Certamen Internacional De Cortos Ciudad De Soria (28)

Soria International Short Film Fest



Fristen

15 Feb 2026
Aufruf zu Einschreibungen

20 Mär 2026
Frühe Frist

31 Mai 2026
Standard-Frist

15 Jun 2026
Späte Frist

15 Jun 2026
Letzter Termin

3
Monate

05 Nov 2026
Benachrichtigungsdatum

07 Nov 2026
22 Nov 2026

Adresse

Infantes de Lara s/n,  42002, Soria, Castilla y León, Spain


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival 20'<


GOYA Qualifier festival logo Qualifizierendes Festival
Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2025
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  20'<
 AI Tools 
 Jede Sprache
 Untertitel 
Spanish
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Photo of Certamen Internacional De Cortos Ciudad De Soria
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Photo of Certamen Internacional De Cortos Ciudad De Soria
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Spanish
English
German ML


Festival Start: 07 November 2026      Festival Ende: 22 November 2026

Da das Festival des Internationalen Kurzfilmwettbewerbs „Ciudad de Soria“ den Kurzfilm stets als Kapital betrachtet und die Verbreitung der Kultur als unverzichtbares Mittel ansieht, ist es unser Ziel, den Beitrag zur Anerkennung und Verbreitung als audiovisuelles Ausdrucksmittel zu fördern.

Dieses Format muss im Wesentlichen und grundsätzlich Teil von CINEMA sein.

Geldpreise: 25,650€

AUSZEICHNUNGEN

Die ausgewählten Kurzfilme werden für die folgenden Preise zur Wahl stehen. Diese Preise werden von einer Fachjury für Film- und Kulturexperten verliehen:

OFFIZIELLER PREIS DER JURY FÜR DEN BESTEN INTERNATIONALEN FIKTION-KURZFILM (ÜBER 1000€)

OFFIZIELLER JURYPREIS FÜR DEN BESTEN INTERNATIONALEN ANIMIERTEN KURZFILM ÜBER 500€

OFFIZIELLER JURYPREIS FÜR DEN BESTEN INTERNATIONALEN KURZFILM-DOKUMENTARFILM ÜBER 500€

PREIS „ELDERS JURY“ ÜBER 250€

PREIS DER „YOUNGSTERS JURY“ ÜBER 250€

PREIS „ONE OF OUR OWN“, verliehen von den Filmemachern, die das Festival besuchen. Teilnahmeberechtigt sind nur die Kurzfilme, die Regisseure beim Festival besuchen.

Über 500€ Auszeichnung

** (Kurzfilme der Nationalen Sektion sind teilnahmeberechtigt)

„PUBLIKUMSPREIS“, verliehen vom Publikum, das sich die Vorführungen ansieht. Die Zählung erfolgt aus der Summe aller Stimmen für einen Kurzfilm und dem prozentualen Anteil, der sich auf das anwesende Publikum bezieht.

Preis über 1000€

** (Kurzfilme der Nationalen Sektion sind teilnahmeberechtigt)


PARALLELE ABSCHNITTE
** Nationale Kurzfilme der Sektion Parallel kommen ebenfalls für diesen Preis in Frage

PREIS FÜR „SCHWEISSARBEIT“

Dieser Preis wird von einer Jury verliehen, die sich mit Arbeitsplatzunsicherheit befasst. In der Sektion „Sweat Labor“ wird nur ein Kurzfilm ausgezeichnet. In dieser Sektion werden arbeitsbezogene Kurzfilme gezeigt.

Über 200€ Auszeichnung

AUSZEICHNUNG „MEMORY RUN SHORT“

Dieser Preis wird von Mitgliedern der Jury des Vereins „Recuerdo y Dignidad“ verliehen. Diese Vereinigung setzt sich für die vollständige Wiederherstellung und Bewahrung des historischen Gedächtnisses ein. In dieser Sektion werden Kurzfilme gezeigt, die sich mit dem historischen Gedächtnis und seiner Wiederherstellung und Bewahrung befassen.

200€ + Auszeichnung

AUSZEICHNUNG „TASTING SHORT FILMS“

Dieser Preis wird von der Jury der Partnerunternehmen des Festivals verliehen. In diesem Bereich werden Kurzfilme zum Thema Restaurant und Essen gezeigt.

Preis über 200€

AUSZEICHNUNG „SEX MATTERS“

Dieser Preis wird von der Jury der Partnerunternehmen des Festivals verliehen.

Preis über 200€

AUSZEICHNUNG „SCHNEPFENJAGD“

Dieser Preis wird von der Jury der Partnerunternehmen des Festivals verliehen. Fantasie, Horror und Sinn für Humor werden sich wie ein roter Faden durch diese Kurzfilme ziehen.

200€ + Auszeichnung

AUSZEICHNUNG „MIT GESCHLECHTERPERSPEKTIVE“

Preis für den Kurzfilm, der die Geschlechterperspektive am besten einfängt.

Über 200€ Auszeichnung

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 2026
28. WETTBEWERB DES INTERNATIONALEN KURZFILMFESTIVALS „CIUDAD DE SORIA“

SOIFF 28 Vom 7. bis 22. November 2026

Einsendeschluss: 15. Juni 2026
Der Wettbewerb des Internationalen Kurzfilmfestivals „Ciudad de Soria“ (Certamen Internacional de Cortos „Ciudad de Soria“ - SOIFF) zielt darauf ab, Kurzfilme als Mittel der audiovisuellen Ausdrucksform zu fördern. Indem wir Kurzfilmen die Anerkennung geben, die sie verdienen, tragen wir dazu bei, Kurzfilme als unverzichtbares Mittel zur Weitergabe von Kultur anzuerkennen, zu verbreiten und zu bewerten und sie als Bildungsvorteil zu nutzen. Wir setzen Kurzfilme immer auf die gleiche Ebene wie CINEMA, in Großbuchstaben; denn Kurzfilme sind ein wesentlicher und unverzichtbarer Bestandteil von CINEMA selbst.


INTERNATIONALER WETTBEWERB FÜR KURZFILME
TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

1. Bewerbungen für ausländische Kurzfilmproduktionen sind für diesen Wettbewerb möglich.

Das Produktionsdatum ist der 1. Januar 2025 und es kann nicht in früheren Ausgaben des Soria International Short Film Festival vorgestellt worden sein.

2. Alle Genres (Fiktion, Animation, Dokumentarfilm, Experimental), Themen und Originalproduktionsformate sind zugelassen.

3. Die Länge der Kurzfilme beträgt maximal 20 Minuten.

4. Kurzfilme, die nicht spanisch gesprochen werden, müssen zusammen mit einer.srt-Datei mit spanischen Untertiteln eingereicht werden. Andernfalls ist das Auswahlkomitee nicht gezwungen, sich den Kurzfilm anzusehen.

5. Die Kurzfilme werden von einer Person, Organisation oder Firma eingereicht, die Urheberrechte besitzt oder über gesetzliche Vertretungsrechte verfügt.

6. Die ausgewählten Kurzfilme werden auf der Webseite und in den gedruckten Formaten des Festivals erscheinen und im Rahmen der geplanten Festivaldaten bei öffentlichen Vorführungen gezeigt. Die Vorführungstermine werden im Festivalprogramm und auf der Webseite veröffentlicht.

7. Filmproduktionsfirmen oder Filmverleihfirmen der ausgewählten oder ausgezeichneten Kurzfilme müssen zu Beginn jedes vertriebenen Exemplars einen schriftlichen Hinweis auf die oben genannte Auswahl oder Auszeichnung hinzufügen. Dieser schriftliche Hinweis wird bei den Vorführungen auf anderen Filmfestivals, BlueRay-, TV- oder Video-on-Demand-Plattformen sowie in allen gedruckten Informations- und Werbeinhalten (Pressebuch, Poster usw.) angegeben. Bei dieser Referenz handelt es sich um einen Text mit der ausgezeichneten Auswahl oder um den Preis selbst sowie um ein Unternehmensimage (Logo und Name) des Wettbewerbs des Internationalen Kurzfilmfestivals „Ciudad de Soria“. Dieses Logo und dieser Name werden von der Organisation zusammen mit den Nutzungsbedingungen zur Verfügung gestellt.

8. Die eingereichten Kurzfilme dürfen nicht bei früheren Ausschreibungen des Festivals vorgestellt worden sein.

9. Gegen Urteile des Auswahlausschusses und der Jury kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.

10. Nach Ermessen des Festivals werden die Kosten für Unterkunft, Frühstück und eine Mahlzeit für bis zu zwei Nächte für zwei Personen für jeden ausgewählten Kurzfilm übernommen.



AUSGEZEICHNETE WERKE
1. Alle Auszeichnungen werden zum Zeitpunkt ihrer Verleihung auf der Abschlussgala am 21. November 2026 bekannt gegeben.

2. Die Organisation trägt die Reisekosten (von jedem Teil des Staatsgebiets nach Soria), die Unterkunft und den Unterhalt der Gewinner (maximal zwei Personen) am Tag der Preisverleihung.

Wenn keine Person aus dem preisgekrönten Kurzfilm an der Preisverleihung teilnimmt oder kein Dankeschön-Video einsendet, geht das Preisgeld verloren.


ONLINE-EINREICHUNG UND GEBÜHREN

Die Einreichungsfrist läuft vom Februar 2026 bis zum 15. Juni 2026 und wird auf der Webseite des Wettbewerbs sowie auf Social-Media-Plattformen veröffentlicht.

Um am Wettbewerb des 28. Internationalen Kurzfilmfestivals „Ciudad de Soria“ teilnehmen zu können, müssen Kurzfilme über die offiziellen Plattformen des Festivals eingereicht werden:

www.festhome.com


Die Einreichungsgebühren, die von den Teilnehmern bezahlt werden, sind wie folgt:

• Bis zum 20. März werden es 3€ sein;

• Vom 21. März bis zum 31. Mai werden es 6€ sein;

• Im Juni werden es 9€ sein.

Die Teilnehmer werden Vorführkopien ihrer Kurzfilme in der Originalversion mit spanischen Untertiteln einreichen.

Neben der Online-Einreichung müssen die Teilnehmer nichts anderes senden, weder per E-Mail noch per Post.

Alle Zweifel werden über die E-Mail-Konten der einzelnen Plattformen gelöst:


• FESTHOME (help@festhome.com)


AUSGEWÄHLTE FILME

1. Ein von der Organisation ernannter Auswahlausschuss ist dafür verantwortlich, die Kurzfilme für jede Festivalsektion anzusehen und auszuwählen. Die Resolution wird Mitte September 2026 auf unserer Website und in den sozialen Medien veröffentlicht.

2. Die Organisation teilt der Kontaktperson die endgültige Auflösung der ausgewählten Kurzfilme per E-Mail mit, um das gesamte benötigte Material anzufordern.

3. Die Vorführkopie der ausgewählten Kurzfilme muss rechtzeitig und in der von der Organisation angeforderten Form eingereicht werden. In jedem Fall erfolgt die Einreichung online. Das Vorführformat wird digital sein, unabhängig davon, welches Aufnahmesystem verwendet wurde. Die technischen Anforderungen lauten wie folgt:

Audio: Stereo AAC
Auflösung: Full HD (1920×1080)
• Behälter: .mov/mpg 4 H264 oder Apple ProPress 442
• Darüber hinaus werden sie auch gesendet:
1 - Bilder
—2 Frames (mindestens 1200 Pixel breit)
—Director Photo (mindestens 800 Pixel breit)
—Posterbild (mindestens 800 Pixel breit)
2 — Datei mit den folgenden Informationen über den Kurzfilm:
Um das Auswahlverfahren des Komitees zu erleichtern, muss angegeben werden, an welchen Sektionen der Kurzfilm teilnehmen kann. Dabei ist Folgendes anzugeben:
☐ Soziales Engagement und Umwelt

☐ SCHWEISSARBEIT

☐ WERTE UND MENSCHENRECHTE

☐ SEX IST WICHTIG

☐ SCHNEPFENJAGD

☐ MIT GESCHLECHTSSPEZIFISCHER PERSPEKTIVE

☐ VERSCHIEDENE ARTEN ZU LIEBEN

☐ UNTER 35 JAHREN

☐ FÜR ALLE ZIELGRUPPEN



Titel des Kurzfilms -
Adresse -
Drehbuch -
Land -
Jahr -
Dauer -
Kategorie - Fiktion/Dokumentarfilm/Animation
Thema -
Erster Film JA/NEIN
Produktion -
ZUSAMMENFASSUNG -


4. Vorführkopien der ausgewählten Kurzfilme werden in Originalversion mit spanischen Untertiteln versandt.

5. Die ausgewählten Kurzfilme könnten in jeder der Festivalsektionen (z. B. der parallelen Sektion oder der offiziellen Sektion) gezeigt werden. In jedem Fall wird die Festivalorganisation alle darüber informieren, in welcher Sektion ihre Kurzfilme gezeigt werden.

6. Die Festivalorganisation darf Stücke der ausgewählten Kurzfilme (maximal eine Minute) verwenden, um für die Kurzfilme und das Festival zu werben.

7. Die Genehmigung zur Vorführung der Kurzfilme während des Festivals durch die Filmemacher oder die Inhaber der Filmrechte erfolgt nach der Unterzeichnung der Teilnahme. Für die lokale Regierung von Soria bestehen keine weiteren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den materiellen oder intellektuellen Autoren der Kurzfilme oder gegenüber anderen Verwertungsgesellschaften.

8. Mit der Einreichung der ausgewählten Kurzfilme und der Annahme der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geben die Filmemacher das Recht auf, diese Kurzfilme (nur zu kulturellen Zwecken und nicht zu kommerziellen Zwecken) in den nächsten anderthalb Jahren nach der Durchführung des aktuellen Festivals zu zeigen. Diese Vorführungen können in Ausnahmefällen bei besonderen Veranstaltungen oder Aktivitäten außerhalb der Festivaldaten stattfinden, um für das Festival zu werben.

In jedem Fall werden diese möglichen Vorführungen immer dem Besitzer des Kurzfilms mitgeteilt. Die Vorführungen werden öffentlich sein (gemeinnützig).

9. Die Festivalorganisation übernimmt die Kosten für Übernachtung und Frühstück sowie eine Mahlzeit für die ausgewählten Kurzfilme jedes Wettbewerbs (maximal zwei Personen) pro drei Nächte für ausländische Kurzfilme, sofern deren Regisseure nicht in Spanien leben.


GEWINNER-KURZFILME

1. Die Preisverleihung erfolgt am 21. November 2026 im Rahmen der abschließenden Preisverleihung.

2. Für die abschließende Preisverleihung übernimmt die Festivalorganisation die Reisekosten bis zu einem Höchstbetrag von 150€ (von jedem Teil des spanischen Staatsgebiets nach Soria), die Unterkunft und die Verpflegung der Gewinner (maximal zwei Personen).

Wenn keine Person aus dem preisgekrönten Kurzfilm an der Preisverleihung teilnimmt oder kein Dankeschön-Video einsendet, geht das Preisgeld verloren.


OFFIZIELLE UND PARALLELE SEKTIONEN, AUSZEICHNUNGEN
Die offizielle Jury, die für die Preisverleihung der ausgezeichneten Kurzfilme zuständig ist, wird von Fachleuten aus den Bereichen Film, Kultur und Kommunikation besetzt. Gegen das Urteil der Jury kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.

Die Sektionen für Kurzfilme des Festivals sind:

1. Offizielle Sektion

2. Paralleler Abschnitt


AUSZEICHNUNGEN

Die ausgewählten Kurzfilme werden für die folgenden Preise zur Wahl stehen. Diese Preise werden von einer Fachjury für Film- und Kulturexperten verliehen:

OFFIZIELLER PREIS DER JURY FÜR DEN BESTEN INTERNATIONALEN FIKTION-KURZFILM (ÜBER 1000€)

OFFIZIELLER JURYPREIS FÜR DEN BESTEN INTERNATIONALEN ANIMIERTEN KURZFILM ÜBER 500€

OFFIZIELLER JURYPREIS FÜR DEN BESTEN INTERNATIONALEN KURZFILM-DOKUMENTARFILM ÜBER 500€

PREIS „ELDERS JURY“ ÜBER 250€

PREIS „YOUNGSTERS JURY“ ÜBER 250€

PREIS „ONE OF OUR OWN“, verliehen von den Filmemachern, die das Festival besuchen. Teilnahmeberechtigt sind nur die Kurzfilme, die Regisseure beim Festival besuchen.

Über 500€ Auszeichnung

** (Kurzfilme der Nationalen Sektion sind teilnahmeberechtigt)

„PUBLIKUMSPREIS“, verliehen vom Publikum, das sich die Vorführungen ansieht. Die Zählung erfolgt aus der Summe aller Stimmen für einen Kurzfilm und dem prozentualen Anteil, der sich auf das anwesende Publikum bezieht.

Preis über 1000€

** (Kurzfilme der Nationalen Sektion sind berechtigt)



PARALLELE ABSCHNITTE
** Nationale Kurzfilme der Sektion Parallel kommen ebenfalls für diesen Preis in Frage

PREIS FÜR „SCHWEISSARBEIT“

Dieser Preis wird von einer Jury verliehen, die sich mit Arbeitsplatzunsicherheit befasst. In der Sektion „Sweat Labor“ wird nur ein Kurzfilm ausgezeichnet. In dieser Sektion werden arbeitsbezogene Kurzfilme gezeigt.

Über 200€ Auszeichnung

AUSZEICHNUNG „MEMORY RUN SHORT“

Dieser Preis wird von Mitgliedern der Jury des Vereins „Recuerdo y Dignidad“ verliehen. Diese Vereinigung setzt sich für die vollständige Wiederherstellung und Bewahrung des historischen Gedächtnisses ein. In dieser Sektion werden Kurzfilme gezeigt, die sich mit dem historischen Gedächtnis und seiner Wiederherstellung und Bewahrung befassen.

200€ + Auszeichnung

AUSZEICHNUNG „TASTING SHORT FILMS“

Dieser Preis wird von der Jury der Partnerunternehmen des Festivals verliehen. In diesem Bereich werden Kurzfilme zum Thema Restaurant und Essen gezeigt.

Preis über 200€

AUSZEICHNUNG „SEX MATTERS“

Dieser Preis wird von der Jury der Partnerunternehmen des Festivals verliehen.

Preis über 200€

AUSZEICHNUNG „SCHNEPFENJAGD“

Dieser Preis wird von der Jury der Partnerunternehmen des Festivals verliehen. Fantasie, Horror und Sinn für Humor werden der rote Faden dieser Kurzfilme sein.

200€ + Auszeichnung

AUSZEICHNUNG „MIT GESCHLECHTERPERSPEKTIVE“

Preis für den Kurzfilm, der die Geschlechterperspektive am besten einfängt.

Über 200€ Auszeichnung


Alle Preisverleihungen unterliegen den steuerlichen Beschränkungen, die in der geltenden Gesetzgebung festgelegt sind.

Alle möglichen neuen Auszeichnungen, die nicht in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind, werden vom Festival auf seiner Website, in einer Pressemitteilung usw. beworben.


Allgemeine Geschäftsbedingungen, Akzeptanz und Datenschutzrecht

Durch die Teilnahme an diesem Wettbewerb akzeptieren die Autoren vorbehaltlos die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Beschlüsse der Festivalorganisation, der Jury und des Komitees. Jedes unerwartete Problem wird von der Festivalorganisation gelöst.

Die Festivalorganisation behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen Kurzfilme anzunehmen, die einige der oben genannten Kriterien nicht erfüllen.

Die Festivalorganisation erklärt sich damit einverstanden und verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten der Teilnehmer gemäß den Bestimmungen des Verfassungsgesetzes 15/1999, Artikel 12, vom 13. Dezember zum Schutz personenbezogener Daten (LOPD in spanischer Sprache) zu verarbeiten.


INFORMATIONEN
28. WETTBEWERB DES INTERNATIONALEN KURZFILMFESTIVALS „CIUDAD DE SORIA“
Centro Cívico Bécquer

Calles Infantes de Lara s/n, 42003. Soria. Spanien.

Stadt:/(+34) 975 233 069/(+34) 607 303 257

E-post: coordinacion@certamendecortossoria.org
Internet: www.certamendecortossoria.org





  Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.

  

 
  

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