Luces Cameros Acción (8)

Lights Cameros Action



Fristen

01 Jun 2023
Aufruf zu Einschreibungen

01 Aug 2023
Festival geschlossen

04 Aug 2023
Benachrichtigungsdatum

16 Aug 2023
19 Aug 2023

Adresse

c/ Centro,  26124, El Rasillo, La Rioja, Spain


Festival Beschreibung
Ländliche Welt
Kurzfilmfestival >3' 30'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2022
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  >3' 30'<
 Sprachen 
Spanish
 Untertitel 
Spanish
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Photo of Luces Cameros Acción
Photo of Luces Cameros Acción

Photo of Luces Cameros Acción
Photo of Luces Cameros Acción

Spanish
English
German ML


Festival Start: 16 August 2023      Festival Ende: 19 August 2023

LUCES CAMEROS ACCION ist ein Kurzfilmfestival mit zwei Sektionen.

1 — Abteilung „Ländliche Welt“
Internationale Sektion mit Kurzfilmen auf Spanisch oder mit spanischen Untertiteln.

In Dörfern in ländlichen Gebieten gedreht oder im Umgang mit ländlichen Eigenheiten.

Hergestellt nach dem 1. Januar 2021.

2 — Sektion „Cameros“
Bei den eingereichten Arbeiten handelt es sich um Originalwerke, die nicht über das Internet zugänglich sind.

Dabei wurden 50% des „Filmmaterials“ an erkennbaren Orten von Cameros aufgenommen (neue und alte Cameros in La Rioja, Spanien).

Frist für die Einreichung der Arbeiten ist der 1. August 2023

Vorführungen und Preisverleihung:
16., 17., 18. und 19. August in Dörfern von Cameros, La Rioja, Spanien

VORSCHRIFTEN

1.- Abschnitte.
Das Festival LUCES CAMEROS ACTION besteht aus zwei Sektionen: RURAL WORLD und CAMEROS. In beiden Sektionen kann jede Einzelperson, jedes Kollektiv oder jede Firma einen Kurzfilmbeitrag einreichen. Die Kurzfilme müssen für jeden dieser Abschnitte die folgenden Merkmale erfüllen:

1.1 Abschnitt „Ländliche Welt“
Internationale Sektion für Kurzfilme. Sie müssen auf Spanisch sein oder spanische Untertitel enthalten. Diese Arbeiten müssen am oder nach dem 1. Januar 2021 gemacht worden sein und haben eine maximale Dauer von 15 Minuten. Eine zusätzliche Anforderung ist, dass sie in ländlichen Gebieten gedreht werden (umgeben von Landschaft, Bergen, Natur usw.) oder dass sie sich mit den Eigenheiten des ländlichen Lebens befassen.

1.2 Abschnitt „Cameros“
In diesem Abschnitt besteht die Hauptanforderung darin, dass 50% des endgültigen Filmmaterials an bekannten Orten in der Cameros-Bergkette (La Rioja, Spanien) gedreht werden, sowohl in Camero Nuevo als auch in Camero Viejo. Bei den eingereichten Arbeiten handelt es sich um Originalwerke, die im Internet nicht öffentlich zugänglich sind. Die Länge dieser Kurzfilme wird zwischen 3 und 8 Minuten liegen. Sie müssen die offiziellen Stoßstangen des Festivals enthalten, sowohl zu Beginn als auch am Ende. Diese Stoßstangen werden ab dem 1. Juli auf unserer Website https://lucescamerosaccion.com verfügbar sein.

2.- Preise.
Die Preise dieses Festivals belaufen sich auf insgesamt 4.300€, zuzüglich weiterer Preise, deren Wert nicht beziffert werden kann. Sie werden wie folgt verteilt:
„Sektion Ländliche Welt“:

● 1.500€. Preis für den besten Kurzfilm, verliehen vom Stadtrat von El Rasillo de Cameros.
„Sektion Cameros“:
● 1.500€. Preis für den besten Kurzfilm.
● 500€. Preis für die beste Produktion. Der Gewinner dieses Abschnitts wird auch
wird auch für das OCTOBER SHORT 2023 Festival in der SEKTION RIOJA ausgewählt.
Besondere Auszeichnungen. Diese Auszeichnungen gelten für beide Sektionen und sind mit anderen Auszeichnungen kompatibel.
● Beste Leistung: 200€.
Beste Fotografie: 200€.
● Publikumspreis: 200€.
● Jugendpreis: Geschenkgutschein im Wert von 200€ für audiovisuelle Plattformen und Kinokarten.
Dieser Preis steht nur Kurzfilmen offen, die ausschließlich von Personen unter 22 Jahren (geboren bis zum Jahr 2000) gedreht wurden, mit Ausnahme von Schauspielern oder Schauspielerinnen, sofern das Drehbuch dies vorschreibt.

Die Preise unterliegen der entsprechenden gesetzlich festgelegten Steuereinbehaltung.

3.- Technische Anforderungen.

3.1 Die eingereichten Arbeiten müssen eine Mindestqualität von Full HD haben.

3.2 Format: .MPEG-4 .MP4 .MOV. Wenn das Format nicht geeignet ist, wird die Einreichung vom Wettbewerb ausgeschlossen.

4.- Anmeldungen und Lieferungen.

4.1 Alle Personen, die einzeln oder in Gruppen teilnehmen möchten, können dies tun.

4.2 Kurzfilme müssen vor 23:59 Uhr am 1. August 2023 über die Plattform https://festhome.com/es eingereicht werden.
Zusammen mit den Pflichtdaten der Plattform (technisches und künstlerisches Datenblatt, Drehorte, Regieportrait, Synopsis, Poster (.jpg) und Making-Off-Foto.

Diese Informationen können für das Programm des Festivals, in sozialen Netzwerken, Medien usw. verwendet werden.

5.- Auswahl und Jury.

5.1 Unter allen eingegangenen Arbeiten wählen die Organisatoren Filme aus den Bereichen „Rural World“ und „Cameros“ aus, die sie bei den Vorführungen ansehen und die Jury über die Gewinner entscheiden kann.

5.2 Die Jury wird sich aus mehreren Personen zusammensetzen, die mit der Filmindustrie und den audiovisuellen Produktionen zu tun haben.

5.3 Die Jury für den Publikumspreis wird das Publikum selbst sein. Der Preis wird verliehen, indem die bei den Vorführungen erzielten Stimmen gezählt werden.

6.- Vorführungen und Preisverleihung.

6.1 Die Vorführungen finden an Orten in La Rioja statt. Die Termine werden über unsere sozialen Netzwerke bekannt gegeben.

6.2 Preisverleihung:
Die Teilnahme von mindestens einem Mitglied des Teams der ausgewählten Kurzfilme ist verpflichtend. Im Fall der Sektion RURAL WORLD wird es möglich sein, am selben Tag der Preisverleihung ein Video zu senden.

7.- Gesetzgebung.

7.1 Die Organisation wird die Kurzfilme nur aus der Sektion „Cameros“ zwei Jahre nach Ablauf der Frist in die Netzwerke hochladen, damit die Teilnehmer ihre Kurzfilme für andere Wettbewerbe einreichen können.

7.2 Bilder und/oder Musik aus Archiven können verwendet werden, sofern die Teilnehmer Eigentümer oder Inhaber der Rechte an dem in ihren Werken verwendeten audiovisuellen Material, einschließlich Musik, Effekten und Animationen, sind.
Unter
Die Werke dürfen unter keinen Umständen gegen Gesetze zum geistigen Schutz verstoßen, und die Festivalorganisation ist nicht verantwortlich, wenn ein Kurzfilm dieser Regel nicht entspricht.

7.3 Die Organisation haftet nicht für von den Teilnehmern begangenen Straftaten, da sie für jegliche Art von gerichtlichen oder administrativen Maßnahmen und/oder Klagen verantwortlich sind.

7.4 Werke, die Frauen verunglimpfen, werden disqualifiziert,
Die Verunglimpfung einer sozialen Gruppe aufgrund ihres sexuellen Zustands, Geschlechts, ihrer Rasse oder ihres wirtschaftlichen Status und/oder die in den Kurzfilmen Terrorismus oder Tiermissbrauch befürworten, führt automatisch zum Ausschluss vom Wettbewerb.

7.5 Bei Kurzfilmen, an denen Minderjährige in irgendeiner Weise mitwirken (vor oder hinter der Kamera), liegt es in der Verantwortung der Regisseure oder Produzenten, die Zustimmung der Eltern einzuholen.

7.6 Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, von den Organisatoren der Veranstaltung interviewt zu werden.
Organisation der Veranstaltung.

7.7 Die Teilnehmer müssen die Autoren der für den Wettbewerb eingereichten Werke sein und sich damit einverstanden erklären, für die Dauer des Festivals sowohl den Organisatoren der Veranstaltung als auch ihren Sponsoren Übertragungsrechte zu gewähren, die später von verschiedenen Kanälen genutzt werden können, wie z.
Internet, Kinos, Fernsehen... Im Fall der Sektion „Cameros“ müssen sie zustimmen, die Übertragungsrechte der Kurzfilme zu gewähren (zwei Jahre nach ihrer Vorführung auf dem Festival), und im Fall der Sektion „Rural World“ wird nur der Trailer ausgestrahlt.

7.8 Die Organisation kann die Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Wettbewerb auf Video aufzeichnen und fotografieren.

7.9 Die Preise unterliegen dem entsprechenden gesetzlich festgelegten Steuerabzug.
Die Organisation kann die Preise für ungültig erklären, wenn sie der Ansicht ist, dass die eingereichten Werke nicht den vom Festival geforderten Mindestanforderungen entsprechen.

7.10 Wenn die Organisation der Ansicht ist, dass die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind, kann sie von den Teilnehmern Originaldateien oder eine Begründung anfordern. Wenn die Organisation nicht zufrieden ist, ist die Arbeit nicht teilnahmeberechtigt.

7.11 Die Teilnahme an diesem Wettbewerb setzt die vollständige Annahme dieser Regeln voraus.

7.12 Diese Regeln unterliegen den notwendigen Änderungen durch die Organisation und werden mit der erforderlichen Vorankündigung mitgeteilt.

https://lucescamerosaccion.com/wp-content/uploads/2021/06/BASES-6-EDICIO%CC%81N.pdf


  

 
  

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