Festival Start: 19 September 2021
Festival Ende: 03 Oktober 2021
Spiel- und Dokumentarfilm, Animation, Videokunst und Experimentalfilm
Die filmzeitkaufbeuren ist ein offenes Autorenfilmfestival, das sich bewusst nicht auf ein bestimmtes Genre, Thema oder Format beschränkt. Es werden Spiel- und Dokumentarfilme, Cartoons und Animationsfilme, Kunst- und Experimentalfilme mit einer maximalen Länge von 40 Minuten präsentiert.
Das 2008 gegründete Allgäuer Autorenfilmfestival hat sich in Deutschland und darüber hinaus als kleines, feines Filmfestival mit einer hochkarätigen Jury etabliert.
Mit Beiträgen auf gleichbleibend hohem Niveau, manchmal nüchtern intellektuell, manchmal ernst und ernst, manchmal lustig, provokativ oder komisch, aber immer rührend und tief, möchte das Team den Dialog über gesellschaftspolitischen Einfluss durch das Medium Film anregen.
Teilnahmebedingungen für die 14. Festivalausgabe
1. Der Veranstalter akzeptiert nur Filme aus den Produktionsjahren 2019, 20 und 21 mit einer maximalen Länge von 40 Minuten.
2. Die Frist für die Einreichung ist der 31. März 2021 um Mitternacht. Nach Rücksprache mit dem Veranstalter besteht die Möglichkeit, die Frist für Filme in der Produktion zu verlängern. Die Entscheidung der Richter ist endgültig.
3. Die Bearbeitungsgebühr für jeden eingereichten Film beträgt 5 Euro, die per PayPal bezahlt werden müssen. Einsendungen werden nur berücksichtigt, wenn die Gebühr entrichtet wurde.
4. Ein Teil der Gebühren wird in Form von zusätzlichem Preisgeld ausgezahlt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, zu entscheiden, welche der Preise erhöht werden.
5. Über die Aufnahme der Filme und Videos zum Festival entscheidet ein vom Veranstalter ernanntes Auswahlkomitee. Die Reihenfolge der Präsentation und gegebenenfalls die Wahl des Veranstaltungsortes unterliegen der unwiderruflichen Entscheidung des Veranstalters. Filme, die den technischen Anforderungen nicht entsprechen oder diskriminierend oder unmenschlich sind, werden unwiderruflich ausgeschlossen.
6. Der Einreichende hat dafür zu sorgen, dass der Film österreichische Rechte besitzt.
7. Die mitgelieferten Filmstills und der Filmtrailer können sowohl auf der Homepage, den Social Media Kanälen der filmzeitkaufbeuren als auch im Kontext der Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden.
8. Den auf dem Festival anwesenden Filmemachern wird die Möglichkeit geboten, ihre Film- oder Videoinstallationen selbst auf der öffentlichen Vorführung zu präsentieren.
9. Eine kommerzielle Nutzung der Beiträge ist ausgeschlossen. Urheberrechte verbleiben bei den Autoren. Der Autor trägt die alleinige Verantwortung für jegliche Urheberrechtsverletzung der eingereichten Filme. Der Einreichende ist für den Inhalt des Films verantwortlich.
10. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Filme für Öffentlichkeitsarbeit kostenlos in voller Länge oder Auszüge für Vorführungen zu verwenden, jedoch nur mit dem Ziel, das Festival zu präsentieren oder eine zeitgesteuerte Show oder für andere Aktivitäten, die mit dem Festival verbunden sind.
11. Der Veranstalter sorgt dafür, dass die Beiträge auf technisch perfektem Equipment präsentiert werden. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für schlechte Filmqualität.
12. Das Programm für das Festival findet im Sommer statt. Die ausgewählten Teilnehmer werden bis Ende Juli informiert und gebeten, ihren Film bis Mitte August in Vorführqualität einzureichen.
13. Technische Details: Bildrate: 24, 25 oder 30 FPS | Auflösung: 720p (1280x720, quadratische Pixel (1,0)) oder 1080p (1920x1080, quadratische Pixel (1,0)) | Format MP4 oder MOV (Apple ProRes und DCP werden nicht akzeptiert!)
Bevorzugtes Format: Codec Video - h264 (.mp4), Codec Audio Stereo AAC
Achtung: Für deutschsprachige Artikel werden nur Versionen ohne Untertitel akzeptiert.
14. Teilnehmer, deren Filme nicht in den Wettbewerb gekommen sind, werden so bald wie möglich bis Mitte August informiert. Wenn es Verzögerungen aufgrund der Ferienzeit gibt, bitten wir Sie im Voraus um Ihr Verständnis.
15. Die von der Jury für den Hauptpreis und den Innovationspreis ausgewählte Auswahlliste wird bis Mitte September festgelegt. Die Filmemacher werden benachrichtigt und gebeten, dass der Regisseur, Produzent, Hauptdarsteller oder ein Vertreter am Samstag und Sonntag anwesend sein.
16. Der Veranstalter kann folgende Preise vergeben: Hauptpreis (1500€) und Innovationspreis der Jury (1000€) für den deutschsprachigen Wettbewerb sowie den Demokratiepreis in Höhe von 750€, jeweils mit persönlicher Akzeptanz durch den Filmemacher nach einem Treffen. Folgende zusätzliche Preise in Höhe von je 500€ als sofortige Zahlung bei Anwesenheit/Banküberweisung: Internationaler Filmpreis, Dokumentarfilmpreis und Festival-Publikumspreis. Die Entscheidungen der Richter sind verbindlich und können nicht angefochten werden.
17. Im Falle einer Auszeichnung mit Preisen und Auszeichnungen wird die Zusendung einer Videobotschaft angefordert, die u. auf Social Media Kanälen und der Homepage veröffentlicht werden kann.
18. Das Festival findet vom 5. bis 11. Oktober 2020 statt. Die Veranstaltung ist öffentlich.
Veranstaltungsorte: Stadttheater Kaufbeuren, Rosental 6-8 und Corona Kinoplex, Daniel-Kohler-Straße 1 in 87600 Kaufbeuren
19. Filmemachern kann ein begrenztes Reisekostengeld für die Teilnahme am Festival gewährt werden. Eine Entscheidung wird nach der Reihenfolge getroffen, in der die Anträge eingegangen sind, und unter Berücksichtigung der Ankunftsroute. Grundsätzlich besteht jedoch kein Anspruch auf eine Zuwendung. Antrag auf Birgit Kern-Harasymiw, kern@filmzeitkaufbeuren.de.
Dokumentarfilm
Kurzfilme 40'<
Standard-Gebühr5€ -8% 4.6€ PRO 33% 3.35€
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Einsendungs-Frist
31 Mär 21
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Internationaler Film
Kurz- und Hauptfilme
Standard-Gebühr5€ -8% 4.6€ PRO 33% 3.35€
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Einsendungs-Frist
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Hauptwettbewerb, deutschsprachige Filme
Kurz- und Hauptfilme
Standard-Gebühr5€ -8% 4.6€ PRO 33% 3.35€
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31 Mär 21
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Musikfilm
Kurz- und Hauptfilme
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