Torrerífico - Festival De Cortometrajes De Terror De Torrevieja (6)



Fristen

20 Mär 2026
Aufruf zu Einschreibungen

25 Sep 2026
Letzter Termin

25 Nov 2026
Benachrichtigungsdatum

23 Okt 2026
25 Okt 2026

Adresse

C. del Mar, 28,  03182, Torrevieja, Alicante, Spain


Festival Beschreibung
Terror
Kurzfilmfestival >1' 20'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2024
 Produktionsländer: Erforderlich
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  >1' 20'<
 AI Tools 
 Jede Sprache
 Untertitel 
Catalan Spanish
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Photo of Torrerífico - Festival De Cortometrajes De Terror De Torrevieja
Photo of Torrerífico - Festival De Cortometrajes De Terror De Torrevieja
Photo of Torrerífico - Festival De Cortometrajes De Terror De Torrevieja
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Catalan
English
German ML


Festival Start: 23 Oktober 2026      Festival Ende: 25 Oktober 2026

Ziel dieser Aufforderung ist es, auf Wettbewerbsbasis einen offenen Wettbewerb zur Förderung des kulturellen Schaffens zu fördern und so dazu beizutragen, die Qualität der Produktionen von Künstlern im audiovisuellen Sektor zu verbessern.

Auf dem Festival mit dem Namen „Torrerífico“ müssen die Kurzfilme ein Horrorthema haben, und die als Finalisten ausgewählten Werke werden gezeigt, wobei die Gewinner bekannt gegeben werden. In diesem Zusammenhang wird das Publikum, das an der Veranstaltung teilnimmt, für den Publikumspreis stimmen.

Zu diesem Zweck organisiert das Vizerektorat für Kultur, Sport und Hochschulerweiterung der Universität Alicante in Zusammenarbeit mit der Jugendabteilung des Stadtrats von Torrevieja und der Torrevieja Alternative Leisure Association den Kurzfilmwettbewerb auf dem Campus der Universität Torrevieja.

Geldpreise: 1,700€

Es werden maximal 3 Preise vergeben, wobei die Teilnahmegebühr bis zu einem Limit von 1700€ auf folgende Weise verteilt wird:

Premio del jurado al mejor cortometraje, dotiert mit 1000€
Premio del Jurado Accésit, dotiert mit 500€.
Publikumspreis, dotiert mit 200€.

KURZFILMWETTBEWERB „TORRERÍFICO“ (2025)

1. Zweck der Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen und Vergabeverfahren

Zweck dieser Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen auf Wettbewerbsbasis ist die Förderung eines offenen Wettbewerbs zur Förderung des kulturellen Schaffens, der dazu beiträgt, die Qualität der Produktionen von Künstlern im audiovisuellen Sektor zu verbessern.

Auf dem Festival mit dem Namen „Torrerífico“ müssen die Kurzfilme ein Horrorthema haben, und die als Finalisten ausgewählten Filme werden gezeigt, wobei die Gewinner bekannt gegeben werden. In diesem Zusammenhang wird das Publikum, das an der Veranstaltung teilnimmt, für den Publikumspreis stimmen.

Zu diesem Zweck organisiert das Vizerektorat für Kultur, Sport und Hochschulerweiterung der Universität Alicante in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt des Stadtrats von Torrevieja und dem Jugendverband La Comarca den Kurzfilmwettbewerb auf dem Campus der Universität Torrevieja.

2. Anforderungen an Begünstigte

Jede Person, die die folgenden Bedingungen erfüllt, kann diese Prämie erhalten und beantragen:

Mindestalter von 14 Jahren.
Steuerlicher Wohnsitz in Spanien.
Wenn der Teilnehmer unter 18 Jahre alt ist, ist eine Genehmigung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten erforderlich. Wenn die Eltern geschieden oder getrennt sind, muss die Genehmigung vom Sorgerecht unterschrieben werden. Eine gesetzliche Vertretung muss nachgewiesen werden.


3. Anzahl und Wert der Preise.

Es werden maximal drei Preise mit einem Gesamtwert von bis zu 1.700€ vergeben, die wie folgt verteilt werden:

Erster Preis der Jury für den besten Kurzfilm im Wert von 1.000€.
Zweiter Preis der Jury im Wert von 500€.
Publikumspreis im Wert von 200€.


4. Frist und Bewerbungsverfahren

4.1. Frist für die Einreichung

Die Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen wird zu Informationszwecken im BOUA (Amtsblatt der Autonomen Gemeinschaft Aragonien) veröffentlicht, bevor ihr Auszug im DOGV (Amtsblatt der Autonomen Gemeinschaft Valencia) veröffentlicht wird.


Die Bewerbungsfrist beginnt am 20. März und endet am 25. September 2026.

4.2. Verfahren zur Einreichung

Der Kurzfilm muss über Festhome.com eingereicht werden. Sie können auch per E-Mail an sede.torrevieja@ua.es und info@torrerifico.com eingereicht werden, wobei die Einzelheiten dieser Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen und die Zusendung des Kurzfilms und aller erforderlichen Unterlagen über einen nicht ablaufenden Link (Dropbox, Google Drive) angegeben werden. Alle Dateien müssen unverändert bleiben und bis zum Tag nach der Preisverleihung unter dem Link verfügbar sein.

Die folgenden Unterlagen müssen beigefügt werden:

- Ein Dokument mit persönlichen Daten: Name, Nachname (n), gegebenenfalls Pseudonym, vollständige Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Autors (oder des Vertreters bei Minderjährigen). Wenn der Teilnehmer unter 18 Jahre alt ist, muss auch die Genehmigung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten beigefügt werden.

- Ein Dokument mit einer Kopie des Personalausweises der Person, die das Werk geschaffen hat (Direktor).

- Eine digitale Datei mit der höchstmöglichen Auflösung und im MP4-Format mit dem eingereichten Werk und seinem Titel. Diese Datei muss auch auf einem privaten YouTube- oder Vimeo-Kanal gehostet werden und bis nach der Preisverleihung versteckt und nicht verfügbar sein. Das Upload-Datum muss vor Ablauf der Frist liegen und das Werk kann während des Vorgangs nicht ersetzt werden.

- Zwei Fotos des Werks im JPG-Format und 300 dpi mit dem Titel, der für die Präsentation während der Preisverleihung verwendet wird.

- Ein Dokument mit den technischen Spezifikationen, künstlerischen Details und einer Zusammenfassung (doc, odt, rtf oder txt).

Die eingereichten Kurzfilme müssen die folgenden Eigenschaften erfüllen:

1. Die Mindestdauer muss 1 Minute und die Höchstdauer 20 Minuten (einschließlich Credits) betragen.

2. Die Einreichung muss im MP4-Dateiformat sein; Größe: 1920 x 1080.

3. Kurzfilme können in jeder Amtssprache der valencianischen Gemeinschaft (Spanisch oder Valencianisch) mit originalen und unveröffentlichten Drehbüchern gedreht werden. Wenn das Originaldrehbuch des Werks in einer anderen Sprache verfasst ist, muss es in einer der oben genannten Sprachen untertitelt werden. Wenn der Soundtrack Musik enthält, muss er original oder frei von Urheberrechtsproblemen sein, und der Autor ist dafür verantwortlich, dass dies der Fall ist.

4. Das vorherrschende und klare Thema muss Horror in jeder seiner Varianten sein.

5. Kurzfilme, die ganz oder teilweise mit künstlicher Intelligenz (KI) gedreht wurden, werden nicht akzeptiert. Wenn festgestellt wird, dass ein Kurzfilm dieses Wissenschaftsgebiet genutzt hat, wird er disqualifiziert.


5. Vergabekriterien

Die Preise werden nach den folgenden Kriterien und der jeweiligen Gewichtung vergeben

GEWICHTUNG DER VERGABEKRITERIEN

Relevanz für das Thema 15 Punkte
Drehbuch 20 Punkte
Regie 20 Punkte
Spitzenleistung 15 Punkte
Unterstützende Leistung 10 Punkte
Kinematographie 5 Punkte
Sound und Soundtrack 5 Punkte
Bearbeitung und visuelle Effekte 5 Punkte
Make-up 5 Punkte

Bei Bewertungskriterien, die Gegenstand von Werturteilen sind, müssen die Unterlagen, die die von den Mitgliedern des Bewertungsausschusses zur Urteilsbildung verwendeten Informationen enthalten, sowie eine kurze, vom Gutachter unterzeichnete Begründung dieses Urteils beigefügt werden, um Belege für den technischen Ermessensspielraum des Bewertungspersonals zu erhalten.

In Bezug auf die Regie werden der Einsatz der für die Herstellung des Kurzfilms verfügbaren Ressourcen, die Fähigkeit des Kurzfilms, die gewünschte Idee zu vermitteln, und die Koordination zwischen all seinen Elementen bewertet.

In Bezug auf Ton und Soundtrack wird die Qualität der Tonaufnahme nicht so sehr bewertet (obwohl sie auch berücksichtigt wird) als vielmehr die Verwendung des Tons (wie die Musik eingeführt wurde, wann sie erscheint oder nicht erscheint, die Soundeffekte und deren Bearbeitung).

Wenn in dem Kurzfilm nur eine Person auf der Leinwand zu sehen ist und es keine anderen interpretativen Elemente gibt (wie z. B. Synchronsprecher mit schauspielerischer Absicht, Marionetten, animierte Kreaturen oder Tiere, die an der Handlung teilnehmen), wird die Punktzahl für „Nebendarbietung“ der Kategorie „Hauptdarbietung“ hinzugefügt.

1. Bei Stimmengleichheit in der Abstimmung der Jury über das vergebene Endergebnis wird die Priorität nach der folgenden Bewertungsreihenfolge festgelegt:

· Der Kurzfilm, der in der Kategorie „Eignung zum Thema“ die höchste Punktzahl erzielt hat.

· Bei gleichbleibendem Gleichstand hat die höchste Punktzahl in der Kategorie „Regie“ Vorrang.

· Wenn die oben genannte Situation andauert, wird die höchste Punktzahl in „Script“ berücksichtigt.

2. Bei Stimmengleichheit in der öffentlichen Abstimmung wird der Preis an den Kurzfilm verliehen, der von der Jury die höchste Gesamtpunktzahl erhalten hat.

2.1. Bei anhaltendem Gleichstand werden die oben genannten Kriterien erneut in dieser Reihenfolge angewendet:

- Höchste Punktzahl der Jury für die Eignung zum Thema.
- Bei Gleichstand die höchste Punktzahl für die Regie.
- Bei anhaltendem Gleichstand gilt die höchste Punktzahl für das Drehbuch.


6. Leitungsorgan und Bewertungsausschuss

6.1. Leitungsorgan

Das Leitungsorgan für den Aufruf zur Einreichung von Beiträgen ist der Vizerektor für Kultur, Sport und Hochschulbildung der Universität Alicante, der für die Organisation und Durchführung des Verfahrens sowie für die Vereinbarung aller erforderlichen Maßnahmen zur Bestimmung, zum Verständnis und zur Überprüfung der Daten, auf die sich die Entscheidung stützen muss, zuständig ist.

Die Verwaltungseinheit ist der Campus der Universität Torrevieja, wenden Sie sich an s.seus@ua.es.

Entspricht der Antrag nicht den Anforderungen oder sind ihm die erforderlichen Unterlagen nicht beigefügt, wird der Antragsteller über den Grund informiert, der die Fortsetzung des Verfahrens verhindert, und er wird gemäß den Vorschriften über das gemeinsame Verwaltungsverfahren aufgefordert, den Mangel zu beheben oder die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, mit dem Hinweis, dass sein Antrag, falls dies nicht erfolgt, als zurückgezogen gilt, vorbehaltlich einer Entscheidung, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erlassen werden muss.

6.2. Bewertungsausschuss

Der Bewertungsausschuss prüft und bewertet die angenommenen Anträge und erstellt den Bewertungsbericht.

Dieses Fachkollegium setzt sich aus folgenden Mitgliedern oder gegebenenfalls deren Stellvertretern zusammen:

- Vorsitzender: Forscher für audiovisuelle Kommunikation.

- Sekretär: Mitglied der Torrevieja Alternative Leisure Association;

- Mitglieder:

Filmprofi.
Professionell im audiovisuellen Bereich.
Mitglied der Torrevieja Alternative Leisure Association.

Die Mitglieder des Bewertungsausschusses unterzeichnen ein Dokument über die Abwesenheit von Interessenkonflikten (DACI), das digital unterschrieben werden muss.

7. Lösung, Benachrichtigung und Veröffentlichung der Ergebnisse

Gemäß dem Grundsatz der Transparenz, der im Gesetz 40/2015 vom 1. Oktober über die Rechtsordnung des öffentlichen Sektors verankert ist, und den Bestimmungen von Artikel 45.1 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen werden die in diesen Regeln aufgeführten Veröffentlichungen auf der Website https://web.ua.es/es/seus/torrevieja/ veröffentlicht, wodurch die Benachrichtigung der interessierten Parteien ersetzt wird und die gleiche Wirkung erzielt wird.

Nach Eingang der Anträge wird eine vorläufige Liste der angenommenen und abgelehnten Anträge erstellt, und es wird eine Frist von fünf Arbeitstagen für Korrekturen festgelegt, die ab dem Tag nach ihrer Veröffentlichung vorgenommen werden müssen. Nach Ablauf dieser Frist wird die endgültige Liste der angenommenen und abgelehnten Anträge erstellt und dem Bewertungsausschuss zur Bewertung vorgelegt.

Zu diesem Zweck wird der Rektor der Universität Alicante die endgültige Entscheidung über die Vergabe treffen.

8. Rechtlicher und haushaltspolitischer Rahmen

Diese Ausschreibung mit dem Code 2025SBV065 dient als regulatorische Grundlage und ist in der Subventionslinie 2026LS018 des strategischen Subventionsplans 2025-27 der Universität Alicante (Geschäftsjahr 2026) enthalten.

Der gewährte Zuschuss wird den Bestimmungen des Gesetzes 38/2003 vom 17. November über allgemeine Subventionen, dem Königlichen Dekret 887/2006 vom 21. Juli, mit dem die Bestimmungen des Gesetzes 38/2003 genehmigt werden, dem Gesetz 1/2015 vom 6. Februar über öffentliche Finanzen, den instrumentellen öffentlichen Sektor und Subventionen, den internen Vorschriften der Universität Alicante und dieser Aufforderung zur Einreichung von Anträgen entsprechen.

Der Höchstbetrag von 1.700€ für diese Aufforderung wird durch Kapitel IV, Code 71.20.4P.00.02, des Haushalts des Sekretariats für Hochschulerweiterungen gedeckt. Die Gewährung dieses Zuschusses steht unter dem Vorbehalt, dass die Universität Alicante über finanzielle Mittel verfügt. Es gelten die aktuellen Steuervorschriften.


9. Verpflichtungen, Begründung der Begünstigten und Zahlung

9.1. Pflichten der Begünstigten

Zusätzlich zu den im Gesetz 38/2003, dem allgemeinen Subventionsgesetz, festgelegten Verpflichtungen haben die Begünstigten folgende Verpflichtungen:

a) Die subventionierte Aktivität muss 2026 stattfinden.

b) Filmunterricht an der Universität von Alicante. Die Universität behält sich das Recht vor, die eingereichten Werke für nichtkommerzielle und gemeinnützige Ausstellungszwecke zu verwenden, wobei in jedem Fall die in diesem Bereich geltenden Gesetze eingehalten werden.

c) Die Autoren können die preisgekrönten Werke verwenden, sofern sie den von der Universität Alicante verliehenen Preis in den Credits erwähnen.

d) Die Teilnahme an dieser Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen setzt die Annahme dieser Regeln voraus, die vom Bewertungsausschuss und der organisierenden Einrichtung in Aspekten ausgelegt werden können, die ursprünglich nicht vorgesehen waren.

9.2. Begründung der Begünstigten und Zahlung

Der Begünstigte muss vor der Gewährung des Zuschusses eine Begründung vorlegen, indem er überprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Universität Alicante zahlt den gewährten Preis in einer einzigen Zahlung per Banküberweisung aus.

Die Vorführung der in die engere Wahl gezogenen Filme und die Preisverleihung finden an dem Tag, zu der Uhrzeit und an dem Ort statt, der rechtzeitig über die Kommunikationskanäle der UA-Hauptsitze in Torrevieja und Torrerífico sowie über die für die Filme in die engere Wahl kommenden Personen bekannt gegeben wird.

Wenn der Begünstigte eine der in dieser Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen und den Regeln sowie in der Vergabeentscheidung festgelegten Anforderungen und Verpflichtungen nicht einhält, kann dies zum vollständigen oder teilweisen Widerruf des Preises und gegebenenfalls zur Rückerstattung aller zu Unrecht erhaltenen Beträge führen.


10. Schutz personenbezogener Daten

Gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen teilen wir Ihnen mit, dass die Universität Alicante die zur Verfügung gestellten Daten zum Zweck der Verwaltung und Bearbeitung von Anträgen auf Teilnahme an dieser Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen verarbeitet.

Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist die Erfüllung eines Auftrags, der im öffentlichen Interesse oder in Ausübung der der Universität Alicante übertragenen öffentlichen Befugnisse ausgeführt wird, sowie die in Ihrem Teilnahmeantrag zum Ausdruck gebrachte Zustimmung.

Im Rahmen der oben genannten Verarbeitung dürfen Ihre Daten nicht übertragen werden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben, und sie werden so lange aufbewahrt, wie es zur Erfüllung des oben genannten Zwecks unbedingt erforderlich ist.

Wir informieren Sie darüber, dass die betroffene Person ihre Rechte in Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, einschließlich Zugriff, Berichtigung und Löschung, ausüben kann, indem sie eine Anfrage an die Universitätsleitung im Generalregister der Universität Alicante oder über die elektronische Zentrale sendet. Sie können sich auch unter dpd@ua.es an den Datenschutzbeauftragten wenden.

Weitere und detaillierte Informationen zum Datenschutz, zu Ihren Rechten und zur Datenschutzrichtlinie der Universität Alicante finden Sie unter

https://seuelectronica.ua.es/es/privacidad.html.


11. Berufungen

Rechtsmittel gegen die Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen, die Bedingungen und alle sich daraus ergebenden Verwaltungsakte, die das Verwaltungsverfahren erschöpfen, können innerhalb von zwei Monaten ab dem Tag nach ihrer Veröffentlichung beim zuständigen Verwaltungsgericht in Alicante eingereicht werden, gemäß den Bestimmungen von Artikel 114 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen, Artikel 38.4 des Organgesetzes 2/2023 vom 22. März über Universitäten und Artikel 46 von Gesetz 29/1998 vom 13. Juli zur Regelung streitiger Verwaltungsgerichtsbarkeit und können nach eigenem Ermessen innerhalb eines Monats ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Mitteilung beim Rektor gemäß den Bestimmungen der Artikel 123 und 124 des Gesetzes 39/2015 einen Rechtsbehelf zur erneuten Prüfung einreichen. All dies gilt unbeschadet der Verwendung anderer Mittel, die als angemessen erachtet werden.

Gemäß Artikel 112 des Gesetzes 39/2015 kann gegen Verfahrenshandlungen kein Rechtsbehelf eingelegt werden, es sei denn, sie entscheiden direkt oder indirekt über die Begründetheit der Sache oder stellen fest, dass das Verfahren nicht fortgesetzt werden kann, oder sie führen zu Wehrlosigkeit oder irreparablen Schäden an legitimen Rechten und Interessen.

In Alicante, am 27. Februar 2026

Der Rektor

P.S. Unterzeichnet vom Vizerektor für Kultur, Sport und Hochschulbildung (Beschluss vom 19. Dezember 2024)

Catalina Anca Iliescu Gheorghiu

  

 
  

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