Einsendungs-Frist
30 Jun 26
1.98€
Guadix Iridescent International Film Festival
01 Dez 2025
Aufruf zu Einschreibungen
15 Mai 2026
Frühe Frist
31 Mai 2026
Standard-Frist
15 Jun 2026
Späte Frist
30 Jun 2026
Letzter Termin
15 Jul 2026
Benachrichtigungsdatum
10 Sep 2026
14 Sep 2026
Festival Start: 10 September 2026 Festival Ende: 14 September 2026
Das Iridescent Guadix International Film Festival. Wurde mit dem Ziel gegründet, Vielfalt, Inklusion und Sichtbarkeit durch Film zu fördern.
Diese Veranstaltung befindet sich in der Stadt Guadix, dem Tor zum Geopark von Granada, und bietet einen Raum für Ausstellungen, Schulungen und einen Dialog rund um das Kino, wobei nationale und internationale Werke vorgestellt werden. Es wird auch als Plattform für neue Talente dienen und die Produktion von Independent- und Arthouse-Filmen aus einer intersektionalen Perspektive als Instrument für den sozialen Wandel fördern.
Mit dieser Initiative möchte das Magazinema Cineclub einen Raum für Widerstand, Kreativität und die Feier der Vielfalt durch die siebte Kunst als Motor des sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Wandels festigen.
ERSTENS. — Vorstellung von GIFIC, redaktionelle Ausrichtung und Zweck der Ausschreibung
Das Guadix Iridescent International Film Festival wurde mit dem Ziel gegründet, Vielfalt, Inklusion und Sichtbarkeit durch das Kino zu fördern.
Von der Stadt Guadix aus, dem Tor zum Geopark Granada, bietet diese Veranstaltung einen Raum für Ausstellungen, Schulungen und einen Dialog rund um das Thema Kino, wobei sowohl nationale als auch internationale Werke vorgestellt werden.
Darüber hinaus wird es als Plattform für neue Talente dienen und das unabhängige Filmemachen und das Filmemachen von Autoren aus einer intersektionalen Perspektive fördern.
ZWEITENS. — Sektionen und Auszeichnungen
Die Sektionen von GIFIC sind wie folgt:
Offizieller Abschnitt:
Offizieller Spielfilm-Wettbewerb
Offizieller Kurzfilm-Wettbewerb
Parallele Abschnitte:
Andalusisches Kino
Kino aus Granada
Asiatische Perspektiven
Schöpferinnen
Nur Filme, die an der offiziellen Sektion teilnehmen, kommen für folgende Geldpreise in Frage:
Bester Spielfilm (Offizielle Sektion): 800€
Bester Kurzfilm (Offizielle Sektion): 300€
Darüber hinaus vergibt GIFIC die folgenden Preise für die parallelen Sektionen, die jeweils mit einem Geldpreis von 150€ dotiert sind:
Women Creators Award: Wird an eine Filmemacherin oder eine kulturelle Einheit verliehen, die im Kino von besonderer Bedeutung ist. Dieser Preis wird von der Festivalorganisation verliehen.
Asian Perspectives Award: Wird an ein Werk oder eine Figur aus dem asiatischen Kontinent verliehen.
Andalusischer Preis: Wird an ein Werk oder eine bedeutende Persönlichkeit aus Andalusien verliehen. Dieser Preis wird von der Festivalorganisation verliehen.
Granada-Preis: Wird an ein Werk oder eine bedeutende Persönlichkeit aus Granada verliehen. Dieser Preis wird von der Festivalorganisation verliehen.
Geldpreise werden per Banküberweisung ausgezahlt, abzüglich anfallender Steuern und Abzüge gemäß den geltenden Gesetzen.
Darüber hinaus wird die folgende nichtmonetäre Prämie festgesetzt:
Publikumspreis: Wird einem Kurzspielfilm aus der offiziellen Auswahl verliehen. Das Publikum wird nach der Vorführung der konkurrierenden Werke physisch per Stimmzettel abstimmen.
Die Entscheidungen der Jury sind endgültig.
Ein einzelnes Werk kann mehr als eine Auszeichnung erhalten, wenn die Jury dies für angemessen hält.
Die Preise werden innerhalb von maximal 60 Tagen nach Ende des Festivals ausgezahlt, sobald die erforderlichen Steuerunterlagen eingereicht wurden.
DRITTENS. — Anforderungen an teilnehmende Werke
Filme können je nach Dauer in den folgenden Kategorien eingereicht werden:
Spielfilme: Über 60 Minuten.
Kurzfilme: Unter 30 Minuten.
Filme zwischen 30 und 60 Minuten können ebenfalls teilnehmen. Dies liegt im Ermessen des Auswahlausschusses, der die interessierten Parteien im Voraus informiert.
Filme aller Genres werden akzeptiert (ausgenommen Werbe- und Unternehmensfilme). Das Thema ist offen, sofern es den Werten und Zielen von GIFIC entspricht.
Teilnahmeberechtigt sind nur Filme, die nach dem 1. Januar 2025 produziert wurden.
Filme können in jeder Sprache gedreht werden. Filme, die nicht auf Spanisch sind, müssen englische und spanische Untertitel enthalten, damit sie vom Programmausschuss geprüft werden können.
VIERTENS. — Einreichung von Arbeiten
In Bearbeitung befindliche oder nicht endgültige Ausschnitte werden akzeptiert, sofern ein endgültiges Ausstellungsexemplar vor dem 1. August 2026 verfügbar ist.
Wenn kein Online-Screener verfügbar ist, wenden Sie sich bitte an die Organisation, um Anweisungen zu erhalten.
Akzeptierte Ausstellungsformate: Digitale Dateien (ProRes HD, AVI HD, MP4 HD).
Die Benachrichtigung über ausgewählte Werke erfolgt vor dem 15. August 2025 über die Einreichungsplattform.
Bei Anfragen können sich die Teilnehmer an das Festival wenden, um den Status ihres Films zu bestätigen. Im Falle einer Registrierung ohne nachträgliche Reaktion auf das Interesse des Festivals behält sich die Organisation das Recht vor, das Werk zu zeigen, vorausgesetzt, der Teilnehmer stimmt der Zusammenarbeit mit GIFIC zu.
Wichtige Daten:
Eröffnung der Einreichungen: 1. Dezember 2025
Einsendeschluss: 30. Juni 2026
Benachrichtigung über die Auswahl: Vor dem 15. Juli 2026
Lieferung der Vorführkopie: Vor dem 30. Juli 2026
Festivaldaten: 10.—13. September 2026
FÜNFTENS. — Vorführrechte
Beförderung
Trailer, Standbilder, Rahmen, Bilder oder Poster von ausgewählten Titeln können für Werbematerialien und soziale Medien im Zusammenhang mit dem Festival verwendet werden.
Alle von der Produktion oder Regie des Films bereitgestellten Materialien können für Werbezwecke oder für den Festivalkatalog verwendet werden. Die Organisation muss schriftlich über etwaige Einschränkungen informiert werden.
Verantwortlichkeiten
Die Produzenten ausgewählter Werke gewähren Vorführrechte für Festivalveranstaltungsorte und genehmigen die Aufnahme von Trailern in Festival-Werbevideos, ohne dass ein zusätzlicher Vertrag erforderlich ist.
Ohne Zustimmung wird das Material nicht kommerziell genutzt.
Die Einreichung eines Films in einem der akzeptierten Formate setzt die vollständige Akzeptanz dieser GIFIC-Regeln voraus.
SECHSTENS. — Auswahl
Der Auswahlausschuss, der sich aus sechs Mitgliedern zusammensetzt, die vom GIFIC-Organisationsausschuss ernannt werden, bestimmt die am Festival teilnehmenden Werke.
Der Ausschuss kann zusätzliche Informationen, fehlende Unterlagen oder Kopien im Originalformat anfordern, um die technische Qualität zu bewerten.
Ausgewählte Teilnehmer müssen Werbematerial (Standbilder, Synopsen, Anmerkungen des Regisseurs, Auszüge, Poster) zur Verfügung stellen.
Eine Vorführkopie muss auch im DCP-, Blu-ray- oder digitalen Dateiformat geliefert werden.
Die Liste der ausgewählten Filme wird zusammen mit Einzelheiten zu den parallelen Aktivitäten in Pressemitteilungen, Pressekonferenzen und in den sozialen Medien von GIFIC bekannt gegeben.
Die Organisation wird Vertretern der ausgewählten Werke Akkreditierungen für die Teilnahme an den Festivalaktivitäten ausstellen.
SIEBTENS. — Jurys
Es werden zwei Jurys ernannt, die in den offiziellen Sektionen über die Preise beraten: eine für Spielfilme und eine für Kurzfilme, die jeweils aus fünf Mitgliedern bestehen.
Die Jurys werden sich aus Personen zusammensetzen, die über Erfahrung und Sensibilität in der Filmbranche verfügen. Jede Jury wird aus einem Vorsitzenden und vier Mitgliedern bestehen, von denen eines auch als Sekretär fungiert.
Ihre Namen werden auf der GIFIC-Website und in den sozialen Medien veröffentlicht.
Kein Jurymitglied darf eine berufliche oder persönliche Verbindung zu den konkurrierenden Arbeiten haben.
Die Beratungen werden vertraulich behandelt, und Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen und in einem unterzeichneten Bericht festgehalten.
ACHTER. — Vergabeentscheidungen
Die Jury trifft die endgültige Entscheidung, die im entsprechenden Bericht festgehalten und den Gewinnern mitgeteilt wird.
Preise werden nur vergeben, wenn die Preisträger alle rechtlichen und administrativen Anforderungen erfüllen, einschließlich der Einreichung der erforderlichen Dokumente.
Wenn ein Gewinner mit der Auszeichnung nicht einverstanden ist oder sie ablehnen möchte, muss er dies der GIFIC-Organisation innerhalb von 48 Stunden nach der offiziellen Benachrichtigung schriftlich mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist wird von der Annahme des Preises und aller seiner Bedingungen ausgegangen.
Die Jury bewertet Filme nach folgenden Kriterien:
Konzept
Drehbuch
Regie
Produktion
Schauspielerei
Bearbeitung
Kinematographie
Risiko/Innovation
ZEHNTER. — Festivalprogrammierung und Bekanntgabe der Gewinner
Die GIFIC-Organisation legt die Reihenfolge und den Zeitplan der Vorführungen fest und behält sich das Recht vor, jeden ausgewählten Film während der Festivaldaten an einem ihrer Veranstaltungsorte auszustellen.
Bei sich überschneidenden Vorführungen werden die Wettbewerbsfilme (sowohl Spiel- als auch Kurzfilme) nicht zusammenfallen, sodass sichergestellt ist, dass das Publikum auf Wunsch an allen Filmen teilnehmen kann.
GIFIC behält sich das Recht vor, Kurzfilme nacheinander in Sessions mit bis zu sieben Werken in der Reihenfolge zu zeigen, die es für am geeignetsten hält.
ELFTER. — Annahme der Bedingungen
Die Teilnahme an GIFIC setzt die vollständige Annahme dieser Regeln und Bedingungen voraus.
ZWÖLFTER. — Zusätzliche Bestimmungen
Diese Festivalbestimmungen sind sowohl in Spanisch als auch in Englisch verfügbar. Im Zweifelsfall ist die spanische Version maßgebend.
Preisgekrönte Filme müssen den bei GIFIC gewonnenen Preis in allen Werbematerialien und Quellennachweisen von Kopien erwähnen, die für kommerzielle Vorführungen, andere Festivals oder den Heimvertrieb bestimmt sind.
Gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen informiert die Organisation die Teilnehmer darüber, dass die zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in eine Datei aufgenommen werden, die GIFIC gehört, um ihre Teilnahme am Festival zu verwalten. Die Teilnehmer genehmigen auch die Aufnahme und Verwendung ihres Bildes und ihrer Stimme während der Festivalaktivitäten für Werbe- und nichtkommerzielle Zwecke.
Alle Änderungen dieser Regeln oder der Festivaldaten werden über die offizielle Website [www.gificfestival.com] und die Social-Media-Kanäle von GIFIC öffentlich bekannt gegeben.
Für Anfragen wenden Sie sich bitte an die Organisation unter info@gificfestival.com.
Einsendungs-Frist
30 Jun 26
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