Einsendungs-Frist
20 Dez 25
1.26€
13 Okt 2025
Aufruf zu Einschreibungen
12 Dez 2025
Standard-Frist
20 Dez 2025
Späte Frist
20 Dez 2025
Letzter Termin
18 Mär 2026
Benachrichtigungsdatum
18 Apr 2026
25 Apr 2026
Festival Start: 18 April 2026 Festival Ende: 25 April 2026
Die 9. Ausgabe des Skyline Benidorm Film Festivals findet vom 29. März bis 5. April 2025 in der Stadt Benidorm (Spanien) statt.
Der Hauptsitz des Skyline Benidorm Film Festival befindet sich an der folgenden Adresse: Calle Alameda 17, Benidorm (Alicante). Die offizielle Website www.skylinefest.es bietet detaillierte Kontaktinformationen.
Durch ein Kulturprojekt mit einer zukunftsweisenden Vision möchte das Skyline Benidorm Film Festival das Kino im Kurzformat fördern, verbreiten, professionalisieren und seinen Wert steigern.
ARTIKEL 1. DATTELN
Die 10. Ausgabe des Skyline Benidorm Film Festivals findet vom 18. bis 25. April 2026 in der Stadt Benidorm statt.
ARTIKEL 2. ANFORDERUNGEN
Teilnehmen können Kurzspielfilme, Animations- und Dokumentarfilme mit einer maximalen Laufzeit von 30 Minuten und einem Produktionsdatum nach dem 1. Oktober 2024. Kurzfilme, die auf dem Festival uraufgeführt werden, werden positiv bewertet.
Kurzfilme können in den folgenden Bereichen konkurrieren:
Offizielle nationale Sektion — Goya vergibt die Qualifikation
Teilnehmen können nur Kurzfilme aus den Bereichen Spiel-, Animations- und Dokumentarfilm mit spanischer Nationalität und offizieller ICAA-Bewertung vor dem Festival.
Offizielle internationale Sektion
Teilnehmen können Kurzfilme aus den Bereichen Fiktion, Animation und Dokumentarfilm, die in allen Ländern der Welt außer Spanien und Lateinamerika produziert wurden. Werke sollten vorzugsweise mit spanischen Untertiteln eingereicht werden. Ansichtsexemplare mit englischen Untertiteln werden ebenfalls akzeptiert.
Offizielle Iberoamerikanische Sektion
Teilnehmen können Kurzfilme aus den Bereichen Fiktion, Animation und Dokumentarfilm, die in einem beliebigen lateinamerikanischen Land produziert wurden.
Abteilung für junge Filmemacher
Nationaler Wettbewerb für Kurzfilme unter der Regie von Studierenden unter 25 Jahren. Jedes Werk muss eine maximale Laufzeit von 20 Minuten haben und sich mit Themen im Zusammenhang mit der Gleichstellung der Geschlechter und/oder der sozialen Eingliederung befassen.
ARTIKEL 3. EINGABEN
Die Einreichungsfrist beginnt am 13. Oktober 2025 und bleibt bis zum 12. Dezember 2025 geöffnet. Eine späte Einreichungsfrist wird bis zum 20. Dezember eröffnet. Jeder Autor kann maximal zwei Werke einreichen.
Filme können über eine der folgenden Plattformen für die verschiedenen Sektionen eingereicht werden:
www.festhome.com
GEBÜHREN FÜR DIE EINREICHUNG
Offizielle nationale Sektion:
Vom 13. Oktober bis 12. Dezember beträgt die Einreichungsgebühr 7€.
Vom 13. bis 20. Dezember beginnt eine späte Einreichungsfrist, in der die Gebühr um 50% erhöht wird.
Offizielle internationale Sektion:
Vom 13. Oktober bis 12. Dezember beträgt die Einreichungsgebühr 15€.
Vom 13. bis 20. Dezember beginnt eine späte Einreichungsfrist, in der die Gebühr um 50% erhöht wird.
Offizielle Iberoamerikanische Sektion:
Vom 13. Oktober bis 12. Dezember beträgt die Einreichungsgebühr 7€.
Vom 13. bis 20. Dezember beginnt eine späte Einreichungsfrist, in der die Gebühr um 50% erhöht wird.
Abteilung für junge Filmemacher:
Bis zum 13. Dezember. Gebührenfrei.
ARTIKEL 4. Auszeichnungen
Bester nationaler Kurzfilm (1.000€) — Qualifikation für die Goya Awards
Bester nationaler Dokumentar-Kurzfilm (1.000€) — Qualifizierung für die Goya Awards
Bester nationaler animierter Kurzfilm (1.000€) — Qualifizierung für die Goya Awards
Bester internationaler Kurzfilm (500€)
Bester iberoamerikanischer Kurzfilm (500€)
DAMA Award für das beste Kurzfilm-Drehbuch (1.500€)
Bestes nationales „Shortpitch“ -Projekt (im Wert von 23.000€)
Bester Kurzfilm für junge Filmemacher (MB-Verleihpreis und Trophäe)
Beste Regie (Trophäe)
Beste Produktion (Trophäe)
Beste Leistung (Trophäe)
Publikumspreis (Trophäe)
Die Preise werden per Banküberweisung an die natürliche oder juristische Person ausgezahlt, die den Beitrag eingereicht hat oder die in direktem Zusammenhang mit dem registrierten Werk steht, und unterliegen den gesetzlichen Einbehaltungen, die nach geltendem Recht festgelegt sind. Die Trophäen und Preise werden bei der Abschlussgala an den Regisseur, Produzenten oder Vertreter jedes preisgekrönten Kurzfilms überreicht. Die Organisation ist nicht verantwortlich für den Versand von Trophäen an Personen, die das Festival nicht besuchen.
Sobald das Festival mitteilt, dass es mit der Zahlung der Auswahlgebühr und/oder der Preise fortfahren wird, haben die Interessenten eine Frist von vier Monaten, um die erforderlichen Unterlagen einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist kann vom Festival kein Betrag mehr geltend gemacht werden.
ARTIKEL 5. AUSWAHLGEBÜHR
Die Organisation zahlt allen Kurzfilmen, die in der offiziellen nationalen Sektion ausgewählt wurden, einen Betrag von 200€ als Auswahlgebühr und Ausstellungsrechte.
Die Teilnahme am Festival beinhaltet die Übertragung der Rechte zur Verbreitung der im Rahmen des Festivals selbst eingereichten Bilder, die von der Organisation archiviert werden, sofern dies als angemessen und im gegenseitigen Einvernehmen mit ihren Eigentümern erachtet wird.
Die Autoren müssen der Organisation mitteilen, ob sie Mitglieder der SGAE oder einer anderen Gesellschaft sind, die ihre Urheberrechte verwaltet. In diesem Zusammenhang übernimmt das Festival keine Verpflichtung, wenn die entsprechenden Daten nicht bereitgestellt werden.
Die Höhe aller vom Festival oder seinen Sponsoren verliehenen Geldpreise unterliegt den gesetzlich festgelegten Steuerbeschränkungen.
ARTIKEL 6. AUSWAHL VON WERKEN
Einen Monat vor dem Skyline Benidorm Film Festival informiert die Organisation die ausgewählten Teilnehmer über ihre Teilnahme an den verschiedenen Abschnitten des Festivals. Die ausgewählten Filme im Wettbewerb müssen ihre Teilnahme innerhalb von 72 Stunden nach Benachrichtigung durch das Festival bestätigen.
Der Produzent oder Vertreter, der die Teilnahme des Films am Festival bestätigt hat, ist dafür verantwortlich, Institutionen, Unternehmen, Vertriebsagenten und anderen Fachleuten, die an der Produktion und/oder dem Vertrieb des Films beteiligt sind, über die Annahme und Teilnahme zu informieren.
Die Auswahl der einzelnen Filme durch das Festival wird zwischen der Festivalleitung und den Produzenten oder Vertretern der einzelnen eingeladenen Filme streng vertraulich behandelt, bis das Festival beschließt, ihn offiziell und öffentlich bekannt zu geben.
ARTIKEL 7. JURYS
Die verschiedenen Jurys werden sich aus herausragenden Fachleuten der Filmbranche zusammensetzen und für die Vergabe der Preise verantwortlich sein.
Jede Jury kann jeden Preis für nichtig erklären und eine besondere Erwähnung ohne finanzielle Unterstützung gewähren, wenn sie dies für angemessen hält.
Niemand, der ein Interesse an der Produktion oder Ausstellung der Filme hat, über die sie entscheiden müssen, darf als Juror teilnehmen.
Die Entscheidungen der Jury sind endgültig.
ARTIKEL 8. LIEFERUNG VON VORFÜHRUNGS- UND WERBEMATERIAL
Die Festivalorganisation behält sich das Recht vor, Kopien nicht anzunehmen, die sich nach Prüfung durch die technische Abteilung des Festivals als ungeeignet für die Vorführung herausstellen. Die Organisation informiert die Inhaber oder Vertreter der Filme, wenn Unregelmäßigkeiten in den Kopien festgestellt werden. Alle erforderlichen Materialien müssen vor dem 3. Februar 2025 per Download-Link gesendet werden.
LISTE DER BENÖTIGTEN MATERIALIEN:
Hochwertiges Poster des Kurzfilms
Foto und Biographie des Regisseurs
Zwei HD-Standbilder
Offizielle Zusammenfassung und Liste der Preise/Auswahlen
Kurzes technisches Datenblatt: Produktionsjahr, Laufzeit, Land, Regisseur und Produktionsfirma
ICAA-Staatsangehörigkeitsbescheinigung
Autorenblatt, Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte
Vorführkopie ohne Untertitel in HD h264 Stereo
Vorführkopie mit ins Bild eingebrannten englischen Untertiteln, HD h264-Stereo
Vorführkopie mit ins Bild eingebrannten valencianischen Untertiteln, HD h264-Stereo. Nur wenn es sich um eine valencianische oder katalanische Produktion handelt.
Vorführkopie mit Audiobeschreibung und spezieller Untertitelung (falls verfügbar).
Trailer in VOSE: .mp4 (zwischen 5—10 MB).
4K-Kopie.
ARTIKEL 9. ALLGEMEINE REGELN
Die Festivalorganisation bestimmt das Format und den Zeitplan für die Vorführung, ob persönlich oder hybrid.
Die Auswahlkommission des Festivals wählt die Werke aus, die Teil des offiziellen Wettbewerbsteils sowie der übrigen Sektionen werden, und informiert alle Teilnehmer persönlich und schriftlich über das Ergebnis der offiziellen Auswahl.
Die Festivalleitung kann jeden Film, der diesen Vorschriften nicht entspricht, jederzeit zurückziehen. Ebenso führt die Fälschung von Produktionsdaten dazu, dass sie aus den verschiedenen Abschnitten entfernt werden, falls sie für einen von ihnen ausgewählt wurden.
Das Festival übernimmt die Unterbringung und Verpflegung eines Vertreters jedes Films, der in der offiziellen nationalen Sektion ausgewählt wurde, an den Tagen, an denen er zum Festival eingeladen wird. Wenn der Gast mit einer Begleitperson anreisen möchte, werden diese zusätzlichen Kosten unter keinen Umständen vom Festival übernommen.
Das Festival kann die ausgewählten Kurzfilme an den Orten und Zeitplänen, die es für angemessen hält, während der Festivaltage sowie in parallelen Vorführungen, die während des restlichen Jahres stattfinden können, bis zu maximal fünf Sessions zeigen, wobei die Autoren stets im Voraus informiert und deren Zustimmung eingeholt werden muss.
Der Regisseur, Produzent oder Vertreter des ausgewählten Werks im Wettbewerb wird nach der Vorführung seiner Arbeit an einer Fragerunde teilnehmen.
Kurzfilme, die in der offiziellen nationalen Sektion konkurrieren und deren Regisseur oder Produktionsfirma aus Valencia stammt, kommen ebenfalls für den Preis für den besten valencianischen Kurzfilm in Frage.
ARTIKEL 10. GEISTIGES EIGENTUM
Der Autor oder Eigentümer behält seine geistigen Rechte und ist dafür verantwortlich, dass das Werk keiner gesetzlichen Haftung unterliegt und dass keine Rechte Dritter bestehen.
Die Einreichung eines Kurzfilms beim Skyline Benidorm Film Festival beinhaltet für ausgewählte Teilnehmer die nicht ausschließliche Übertragung des Materials an die Organisation zur Verwendung in verschiedenen Aktivitäten, die mit den Sponsoren des Festivals organisiert werden.
Alle eingegangenen Unterlagen werden Teil des Festivalarchivs.
ARTIKEL 11. AKZEPTANZ DER REGELN
Die Teilnahme am Festival setzt die Annahme dieser Bestimmungen voraus.
Alle Angelegenheiten, die in diesen Regeln nicht vorgesehen sind, werden von der Festivalorganisation gelöst.
Diese Regeln unterliegen möglichen Änderungen und/oder Anhängen aus Gründen, die sich der Kontrolle der Organisation entziehen.
Für weitere Informationen:
info@skylinefest.es
www.skylinefest.es
www.twitter.com/skylinefilmfest
www.facebook.com/skylinefilmfestival
www.instagram.com/skylinefilmfestival
Einsendungs-Frist
20 Dez 25
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Einsendungs-Frist
20 Dez 25
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20 Dez 25
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Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.