Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
15 Jul 24
0€
24th Bidasoa International Archaeological Film Festival
16 Feb 2024
Aufruf zu Einschreibungen
15 Jul 2024
Festival geschlossen
12 Nov 2024
Benachrichtigungsdatum
11 Nov 2024
16 Nov 2024
Festival Start: 11 November 2024 Festival Ende: 16 November 2024
Das Römische Museum von Oiasso und der Stadtrat von Irun organisieren das Internationale Archäologische Filmfestival von Bidasoa.
Ziel des Festivals ist es, die Archäologie durch die Verbreitung von audiovisuellem Material, das aus der Arbeit von Archäologen stammt, der breiten Öffentlichkeit vorzustellen und so die Förderung und Verbreitung dieser Filme sicherzustellen.
Das Festival wird seit dem Jahr 2001 gefeiert und hat seit dem Jahr 2004 vier Preise: den Hauptpreis des Festivals, den Publikumspreis, den Preis für pädagogische Werte und den Arkeolan-Preis für wissenschaftliche Beiträge. Seit 2006 ist es Teil von Fedarcine, dem europäischen Netzwerk archäologischer Filmfestivals.
24. INTERNATIONALES ARCHÄOLOGISCHES FILMFESTIVAL VON BIDASOA 2024
EINREISEBESTIMMUNGEN
Das Römische Museum von Oiasso in Irun präsentiert das 24. INTERNATIONALE ARCHÄOLOGISCHE FILMFESTIVAL VON BIDASOA, das vom Stadtrat von Irun (www.irun.org) organisiert wird und vom 11. bis 16. November 2024 gefeiert wird. Ziel des Festivals ist es, die Archäologie durch die Verbreitung von audiovisuellem Material, das aus der Arbeit von Archäologen stammt, der breiten Öffentlichkeit vorzustellen und die Förderung und Verbreitung dieser Filme auf folgender Grundlage sicherzustellen:
1.- Teilnahme
Filmdokumente aller Genres (Dokumentarfilm, Fiktion, Berichterstattung, Untersuchung usw.), die von Personen oder öffentlichen oder privaten Einrichtungen jeder Nationalität produziert wurden und deren Inhalt sich mit Archäologie und ihren Techniken, mit Ethnoarchäologie, archäologischem Erbe und dessen Erhaltung befasst, sind berechtigt, am Festival teilzunehmen.
2.- Technische Bedingungen
2-1- Die Filmdokumente werden dem Auswahlausschuss in digitaler Form, über einen Download-Link oder durch Senden der Datei über WeTransfer, Dropbox oder ähnliches vorgelegt. Wenn der Film ausgewählt wurde und eine Kopie in HD vorliegt, wird diese Version zur Vorführung angefordert. Ebenso wird die Version mit spanischen Untertiteln angefordert, falls vorhanden. Andernfalls wird die Transkription des audiovisuellen Textes zur Untertitelung gesendet.
Die Inschrift kann auch über die Online-Plattform Festhome (festhome.com) unter diesem Link http://festhome.com/f/1213 erfolgen.
Folgendes sollte beigefügt werden:
•Das Teilnahmeformular ist ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben wie im beigefügten Modell.
•Dokumentation der Arbeit. Drei digitale Fotos (300 ppp).
•Optionale Dokumentation: Pressedossier, Liste anderer Filme des Filmemachers.
2.2.- Zur Auswahl eingereichte Filme müssen in ihrer Originalversion präsentiert werden:
• Ohne Untertitel, wenn die Originalversion des Films auf Spanisch, Baskisch, Englisch oder Französisch ist.
•Mit Untertiteln in Spanisch, Baskisch, Englisch oder Französisch für Originalversionen in anderen Sprachen.
•Wenn der Film ausgewählt ist und in einer anderen Sprache als Spanisch oder Baskisch gedreht wurde, ist das Festival für die Übersetzung und Untertitelung ins Spanische oder Baskische verantwortlich, sofern der Film keine Untertitel hat.
2-3.- Die Organisation muss per E-Mail über das Versanddatum, den Lieferweg und den Titel des Films informiert werden.
2.4.- Die Originalkopie wird im Festivalarchiv hinterlegt.
2-5.- Das von der Organisation benannte Auswahlkomitee wählt die Werke aus, die auf dem Festival gezeigt werden sollen, und kandidieren für die Preise.
2-6.- Die Organisation informiert die ausgewählten Personen direkt über ihre Aufnahme in die Endphase des Festivals.
2-7.- Alle ausgewählten Werke werden in das offizielle Programm des Festivals und/oder in die pädagogische Abteilung des Festivals aufgenommen.
2-8.- Während der Feierlichkeiten des Festivals behält sich die Organisation das Recht vor, die ausgewählten audiovisuellen Medien im Online-Format des Festivals auszustellen.
2-9.- Die Organisation kann das gesendete Bildmaterial für Werbezwecke und zur Förderung des Festivals verwenden.
2.10.- Die im FICAB-Archiv hinterlegte Originalkopie kann für gemeinnützige, nichtkommerzielle Lehr-, Kultur- oder Werbeaktivitäten sowie für archäologische Kinozyklen verwendet werden. Bei all diesen Gelegenheiten muss der Name des Filmemachers angegeben werden.
2-11.- Die Organisation wird sich jederzeit um die Integrität der Filmdokumente kümmern. Sollte es trotzdem und zufällig zu einer Verschlechterung kommen, kann die Organisation nicht für den entstandenen Schaden verantwortlich gemacht werden.
2.12.- Die Filme, die zu einem bestimmten Zeitpunkt für das Festival eingereicht wurden, dürfen nicht erneut daran teilnehmen.
3.- Empfang der Werke
3.1.-Das Datum für die Präsentation der Filme läuft am 15. Juli 2024 ab.
3.2.- Die Werke werden an den Sitz des Römischen Museums von Oiasso geschickt. Sie werden über eine Online-Datei an die E-Mail ficab.oiasso@irun.org gesendet
Bidasoko XXIV. Nazioarteko Zinemaldi Arkeologikoa
Piasso-Erromatar-Museen
Eskoleta, 1
20302 Irun (Gipuzkoa)
4.- Jury und Preise
Das Festival umfasst zwei Bereiche: den offiziellen Teil und den pädagogischen Bereich. Alle registrierten Filme werden je nach ihren Merkmalen für eine der beiden Sektionen berücksichtigt. Das Auswahlkomitee des Festivals wird für die Auswahl der Filme und deren Vertrieb in beiden Sektionen verantwortlich sein.
4-1.- Die folgenden Preise werden vergeben:
• Großer Preis des Festivals: 2.000 Euro
•Publikumspreis: 1.000 Euro
•Preis für die Bildungsabteilung: 750 Euro.
•Arkeolan-Preis für Beiträge zur Wissenschaft: kein finanzieller Preis.
Alle ausgewählten Filme werden sich für den Publikumspreis, den Arkeolan Award, entscheiden. Der Grand Award des Festivals wird jedoch an einen Film der offiziellen Sektion und der Preis an einen Film der Bildungsabteilung verliehen.
Die Jury des Grand Award des Festivals, die von der Organisation ernannt wird, setzt sich aus renommierten Fachleuten aus der audiovisuellen Welt und der Archäologie zusammen. Ihre endgültige Entscheidung wird bei der Preisverleihung zum Abschluss des Festivals bekannt gegeben.
Der Publikumspreis wird durch das Votum des Publikums verliehen, während der Arkeolan Award und der Preis der Bildungsabteilung jeweils für jede dieser Stiftungen verliehen werden.
Es können auch Preise ex aequo vergeben werden. In diesem Fall wird die entsprechende finanzielle Ausstattung unter den Gewinnerfilmen aufgeteilt.
4-2.-Die den Preisen entsprechenden Beträge unterliegen der Zahlung von Steuern, wie sie in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegt sind.
4.3. Die Preise werden an die Person, Institution oder Firma verliehen, die den Film registriert hat.
4-4.- Die preisgekrönten Arbeiten müssen in den Filmen einen Hinweis auf den Gewinn des Preises mit dem Referenztext „24. Internationales Archäologisches Filmfestival von Bidasoa, Irun, 2024" sowie das Logo des Stadtrats von Irun (www.irun.org) enthalten.
5.- Akzeptanz
5-1.-Die Teilnahme am Festival setzt die vollständige Annahme dieser Teilnahmebedingungen voraus. In allen Angelegenheiten, die nicht in ihnen geregelt sind, wird die Organisation auf die geeignetste Weise eine Lösung finden.
5-2.- Diese Teilnahmebedingungen werden fünfzehn Tage lang im digitalen Aushang des Stadtrats von Irun veröffentlicht.
6.- Schutz personenbezogener Daten
Die personenbezogenen Daten, die während der Ausübung der kommunalen Befugnisse für die korrekte Verwaltung dieser Aktivität gesammelt werden, werden in das Informationssystem der Gemeinde Irun aufgenommen und dürfen nur unter den in den geltenden Gesetzen zum Schutz personenbezogener Daten festgelegten Umständen an Dritte weitergegeben werden.
Jeder, der sein Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch geltend machen möchte, kann dies über das SAC oder den elektronischen Hauptsitz unter www.irun.org/sac tun. Sie können auch eine Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Irun unter dpd@irun.org oder bei der baskischen Datenschutzbehörde unter www.avpd.euskadi.eus einreichen.
Weitere Informationen
•Römisches Museum von Oiasso. www.oiasso.com/E-Mail: ficab.oiasso@irun.org. Telefon:
+34.943.63.93.53
•Stadtrat von Irun. www.irun.org/E-Mail: cultura@irun.org.
•SACK. Beratungsstelle für Bürger. Stadtrat von Irun. Telefon: 010/(+34) 943.50.51.52.
Keine Gebühr
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15 Jul 24
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15 Jul 24