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Tels Quels Festival / LGBT shortfilm
Verschoben
10 Mär 2024
Aufruf zu Einschreibungen
30 Jun 2024
Festival geschlossen
15 Sep 2024
Benachrichtigungsdatum
03 Okt 2024
11 Okt 2024
Festival Start: 03 Oktober 2024 Festival Ende: 11 Oktober 2024
Das „Tels Quels Festival“ wird im Oktober 2024 vom gemeinnützigen Verein „Tels Quels“ in Brüssel veranstaltet.
Das Tels Quels Festival ist eine Veranstaltung, die sich an die breite Öffentlichkeit richtet und darauf abzielt, die LGBT-Kultur (Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender) zu fördern und zu verbreiten. In diesem Rahmen findet ein LGBT-Kurzfilmwettbewerb statt.
Jeder eingereichte Film muss die folgenden Regeln einhalten:
• Sei ein fiktionaler, animierter oder dokumentarischer Kurzfilm;
• Haben Sie eine Verbindung zu LGBT-Themen;
• Weniger als 25 Minuten alt sein;
• die Produktion abgeschlossen haben oder nach dem 1. Januar 2023 zum ersten Mal öffentlich projiziert wurden;
• Im MP4-Codec H264 — 10 Mb — 1920 x 1080 verfügbar sein
• Besitzen Sie englische oder französische Untertitel.
Ein Online-Einreichungsformular muss ausgefüllt und der Film hochgeladen werden.
Das Einreichen eines Films ist kostenlos.
Ein vom Gastgeber ausgewähltes Auswahlgremium entscheidet, welcher Film für den Wettbewerb ausgewählt wird. Nur die von diesem Gremium ausgewählten Filme werden im Rahmen des Festivalwettbewerbs präsentiert. Eine Liste der ausgewählten Filme wird im September 2024 auf www.telsquels.be verfügbar sein. Sobald ein Film beim Vorstand eingereicht wurde, kann er nicht mehr zurückgezogen werden.
Die Auswahl eines Films setzt die Genehmigung einer Ex-gratia-Projektion während des Festivals voraus (in Brüssel, aber auch dezentral, mit maximal 3 Dezentralisierungen) sowie von Ausschnitten im Fernsehen und Internet zum Zweck der Werbung für die Veranstaltung (der Auszug ist auf 15% der gesamten Filmdauer begrenzt, stattdessen kann ein Trailer verwendet werden).
Das Organisationskomitee hat das ausschließliche Recht, Rechtsstreitigkeiten mit den interessierten Parteien zu führen, und ist in keiner Weise für die Absage der Veranstaltung verantwortlich.
Die Teilnahme am Festival setzt die bedingungslose Annahme der vorliegenden Regelung voraus. Nur die Verordnung in französischer Sprache gilt als verbindlich. Im Streitfall über diese Verordnung gilt ausschließlich das belgische Recht.