Einsendungs-Frist
15 Mär 26
0.4€
12 Nov 2025
Aufruf zu Einschreibungen
28 Feb 2025
Standard-Frist
10 Mär 2026
Späte Frist
15 Mär 2026
Verlängerte Frist
4
Monate
01 Apr 2026
Benachrichtigungsdatum
15 Apr 2026
30 Apr 2026
Festival Start: 15 April 2026 Festival Ende: 30 April 2026
Das Siero Women Fest ist ein unabhängiges Filmfestival, dessen Ziel es ist, die Rolle von Frauen im filmischen und sozialen Bereich sowohl vor als auch hinter der Kamera sichtbar zu machen, zu feiern und zu fördern.
Ziel des Festivals ist es, das Schaffen, die Produktion und Kultur von Filmen durch Kurzfilme zu fördern und Geschichten zu Gehör zu bringen, die weibliche Identität, Erfahrungen und Realitäten in all ihren Dimensionen — persönlich, sozial, beruflich oder symbolisch — untersuchen.
1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1.1 Teilnahmeberechtigt sind alle Kurzfilme nationaler oder internationaler Produktion, die die Anforderungen dieser Regeln erfüllen.
1.2 Es werden nur fiktive Werke zugelassen, die sich mit Frauen — ihrem Umfeld, ihren Herausforderungen oder ihrer Repräsentation in der Gesellschaft — in all ihren Formen oder Perspektiven befassen.
1.3 Die maximale Laufzeit darf 30 Minuten (einschließlich Credits) nicht überschreiten.
1.4 Filme müssen nach dem 1. Januar 2023 produziert worden sein.
2. BEDINGUNGEN FÜR DIE EINREICHUNG
2.1 Jeder Teilnehmer kann so viele Kurzfilme einreichen, wie er möchte, sofern sie nicht in der vorherigen Ausgabe ausgewählt wurden.
2.2 Filme müssen ausschließlich über die Online-Plattform Festhome eingereicht werden.
2.3 Wenn ein Film offiziell für den Wettbewerb ausgewählt wird, fordert die Organisation eine Kopie (oder einen nicht ablaufenden Download-Link) in einem der folgenden Formate an: .mov, .wmv, .avi, .mp4 (H.264), .mkv mit einer Mindestauflösung von 1080p.
2.4 Filme müssen in ihrer Originalsprache eingereicht werden. Wenn es sich nicht um Spanisch (Kastilisch) handelt, müssen sie spanische Untertitel enthalten.
2.5 Die Einreichungsfrist ist der 28. Februar 2026.
2.6 Filme, die in der vorherigen Ausgabe ausgewählt und/oder ausgezeichnet wurden, werden nicht akzeptiert.
2.7 Eine Kopie jedes eingereichten und/oder ausgewählten Kurzfilms verbleibt im Archiv des Festivals, ist Teil der Dokumentation und kann für gemeinnützige kulturelle Zwecke verwendet werden.
3. AUSWAHLKOMMISSION UND JURY
3.1 Aus allen eingegangenen Arbeiten wählt ein von der Organisation ernanntes Auswahlkomitee die Filme aus, die Teil der offiziellen Wettbewerbsabteilung sein werden.
3.2 Die offizielle Jury wird sich aus renommierten Fachleuten aus den Bereichen Kultur, Kunst und Kino zusammensetzen.
3.3 Die Jury vergibt die in diesen Regeln festgelegten Preise und kann, falls dies als angemessen erachtet wird, einer herausragenden Arbeit eine besondere Erwähnung verleihen.
3.4 Die Entscheidungen des Komitees und der Jury sind endgültig und werden den ausgewählten Teilnehmern per E-Mail und über die offiziellen Kanäle des Festivals (Website, soziale Medien und Medien) mitgeteilt.
3.5 Sollte die Jury der Auffassung sein, dass kein Film die geforderte Qualität erfüllt, kann der Preis für nichtig erklärt werden.
3.6 Die Beratungen der Jury sind geheim, persönlich und unwiderruflich.
4. Auszeichnungen
4.1 Kategorien:
SIERO WOMEN FEST Award für den besten Kurzfilm: 300€.
Besondere Erwähnung der Jury: Kein Geldpreis.
4.2 Der Preis wird innerhalb von maximal sechs Monaten nach dem Festivaldatum per Banküberweisung auf das vom Gewinner angegebene Konto überwiesen.
4.3 Alle Preise unterliegen den geltenden Steuerabzügen.
4.4 Die Gewinner müssen die erforderlichen Unterlagen innerhalb von 7 Kalendertagen nach der Benachrichtigung einreichen. Geschieht dies nicht, verfällt der Geldpreis, der Titel des Gewinners bleibt jedoch bestehen.
5. URHEBER- UND SCREENING-RECHTE
5.1 Ausgewählte Teilnehmer genehmigen die öffentliche Vorführung ihrer Werke während des Festivals und verzichten auf jegliche wirtschaftlichen Rechte, die sich aus einer solchen Ausstellung ergeben.
5.2 Das Festival kann Bilder, Fragmente oder Audioausschnitte aus den ausgewählten Kurzfilmen für Werbe- und Kulturzwecke über soziale Netzwerke, das lokale Fernsehen oder ähnliche Medien verwenden.
5.3 Die Filme werden ausschließlich im Rahmen des Festivals gezeigt, mit Ausnahme von Fragmenten, die für Werbe- oder Kulturzwecke verwendet werden.
5.4 Die Festivalorganisation geht davon aus, dass die Produzenten oder Regisseure über alle erforderlichen Ausstellungsrechte verfügen. Daher sind die Organisation, die Sponsoren und die Mitarbeiter von jeglicher Haftung befreit, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Klausel ergibt.
5.5 Alle Situationen, die nicht unter diese Regeln fallen, werden von der Festivalorganisation gelöst und ihre Entscheidungen sind endgültig.
LETZTE ANMERKUNG
Die Teilnahme am Siero Women Fest setzt die volle Akzeptanz dieser Regeln voraus.
Die Organisation behält sich das Recht vor, organisatorische Aspekte bei Bedarf zu ändern, um die Entwicklung der Veranstaltung zu verbessern.
Einsendungs-Frist
15 Mär 26
Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.