Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
01 Sep 26
0€
28 Jul 2026
Aufruf zu Einschreibungen
01 Sep 2026
Letzter Termin
1
Monat
15 Sep 2026
Benachrichtigungsdatum
23 Okt 2026
31 Okt 2026
Festival Start: 23 Oktober 2026 Festival Ende: 31 Oktober 2026
Das Festival „Teror Film Fest“ etabliert sich in der Szene der Kanarischen Inseln mit einem „SCHRECKLICHEN“ kulturellen Angebot, das ausschließlich Horrorfilmen gewidmet ist.
https://www.terorfilmfest.com/
Preis für den besten Kurzfilm: 1000€ + Statuette
Preis für den besten Schauspieler: 500€
(Je nach neuen Patenschaften können später weitere Auszeichnungen hinzugefügt oder erweitert werden)
Anforderungen
Der Kurzfilm muss zwischen 10 und 30 Minuten lang sein.
Produktionsdatum nach dem 1. Januar 2024.
Horror-Thema.
Dies ist ein Auszug aus den Regeln. Vollständige Informationen finden Sie in der vollständigen Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen.
Geldpreise: 1,500€
AUSZEICHNUNGEN:
• Preis für den besten Kurzfilm: 1.000€ Preisgeld und eine Gargoyle-Trophäe.
• Preis für den besten Schauspieler: 500€ Geldpreis.
(Zusätzliche Auszeichnungen können hinzugefügt oder erweitert werden, sobald neue Patenschaften verfügbar sind.)
TIFF-Wettbewerbsregeln
1- Der Kurzfilm muss dem Horror-Genre angehören und am oder nach dem 1. Januar 2024 produziert worden sein, um für die offizielle Auswahl in Frage zu kommen. Er darf nicht kommerziell in Kinos, auf Video-, Fernseh- oder VOD-Plattformen veröffentlicht worden sein.
2- Die eingereichten Kurzfilme müssen eine Mindestlaufzeit von 10 Minuten und eine maximale Laufzeit von 30 Minuten haben, einschließlich Abspann.
3- Jeder Teilnehmer darf nur ein audiovisuelles Werk einreichen.
4- Um an TIFF 2026 teilnehmen zu können, sind die Registrierung und das Ausfüllen des Anmeldeformulars erforderlich. Einreichungen müssen ausschließlich über festhome.com erfolgen.
5- Der Kurzfilm muss eine Mindestauflösung von 1920x1080 und Stereoton haben.
6. Die Anmeldefrist beginnt im April 2026 und läuft bis zum 1. September 2026. Die Liste der ausgewählten Filme wird am 15. September veröffentlicht.
7. Die Auswahl der Kurzfilme für den Wettbewerb liegt ausschließlich im Ermessen der Festivalleitung.
8. Die Einladung zu jedem Film, der vom Auswahlausschuss des Festivals ausgewählt wurde, wird zwischen der Festivalleitung und den Produzenten oder Vertretern des eingeladenen Films streng vertraulich behandelt, bis das Festival beschließt, ihn offiziell bekannt zu geben. Sobald die Auswahl eines audiovisuellen Werks vom Festival mitgeteilt und seine Teilnahme von der Produktions-/Vertriebsfirma bestätigt wurde, die es eingereicht hat, kann es nicht mehr zurückgezogen werden.
9. Das Festival behält sich das Recht vor, aus allen eingereichten Kurzfilmen Filme zur Vorführung auszuwählen. Daher unterliegt die Vorführung jedes Kurzfilms diesem vorherigen Auswahlverfahren, und seine Ausstellung kann nicht allein durch die Einreichung garantiert werden.
10- Ausgewählte Kurzfilme müssen eine hochauflösende Projektionskopie einreichen. Das Festival behält sich das Recht vor, Kopien abzulehnen, die nach den erforderlichen technischen Prüfungen für die Projektion als ungeeignet erachtet werden. In solchen Fällen wird den Vertretern des Films ein technischer Bericht zur Verfügung gestellt und eine neue Kopie wird angefordert. Wenn das neue Exemplar nicht bis zum 1. Oktober eingereicht wird, wird der Film disqualifiziert.
11- Alle Projektionskopien ausgewählter Kurzfilme müssen in ihrer Originalsprache eingereicht werden. Filme, deren Originalsprache nicht Spanisch ist (ganz oder teilweise), müssen spanische Untertitel enthalten. Die Nichteinhaltung dieser Anforderung kann zur Disqualifikation des ausgewählten Films führen.
12- Ausgewählte Kurzfilme müssen ein Werbeplakat für den Film einreichen, das mindestens im A4-Format ist.
13- Das Festival behält sich das Recht vor, den Zugang zu Werken zu verweigern, die die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen und/oder deren Inhalt für die Teilnahme am Wettbewerb als ungeeignet erachtet wird.
14. Die endgültige Entscheidung der Jury wird bei der Preisverleihung am 31. Oktober bekannt gegeben. Die Jury kann einen Preis für nichtig erklären, wenn sie dies für angemessen hält. Die Entscheidung der Jury ist endgültig.
15. Der Unterzeichner des Antrags auf Registrierung eines audiovisuellen Werks erklärt, dass er die Rechte zur Vervielfältigung, öffentlichen Wiedergabe, Verbreitung und Ausstellung für dessen kommerzielle Nutzung und friedliche Teilnahme am Festival besitzt, und stellt die Organisation von jeglicher Haftung frei, die sich aus der Falschheit, Ungenauigkeit oder Nichteinhaltung dieser Verpflichtung ergibt, und erklärt sich bereit, gegenüber der Organisation für alle Schäden zu haften, die eine dieser Situationen verursachen könnte. Ebenso erklärt der Unterzeichner des Antrags ausdrücklich, über alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Verwaltungsgenehmigungen für die friedliche Teilnahme des audiovisuellen Werks am Festival zu verfügen, und verpflichtet sich, alle erforderlichen Verwaltungsformalitäten gemäß den geltenden Vorschriften einzuhalten und einzuhalten. Die Organisation erkennt den Unterzeichner des Registrierungsantrags als alleinigen Ansprechpartner für Verhandlungen über alle Aspekte im Zusammenhang mit der Teilnahme des audiovisuellen Werks am Festival an und als alleinige Partei, die gegenüber allen anderen Unternehmen oder Einzelpersonen verantwortlich ist, die möglicherweise an der Produktion des Films teilgenommen haben.
16- Der Regisseur oder Produzent des Kurzfilms erklärt sich damit einverstanden, alle Verwertungsrechte für das zum Wettbewerb eingereichte Werk sowie die Übertragung von Rechten von den Autoren (Regisseur, Kameramann, Drehbuchautor und Komponist) und die Abtretung von Bildrechten für die Interpreten zu erwerben. Dies garantiert das Eigentum an allen Rechten an dem Kurzfilm und entbindet die Festivalorganisation von jeglicher Haftung. Die Organisation ist nicht verantwortlich für Urheberrechtsverletzungen, die an den eingereichten Werken auftreten können.
17- Die Organisation ist nicht verantwortlich für die Meinungen und/oder Handlungen, die in den Kurzfilmen dargestellt werden.
18- Die Teilnehmer gewähren den Organisatoren des Festivals das Recht, ihre Arbeiten auf dem Festival zu zeigen. Während des Festivals darf kein Film, der in einer Sektion eingereicht wurde, mehr als dreimal gezeigt werden, einschließlich Pressevorführungen. In diesem Zusammenhang gewähren Produktionsfirmen dem Festival die Rechte für öffentliche Ausstellungen während des Festivals, ohne dass dem Festival Kosten entstehen, und sie sind von den Ausstellungsgebühren befreit. Für weitere Vorführungen muss das Festival die vorherige schriftliche Genehmigung des Produzenten oder, falls dies nicht der Fall ist, seines benannten Vertreters einholen.
19- Die von den Bewerbern bereitgestellten Daten werden in einer Datei des TEROR FILM FEST gespeichert. Diese Daten können zu Werbe- und Verarbeitungszwecken an andere Unternehmen weitergegeben werden. Sie können Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch ausüben, indem Sie eine schriftliche Anfrage mit dem Verweis „Datenschutz“ zusammen mit einer Fotokopie Ihres Personalausweises an TEROR FILM FEST unter tenorfilmfest@gmail.com senden.
20. TEROR FILM FEST und die organisierenden Einrichtungen sind von jeglicher Haftung befreit, sollte die Veranstaltung unterbrochen werden.
21. Die Einreichung eines audiovisuellen Werks für den Wettbewerb setzt die uneingeschränkte Annahme und Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen und aller Anlagen voraus.
22. Die Teilnahme am Festival ermöglicht es den Teilnehmern, das Festival-Logo in den Titel ihrer audiovisuellen Werke aufzunehmen. Dieses Logo und dieser Text können auch in allen Print- und Online-Medien enthalten sein, und diese Teilnahme kann ausdrücklich in allen audiovisuellen Materialien erwähnt werden, die vor oder während des Festivals für den Kurzfilm werben. Für Anweisungen zur korrekten Platzierung des Logos, das unter keinen Umständen verändert oder angepasst werden darf, wenden Sie sich bitte an die Organisatoren.
23. Die Festivalleitung ernennt die Jurys für die verschiedenen Wettbewerbsbereiche, deren Entscheidungen endgültig sind und keiner Begründung bedürfen. Personen, die Interesse an der Produktion, dem Vertrieb oder jeder anderen Art der Verwertung oder Teilnahme an den für den Wettbewerb ausgewählten audiovisuellen Werken haben, dürfen nicht in den Jurys der verschiedenen Wettbewerbssektionen tätig sein. Der Preis darf nicht gemeinsam verliehen werden. Die Jurys der verschiedenen Wettbewerbsabteilungen verpflichten sich, ihre Meinung zu den audiovisuellen Werken, für die sie ihre Entscheidungen treffen sollen, nicht öffentlich zu äußern.
24. Die Festivalleitung kann mit Stimme, aber ohne Stimme an den Beratungen und Mitteilungen der verschiedenen Jurys teilnehmen.
25. Die Organisation behält sich das Recht vor, jeden Punkt dieser Regeln zu ändern oder den Wettbewerb abzusagen, wenn die Umstände dies erfordern.
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
01 Sep 26