Sehsüchte Internationales Studierendenfilmfestival (54)

Sehsüchte International Student Film Festival



Fristen

30 Nov 2024
Aufruf zu Einschreibungen

12 Jan 2025
Letzter Termin

10 Mär 2025
Benachrichtigungsdatum

23 Apr 2025
27 Apr 2025

Adresse

Marlene-Dietrich-Allee 11,  14482, Potsdam, Brandenburg, Germany


Festival Beschreibung
Student Films
Kurzfilmfestival
Spielfilmfestival


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2024
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme 
 Spielfilme 
 Jede Sprache
 Untertitel 
English
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Photo of Sehsüchte Internationales Studierendenfilmfestival
Photo of Sehsüchte Internationales Studierendenfilmfestival
Photo of Sehsüchte Internationales Studierendenfilmfestival
Photo of Sehsüchte Internationales Studierendenfilmfestival

German
English


Festival Start: 23 April 2025      Festival Ende: 27 April 2025

Vom 23. bis 27. April 2025 findet die 54. Ausgabe des Internationalen Studierendenfilmfestivals Sehsüchte in Potsdam statt, welches zu Europas größten Festivals für Nachwuchsfilm gehört. Hier wird aufstrebenden Filmemacher:innen aus der ganzen Welt eine Plattform geboten, um ihre Werke vor einem breiten Publikum zu präsentieren und Kontakte in die Branche zu knüpfen. In den 1970ern als Nachwuchsfilmschau der DDR gestartet, konnte sich Sehsüchte über die Jahrzehnte als international bedeutendes Filmfestival etablieren und ist aus der Berliner und Brandenburger Kulturlandschaft nicht mehr wegzudenken.

Sehsüchte versteht sich als Ort der Begegnung und Gestaltung, als Event kultureller Vielfalt und Feier des Kinos, heute wie morgen. Die Organisation und Umsetzung des Festivals liegt vollständig in den Händen von Studierenden der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF. Dies ermöglicht einen dynamischen Austausch zwischen jungen Talenten, Medienmacher:innen und Forschenden.

Das Filmfestival Sehsüchte steht im Jahr 2025 unter dem Motto beyond. Das
Motto soll die vielfältigen und tiefgehenden Aspekte des Festivals betonen, die
über das Gewöhnliche hinausgehen und sowohl die Vergangenheit als auch die
Zukunft des Filmschaffens miteinander verbinden.
beyond verkörpert die Idee, eine Brücke zwischen nostalgischen Elementen und
modernen Innovationen zu schlagen. Dabei stehen besonders die Synergien im
Vordergrund, die entstehen, wenn unterschiedliche Generationen und
Perspektiven, junge Filmschaffende und Branchenexpert:innen, miteinander in
Kontakt treten und voneinander lernen.
beyond spiegelt die Vielfalt der Geschichten wider, die bei Sehsüchte erzählt
werden sollen. So positionieren wir uns im zunehmend polarisierten
Gesellschaftsklima als gewillt, allen Stimmen Gehör zu schenken und offen zu
bleiben. Unabhängig von Herkunft, finanziellen Mitteln, Bildungsstand, Geschlecht
und unseren weiteren Verschiedenheiten möchten wir allen eine Chance auf eine
Plattform bieten. Wir wollen unser Festival beyond boxes, borders und barriers
denken.

Mit beyond laden wir unser Publikum dazu ein, den eigenen Horizont zu
erweitern und neue Ideen und Konzepte zu erkunden. Dabei sollen kulturelle,
geografische und ideologische Grenzen überwunden werden, um eine Plattform
für eine diverse Narrative zu schaffen.

Unser Programm bietet lokalen wie internationalen Künstler:innen eine Leinwand, lässt uns durch eine Vielfalt filmisch-ästhetischer Ausdrucksformen (un)bekannte Perspektiven erleben und fördert den Diskurs zwischen unterrepräsentierten und etablierten Filmregionen. Mit einem in der Schiffbauergasse konzentrierten Festivalcampus eröffnet Sehsüchte einen Raum zum Netzwerken und Diskutieren zwischen Studierenden und Industriekenner:innen. Wir verstehen uns als junges Festival mit klarer Haltung: Nur durch einen Austausch auf Augenhöhe können die Herausforderungen der Branche bewältigt, ein Bewusstsein für ökologische wie soziale Ressourcen geschaffen und vor allem eine offene Kultur des Films gestaltet werden. Lasst uns den aktuellen Umbruch annehmen und das daraus entstehende Potenzial, die Zukunft des Films, aktiv formen.

Sektionen
Spielfilm
Dokumentarfilm
Engagierter Film
Fokus: Animation
Future Kids
Future Teens
360°
Exhibition
Schreibsüchte
Retrospektive
Showcase
Genrefilm

Geldpreise: 35,000€

Preise

Bester Spielfilm
Herausragende Künstlerische Leistung in einem Spielfilm
Bester Dokumentarfilm
Herausragende Künstlerische Leistung in einem Dokumentarfilm
Bester Animationsfilm
Bester Engagierter Film
Bester Kinderfilm
Bester Jugendfilm
Bester 360°-Film
Bestes Drehbuch
Bester Pitch

Auszeichnung

Bester Genrefilm (Publikumsauszeichnung)

Festivalanforderungen

Filmbeiträge müssen nach dem 1. Januar 2024 fertiggestellt worden sein und dürfen noch nicht bei einer vorherigen Sehsüchte-Ausgabe im Programm gelaufen sein. Eine Ausnahme stellen VR-Filme dar, die in der 360°-Sektion eingereicht werden. Für diese gilt, dass sie nach dem 1. Januar 2022 fertiggestellt worden sein müssen.
Es ist kein Premierenstatus erforderlich (eine vorherige Teilnahme an einem deutschen oder ausländischen Filmfestival ist kein Ausschlusskriterium).
Das Sehsüchte-Festival verlangt keine Einreichungsgebühr. Eventuell fallen Kosten durch die Einreichungsplattform an. Sehsüchte zahlt keine Screening Fees. Filme in nicht-englischer Sprache müssen bei der Einreichung Englisch untertitelt vorliegen. Filme, die in der Sektion Future eingereicht werden, müssen grundsätzlich alle Englisch untertitelt sein.


Regularien
Reglement des 54. Internationalen Studierendenfilmfestivals Sehsüchte

1. Teilnahmebedingungen
Für die Einreichung zum Sehsüchte Filmfestival zugelassen sind: Kurz-, Mittellang, Lang- und 360°-Filme sowie Drehbücher und Exposés im Rahmen von Schreibsüchte und Ausstellungsstücke der Digital Media Art für die Sektion Exhibition. Alle eingereichten Werke müssen von Studierenden hergestellt, im universitären, schulischen oder autodidaktischen Kontext entstanden oder Debütwerke von Nachwuchsfilmemacher:innen, Nachwuchskünstler:innen oder Quereinsteiger:innen sein.

2. Einreichungen
Eine vollständige Online-Registrierung sowie die Einreichung des Films ist via www.festhome.com bis spätestens zum 12. Januar 2025 erforderlich. Eingereichte Filme müssen per Download-Link für die Festivalorganisator:innen verfügbar sein.
Für die Einreichung eines Films müssen die Sichtungsdateien auf www.festhome.com hochgeladen sein und die weiteren geforderten Unterlagen das Sehsüchte-Festivalbüro spätestens am 12. Januar 2025 erreicht haben. Es muss sichergestellt werden, dass der Film mindestens bis zum 12. Mai 2025 online auf der Plattform verfügbar bleibt.
Das Sehsüchte-Festival behält sich vor, die Einreichungsfrist (12. Januar 2025) für alle oder einzelne Sektionen zu verlängern.
Für Filme, die in der Sektion Future eingereicht werden, gelten zusätzlich zu den oben genannten Bedingungen weitere Anforderungen (siehe Abschnitt 4.4). Für Filme, die in der Sektion Fokus: Animation eingereicht werden, gelten zusätzlich zu den oben genannten Bedingungen ebenfalls weitere Anforderungen (siehe Abschnitt 4.5). Für Drehbücher und Exposés in der Sektion Schreibsüchte gelten gesonderte Einreichungsbedingungen (siehe Abschnitt 4.6 und 4.7).
Hinweis für Debütfilmemacher:innen: Für Debütfilme soll auf der Einreichungsplattform die entsprechende Sektion mit „Debüt“ im Titel (z.B. Spielfilm Debüt) für die Einreichung verwendet werden.

3. Programm und Wettbewerb
Alle Filme, Drehbücher und Exposés, die für das offizielle Programm ausgewählt wurden, stehen im Wettbewerb um Preise und Auszeichnungen, eine Ausnahme bildet der Showcase. Mit der Einreichung stimmen die Einreichenden der potenziellen Auswahl des betreffenden Werks für einen der Wettbewerbe zu. Bei Auswahl zum Festivalprogramm durch die Programmkommission werden zwei Akkreditierungen an die Urheber:innen vergeben. Ein Rechtsanspruch bezüglich der Auswahl für das Festivalprogramm und die Wettbewerbe besteht nicht. In Ausnahmefällen behält sich das Sehsüchte-Festival vor, eingereichte Filme außerhalb des Wettbewerbs, jedoch im Rahmen des Festivals, zu zeigen.

3.1 Auswahl und Programmierung
Jedes eingereichte Werk (Film, Drehbuch, Exposé oder Ausstellungsstück) wird für alle in Frage kommenden Sektionen gesichtet. Die Auswahl und Programmierung der Werke sowie die Zuordnung zu den Wettbewerben erfolgen durch die Programmkommission und auf Grundlage der Sichtungsdateien bzw. der Drehbücher, Exposés oder Ausstellungsstücke.
Bei der Einreichung kann pro Film nur eine Sektion ausgewählt werden. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, dass der Film auch für andere Wettbewerbskategorien in Betracht gezogen wird. Das Sehsüchte-Festival behält sich vor, ein Werk für einen oder mehrere Preise zu nominieren.
Eine Benachrichtigung über eine Vorführung innerhalb des Festivalprogramms bzw. eine Teilnahme am Wettbewerb erfolgt voraussichtlich bis zum 18. März 2025 per E-Mail. Absagen werden über die Einreichungsplattform oder per E-Mail mitgeteilt. Aus organisatorischen Gründen kann die Benachrichtigung über eine Absage möglicherweise erst nach dem 18. März 2025 erfolgen. Die Programmkommission hat das Recht, Ausnahmen in besonderen und begründeten Fällen zu gestatten.
Im Fall der Auswahl des eingereichten Films durch die Programmkommission müssen Vorführkopien (Punkt 8.1 - 8.3) und weitere Unterlagen (Punkt 8.9) zur Verfügung gestellt werden.

4. Sektionen mit Preisen
4.1 Spielfilm
Diese Sektion umfasst Filme mit überwiegend fiktionalem Inhalt. In dieser Sektion laufende Filme haben die Chance auf folgende Preise : Bester Spielfilm (Kurz-, Mittellang & Langfilm, vergeben an die Regie), Herausragende Künstlerische Leistung in einem Spielfilm (Kurz-, Mittellang & Langfilm, vergeben an Bildgestaltung, Montage, originäre Filmmusik, Buch, Schauspiel, Szenografie, Tongestaltung oder Spezialeffekte). Die von der Programmkommission ausgewählten Spielfilme werden im Festivalprogramm gezeigt.

4.2 Dokumentarfilm
Diese Sektion umfasst Filme mit überwiegend nicht-fiktionalem Inhalt. Es können auch animierte Dokumentarfilme eingereicht werden. In dieser Sektion laufende Filme haben die Chance auf folgende Preise: Bester Dokumentarfilm (Kurz-, Mittellang & Langfilm, vergeben an die Regie) und Herausragende Künstlerische Leistung in einem Dokumentarfilm (Kurz-, Mittellang & Langfilm, vergeben an Bildgestaltung, Montage, originäre Filmmusik, Tongestaltung oder Buch). Die von der Programmkommission ausgewählten Dokumentarfilme werden im Festivalprogramm gezeigt.

4.3 Engagierter Film

Diese Sektion umfasst Filme, die in besonderem Maße aktivistisch auf gesellschaftlich relevante Themen aufmerksam machen und sich so für marginalisierte Gruppen einsetzen. Dabei kommen sowohl Dokumentarfilme als auch Fiktionsfilme und Animationsfilme in Frage (Kurz- Mittellang- oder Langfilm). Die von der Programmkommission ausgewählten engagierten Filme werden im Festivalprogramm gezeigt. Auch Filme mit engagiertem Charakter können in anderen Sektionen ausgezeichnet werden.


4.4 Future: Kids und Teens
Dieser Wettbewerb richtet sich an Zuschauer:innen ab 6 Jahren (Future: Kids) bzw. ab 12 Jahren (Future: Teens). Real- als auch Animationsfilme, fiktional wie non-fiktional, können eingereicht werden. In diesem Wettbewerb laufende Filme haben die Chance auf den Preis: Bester Kinderfilm oder Bester Jugendfilm. Die von der Programmkommission ausgewählten Kinder- und Jugendfilme werden im Festivalprogramm gezeigt.
Für diesen Wettbewerb gelten besondere Regeln zur Einreichung: Alle eingereichten Filme, die Dialog enthalten, müssen Englisch untertitelt sein. Da die Kinderfilme voraussichtlich während der Vorführung synchron eingesprochen werden, ist für jeden eingeladenen Film eine vollständige Dialogliste auf Deutsch (oder Englisch) erforderlich. Es gilt zu beachten, dass die Filme nach Einreichung eine FSK-Prüfung (FSK 0 bzw. FSK 6 oder FSK 12) durchlaufen, die auf der Grundlage des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) sowie der Grundsätze der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) durchgeführt wird. Eingereichte Filme, die von der FSK als für Kinder oder Jugendliche ungeeignet eingestuft werden, können leider nicht innerhalb der Future: Kids oder Teens Sektion gezeigt werden.

4.5 Fokus: Animation

Diese Sektion umfasst Filme, die überwiegend durch Animations- bzw. Tricktechnik entstanden sind. In diesem Wettbewerb laufende Filme haben die Chance auf den Preis: Bester Animationsfilm. Die von der Programmkommission ausgewählten Animationsfilme werden im Festivalprogramm gezeigt.
Die Einreichung muss die Programmkommission spätestens am 12. Januar 2025 erreicht haben.
Bei Fragen zur Einreichung bitte an fokusanimation@sehsuechte.de wenden.

4.6 Schreibsüchte: Drehbuch
Eingereichte Drehbücher haben im Rahmen von Schreibsüchte die Chance auf den Preis Bestes Drehbuch. Eingereicht werden können alle deutschsprachigen, noch unverfilmten Drehbücher ab einer geplanten Mindestlaufzeit von 50 Minuten (serielle Stoffe sind hierbei ausgeschlossen). Die für den Wettbewerb nominierten Drehbücher werden voraussichtlich im Rahmen von Schreibsüchte: Kopfkino in einer szenischen Lesung in Auszügen vor Publikum verlesen. Sehsüchte behält sich vor, die szenische Lesung aufzuzeichnen und online zu veröffentlichen. Für die Bewerbung muss das über die Website zur Verfügung stehende Anmeldeformular ausgefüllt und mit dem Drehbuch bis zum 12. Januar 2025 per E-Mail an schreibsuechte@sehsuechte.de geschickt werden.

4.7 Schreibsüchte: Pitch

Eingereichte Exposés haben die Chance auf den Preis: Bester Pitch. Im Rahmen einer Pitch-Veranstaltung während des Festivals präsentieren die nominierten Autor:innen die Konzepte ihrer bisher noch nicht verfilmten Idee für einen Spiel- oder Dokumentarfilm, eine Serie oder ein Format. Die Präsentation erfolgt als Pitch vor Publikum und Jury. Das eingereichte deutschsprachige Exposé darf eine Länge von 7 DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Für die Bewerbung muss das über die Website zur Verfügung stehende Anmeldeformular ausgefüllt und mit dem Exposé bis zum 12. Januar 2025 per E-Mail an schreibsuechte@sehsuechte.de geschickt werden.
Eine Nominierung verpflichtet zur Anwesenheit am Tag des Wettbewerbs, der innerhalb des voraussichtlichen Festivalzeitraums vom 23. bis 27. April 2025 stattfindet. Eine Benachrichtigung zum genauen Termin erfolgt mit der Einladung zum Festival. Sehsüchte behält sich die Möglichkeit vor, die Pitch-Veranstaltung aufzuzeichnen und online zu veröffentlichen.
4.8 360°
Im Rahmen des VR-Filmwettbewerbs besteht die Chance auf den Preis: Bester 360°-Film. Zugelassen sind alle VR-Filme ab einer Länge von zwei Minuten. Die Filme müssen nach dem 1. Januar 2022 fertiggestellt worden sein. Im Ermessen der Auswahlkommission können auch non-lineare VR-Experiences in die Sektion aufgenommen werden.
Die Filme müssen als Videodateien (siehe Punkt 8.1) über File-Sharing-Plattformen wie WeTransfer, Google Drive oder MyAirBridge an virtualreality@sehsuechte.de verschickt werden und den Festivalorganisator:innen zur Verfügung stehen. Die Werke müssen bis spätestens 11. Februar 2025 eingereicht werden. Außerdem muss das über die Website zur Verfügung stehende PDF-Anmeldeformular ausgefüllt und ebenfalls bis zum 11. Februar 2025 an virtualreality@sehsuechte.de geschickt werden. Einreichungen in nicht-englischer Sprache müssen Englisch untertitelt werden.
Die ausgewählten 360°-Filme werden während des Festivals in einem 360°-Space ausgestellt. Sollte das Werk bei der Einreichung noch nicht fertiggestellt sein, muss sichergestellt werden, dass die finale Datei am 15. März 2025 zur Ausstellung vorhanden ist.
Die Dateien werden zum Zweck der Programmauswahl gespeichert. Nur das Festival-Team hat Zugriff auf die Dateien. Nicht ausgewählte Arbeiten erhalten eine Absage und werden aus der Festivaldatenbank gelöscht.
Bei Fragen zur Sektion 360° wenden Sie sich bitte an virtualreality@sehsuechte.de.

4.9 Sonstiges
Filme anderer, oben nicht aufgeführter, Kategorien (z.B. Experimentalfilm, Tanzfilm, Erotikfilm, Musikvideo) werden durch die Programmkommission zu einer der oben genannten Kategorien zugeordnet und haben die Chance, für eine der oben genannten Preiskategorien nominiert und im Festivalprogramm gezeigt zu werden. Image- oder Werbefilme sind nicht zugelassen.

5. Sektion mit Auszeichnungen
5.1 Genrefilm
Diese Sektion umfasst fiktionale Werke aus den oben genannten Sektionen Spiel- und Animationsfilm (Kurz- & Mittellanger Film), die eindeutige Genre-Bezüge aufweisen (z.B. Horror, Fantasy oder Science-Fiction). Die von der Programmkommission ausgewählten Genrefilme werden im Festivalprogramm im Rahmen einer einmaligen Filmblockvorführung gezeigt und haben eine Chance auf die Auszeichnung Bester Genrefilm, die per Publikumsabstimmung ermittelt wird. Die ausgewählten Genrefilme bleiben Teil ihrer ursprünglichen Sektionswettbewerbe und haben weiterhin Chancen auf die jeweiligen Preise (Bester Spielfilm bzw. Bester Animationsfilm).


6. Jurys, Preise und Auszeichnungen
Über die Vergabe von Auszeichnungen und Preisen entscheiden unabhängige Jurys, bestehend aus Fachleuten und Persönlichkeiten aus der Film- und Medienbranche. Die besten Filme der Sektion Future werden durch eine Kinder- und Jugendjury bestimmt. Die Auszeichnung für den besten Genrefilm wird vom Publikum ausgewählt und orientiert sich ausschließlich an den Ergebnissen der Abstimmung.

7. Exhibition
Im Rahmen der Exhibition werden innovative Werke und Ausstellungsstücke audiovisueller Kunst gewürdigt, die moderne Technologien auf kreative Weise vor Ort nutzen. Hierbei interessieren wir uns besonders für zwei Kategorien: Live-Audiovisuals und Projection Mapping.

7.1 Live-Audiovisuals: Experimentelle Ansätze zu audiovisuellen Narrativen
Wir suchen unkonventionelle Projekte, die das Zusammenspiel von Klang und Bild erforschen. Dazu gehören experimentelle Ansätze audiovisueller Narrative, insbesondere Live-Performances, immersive Installationen und interaktive Medienkunst. Eine physische Anwesenheit der ausgewählten Künstler:innen während des gesamten Festivals ist obligatorisch, um die Projekte in einem Ausstellungs- und Performance-Raum vor Publikum zu präsentieren.
Bewerbungen sind bis zum 12. Januar 2025 per Mail an exhibition@sehsuechte.de möglich und müssen folgendes beinhalten:
● eine detaillierte, zwei- bis dreiseitige Beschreibung der geplanten Arbeit (in deutsch oder englisch) inklusive Fotos und/oder Videos
● einen Technical Rider (Layout, Setup, erforderliches Equipment)
● eine kurze Biografie der Hauptbeteiligten (bis zu 150 Wörter)
● eine Anfrage zu Reisekostenzuschüssen, falls benötigt
Unter Umständen sind Reisekosten-Zuschüsse möglich. Exhibition: Resonant Realities muss sich nach den während des Festivalzeitraums geltenden Hygienevorgaben und Corona-Schutzmaßnahmen richten und behält sich vor, internationale wie innerdeutsche Reisen entsprechend abzuwägen.

7.2 Projection Mapping im Waschhaus
Im Rahmen des Projection Mappings suchen wir nach fesselnden audiovisuellen, immersiven Werken in einer Dauer von mindestens zwei und maximal sieben Minuten. Hierfür muss bis zum 12. Januar 2025 Interesse angemeldet werden - schreiben Sie hierfür eine E-Mail an exhibition@sehsuehte.de mit dem Betreff “Projection Mapping”. Genaue Informationen und Corefiles werden auf Anfrage versendet.
Konkrete Konzepte sowie eine kurze Biografie (bis zu 150 Wörter) müssen bis zum 07. Februar 2025 ebenfalls an exhibition@sehsuehte.de eingereicht werden. Die ausgewählten Konzepte werden voraussichtlich bis zum 14. Februar 2025 bekanntgegeben. Für ausgewählte Projekte ist bis zum 01. April 2025 ein Trailer und eine detaillierte Beschreibung einzureichen. Das endgültige Werk muss bis zum 07. April 2025 eingesendet werden. Für das Projection Mapping ist eine physische Anwesenheit des:der Künstler:in nicht zwingend erforderlich.
Im Rahmen der Exhibition eingereichte Dateien werden zum Zweck der Programmauswahl gespeichert. Nur das Festival-Team hat Zugriff auf die Dateien. Nicht ausgewählte Arbeiten erhalten eine Absage und werden aus der Festivaldatenbank gelöscht.
Bei Fragen zur Sektion Exhibition wenden Sie sich bitte an exhibition@sehsuechte.de.

8. Festivalfilme
8.1 Vorführformate
Alle für das Festivalprogramm ausgewählten Filme, außer VR-Filme, müssen als Vorführkopie im DCP-Format bereitgestellt werden. Zulässig sind InterOp DCP und SMPTE DCP. Die Programmkommission behält sich vor, andere Formate der eingereichten Filme anzufragen (z.B. ProRes-Dateien).
Zudem muss eine Full-HD-Videodatei (1080p; .mp4;) bereitgestellt werden.
VR-Filme müssen als Videodatei, die mit gängigen VR-Brillen wie Oculus oder HTC Vive kompatibel ist, für die Vorführung im 360°-Space bereitgestellt werden. Für die mögliche Online-Vorführung sollte eine weitere Videodatei mit Stereoton eingereicht werden, die für Streaming optimiert ist und mit gängigen Smartphone-VR-Systemen (z.B. Google Cardboard, Samsung Gear) funktioniert.
8.2 Einreichungsfrist und Versand der Vorführkopie
Alle Vorführkopien (DCPs und Videodateien) der eingeladenen Wettbewerbsbeiträge müssen spätestens bis zum 22. März 2025 eingegangen sein. Idealerweise erfolgt der Versand der Vorführkopien per File-Sharing-Plattform (z.B. WeTransfer, Dropbox, Google Drive). Alternativ können die Vorführkopien auch per Post verschickt werden.
Die Adresse lautet:
Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF
Sehsüchte – „Vorführkopie“
Marlene-Dietrich-Allee 11
14482 Potsdam-Babelsberg
Sendungen, die aus Ländern außerhalb der EU geschickt werden, müssen folgenden Hinweis tragen, um Zollgebühren möglichst gering zu halten: “No commercial value, for cultural purposes only“. Falls ein Warenwert einzutragen ist, sollte dieser so gering wie möglich angegeben werden. Sehsüchte kann keine Transport-, Zoll- oder sonstigen Kosten übernehmen, die mit dem Versand der Vorführkopie und weiteren Unterlagen verbunden sind. Kosten, die wegen falscher Deklaration entstehen, müssen dem:der Absender:in in Rechnung gestellt werden. Außerdem können Vorführkopien nach Terminvereinbarung persönlich im Sehsüchte-Büro in der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF abgegeben werden.

8.3 Sprachfassung der Vorführkopien
Vorführkopien in nicht-englischer Sprache müssen englische Untertitel enthalten. Alle nicht-englischsprachigen Filme des Festivalprogramms werden im Originalton mit englischen Untertiteln vorgeführt; nicht-deutschsprachige Kinderfilme werden möglicherweise simultan auf Deutsch eingesprochen. Alle Kinder- und Jugendfilme müssen englische Untertitel enthalten. Untertitel sollten sich am unteren Bildrand befinden, nicht innerhalb einer Letterbox.

8.4 Rückversand der Vorführkopien
Auf Wunsch werden die Vorführkopien innerhalb von acht Wochen nach Ende des Festivals zu der im Einreichungsformular angegebenen Adresse gesendet. Die Kosten für den Rückversand der Vorführkopien trägt das Sehsüchte-Festival. Die:der Festivalteilnehmer:in trägt die Haftung des Hin-, Rück- und Weitertransports.

8.5 Versicherung der Vorführkopien
Die Vorführkopien werden durch die:den Festivalteilnehmer:in für die Zeit des Festivals leihweise zur Verfügung gestellt. Die Vorführqualität ist abhängig von der Richtigkeit und Vollständigkeit der technischen Angaben über Ton und Format. Der Versicherungsschutz für die Kopie beschränkt sich auf Seiten von Sehsüchte auf den Materialwert der Kopie und ist gültig ab dem Zeitpunkt des Eintreffens im Festivalbüro (Download) bis zur Rücksendung an die im Einreichungsformular angegebene Adresse. Der Ersatz bei Verlust richtet sich nach der Deckung durch die Versicherung. Daneben wird die Haftung für leicht fahrlässiges Handeln durch Sehsüchte ausgeschlossen. Der:die Festivalteilnehmer:in trägt die Gefahr des Hin-, Rück- und Weitertransports.

8.6 Allgemeine Nutzungsrechte
Die Vorführkopien werden durch den:die Festivalteilnehmer:in für die Zeit des Festivals leihweise kostenlos zur Verfügung gestellt. Sehsüchte zahlt keine Screening Fees.
Die für das Festivalprogramm ausgewählten Werke können im Rahmen des Sehsüchte-Festivals bis zu sechs Mal öffentlich innerhalb der Sehsüchte-Spielstätten vorgeführt werden.
Dabei stellt der:die Festivalteilnehmer:in dem Festival die Vorführkopie ebenfalls bis zu sechs Monate nach Festivalende für mögliche Rückblick-Vorführungen zur Verfügung. Weiterhin besteht seitens Sehsüchte die Möglichkeit, den Film nach dem Festival auf einer Online-Plattform für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Die Zustimmung der Rechteinhaber:innen wird hierfür gegebenenfalls gesondert eingeholt.
Sehsüchte wird die Einreichenden im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich informieren. Das Festival erhält weitere vergütungsfreie, räumlich und zeitlich beschränkte Rechte entsprechend der im Einreichungsformular getroffenen Auswahl. Das Festival behält sich vor, alle ausgewählten Arbeiten für Sichtungs- und
Vorführzwecke zu digitalisieren.
Die einreichende Person bestätigt, dass im Falle einer Auswahl des eingereichten Films sämtliche erforderlichen Rechte für Sichtung und Vorführungen im Rahmen von Sehsüchte 2025 geklärt sind und an die Veranstaltenden übertragen werden.
Mit der Einreichung erklärt der:die Einreichende, dass er:sie Rechteinhaber:in an dem eingereichten Werk ist. Der:die Einreichende sichert zu, dass die zur Verfügung gestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind. Für den Fall, dass Dritte gegenüber dem Sehsüchte-Festival Ansprüche bzgl. der zur Verfügung gestellten Materialien und Werke geltend machen, hält der:die Einreichende Sehsüchte von diesen Ansprüchen frei und übernimmt auch die von Sehsüchte aufgewandten Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung.
Des Weiteren erklärt sich der:die Einreichende, dass sein:ihr ausgewähltes Werk von Sehsüchte räumlich und zeitlich unbegrenzt über als relevant eingestufte Kanäle beworben werden darf. Hierfür können die im Einreichungsprozess angegebenen Medieninhalte zur Erstellung von Werbe- und Marketingmittel für Sehsüchte verwendet werden. Die Gestaltung dieser Mittel liegt im Ermessen der Festivalorganisator:innen. Im Fall von filmischen Werken können Ausschnitte von maximal 10% der Gesamtlaufzeit für Werbe- und Marketingzwecke genutzt werden.

8.7 Screenings für Presse und Fachbesucher:innen
Akkreditierte Pressevertreter:innen und Fachbesucher:innen erhalten auf Wunsch die Möglichkeit alle Festivalbeiträge auf Basis der Vorführkopie zu sichten, sofern einem solchen Screening nicht ausdrücklich vor dem 22. März 2025 unter presse@sehsuechte.de schriftlich widersprochen wurde.

8.8 Archivierung der Sichtungsdateien
Das Festival behält sich das Recht vor, ausgewählte Sichtungsdateien für interne, nicht-kommerzielle Zwecke zu nutzen und zu archivieren.

8.9 Weitere Unterlagen
Bei Auswahl des Filmbeitrages für das Festivalprogramm (weitere Informationen folgen mit der Zusage per E-Mail) werden zusätzliche Dokumente angefordert:
1. Vorführkopie (gemäß der Informationen unter Punkt 7.1)
2. Drei Standbilder (Stills) des eingereichten Films (jeweils digital, mindestens 1000x500px bei 300dpi, jpg) 3. Ein Foto der nominierten Person (digital, 600x800px bei 140dpi, jpg)
4. Bio- und Filmografie der nominierten Person
8.10 Online-Katalog und Programmheft
Sehsüchte beabsichtigt, die im Einreichungsformular genannten Informationen zu Titel, verwendeten Sprachen, Genre, Laufzeit, Produktionsjahr, Produktionsland, Produktionsfirma bzw. Institution, Farbe, ein oder mehrere Filmstills, ein Bild und eine Biografie sowie eine Filmografie der regieführenden Person oder anderen nominierten Personen aus dem Filmteam, Credits sowie eine Kontaktadresse in einem Onlinekatalog auf der Internetseite des Festivals (www.sehsuechte.de) zu veröffentlichen. Zur Kurzbeschreibung wird dabei entweder die angegebene Synopsis komplett oder teilweise verwendet bzw. ein eigener Text verfasst. Für ein mögliches Programmheft werden Auszüge der oben genannten Informationen verwendet.

9. Abschlussbemerkungen
Die Anmeldung eines Films, Ausstellungsstücks, Drehbuchs oder Exposés zum Sehsüchte-Festival bedeutet die Anerkennung des Reglements. Der:die Anmeldende hat sich gegenüber dritten Personen, die an der Produktion beteiligt waren, zu vergewissern, dass diese mit der Teilnahme einverstanden sind. Ein Rechtsanspruch bezüglich der Auswahl für das Festivalprogramm besteht nicht. Die Festival-Gesamtkoordination hat das Recht, alle in den Richtlinien nicht vorgesehenen Fälle zu regeln sowie Ausnahmen in besonderen und begründeten Fällen zu gestatten. Über alle in diesem Reglement nicht enthaltenen Fragen entscheidet die Festival-Gesamtkoordination.





  

 
  

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