Festival Start: 10 Januar 2025
Festival Ende: 11 Januar 2025
Die Stars des Kurzfilms wurden 2007 von Vidéo Tout Tendance in Pau kreiert. Sie wurden dann 2010 nach Mourenx „versetzt“ und sind dann „ausgestorben“.
Mit Zustimmung der Gründungsmitglieder Didier LABAN und Jean LASSUS-PIGAT beschlossen die Stadt Cabestany und Image In, das Abenteuer fortzusetzen und seit 2012 die Étoiles du court im Kinosaal André ABET zu organisieren.
Dieses in Frankreich einzigartige Konzept ermöglicht es, die besten preisgekrönten Filme auf den größten Veranstaltungen (César, Clermont-Ferrand usw.) und den verschiedenen Partner-Kurzfilmfestivals zu präsentieren.
Art 1 The Image In Association organisieren die Stadt Cabestany, ihre Partner und ihre Förderer am Freitag, den 10. Januar 2025, die 16. Short Film Stars im André Abet Kinosaal des Jean Ferrat Kulturzentrums in Cabestany.
Kunst 2 Dieses in Frankreich einzigartige Konzept ermöglicht es uns, verschiedene Kurzfilmfestivals durch die Übertragung ihrer Gewinner zu präsentieren und uns bei einem freundlichen Getränk auszutauschen. Das Publikum hat es sich zur Aufgabe gemacht, die drei besten Kreationen des Abends auszuwählen, die dann direkt für die 43. Kurzfilmtreffen von „Image In Cabestany“ ausgewählt werden. Die Stadt Cabestany wird den Gewinnern eine Gebühr von 900 Euro anbieten, damit sie im März 2026 zu uns kommen können. Um um die Short Film Stars konkurrieren zu können, muss Ihr Kurzfilm von einem Partnerfestival vorgeschlagen oder auf einem oder mehreren Festivals ausgezeichnet worden sein. In diesem Fall senden Sie uns bitte eine Liste der Preise für Ihren Kurzfilm.
Art 3 Zulässiges Genre: Animation, Musikvideo, Dokumentarfilm, Experimentalfilm, Fiktion und Reportage. Kostenloses Thema. Die Dauer ist auf 30 Minuten begrenzt, einschließlich Credits. Ausländische Werke müssen mit französischen Untertiteln versehen werden.
Art. 4 Um teilnehmen zu können, müssen jedem Werk ein Anmeldeformular (zum Ausdrucken und Unterschreiben) und ein Teilnahmescheck über 10€ beiliegen, mit dem Sie auch am Kurzfilmtreffen „Image In Cabestany“ teilnehmen können. Diese Teilnahme deckt einen Teil der Organisations- und Kommunikationskosten und ermöglicht es Ihnen, zwei vollständige Pässe für die Kurzfilmtreffen zu erhalten, unabhängig davon, ob Sie ausgewählt wurden oder nicht. Eine digitale Kopie des Anmeldeformulars muss an contact@imageincabestany.org gesendet werden
Artikel 5 Für die Vorauswahl werden die folgenden Medien akzeptiert: Blu-ray, DVD und HD-Datei (h264.mp4 empfohlen). Für Kinoübertragungen sind eine HD-Datei und ein DCP erforderlich. Informationen, mit denen Sie Ihr DCP einfach und kostenlos durchführen können, werden Ihnen zugesandt.
Art. 6 Das Anmeldeformular sowie die Teilnahmegebühren müssen bis spätestens 30. Oktober an das Rathaus von Cabestany, Étoiles du Court, Place des Droits de l'Homme, 66330 Cabestany oder bis zum 31. November auf Festhome gesendet werden.
Art. 7 Der Verein Image In zahlt SACEM Lizenzgebühren für den Vertrieb urheberrechtlich geschützter Musikwerke. Die Verwendung von Bildern, die von anderen Werken entlehnt wurden — mit Ausnahme von Bildern, die Gegenstand einer Quellenangabe im gesetzlich vorgesehenen Sinne wären — ist formell verboten. Der Verein Image In lehnt jede zivil- oder strafrechtliche Haftung für Bilder oder Musikwerke ab, die ohne Genehmigung der Autoren in Filmen verwendet wurden.
Art 8 Um die künstlerischen und technischen Qualitäten der Short Film Stars zu erhalten, wird das Werk in den Monaten September, Oktober und November einer Vorauswahl unterzogen. Nur die eingesandten und ausgewählten Arbeiten werden den Stars präsentiert. Die Entscheidungen des Vorauswahlausschusses werden souverän und endgültig sein. Die Direktoren werden im November über ihre Auswahl informiert. Das Programm wird auf der Website http://imageincabestany.org verfügbar sein
Kunst 9: Die ausgewählten Werke werden der Öffentlichkeit vorgestellt, die den Regisseuren Preise verleiht. Die Entscheidungen der Öffentlichkeit werden souverän und endgültig sein.
Artikel 10 Mit der Einsendung seiner Werke genehmigt der Regisseur deren Verbreitung ohne finanzielle Entschädigung. Der Verein Image In lehnt jegliche Verantwortung für Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung ab, die während des Transports von Filmen, der Vorführung oder der Veranstaltung auftreten können.
Art. 11 Die ausgewählten Werke werden von der Vereinigung Image In aufbewahrt, die sich das Recht vorbehält, sie zu Werbezwecken im Rahmen von kostenlosen Sessions mit rein assoziativer, gemeinnütziger Zielsetzung zu präsentieren. Zu diesem Zweck werden sie weiterhin in der Videothek des Vereins Image In hinterlegt. Werke, die nicht ausgewählt wurden, werden innerhalb von vier Monaten nach der Verleihung der Short Film Stars an die Regisseure zurückgeschickt, sofern sie dies angefordert haben.
Artikel 12 Die Registrierung für die Short Film Stars setzt die vollständige und vorbehaltlose Annahme dieser aus 12 Artikeln bestehenden Bestimmungen voraus.
International
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