.
BEDINGUNGEN DER ANNAHME
Jeder Teilnehmer erklärt, garantiert und bestätigt gegenüber der Associació Festival Protesta Folgendes:
1. Sie sind volljährig.
2. Sie sind für die Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verantwortlich und können die Associació Festival Protesta nicht für Verstöße gegen diese Bedingungen zur Rechenschaft ziehen.
3. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, alle Bedingungen dieses Wettbewerbs einzuhalten, über die jeder Teilnehmer jederzeit nachfragen kann. Die Nichteinhaltung einer der Bedingungen kann zur Disqualifikation des Wettbewerbsteilnehmers führen.
4. Es wird davon ausgegangen, dass der Teilnehmer mit der Teilnahme am Wettbewerb diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und dem Festival Protesta daher die Genehmigung erteilt, seinen Namen und sein Bild auf der Festival-Website sowie jede Art von Werbung oder Veröffentlichung zu informativen und nichtkommerziellen Zwecken zu veröffentlichen.
DATENSCHUTZRICHTLINIE UND EINHALTUNG DER DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN
1. Die Teilnahme am Festivalwettbewerb setzt die Annahme und Genehmigung der vollständigen oder teilweisen Reproduktion der ausgezeichneten Kurzfilme für Werbung, Werbung und Ausstrahlung des Protesta Festivals 2024 voraus.
2. Die Teilnehmer stimmen zu, dass ihre angegebenen personenbezogenen Daten in die Datei „Abonnenten, Partner und Teilnehmer“ („Abonnenten, Teilnehmer, Teilnehmer“) aufgenommen werden, die bei der spanischen Datenschutzbehörde registriert ist. Verantwortliche Stelle ist die Associació Festival Protesta, um das Festival, den aktuellen Wettbewerb sowie dessen Werbung und Verbreitung durchzuführen. Die Daten werden vertraulich und gemäß den Bestimmungen des Organischen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (LOPD) und der diesbezüglichen Vorschriften behandelt.
3. Wie bereits erwähnt, ist die Associació Festival Protesta mit der Adresse C/Verdaguer Nr. 19 3-1 und der E-Mail-Adresse info@festivalprotesta.cat für diese Datei verantwortlich. Unter der oben genannten Adresse können interessierte Parteien das Recht auf Zugang, Widerspruch, Berichtigung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten ausüben.
KONTROLL- UND SICHERHEITSREGELN
1. Die Associació Festival Protesta behält sich das Recht vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um jegliches Verhalten zu verhindern, von dem der Verband vermutet, dass es den Zweck oder die Wirkung einer betrügerischen Handlung im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb hat, oder dass es einen Verstoß gegen seine Regeln oder eine Schädigung anderer Teilnehmer voraussetzt. Die erste Konsequenz ist die Disqualifikation des Teilnehmers und der Verlust aller Rechte auf den Preis, den er erhalten hätte.
2. Die Associació Festival Protesta behält sich außerdem das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, wenn sie Material beisteuern, das Viren oder Computercode enthält, die gezielt oder geeignet sind, die Sicherheit von Systemen, Informationen oder Daten zu schädigen, zu stören, abzufangen oder zu verletzen.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
1. Die Associació Festival Protesta übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die trotz der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen durch die missbräuchliche Nutzung der Dienste oder Inhalte durch die Nutzer oder Teilnehmer verursacht werden können, und insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Schäden und Verluste, die sich daraus ergeben können, dass sich ein Nutzer als Dritter ausgibt.
2. Die Associació Festival Protesta lehnt jegliche Haftung in allen Fällen ab, in denen der Teilnehmer zuvor keine Zustimmung oder Genehmigung für personenbezogene Daten, deren Behandlung er unterzogen wurde, eingeholt hat.
INTERPRETATION DER BEGRIFFE UND KONFLIKTLÖSUNG
Die Auslegung und Erfüllung der vorliegenden Bedingungen unterliegen der spanischen Gesetzgebung. Jede Kontroverse, die sich aus der Auslegung oder Einhaltung dieser Bedingungen ergibt, wird den Gerichten von Vic (Jutjats de 1ª instància de Vic) vorgelegt
Einsendungs-Frist
26 Jun 24
Einsendungs-Frist
26 Jun 24
Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.