-Kurzfilme (Animation und Realbild) sollten in einige Kategorien des Fantasy-Genres (Horror, Science Fiction, Fantasy, Thriller...) eingeordnet werden.
-Produktionen jeder Nationalität können präsentiert werden, sofern sie auf Spanisch sind oder spanische Untertitel haben.
-Werke, deren Produktionsdatum zwischen den Jahren 2017 und 2018 liegt, werden akzeptiert. Das Festival behält sich das Recht vor, Kurzfilme aus früheren Jahren außerhalb des Wettbewerbs aufzulisten.
-Die präsentierten Kurzfilme dürfen eine Dauer von 20 Minuten nicht überschreiten.
-Die Projektion der Kurzfilme erfolgt immer im professionellen Format (DCP). In Ausnahmesituationen können Sie Blu-Ray akzeptieren.
Festival Start: 07 November 2025
Festival Ende: 16 November 2025
Das Canary Islands Fantastic Film Festival City of La Laguba - Isla Calavera eröffnet die Ausschreibung für Spiel- und Kurzfilme, Fiktion und Dokumentarfilme in echtem Bild und Animation.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE EINREICHUNG VON FILMEN AUF DER ISLA CALAVERA AUF DEN KANARISCHEN INSELN FANTASTISCHES FILMFESTIVAL CITY OF LA LAGUNA · 2025
1. Einreichung.
Das Canary Islands Fantastic Film Festival City of La Laguna- Isla Calavera hat für seine Ausgabe 2025 eine Ausschreibung für Kurz- und Spielfilme des Fantasy-Genres (Horror, Science Fiction, Fantasy, Thriller...), sowohl Animations- als auch Live-Action, gestartet. Filme aller Nationalitäten können eingereicht werden, entweder in spanischer Sprache oder mit spanischen Untertiteln (falls erforderlich, muss das Material für die Untertitelung des Films bereitgestellt werden).
Es gibt zwei Möglichkeiten, Lang- oder Kurzfilme zur Prüfung durch den Programmausschuss des Festivals einzureichen:
Über die Plattform FESTHOME (festhome.com)
Per E-Mail (programacion@festivalislacalavera.com) mit dem Betreff „2025 Contest“, mit einem VIMEO-Link (oder ähnlichen Plattformen mit Passwort).
Einsendeschluss ist der 1. Oktober 2025.
2. Bedingungen für den offiziellen Bereich Kurzfilme (Wettbewerb) und Panorama (außerhalb des Wettbewerbs):
Das Programmkomitee berücksichtigt nur Kurzfilme, die die folgenden Bedingungen erfüllen:
Produktionsdatum: Alle Kurzfilme müssen ein fantastisches Genre mit einem Produktionsdatum zwischen 2024 und 2025 sein, die in früheren Ausgaben nicht ausgewählt wurden, sind teilnahmeberechtigt.
Laufzeit: Die zulässige maximale Laufzeit für Kurzfilme beträgt 20 Minuten.
Format: Um einen CO2-Fußabdruck zu vermeiden, bittet das Festival darum, nur Screening-Dateien einzureichen, die über das Internet gesendet werden können (DCP, MOV, MP4 usw.). In bestimmten Fällen können auch andere Formate akzeptiert werden.
Untertitel: Falls erforderlich, müssen spanische Untertitel oder eine Dialogliste eingereicht werden. Wenn der Film bereits auf spanischem Gebiet vertrieben wird, muss die Vertriebsgesellschaft dem Festival eine Vorführkopie mit Untertiteln zur Verfügung stellen.
Die Organisation behält sich das Recht vor, in diesem Abschnitt begründete Ausnahmen von den Bedingungen in Bezug auf Produktionsdatum, Dauer, Formate und Untertitel vorzusehen.
3. Bedingungen für die offizielle Sektion Spielfilme (Wettbewerb) und Panorama (außerhalb des Wettbewerbs):
Produktionsdatum: Alle Spielfilme müssen ein fantastisches Genre mit einem Produktionsdatum zwischen 2024 und 2025 sein, vorzugsweise unveröffentlicht in Spanien.
Das Festival kann außerhalb des Wettbewerbs Spielfilme aus früheren Jahren anbieten, die in spanischen Kinos unveröffentlicht waren.
Laufzeit: Die zulässige Mindestlaufzeit für Kurzfilme beträgt 70 Minuten. Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich der maximalen Dauer.
Format: Um einen CO2-Fußabdruck zu vermeiden, bittet das Festival darum, nur Screening-Dateien einzureichen, die über das Internet gesendet werden können (DCP, MOV, MP4 usw.). In bestimmten Fällen können auch andere Formate akzeptiert werden.
Untertitel: Falls erforderlich, müssen spanische Untertitel oder eine Dialogliste eingereicht werden. Wenn der Film bereits auf spanischem Gebiet vertrieben wird, muss die Vertriebsgesellschaft dem Festival eine Vorführkopie mit Untertiteln zur Verfügung stellen.
Die Organisation behält sich das Recht vor, begründete Ausnahmen von den in diesem Abschnitt beschriebenen Bedingungen zu machen.
4. Bedingungen für die Teilnahme an der offiziellen Panorama-Sektion „Made in the Canary Islands“ (außerhalb des Wettbewerbs) für Spiel- und Kurzfilme
Produktionsdatum: Spiel- und Kurzfilme, die zwischen 2022 und 2025 produziert wurden (Live-Action oder Animation).
Das Festival kann Werke aus früheren Jahren beinhalten, die auf diesem oder anderen Festivals gezeigt wurden.
Laufzeit: Keine Mindest- oder Höchstdauer.
Besondere Teilnahmebedingungen: Teilnahmeberechtigte Werke müssen mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
Nationale und/oder internationale Produktionen, die ganz oder teilweise auf den Kanarischen Inseln gedreht wurden.
Regie geführt, geschrieben oder mit Bewohnern der Kanarischen Inseln in der Hauptrolle.
Produziert von Einzelpersonen oder Produktionsfirmen mit Sitz auf den Kanarischen Inseln.
Mindestens 50% des Film- und Produktionsteams leben auf den Kanarischen Inseln.
Format: Um einen CO2-Fußabdruck zu vermeiden, bittet das Festival darum, nur Screening-Dateien einzureichen, die über das Internet gesendet werden können (DCP, MOV, MP4 usw.). In bestimmten Fällen können auch andere Formate akzeptiert werden.
Untertitel: Falls erforderlich, müssen spanische Untertitel oder eine Dialogliste eingereicht werden. Wenn der Film bereits auf spanischem Gebiet vertrieben wird, muss die Vertriebsgesellschaft dem Festival eine Vorführkopie mit Untertiteln zur Verfügung stellen.
Die Organisation behält sich das Recht vor, begründete Ausnahmen von den Bedingungen in diesem Abschnitt zu machen.
5. Teilnahme:
Die ausgewählten Titel werden vom Canary Islands Fantastic Film Festival City of La Laguna-Isla Calavera bestätigt, um ihre Teilnahme zu formalisieren.
Die Nichtauswahl des Werks wird vom Festival nicht individuell mitgeteilt. Werke, die in der offiziellen Veröffentlichung nicht erwähnt wurden oder die nicht vom Festival angefordert wurden, gelten als nicht ausgewählt.
Das Unternehmen oder die Einzelperson, die den Spielfilm/Kurzfilm einreicht, muss dem Festival Werbematerial zur Verfügung stellen: Standbilder, Poster, Pressebücher, Trailer usw., damit das Festival den Film korrekt bewerben kann. Um einen CO2-Fußabdruck zu vermeiden, sollten diese Materialien digital versendet werden. Das Festival behält sich das Recht vor, diese Werbematerialien nicht zurückzugeben.
Die Produzenten und/oder Verleiher der ausgewählten Filme (Kurz- und Spielfilme) genehmigen durch die Annahme ihrer Teilnahme die Verwendung eines oder mehrerer Fragmente ihres Titels für dessen Verbreitung als Informationsmaterial in beliebigen Medien oder institutionellen Präsentationen. Zu diesem Zweck wählen die Produktions- und/oder Vertriebsfirmen Sequenzen aus, die der Presseabteilung des Festivals mit einer maximalen Dauer von drei Minuten zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus muss das Unternehmen auch das entsprechende Material für die Untertitel des Films bereitstellen, falls die Originalsprache nicht Spanisch ist (Untertiteldatei oder Liste der Dialoge). Falls der Film bereits in Spanien vertrieben wurde, muss die Vertriebsgesellschaft eine Vorführdatei mit spanischen Untertiteln bereitstellen.
Ausgewählte Kurz- und Spielfilme können je nach den Anforderungen des Programms und den Kriterien der Organisation mehr als einmal gezeigt werden.
Die Einreichung eines Films für das Festival setzt die vollständige und vorbehaltlose Annahme aller in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen voraus.
Sobald das Festival die Auswahl eines Films für eine seiner Sektionen getroffen und mitgeteilt hat und seine Teilnahme von der Produktions-/Vertriebsfirma, die ihn eingereicht hat, bestätigt wurde, können die Teilnehmer ihre Filme nicht mehr von der Auswahl zurückziehen.
6. Ausgewählte Spiel- und Kurzfilme können an folgenden Abschnitten des Festivals teilnehmen:
Offizielle Sektion für Kurzfilme von Isla Calavera. Im Wettbewerb.
Offizielle Sektion für Spielfilme von Isla Calavera. Im Wettbewerb.
Offizielle Sektion für Kurzfilme von Isla Calavera. Panorama. Außerhalb des Wettbewerbs.
Offizielle Sektion für Spielfilme von Isla Calavera. Panorama. Außerhalb des Wettbewerbs.
Offizielle Sektion für Dokumentarfilme von Isla Calavera. Panorama. Außerhalb des Wettbewerbs.
Offizielle Abteilung für Spiel- und Kurzfilme „Made in the Canary Islands“ (Fiktion und Dokumentarfilm). Außer Konkurrenz.
7. Offizielle Auswahl für den Wettbewerb:
Das Auswahlkomitee wird bis zum 20. Oktober 2025 die Kurz- und Spielfilme bekannt geben, die für die neunte Ausgabe des Festivals ausgewählt wurden. In Ausnahmefällen kann dieses Datum von der Organisation verlängert werden.
Die Auswahl eines Spiel- oder Kurzfilms in einer Sektion IMPLIZIERT KEINE Einladung (Reise, Unterkunft oder Tagegeld) für den Vertreter des Verleihs, den Regisseur oder Mitglieder des künstlerischen oder technischen Teams, die im Ermessen des Festivals liegt.
Der Erhalt einer Auszeichnung bedeutet auch keine Einladung zum Festival.
Die Festivalorganisation behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer einzuladen.
8. Versand.
Die Vorführkopien ausgewählter Spiel- und Kurzfilme müssen der Organisation vor dem 31. Oktober 2025 zur Verfügung stehen.
Um einen CO2-Fußabdruck zu vermeiden, bittet das Festival darum, nur Screening-Dateien einzureichen, die über das Internet gesendet werden können (DCP, MOV, MP4 usw.).
In bestimmten Fällen können auch andere Formate akzeptiert werden. In diesen Ausnahmefällen übernimmt das Festival keine Kosten für den Transport oder die Versicherung des Materials.
Das Festival behält sich das Recht vor, Dateien abzulehnen, die nach der sorgfältigen technischen Analyse nicht den Mindestanforderungen für die Überprüfung entsprechen. Eine neue Vorführkopie könnte bei der Produktions-/Vertriebsfirma angefordert werden.
Falls eine Vorführkopie nicht rechtzeitig eintreffen könnte, könnte die Organisation den Film/Kurzfilm durch einen anderen ersetzen, der garantiert, dass er für die Durchführung der erforderlichen Tests verfügbar ist.
Die einzigen Kosten, die das Festival übernehmen wird, sind die Versandkosten, die durch den Versand und die Rückgabe von physischen Medien zur Vorführung (Festplatte oder ähnliches) entstehen. Wenn die Kopie später an ein anderes Filmfestival geschickt werden muss, bezahlt dieses die Lieferung von unserer Adresse aus.
Vorführkopien werden nicht sofort zurückgegeben. Methode und Zeitpunkt der Rückgabe werden zwischen den Parteien vereinbart.
9. Programm des Festivals:
Isla Calavera, Fantastisches Filmfestival der Kanarischen Inseln — Stadt La Laguna, wird die ausgewählten Kurz- und Spielfilme in der Ausgabe 2025 zeigen.
Die Organisation legt die Start- und Enddaten der Veranstaltung sowie die Vorführungstage und -zeiten fest, die bei Bedarf geändert werden können. Alle Änderungen werden mitgeteilt.
Das Festival kann aufgrund von Terminproblemen oder höherer Gewalt verschoben oder die Vorführungstermine verlängert werden.
Die Anzahl der Vorführungen und die Zeiten für jeden Titel werden vom Festival festgelegt.
10. Auszeichnungen:
Die Preise des Fantastischen Filmfestivals der Kanarischen Inseln City of La Laguna — Isla Calavera sind nicht wirtschaftlich.
Preise der Jury. Eine Jury, die sich aus Fachleuten aus den Bereichen Kino, darstellende Kunst oder Medien zusammensetzt, wählt die Gewinner im offiziellen Wettbewerbsbereich aus. Die Jury wird die folgenden Preise vergeben:
1. Isla Calavera Award für den besten Spielfilm
2. Isla Calavera Award für den besten Kurzfilm
3. Isla Calavera Award für den besten Spielfilmregisseur
4. Isla Calavera Award für das beste Spielfilm-Drehbuch
5. „Jack Taylor“ -Preis für den besten Spielfilmschauspieler
6. Isla Calavera Award für die beste Spielfilmschauspielerin
7. Deborah Nadoolman Landis Award für das beste Kostümdesign
8. Colin Arthur Award für die besten Spezialeffekte in einem Spielfilm
9. Preis „Fantástico Solidario“ für den besten Kurzfilm mit sozialem und/oder bürgerlichem Inhalt (kann je nach eingereichten Inhalten für nichtig erklärt werden)
10. Méliès d'Argent für den besten europäischen fantastischen Kurzfilm und qualifizierte sich für den Méliès d'Or der European Fantastic Film Festivals Federation (www.melies.org).
Seit 2025 ist Isla Calavera Mitglied der Méliès International Festivals Federation (MIFF) und verleiht daher jedes Jahr einen Méliès d'Argent an einen fantastischen europäischen Kurzfilm in der offiziellen Sektion und qualifiziert ihn damit für den Wettbewerb Méliès d'Or. Die Regeln für den Méliès d'Or werden von der MIFF geregelt.
Gegen die Entscheidung der Jury kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.
Die Jury verpflichtet sich, die Ergebnisse der Preisverleihung nicht öffentlich zum Ausdruck zu bringen. Die Festivalleitung könnte bei der Beratung der Jury anwesend sein und das Recht haben, zu sprechen, aber nicht abzustimmen.
Die Jury kann auch besondere Erwähnungen für technische oder künstlerische Aspekte gewähren.
Die Preise können gemeinsam vergeben werden (ex aequo).
Publikumspreise: Die Festivalbesucher können per Stimmabgabe über die Vergabe des Publikumspreises für den besten Kurzfilm und den besten Spielfilm abstimmen.
11. Rechtliche Pflichten:
Der Teilnehmer trägt die alleinige Verantwortung für seinen Kurz- oder Spielfilm in Bezug auf das Urheberrecht und/oder jegliche zivil-, strafrechtliche oder andere rechtliche oder administrative Haftung, die sich aus seinem Inhalt ergeben.
12. Akzeptanz dieser Regeln:
Die Teilnahme an Isla Calavera, dem Fantastischen Filmfestival der Kanarischen Inseln — Stadt La Laguna, setzt die Annahme dieser Regeln und aller möglichen Anhänge voraus.
Alle unvorhergesehenen Umstände, die während des Festivals auftreten und in diesen Regeln nicht behandelt werden, werden von der Festivalorganisation gelöst. Im Falle von Unstimmigkeiten haben die Kriterien der Organisation Vorrang.
Die Regeln können vor dem Startdatum der aktuellen Ausgabe von Isla Calavera nach vorheriger Benachrichtigung der interessierten Parteien durch zusätzliche Anlagen, die von den Mitgliedern der Organisation für notwendig erachtet werden, ergänzt oder geändert werden.
Die Auslegung dieser Regeln liegt in der ausschließlichen Verantwortung der Festivalleitung.
13. Besondere Bedingungen bei höherer Gewalt:
Wenn das Festival aufgrund höherer Gewalt nicht vor Ort stattfinden konnte, wird die über die Plattformen gezahlte Anmeldegebühr nicht zurückerstattet. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Gebühr zur Deckung der Kosten des Auswahlverfahrens bestimmt ist.
14. Sprache, Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Regeln wurden in Spanisch (Spanien) als Hauptsprache verfasst. Obwohl sie in andere Sprachen übersetzt werden können, ist die spanische Version die offizielle und hat im Falle von Unstimmigkeiten Vorrang.
Diese Regeln unterliegen spanischem Recht und werden entsprechend ausgelegt. Für die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus ihrer Auslegung oder Anwendung ergeben, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Santa Cruz de Tenerife zu unterwerfen und auf jegliche andere ihnen zustehende Gerichtsbarkeit zu verzichten.
15. Datenschutz
In Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten — Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 (DSGVO) und Organgesetz 3/2018 vom 5. Dezember zum Schutz personenbezogener Daten und zur Garantie digitaler Rechte — werden Sie hiermit darüber informiert, dass die personenbezogenen Daten, die von den Teilnehmern der Teilnahmeregeln für die Teilnahme an Isla Calavera, dem Fantastischen Filmfestival der Kanarischen Inseln — Stadt La Laguna 2025, zur Verfügung gestellt werden, als Datenverantwortlicher von der ASA verarbeitet werden CULTURAL DE AMIGOS PARA LA DIFUSIÓN Y EL RECONOCIMIENTO DEL CINE, DEL TEATRO Y LA LITERATURA CHARLAS DE CINE DE TENERIFE (im Folgenden Asociación Charlas de Cine) mit Hauptsitz in Calle Juan Dorta Ávila, Nr. 13, 1º, Barranco Grande, 38600, Santa Cruz de Tenerife, San Cristóbal de La Laguna, CIF G-76721430, E-Mail: info@festivalislacalavera.com.
Die gesammelten Daten werden ausschließlich zur Verwaltung der Teilnahme am Auswahlverfahren verwendet. Die Informationen werden nicht für Zwecke verwendet, die mit den beschriebenen und autorisierten Zwecken nicht vereinbar sind. Es werden keine internationalen Datenübertragungen oder Übertragungen an Dritte vorgenommen (sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben), und die Daten werden nur für den Zeitraum aufbewahrt, der für die Verwaltung des Auswahlverfahrens und aller damit verbundenen Beschwerden oder Ansprüche erforderlich ist.
Zu den verarbeiteten personenbezogenen Daten gehören: Identifikationsdaten (Name, Nachname, ID), Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, Adresse), akademische und berufliche Daten (Lebenslauf, künstlerische Biographie oder beruflicher Hintergrund). Die Teilnehmer werden über ihr Recht auf Auskunft, Berichtigung, Widerspruch, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Beantragung von Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen automatisierte Entscheidungen und Widerruf der Einwilligung jederzeit informiert. Diese Rechte können ausgeübt werden, indem der für die Datenverarbeitung Verantwortliche per E-Mail kontaktiert wird. Die Teilnehmer werden auch über ihr Recht informiert, eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde (AEPD) einzureichen.
Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist die ausdrückliche Zustimmung des Teilnehmers (durch Ankreuzen des entsprechenden Zustimmungsfeldes). Die Nichteinwilligung der Datenverarbeitung kann dazu führen, dass Sie nicht am Auswahlverfahren teilnehmen können.
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