Skyline Benidorm Film Festival (9)



Fristen

18 Sep 2024
Aufruf zu Einschreibungen

30 Nov 2024
Standard-Frist

09 Dez 2024
Späte Frist

09 Dez 2024
Letzter Termin

16
Tage

03 Mär 2025
Benachrichtigungsdatum

29 Mär 2025
05 Apr 2025

Adresse

Plaza SSMM Los Reyes de España,  03501, Benidorm, Alicante, Spain


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival 30'<


GOYA Qualifier festival logo Qualifizierendes Festival
Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Oktober 2023
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  30'<
 Jede Sprache
 Untertitel 
Catalan Spanish English
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Photo of Skyline Benidorm Film Festival
Photo of Skyline Benidorm Film Festival

Photo of Skyline Benidorm Film Festival
Photo of Skyline Benidorm Film Festival

Spanish
English
German ML


Festival Start: 29 März 2025      Festival Ende: 05 April 2025

Die 9. Ausgabe des Skyline Benidorm Film Festivals findet vom 29. März bis 5. April 2025 in der Stadt Benidorm (Spanien) statt.

Der Hauptsitz des Skyline Benidorm Film Festivals befindet sich an der folgenden Adresse: Plaza de S.S.M.M. los Reyes de España 1, Benidorm (Alicante). Auf der offiziellen Website www.skylinefest.es finden Sie detaillierte Kontaktinformationen.

Durch ein Kulturprojekt mit Zukunftsvision möchte das Skyline Benidorm Film Festival Folgendes fördern:
das Kurzfilmkino zu verbreiten, zu professionalisieren und zu verbessern.

ARTIKEL 1. DATTELN

Die 9. Ausgabe des Skyline Benidorm Film Festivals findet in der Stadt Benidorm statt, von
29. März bis 5. April 2025.

ARTIKEL 2. ANFORDERUNGEN

Fiktion-, Animations- und Dokumentarfilme, die eine maximale Dauer von 30 Minuten haben und
nach dem 1. Oktober 2023 produziert, können am Wettbewerb teilnehmen. Es wird positiv bewertet, wenn der Kurzfilm uraufgeführt wird
auf dem Festival. Kurzfilme können in den folgenden Bereichen konkurrieren:

• Nationale offizielle Sektion — Qualifikationsrunde für Goya Awards
Nur Kurzfilme spanischer Nationalität mit offizieller ICAA-Zertifizierung vor dem Festival
kann teilnehmen.

• Internationale offizielle Sektion
Kurzfilme, die in allen Ländern der Welt außer Spanien und Lateinamerika produziert wurden, können
teilnehmen. Filme sollten vorzugsweise mit spanischen Untertiteln eingereicht werden, obwohl sie angesehen werden
Kopien mit englischen Untertiteln werden ebenfalls akzeptiert.

• Offizielle Iberoamerikanische Sektion
Kurzfilme, die in jedem lateinamerikanischen Land produziert wurden, können teilnehmen.

• Abteilung für junge Filmemacher
Nationaler Wettbewerb für Kurzfilme unter der Regie von Studierenden unter 25 Jahren. Die Dauer
darf 20 Minuten nicht überschreiten und das Thema muss sich mit der Gleichstellung der Geschlechter befassen und/oder
Integration.

• Preis für den besten valencianischen Kurzfilm
Alle Kurzfilme der Nationalen Offiziellen Sektion können teilnehmen, sofern die Produktion
das Unternehmen hat seinen steuerlichen Sitz in der valencianischen Gemeinschaft oder wenn der Geschäftsführer ansässig ist oder
stammt aus der valencianischen Gemeinschaft.

ARTIKEL 3. REGISTRIERUNGEN

Die Anmeldefrist beginnt am 18. September 2024 und bleibt bis zum 9. Dezember 2024 geöffnet.
Jeder Autor kann maximal zwei Werke einreichen.
Filme können in den verschiedenen Sektionen über eine der folgenden Plattformen eingereicht werden:

www.festhome.com

ANMELDEGEBÜHREN

Nationale offizielle Abteilung:

Bis zum 30. November 2024 wird die Anmeldegebühr 7€ betragen.

Vom 1. bis 9. Dezember 2024 beträgt die Gebühr für die späte Anmeldung 14€.


Offizielle Iberoamerikanische Sektion:

Bis zum 30. November 2024 beträgt die Anmeldegebühr 10€.

Vom 1. bis 9. Dezember 2024 beträgt die Gebühr für eine späte Registrierung 20€.

Internationale offizielle Sektion:

Bis zum 30. November 2024 beträgt die Anmeldegebühr 15€.

Vom 1. bis 9. Dezember 2024 beträgt die Gebühr für eine späte Registrierung 30€.

Abteilung für junge Filmemacher:

Bis zum 9. Dezember 2024. Gebührenfrei.

ARTIKEL 4. Auszeichnungen

Preis für den besten nationalen Kurzfilm (1.000€) — Goya-Preisverleihung

Preis für den besten nationalen Kurzdokumentarfilm (1.000€) — Goya-Preisverleihung

Preis für den besten nationalen Animationskurzfilm (1.000€) — Goya-Preisverleihung

Preis für den besten valencianischen Kurzfilm (500€)

Preis für den besten internationalen Kurzfilm (500€)

Preis für den besten iberoamerikanischen Kurzfilm (500€)

DAMA-Preis für das beste Kurzfilm-Drehbuch (1.500€)

Preis für das beste nationale Projekt „Shortpitch“ (im Wert von 15.000€)

Preis für den besten Kurzfilm junger Filmemacher (Verleihpreis und Trophäe)

Preis für die beste Regie (Trophäe)

Preis für die beste Produktion (Trophäe)

Preis für das beste Schauspiel (Trophäe)

Publikumspreis (Trophäe)

Die Preise werden per Banküberweisung zugunsten der Person oder Organisation ausgezahlt, die das Werk registriert hat, oder
steht in direktem Zusammenhang mit der eingereichten Arbeit, vorbehaltlich der gesetzlichen Einschränkungen, die nach geltendem Recht festgelegt sind.

Die Trophäen und Auszeichnungen werden bei der Abschlussgala an den Regisseur, Produzenten oder
Vertreter jedes ausgezeichneten Kurzfilms. Das Festival übernimmt nicht die Versandkosten für Trophäen von Nichtteilnehmern.

Sobald das Festival die Zahlung für die Auswahl und/oder die Preise bekannt gegeben hat, haben die Interessenten
eine Frist von vier Monaten, um die erforderlichen Unterlagen einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist können keine Ansprüche geltend gemacht werden
für das Festival gemacht.

ARTIKEL 5. BEZAHLUNG FÜR DIE AUSWAHL
Die Organisation zahlt allen ausgewählten Kurzfilmen der National Official Section 200€ als Auswahl
Gebühr und Ausstellungsrechte.

Die Teilnahme am Festival beinhaltet die Übertragung der Bildvertriebsrechte innerhalb des Festivals
Umfang, der von der Organisation bei Bedarf und im gegenseitigen Einvernehmen archiviert wird
mit den Besitzern.

Autoren müssen die Organisation darüber informieren, ob sie Teil der SGAE oder einer anderen Urheberrechtsgesellschaft sind. Das Festival haftet nicht, wenn diese Informationen nicht bereitgestellt werden.

Alle vom Festival oder seinen Sponsoren verliehenen Geldpreise unterliegen den gesetzlich festgelegten Steuerbeschränkungen.

ARTIKEL 6. AUSWAHL VON WERKEN

Einen Monat vor dem Skyline Benidorm Film Festival wird die Organisation die ausgewählten Personen benachrichtigen
Teilnehmer der verschiedenen Festivalsektionen. Die ausgewählten Filme müssen ihre Teilnahme bestätigen
innerhalb von 72 Stunden nach der Mitteilung des Festivals.

Der Produzent oder Vertreter, der die Teilnahme des Films am Festival bestätigt, wird
verantwortlich dafür, dies Institutionen, Unternehmen, Handelsvertretern und anderen Fachleuten mitzuteilen
an der Produktion und/oder dem Vertrieb des Films beteiligt.

Die Auswahl der einzelnen Filme durch das Festival wird zwischen der Festivalleitung streng vertraulich behandelt
und die Produzenten oder Vertreter, bis das Festival beschließt, ihn offiziell und öffentlich bekannt zu geben.

ARTIKEL 7. JURYS

Die verschiedenen Jurys werden sich aus prominenten Fachleuten der Filmbranche zusammensetzen und werden
verantwortlich für die Vergabe der Preise.

Jede Jury kann einen Preis für nichtig erklären und, falls dies für angemessen erachtet wird, auch eine besondere Erwähnung aussprechen.
ohne finanzielle Entschädigung.

Personen, die Interesse an der Produktion oder Ausstellung der Filme haben, die sie bewerten müssen, dürfen nicht teilnehmen
als Jurymitglied.

Die Entscheidungen der Jurys sind endgültig.

ARTIKEL 8. EINREICHUNG VON SCREENING- UND WERBEMATERIAL

Das Festival behält sich das Recht vor, Kopien nicht anzunehmen, die nach Prüfung durch die technische Abteilung
für die Vorführung als ungeeignet erachtet.

Die Organisation wird die Filmvertreter über etwaige Probleme mit den Kopien informieren.

Alle erforderlichen Materialien müssen bis zum 3. Februar 2025 per Download-Link eingereicht werden.

LISTE DER BENÖTIGTEN MATERIALIEN:

Hochwertiges Poster des Kurzfilms
Foto und Biographie des Regisseurs
Vier HD-Standbilder
Offizielle Zusammenfassung und Liste der Preise/Auswahlen
Kurzes technisches Datenblatt: Produktionsjahr, Dauer, Land, Regisseur und Produzent
ICAA-Nationalitätsbescheinigung
Angaben zum Autor, Copyright Management Society
Vorführkopie ohne Untertitel in HD h264 Stereo
Vorführkopie mit eingebetteten englischen Untertiteln in HD h264-Stereo
Vorführkopie mit eingebetteten valencianischen Untertiteln in HD-H264-Stereo (für Valencianisch oder Katalanisch)
(nur Produktionen)
Vorführkopie mit Audiobeschreibung und speziellen Untertiteln (falls verfügbar)
Trailer in VOSE: .mp4 (5-10 MB).

ARTIKEL 9. ALLGEMEINE REGELN

Das Festival legt das Format und den Zeitplan für die Vorführung fest, ob persönlich oder hybrid.

Die Auswahlkommission des Festivals wählt die Werke für den offiziellen Wettbewerbsteil und die
andere Sektionen, in denen alle Teilnehmer über die Ergebnisse informiert werden.

Das Festival kann jeden Film jederzeit zurückziehen, wenn er den Regeln des Festivals nicht entspricht. Falsch
Produktionsdaten führen dazu, dass der Film aus der Sektion entfernt wird, falls diese Option ausgewählt wurde.

Das Festival übernimmt für jeden Film die Unterkunfts- und Verpflegungskosten eines Vertreters
ausgewählt in der nationalen offiziellen Sektion an den Tagen, an denen zum Festival eingeladen wurde. Wenn der Gast es wünscht
Bringen Sie eine Begleitperson mit, die zusätzlichen Kosten werden nicht vom Festival übernommen.

Das Festival kann während des Festivals und in parallelen Vorführungen ausgewählte Kurzfilme an seinen Spielorten zeigen
das ganze Jahr über bis zu fünf Sitzungen, wobei die Autoren stets informiert und ihre Zustimmung eingeholt werden
vorher.

Der Regisseur, Produzent oder Vertreter des ausgewählten Werks nimmt an einer Nachvorführung teil
Diskussion.

Kurzfilme, die in der Nationalen Offiziellen Sektion konkurrieren und deren Regisseur oder Produzent Valencianer ist, kommen ebenfalls für den Preis für den besten valencianischen Kurzfilm in Frage.

ARTIKEL 10. GEISTIGES EIGENTUM

Der Autor oder Eigentümer behält sich die geistigen Rechte vor und ist dafür verantwortlich, dass keine rechtlichen Rechte bestehen
Verbindlichkeiten oder Rechte Dritter.

Die Einreichung eines Kurzfilms beim Skyline Benidorm Film Festival beinhaltet die nicht ausschließliche Übertragung von
das Material wird der Organisation zur Verwendung bei vom Festival gesponserten Aktivitäten zur Verfügung gestellt.

Alle eingegangenen Unterlagen werden Teil des Festivalarchivs.

ARTIKEL 11. AKZEPTANZ DER REGELN

Die Einreichung eines Films beim Festival setzt die Annahme dieser Regeln voraus.

Alle unvorhergesehenen Angelegenheiten werden von der Festivalorganisation gelöst.

Diese Regeln unterliegen möglichen Änderungen und/oder Anhängen aus Gründen, die außerhalb der
Kontrolle der Organisation.

Für weitere Informationen:

info@skylinefest.es
www.skylinefest.es
www.twitter.com/skylinefilmfest
www.facebook.com/skylinefilmfestival
www.instagram.com/skylinefilmfestival




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