Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
21 Jul 25
0€
Lights Cameros Action
22 Apr 2025
Aufruf zu Einschreibungen
01 Jun 2025
Letzter Termin
1
Monat
01 Aug 2025
Benachrichtigungsdatum
19 Aug 2025
23 Aug 2025
Festival Start: 19 August 2025 Festival Ende: 23 August 2025
LUCES CAMEROS ACCION ist ein Kurzfilmfestival mit zwei Sektionen.
1 — Sektion „Ländliche Welt“
Internationale Sektion mit Kurzfilmen in spanischer oder spanischer Untertitelung.
Aufgenommen in Dörfern in ländlichen Gebieten oder im Umgang mit ländlichen Eigenheiten.
Uraufgeführt nach dem 1. Januar 2024.
2 — Abschnitt „Cameros“
Bei den eingereichten Arbeiten handelt es sich um Originalwerke, die nicht über das Internet zugänglich sind.
30% des „Filmmaterials“ wurden an bekannten Orten von Cameros aufgenommen (Neue und alte Cameros in La Rioja, Spanien).
Frist für die Einreichung von Arbeiten:
Abschnitt „Ländliche Welt“: vor dem 31. Mai 2024.
Abschnitt „Cameros“: vor dem 21. Juli 2024.
Vorführungen und Preisverleihung:
19,20,21,22 und 23. August in den Dörfern Cameros, La Rioja, Spanien.
VORSCHRIFTEN
1.- Abschnitte.
Das Festival LUCES CAMEROS ACTION besteht aus zwei Abschnitten: RURAL WORLD und CAMEROS. In beiden Sektionen kann jede Einzelperson, jedes Kollektiv oder jede Firma einen Kurzfilmantrag einreichen. Die Kurzfilme müssen für jeden dieser Abschnitte die folgenden Merkmale erfüllen:
1.1 Abschnitt „Ländliche Welt“
Sektion Internationale Kurzfilme. Sie müssen auf Spanisch oder mit eingebetteten spanischen Untertiteln oder im SRT-Format sein. Nur Kurzfilme, die nach Januar 2024 uraufgeführt wurden, werden akzeptiert und haben eine maximale Dauer von 30 Minuten. Eine zusätzliche Anforderung ist, dass sie in ländlichen Gebieten gedreht werden (umgeben von Landschaft, Bergen, Natur usw.) oder dass sie sich mit den Eigenheiten des ländlichen Lebens befassen.
1.2 Abschnitt „Cameros“
In diesem Abschnitt besteht die Hauptanforderung darin, dass 30% des endgültigen Filmmaterials an erkennbaren Orten im Cameros-Gebirge (La Rioja, Spanien) sowohl in Camero Nuevo als auch in Camero Viejo gedreht werden. Erstellt nach Abschluss der achten Ausgabe (1. September 2024). Bei den eingereichten Werken handelt es sich um Originalwerke, die nicht öffentlich im Internet zugänglich sind. Die Länge dieser Kurzfilme wird zwischen 3 und 8 Minuten liegen.
Sie müssen sowohl zu Beginn als auch am Ende die offiziellen Stoßstangen des Festivals enthalten. Diese Stoßstangen werden ab dem 1. Juli auf unserer Website https://lucescamerosaccion.com verfügbar sein.
2.- Preise.
Die Preise dieses Festivals belaufen sich auf insgesamt 5.800€, zuzüglich weiterer Preise von nicht quantifizierbarem Wert. Sie werden wie folgt verteilt:
„Sektion Ländliche Welt“:
● 1.000€. Preis für den besten spanischen Kurzfilm, verliehen vom Stadtrat von El Rasillo de Cameros.
● 1.000€. Preis für den besten ausländischen Kurzfilm, verliehen vom Stadtrat von El Rasillo de Cameros.
● 500€. Preis für den besten ausländischen Kurzdokumentarfilm, verliehen vom Stadtrat von El Rasillo de Cameros
„Sektion Cameros“:
● 1.000€. Preis für den besten Kurzfilm. Der Gewinner dieser Sektion wird auch für das Festival OCTOBER SHORT 2025 in der SEKTION RIOJA ausgewählt.
● 500€. Preis für die beste Produktion.
Besondere Auszeichnungen. Diese Auszeichnungen gelten für beide Bereiche und sind mit anderen Auszeichnungen kompatibel.
● Bester Schauspieler: 500€.
● Beste Schauspielerin: 500€.
● Beste Fotografie: 500€.
● Publikumspreis: 300€.
Die Preise unterliegen der entsprechenden gesetzlich festgelegten Steuereinbehaltung.
3.- Technische Anforderungen.
3.1 Die eingereichten Werke werden eine Mindestqualität von Full HD haben.
3.2 Format: .MPEG-4 .MP4 .MOV. Wenn das Format nicht geeignet ist, wird die Einreichung vom Wettbewerb ausgeschlossen.
4.- Anmeldungen und Lieferungen.
4.1 Alle Personen, die einzeln oder in Gruppen teilnehmen möchten, können dies tun.
4.2 Kurzfilme müssen über die Plattform https://festhome.com/es eingereicht werden
im entsprechenden Abschnitt:
Abschnitt „Ländliche Welt“: vor 23:59 Uhr am 31. Mai 2025.
Abschnitt „Cameros“: vor 23:59 Uhr am 21. Juli 2025.
Begleitet von den Pflichtangaben der Plattform (technisches und künstlerisches Datenblatt, Drehorte, Regieporträt, Inhaltsangabe, Poster (.jpg) und Making-off-Foto).
Das Anfertigen von Fotos wird für den Bereich Kameras verpflichtend sein.
Diese Informationen können für die Programmgestaltung des Festivals, in sozialen Netzwerken, Medien usw. verwendet werden.
5.- Auswahl und Jury.
5.1 Unter allen eingegangenen Arbeiten wählen die Organisatoren Filme aus den Bereichen „Rural World“ (mit Ausnahme der dokumentarischen Kurzfilme) und „Cameros“ aus, die bei den Vorführungen gezeigt werden und die Jury über die Gewinner entscheidet.
5.2 Unter allen für den Wettbewerb eingereichten Dokumentarfilmen wird die Organisation eine erste Auswahl treffen, damit sie in verschiedenen Dörfern der Region Cameros öffentlich gezeigt werden können.
5.3 Die Jury wird sich aus mehreren Personen zusammensetzen, die mit der Filmindustrie und audiovisuellen Produktionen zu tun haben.
5.4 Die Jury für den Publikumspreis wird das Publikum selbst sein. Der Preis wird nach Auszählung der bei den Vorführungen erzielten Stimmen verliehen.
6.- Vorführungen und Preisverleihung.
6.1 Die Vorführungen finden vom 19. bis 23. August 2025 in El Rasillo Cameros (La Rioja, Spanien) statt (kann variieren).
6.2 Preisverleihung:
Die Teilnahme von mindestens einem Mitglied des Teams der ausgewählten Kurzfilme in der Sektion „Cameros“ ist verpflichtend.
Im Fall der Sektion RURAL WORLD wird es möglich sein, am selben Tag der Preisverleihung ein Video einzusenden.
7.- Gesetzgebung.
7.1 Die Organisation wird die Kurzfilme zwei Jahre nach Ablauf der Frist nur aus der Sektion „Cameros“ in die Netzwerke hochladen, damit die Teilnehmer ihre Kurzfilme für andere Wettbewerbe einreichen können.
7.2 Bilder und/oder Musik aus Archiven dürfen verwendet werden, vorausgesetzt, dass die Teilnehmer das in ihren Werken verwendete audiovisuelle Material, einschließlich Musik, Effekte und Animationen, besitzen oder ihnen die Rechte daran übertragen wurden. Unter keinen Umständen dürfen die Werke gegen Gesetze zum geistigen Schutz verstoßen, und die Festivalorganisation ist nicht verantwortlich, wenn ein Kurzfilm dieser Regel nicht entspricht.
7.3 Die Organisation ist nicht verantwortlich für Straftaten, die von den Teilnehmern begangen werden, sondern sie sind für jegliche Art von Klage und/oder Klage verantwortlich, sei sie gerichtlich oder administrativ.
7.4 Werke, die Frauen verunglimpfen, werden disqualifiziert. Die Verunglimpfung einer sozialen Gruppe aufgrund ihrer sexuellen Verfassung, ihres Geschlechts, ihrer Rasse oder ihres wirtschaftlichen Status und/oder die Verunglimpfung von Terrorismus oder Tierquälerei in den Kurzfilmen führt automatisch zum Ausschluss vom Wettbewerb.
7.5 Bei Kurzfilmen, an denen Minderjährige auf irgendeine Weise mitwirken (vor oder hinter der Kamera), obliegt es den Regisseuren oder Produzenten, die Zustimmung der Eltern einzuholen.
7.6 Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, von den Organisatoren der Veranstaltung interviewt zu werden.
7.7
7.8 Die Teilnehmer müssen die Autoren der für den Wettbewerb eingereichten Werke sein und sich damit einverstanden erklären, sowohl den Organisatoren der Veranstaltung als auch ihren Sponsoren Übertragungsrechte für die Dauer des Festivals zu gewähren, damit sie später von verschiedenen Kanälen genutzt werden können, wie z. B.:
Internet, Kinos, Fernsehen... Im Fall der Sektion „Cameros“ müssen sie sich bereit erklären, die Übertragungsrechte der Kurzfilme zu gewähren (zwei Jahre nach ihrer Vorführung auf dem Festival), und im Fall der Sektion „Rural World“ wird nur der Trailer ausgestrahlt.
7.9 Die Organisation kann die Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Wettbewerb auf Video aufnehmen und fotografieren.
7.10 Die Preise unterliegen dem entsprechenden gesetzlich festgelegten Steuerabzug.
Die Organisation kann die Preise für nichtig erklären, wenn sie der Ansicht ist, dass die eingereichten Werke nicht den vom Festival gewünschten Mindestanforderungen entsprechen.
7.11 Wenn die Organisation der Ansicht ist, dass die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind, kann sie von den Teilnehmern Originaldateien oder eine Begründung anfordern. Wenn die Organisation nicht zufrieden ist, ist die Arbeit nicht wettbewerbsfähig.
7.12 Die Teilnahme an diesem Wettbewerb setzt die uneingeschränkte Akzeptanz dieser Regeln voraus.
7.13 Diese Regeln unterliegen den erforderlichen Änderungen durch die Organisation und werden mit der erforderlichen Vorankündigung mitgeteilt.
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
21 Jul 25
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
01 Jun 25