Luces Cameros Acción (9)

Lights Cameros Action



Fristen

05 Feb 2024
Aufruf zu Einschreibungen

30 Jun 2024
Letzter Termin

3
Monate

15 Jul 2024
Benachrichtigungsdatum

16 Aug 2023
31 Aug 2024

Adresse

c/ Centro,  26124, El Rasillo, La Rioja, Spain


Festival Beschreibung
Ländliche Welt
Kurzfilmfestival >3' 30'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Online und physischer Standort
 Januar 2023
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  >3' 30'<
 Jede Sprache
 Untertitel 
Spanish
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Photo of Luces Cameros Acción
Photo of Luces Cameros Acción

Photo of Luces Cameros Acción
Photo of Luces Cameros Acción

Spanish
English
German ML


Festival Start: 16 August 2023      Festival Ende: 31 August 2024

LUCES CAMEROS ACCION ist ein Kurzfilmfestival mit zwei Sektionen.

1 — Sektion „Ländliche Welt“
Internationale Sektion mit Kurzfilmen in spanischer oder spanischer Untertitelung.

Aufgenommen in Dörfern in ländlichen Gebieten oder im Umgang mit ländlichen Eigenheiten.

Hergestellt nach dem 1. Januar 2023.

2 — Abschnitt „Cameros“
Bei den eingereichten Arbeiten handelt es sich um Originalwerke, die nicht über das Internet zugänglich sind.

30% des „Filmmaterials“ wurden an bekannten Orten von Cameros aufgenommen (Neue und alte Cameros in La Rioja, Spanien).

Frist für die Einreichung von Arbeiten:
Abschnitt „Ländliche Welt“: vor dem 30. April 2024.
Abschnitt „Cameros“: vor dem 30. Juni 2024.

Vorführungen und Preisverleihung:
21,22,23 und 24. August in den Dörfern von Cameros, La Rioja, Spanien.

VORSCHRIFTEN

1.- Abschnitte.
Das Festival LUCES CAMEROS ACTION besteht aus zwei Abschnitten: RURAL WORLD und CAMEROS. In beiden Sektionen kann jede Einzelperson, jedes Kollektiv oder jede Firma einen Kurzfilmantrag einreichen. Die Kurzfilme müssen für jeden dieser Abschnitte die folgenden Merkmale erfüllen:

1.1 Abschnitt „Ländliche Welt“
Internationale Sektion für Kurzfilme. Sie müssen auf Spanisch sein oder spanische Untertitel enthalten. Diese Arbeiten müssen am oder nach dem 1. Januar 2023 entstanden sein und haben eine maximale Dauer von 30 Minuten. Eine zusätzliche Anforderung ist, dass sie in ländlichen Gebieten (umgeben von Landschaft, Bergen, Natur usw.) gedreht werden oder dass sie sich mit den Eigenheiten des ländlichen Lebens befassen.

1.2 Abschnitt „Cameros“
In diesem Abschnitt besteht die Hauptanforderung darin, dass 50% des endgültigen Filmmaterials an wiedererkennbaren Orten im Cameros-Gebirge (La Rioja, Spanien) sowohl in Camero Nuevo als auch in Camero Viejo gedreht werden. Bei den eingereichten Arbeiten handelt es sich um Originalwerke, die nicht öffentlich im Internet zugänglich sind. Die Länge dieser Kurzfilme wird zwischen 3 und 8 Minuten liegen. Sie müssen sowohl zu Beginn als auch am Ende die offiziellen Stoßstangen des Festivals enthalten. Diese Stoßstangen werden ab dem 1. Juli auf unserer Website https://lucescamerosaccion.com verfügbar sein.

2.- Preise.
Die Preise dieses Festivals belaufen sich auf insgesamt 5.800€, zuzüglich weiterer Preise von nicht quantifizierbarem Wert. Sie werden wie folgt verteilt:
„Sektion Ländliche Welt“:

● 1.500€. Preis für den besten Kurzfilm, verliehen vom Stadtrat von El Rasillo de Cameros.

„Sektion Cameros“:
● 2.000€. Preis für den besten Kurzfilm. Der Gewinner dieser Sektion wird auch für das Festival OCTOBER SHORT 2024 in der SEKTION RIOJA ausgewählt.

● 500€. Preis für die beste Produktion.
Besondere Auszeichnungen. Diese Auszeichnungen gelten für beide Bereiche und sind mit anderen Auszeichnungen kompatibel.

● Beste Leistung: 500€.

● Beste Fotografie: 500€.

● Publikumspreis: 300€.

● Jugendpreis: 500€ als Geschenkartikel für LCA und/oder Kinokarten.

Dieser Preis steht nur Kurzfilmen offen, die ausschließlich von Personen unter 22 Jahren (geboren bis zum Jahr 2002) gedreht wurden, mit Ausnahme von Schauspielern oder Schauspielerinnen, sofern das Drehbuch dies vorschreibt.

Die Preise unterliegen der entsprechenden gesetzlich festgelegten Steuereinbehaltung.

3.- Technische Anforderungen.

3.1 Die eingereichten Werke werden eine Mindestqualität von Full HD haben.

3.2 Format: .MPEG-4 .MP4 .MOV. Wenn das Format nicht geeignet ist, wird die Einreichung vom Wettbewerb ausgeschlossen.

4.- Anmeldungen und Lieferungen.

4.1 Alle Personen, die einzeln oder in Gruppen teilnehmen möchten, können dies tun.

4.2 Kurzfilme müssen vor 23:59 Uhr am 31. Juni 2024 über die Plattform https://festhome.com/es eingereicht werden.
Begleitet von den Pflichtangaben der Plattform (technisches und künstlerisches Datenblatt, Drehorte, Regieporträt, Synopse, Poster (.jpg) und Making-off-Foto).

Diese Informationen können für die Programmgestaltung des Festivals, in sozialen Netzwerken, Medien usw. verwendet werden.

5.- Auswahl und Jury.

5.1 Unter allen eingegangenen Arbeiten wählen die Organisatoren Filme aus den Bereichen „Rural World“ und „Cameros“ aus, die bei den Vorführungen zu sehen sind und die Jury über die Gewinner berät.

5.2 Die Jury wird sich aus mehreren Personen zusammensetzen, die mit der Filmindustrie und audiovisuellen Produktionen zu tun haben.

5.3 Die Jury für den Publikumspreis wird das Publikum selbst sein. Der Preis wird nach Auszählung der bei den Vorführungen erzielten Stimmen verliehen.

6.- Vorführungen und Preisverleihung.

6.1 Die Vorführungen finden vom 16. bis 31. August 2024 in El Rasillo Cameros (La Rioja, Spanien) statt.

6.2 Preisverleihung:
Die Teilnahme von mindestens einem Mitglied des Teams der ausgewählten Kurzfilme in der Sektion „Cameros“ ist verpflichtend.
Im Fall der Sektion RURAL WORLD wird es möglich sein, am selben Tag der Preisverleihung ein Video einzusenden.

7.- Gesetzgebung.

7.1 Die Organisation wird die Kurzfilme zwei Jahre nach Ablauf der Frist nur aus der Sektion „Cameros“ in die Netzwerke hochladen, damit die Teilnehmer ihre Kurzfilme für andere Wettbewerbe einreichen können.

7.2 Bilder und/oder Musik aus Archiven dürfen verwendet werden, vorausgesetzt, dass die Teilnehmer das in ihren Werken verwendete audiovisuelle Material, einschließlich Musik, Effekte und Animationen, besitzen oder ihnen die Rechte daran übertragen wurden.

Unter keinen Umständen dürfen die Werke gegen Gesetze zum geistigen Schutz verstoßen, und die Festivalorganisation ist nicht verantwortlich, wenn ein Kurzfilm dieser Regel nicht entspricht.

7.3 Die Organisation ist nicht verantwortlich für Straftaten, die von den Teilnehmern begangen werden, sondern sie sind für jegliche Art von gerichtlicher oder administrativer Klage und/oder Klage verantwortlich.

7.4 Werke, die Frauen verunglimpfen, werden disqualifiziert. Die Verunglimpfung einer sozialen Gruppe aufgrund ihrer sexuellen Verfassung, ihres Geschlechts, ihrer Rasse oder ihres wirtschaftlichen Status und/oder die Verunglimpfung von Terrorismus oder Tierquälerei in den Kurzfilmen führt automatisch zum Ausschluss vom Wettbewerb.

7.5 Bei Kurzfilmen, an denen Minderjährige auf irgendeine Weise mitwirken (vor oder hinter der Kamera), obliegt es den Regisseuren oder Produzenten, die Zustimmung der Eltern einzuholen.

7.6 Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, von den Organisatoren der Veranstaltung interviewt zu werden.


7.7 Die Teilnehmer müssen die Autoren der für den Wettbewerb eingereichten Werke sein und sich damit einverstanden erklären, sowohl den Organisatoren der Veranstaltung als auch ihren Sponsoren Übertragungsrechte für die Dauer des Festivals zu gewähren, damit sie später von verschiedenen Kanälen genutzt werden können, wie z. B.:
Internet, Kinos, Fernsehen... Im Fall der Sektion „Cameros“ müssen sie sich bereit erklären, die Übertragungsrechte der Kurzfilme zu gewähren (zwei Jahre nach ihrer Vorführung auf dem Festival), und im Fall der Sektion „Rural World“ wird nur der Trailer ausgestrahlt.

7.8 Die Organisation kann die Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Wettbewerb auf Video aufnehmen und fotografieren.

7.9 Die Preise unterliegen dem entsprechenden gesetzlich festgelegten Steuerabzug.

Die Organisation kann die Preise für nichtig erklären, wenn sie der Ansicht ist, dass die eingereichten Werke nicht den vom Festival gewünschten Mindestanforderungen entsprechen.

7.10 Wenn die Organisation der Ansicht ist, dass die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind, kann sie von den Teilnehmern Originaldateien oder eine Begründung anfordern. Wenn die Organisation nicht zufrieden ist, ist die Arbeit nicht wettbewerbsfähig.

7.11 Die Teilnahme an diesem Wettbewerb setzt die uneingeschränkte Akzeptanz dieser Regeln voraus.

7.12 Diese Regeln unterliegen den erforderlichen Änderungen durch die Organisation und werden mit der erforderlichen Vorankündigung mitgeteilt.


  

 
  

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