OPEN FESTIVAL MARSEILLE (4)



Fristen

21 Jan 2026
Aufruf zu Einschreibungen

30 Apr 2026
Letzter Termin

3
Monate

15 Jun 2026
Benachrichtigungsdatum

16 Okt 2026
17 Okt 2026

Adresse

48 boulevard du Collet - La Largade,  13008, Marseille, Bouches du Rhône, France


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival >1' 15'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2023
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  >1' 15'<
 AI Tools 
 Jede Sprache
 Untertitel 
French
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Photo of OPEN FESTIVAL MARSEILLE
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Photo of OPEN FESTIVAL MARSEILLE
Photo of OPEN FESTIVAL MARSEILLE

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English
German ML


Festival Start: 16 Oktober 2026      Festival Ende: 17 Oktober 2026

Der Verein „Open Festival Marseille“ organisiert das Open Festival Marseille am Freitag, 16. Oktober 2026, im Kino PATHÉ Joliette und am 17. Oktober 2026 im Kino PATHÉ Madeleine. Dies ist die vierte Ausgabe eines Fiktionsfilmfestivals, das für die Öffentlichkeit völlig kostenlos ist.

Das Festival steht allen Filmemachern offen, sowohl Amateuren als auch Profis. Filme werden nach drei Kriterien ausgewählt: nur Belletristik, produziert nach dem 1. Januar 2023 und mit einer Laufzeit von 15 Minuten oder weniger. (Teilnahmegebühr: 5€ pro Film)

Fünf Preise werden verliehen: Jurypreis, Publikumspreis, Coq Award (verliehen von Pathé), Young Talent Award (verliehen von Studierenden der Filmhochschule) und Club Award (für Amateur- oder Eigenproduktionen).

Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.openfestivalmarseille.com

OFFENES FESTIVAL MARSEILLE 2026

DIE REGELN

ARTIKEL 1 — ORGANISATION

Das OPEN FESTIVAL MARSEILLE mit Sitz in Marseille organisiert die vierte Ausgabe seines Filmfestivals „OPEN FESTIVAL MARSEILLE“ (info@openfestivalmarseille.com). Die wichtigsten Veranstaltungen für 2026 finden am Freitag, den 16. Oktober, im Kino PATHÉ Joliette und am Samstag, den 17. Oktober im Kino PATHÉ Madeleine in Marseille statt. Der Eintritt ist mit Reservierung und je nach Verfügbarkeit kostenlos. Das „OPEN FESTIVAL MARSEILLE“ ist ein Festival für Kurzspielfilme unter 15 Minuten auf Französisch oder mit französischen Untertiteln.


1. Es werden Preise verliehen, darunter: der Jurypreis, der von einer professionellen Jury verliehen wird, die unabhängig vom Veranstalter des OPEN FESTIVAL MARSEILLE ist.

2. Der Publikumspreis, der nach Auszählung der Stimmen von der Öffentlichkeit verliehen wird.

3. Der Preis „Junge Talente“, der von Filmstudenten verschiedener Institutionen verliehen wird.

4. Der vom PATHÉ Cinema Marseille verliehene „Coq“ -Preis.

5. Der von den Mitgliedern des Vereins gewählte „Club“ -Preis soll einen selbst produzierten Film oder einen Film auszeichnen, der von einer gemeinnützigen Organisation inszeniert und produziert wurde.

Die Anwesenheit der Regisseure oder ihrer Vertreter, deren Filme ausgewählt wurden, ist ausdrücklich erwünscht. Es kann eine Pauschalvergütung gewährt werden. Zwischen den Vorführungen wird Zeit für Treffen und Diskussionen zwischen Fachleuten, Regisseuren, Schauspielern und der Öffentlichkeit vorgesehen.

ARTIKEL 2 — TEILNAHMEBEDINGUNGEN

•Nur Spielfilme

•Maximale Filmlänge: 15 Minuten, einschließlich Abspann.

•Französischsprachige Filme oder Filme in ihrer Originalsprache mit Untertiteln, die nach dem 1. Januar 2023 produziert wurden. Filme mit Untertiteln, die als von schlechter Qualität eingestuft werden, werden nicht berücksichtigt.

•Anmeldeschluss: 30. April 2026.

•Die Teilnahme am Festival steht allen offen: Profis, Filmstudenten, Verbände von Videografen, Amateure usw. Minderjährige müssen die Zustimmung der Eltern einholen.

•Ein Autor kann mehrere Filme einreichen, aber nur zwei Filme werden für die Endrunde ausgewählt.

•Die Organisatoren ziehen es vor, dass, wann immer möglich, Filme, die zuvor nicht kostenlos im Internet verfügbar waren, zur Verfügung gestellt wurden.

•Eine technische und künstlerische Stellungnahme kann angefordert werden.

•Jeder eingereichte Film muss auf der Website https://www.openfestivalmarseille.com/inscription oder auf einer der folgenden Registrierungsplattformen für Kurzfilmfestivals registriert sein: Festhome.

•Damit das Auswahlkomitee die Filme ansehen kann, müssen sie auf einer speziellen Plattform (festhome) zugänglich sein. Der Regisseur stellt den Link und gegebenenfalls das Passwort zur Verfügung. Sie erklären sich außerdem damit einverstanden, ihre persönliche Telefonnummer oder die des Rechteinhabers anzugeben, um mögliche Probleme beim Ansehen zu lösen.

•Jeglicher Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Erstellung des Films (Bild, Ton, Drehbuch, Schnitt usw.) muss bei der Registrierung deutlich angegeben werden. Das Festival behält sich das Recht vor, bei Bedarf weitere Informationen anzufordern. Das Versäumnis einer Erklärung oder eine irreführende Erklärung kann dazu führen, dass der Film von der Auswahl ausgeschlossen wird.


ARTIKEL 3 — ANMELDEGEBÜHR

•Die Anmeldegebühr beträgt 5€ pro zur Auswahl eingereichten Film. Die Registrierung gilt erst nach Eingang der vollständigen Zahlung als abgeschlossen.

• Die Zahlung erfolgt zum Zeitpunkt der Filmeinreichung über die Registrierungsplattform. Wenn der Film direkt auf der Festival-Website eingereicht wird, erfolgt die Zahlung gemäß den auf der Registrierungsseite angegebenen Bedingungen.

•Die Anmeldegebühren werden nicht zurückerstattet, wenn ein Film nicht ausgewählt wird oder wenn sein Schöpfer ihn zurückzieht. Nur die Absage des Festivals durch das Organisationskomitee führt gegebenenfalls zu einer Rückerstattung der Anmeldegebühren.


ARTIKEL 4 — AUSWAHLVERFAHREN FÜR FILME

•Das Auswahlkomitee setzt sich aus Mitgliedern der Vereinigung OPEN FESTIVAL MARSEILLE und verschiedenen Akteuren aus den Bereichen Film, Multimedia und Kultur zusammen. Ihre Entscheidungen sind endgültig und können nicht angefochten werden.

•Alle Teilnehmer erklären sich, falls sie ausgewählt werden, damit einverstanden, dass ihr Film vom Festival während der öffentlichen Vorführungen während des gesamten Festivals kostenlos gezeigt wird.

•Die Regisseure, deren Filme ausgewählt wurden, werden in den ersten beiden Juniwochen 2026 per E-Mail benachrichtigt. Anschließend müssen sie auf die E-Mail mit einer kurzen Zusammenfassung ihres Films, einem Poster im JPEG-Format (300 DPI) und einer HD-Version ihres Films zu Archivierungszwecken antworten.

•Nur die Liste der ausgewählten Filme wird am 30. Juni auf unserer Website veröffentlicht.

•Die ausgewählten Filme müssen uns bis spätestens 10. Juli 2026 im Format DCP SMPTE (JPEG 2000) und „Scope“ eingereicht werden und dem EBU-R99-Standard in Bezug auf den Schallpegel entsprechen. (herunterladbare Datei, Festplatte oder USB-Stick, die an die anwesenden Filmemacher zurückgegeben wurden).


ARTIKEL 5 — ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AM FESTIVAL

•Alle Teilnehmer verpflichten sich, die Bildrechtsbestimmungen und die Verwendung von geliehener Musik, Sounds oder Bildern einzuhalten.

•Alle Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, den Organisatoren zu gestatten, einige Sekunden (weniger als 60 Sekunden) ihres Films für Werbezwecke im Zusammenhang mit dem Festival zu verwenden.

•Alle Teilnehmer erklären, dass sie die rechtmäßigen Eigentümer der Vertriebs-, Vervielfältigungs- und Aufführungsrechte für ihren Film sind. Wenn der eingereichte Film bereits existierende Werke enthält, erklären sie außerdem, dass sie über die Genehmigung und/oder die Verwertungsrechte verfügen.

•Nach der offiziellen Bekanntgabe der Auswahl darf kein Film aus dem Festivalprogramm zurückgezogen werden.

•Die Organisatoren übernehmen keine Verantwortung für Probleme beim Vertrieb eines Films.

•Das Festival ist ausschließlich befugt, alle Probleme zu lösen, die nicht unter diese Vorschriften fallen, und Ausnahmen zu gewähren.

•Die Teilnahme am Festival setzt die vorbehaltlose Annahme der Bestimmungen dieser Bestimmungen voraus.

• Das Festival behält sich das Recht vor, dieses Festival zu ändern, zu verlängern oder abzusagen, falls die Umstände dies erfordern. Es kann diesbezüglich nicht haftbar gemacht werden.

•Das Organisationskomitee des OPEN FESTIVAL MARSEILLE behält sich das Recht vor, die Liste der ausgewählten Filme in den sozialen Medien, in Printmedien, im Radio, in Fernsehkanälen, auf Websites und bei seinen Partnern zu veröffentlichen.

Dieses Reglement besteht aus 5 Artikeln, die alle von den Teilnehmern akzeptiert werden.


  Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.

  

 
  

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