Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
15 Jul 26
0€
26th Bidasoa International Archaeological Film Festival
06 Mär 2026
Aufruf zu Einschreibungen
15 Jul 2026
Letzter Termin
4
Monate
17 Nov 2026
Benachrichtigungsdatum
16 Nov 2026
22 Nov 2026
Festival Start: 16 November 2026 Festival Ende: 22 November 2026
Das Römische Museum von Oiasso und der Stadtrat von Irun organisieren das Internationale Archäologische Filmfestival von Bidasoa.
Ziel des Festivals ist es, die Archäologie durch die Verbreitung von audiovisuellem Material, das aus der Arbeit von Archäologen stammt, der breiten Öffentlichkeit vorzustellen und so die Förderung und Verbreitung dieser Filme sicherzustellen.
Das Festival wird seit dem Jahr 2001 gefeiert und hat seit dem Jahr 2004 vier Preise: den Hauptpreis des Festivals, den Publikumspreis, den Preis für pädagogische Werte und den Arkeolan-Preis für wissenschaftliche Beiträge. Seit 2006 ist es Teil von Fedarcine, dem europäischen Netzwerk archäologischer Filmfestivals.
Geldpreise: 3,750€
•Großer Preis des Festivals: 2.000 Euro
•Publikumspreis: 1.000 Euro
•Preis der Bildungsabteilung: 750 Euro.
•Arkeolan-Preis für Beiträge zur Wissenschaft: kein finanzieller Preis.
26. INTERNATIONALES ARCHÄOLOGIE-FILMFESTIVAL BIDASOA
Der Stadtrat von Irun kündigt das 26. Internationale Archäologie-Filmfestival von Bidasoa 2026 an
das wird wie folgt stattfinden
BEDINGUNGEN
Das 26. INTERNATIONALE ARCHÄOLOGISCHE FILMFESTIVAL BIDASOA findet vom 16. bis 21. November 2026 statt. Ziel des Festivals ist es, Informationen über die Archäologie bereitzustellen und sie der Gesellschaft durch die Verbreitung audiovisueller Werke näher zu bringen, die
Ergebnisse der archäologischen Forschung gemäß den folgenden Bedingungen:
Teilnahme
1.- Das Festival akzeptiert die Teilnahme von Filmen aller Genres (Dokumentarfilme, Spielfilme, Reportagen,
Forschung usw.), produziert von einer Person oder öffentlichen oder privaten Einrichtung jeder Nationalität, deren
Der Inhalt dreht sich um Archäologie und ihre Techniken, Ethnoarchäologie, Archäologie
Erbe und seine Erhaltung.
2.- Die Teilnahme setzt die vollständige Zustimmung zu diesen Bedingungen und die Zustimmung der Jury voraus
Entscheidungen sowie der Verzicht auf jegliche Ansprüche. Die Jury wird befugt sein, alle Fälle zu lösen
Angelegenheit, die in diesen Bedingungen nicht vorgesehen ist.
Registrierung
3. Filme werden dem Auswahlausschuss in digitaler Form über die Plattform Festhome (festhome.com) sowie auf der
folgender Link http://festhome.com/f/1213
Sie müssen Folgendes anhängen:
Das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular gemäß der beigefügten Vorlage.
Dokumentation der Arbeit: drei Fotos in digitalem Format (300 PPI).
Optionale Dokumentation: Pressemappe, Filmografie des Regisseurs.
4.- Filme, die im Auswahlverfahren registriert wurden, müssen in der Originalsprache präsentiert werden:
Ohne Untertitel, wenn die Originalsprache des Films Spanisch, Baskisch, Englisch oder Französisch ist.
Mit Untertiteln in Spanisch, Baskisch, Englisch oder Französisch, wenn der Film in einer anderen Sprache ist.
Wenn der Film ausgewählt ist und in einer anderen Sprache als Spanisch oder Baskisch ist, wird das Festival
ist verantwortlich für die Übersetzung und Untertitelung auf Spanisch und/oder Baskisch, falls dies nicht der Fall ist
Untertitel in diesen Sprachen haben. Wenn dies der Fall ist, ist es notwendig, das zu senden
Transkription des Textes.
5.- Die Frist für die Präsentation der Arbeiten ist der 15. Juli 2025.
Auswahl
6.- Der von der Organisation gewählte Auswahlausschuss wählt die Werke aus, die
werden im Festival gezeigt und entscheiden sich für die Preise.
7.- Die Organisation wird die ausgewählten Personen direkt über ihren Erfolg beim Erreichen des Finales informieren
Phase des Festivals.
8.- Alle ausgewählten Werke werden in das offizielle Programm des Festivals und/oder in das aufgenommen
Pädagogischer Bereich des Festivals.
9.- Wenn der Film ausgewählt ist und es eine HD-Kopie gibt, wird diese Version für die angefordert
Vorführung.
10.- Das Original wird im Festivalarchiv hinterlegt.
Vorführungen
11.- Während des Festivals behält sich die Organisation das Recht vor, die ausgewählten audiovisuellen Medien in
Das Online-Format des Festivals.
12.- Der Organisation ist es gestattet, das zur Verfügung gestellte Kunstwerk für Werbezwecke zu verwenden
und für die Verbreitung des Festivals.
13.- Die Verwendung der im FICAB-Archiv hinterlegten Originalkopie ist für didaktische Zwecke gestattet,
Kultur- oder Werbeaktivitäten sowie für gemeinnützige, nichtkommerzielle archäologische Filme
Staffeln, mit Nennung des/der Autoren.
14.- Die Organisation wird jederzeit die Integrität der Filme schützen, aber wenn, trotzdem
und zufällig kommt es zu einer Verschlechterung, die Organisation kann nicht verantwortlich gemacht werden für
Schaden.
15.- Werke, die einmal an das Festival geschickt wurden, können nicht erneut am Festival teilnehmen.
Sektionen, Jurys und Preise
Das Festival besteht aus zwei Bereichen: dem offiziellen Teil und dem pädagogischen Bereich. Alle sind registriert
Filme werden je nach ihren Merkmalen für einen der beiden Abschnitte berücksichtigt. Die
Das Auswahlkomitee des Festivals wird für die Auswahl der Filme und deren Vertrieb verantwortlich sein
beide Sektionen.
16.- Die folgenden Preise werden vergeben:
Hauptpreis des Festivals: Preis 2.000 Euro.
Publikumspreis: Preis 1.000 Euro.
EITB-Preis für Förderung der Geschlechterperspektive: Preis 1.000 Euro.
Preis der Bildungsabteilung: Preis 750 Euro.
Arkeolan-Preis für wissenschaftliche Verbreitung: Kein finanzieller Preis.
Alle ausgewählten Filme werden um das Sonderpublikum konkurrieren
Preis, EITB-Preis und Arkeolan-Preis.
Der Hauptpreis des Festivals wird jedoch an einen Film der Offiziellen Sektion und der
Der Preis der Bildungsabteilung wird an einen Film aus dieser Sektion verliehen.
Der Hauptpreis des Festivals und der EITB-Preis, die von der Organisation ausgewählt werden, setzen sich zusammen aus
renommierte Fachleute aus den Bereichen audiovisuelle Medien und Archäologie und ihre Entscheidung,
Welche Entscheidung endgültig sein wird, wird bei der Preisverleihung, die das Festival abschließen wird, bekannt gegeben.
Der Publikumspreis wird im Rahmen einer Abstimmung nach jeder Vorführung verliehen, und zwar
Der Arkeolan-Preis wird von dieser Stiftung verliehen.
Der Preis der Bildungsabteilung wird
entschieden von einer vom Oiasso-Museum ausgewählten Jury.
Die Preise können auch geteilt werden. In diesem Fall wird der entsprechende finanzielle Preis aufgeteilt
zwischen den Gewinnerfilmen.
17.- Finanzpreise unterliegen der Einkommenssteuer, in
gemäß der geltenden Gesetzgebung.
18.- Der Preis wird an den Preisträger verliehen, der auf dem Anmeldeformular des Films aufgeführt ist.
19.- Preisgekrönte Werke müssen eine Erwähnung des Preises im Film mit dem Referenztext enthalten
„25. Internationales Archäologie-Filmfestival von Bidasoa 2025" und mit dem Logo von Irun City
Rat (www.irun.org).
Werbung und Schutz personenbezogener Daten
20. Diese Bedingungen werden für 15 Uhr an der Aushang im Rathaus von Irun ausgehängt
Kalendertage.
21. Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Ausübung kommunaler Befugnisse erhoben und können überprüft werden oder
ergänzt durch Rücksprache mit anderen öffentlichen Verwaltungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung zur korrekten
Verwaltung des entsprechenden Verfahrens. Diese Daten werden in der Stadt Irun enthalten sein
IT-System des Rates und kann nur in den dafür vorgesehenen persönlichen Fällen an Dritte weitergegeben werden
Datenschutzgesetzgebung.
Interessierte Parteien können ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und
Widerspruch kann über die Abteilung für Bürgerdienste oder online unter www.irun.org/sac eingelegt werden. Sie
Sie können auch eine Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten des Stadtrats von Irun unter der E-Mail einreichen
Adresse dpd@irun.org oder an die baskische Datenschutzbehörde www.avpd.euskadi.eus.
Weitere Informationen: www.irun.org/lopd.
Mehr Informationen
Römisches Museum von Piasso. www.ficab.org/E-Mail: ficab.oiasso@irun.org. Tel.: +34 943 639353.
Stadtrat von Irun. www.irun.org/E-Mail: cultura@irun.org.
CSD. Abteilung für Bürgerdienste. Stadtrat von Irun. Tel.: 010/(+34) 943 505152.
Keine Gebühr
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15 Jul 26
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15 Jul 26