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Festival Start: 26 September 2025      Festival Ende: 28 September 2025

Wir planen, vom 26. bis 28. September 2025 das Cardós Film Fest, das Festival für mythologischen Film und Literatur der Pyrenäen, abzuhalten.

Die Organisatoren des Festivals (der Rat des Vall de Cardós zusammen der Kultur-, Bürger- und Sportverband von Valls de Cardós) kündigen den Kurzfilmwettbewerb 2025 mit den folgenden ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN an:

1.Das Festival findet vom 26. bis 28. September 2025 in Ribera de Cardós, Gemeinde Vall de Cardós, Pallars Sobirà, statt und wird sein Nervenzentrum in La Boïga, einem soziokulturellen Ort, mit ergänzenden Aktivitäten in der ganzen Stadt haben.

2. Das Herzstück des Festivals wird der Kurzfilmwettbewerb sein, der alle Genres (Fiktion, Animation, Dokumentarfilm) abdeckt und sich auf mythologische und folkloristische Themen konzentriert. Folklore bezieht sich auf eine Reihe von Traditionen, Bräuchen, Überzeugungen, Mythen, Legenden, Musik, Tänzen, Kunsthandwerk und kulturellen Ausdrucksformen, die für eine soziale Gruppe, Gemeinschaft oder Region charakteristisch sind. Diese kulturellen Manifestationen werden von Generation zu Generation, oft mündlich, weitergegeben und spiegeln die Identität und Geschichte eines Volkes wider. Folklore kann Elemente wie Volksmärchen, Feste, Rituale und künstlerische Praktiken beinhalten und ist ein grundlegender Bestandteil des kulturellen Erbes einer Gesellschaft. Diese Veranstaltung hat eine internationale Reichweite.

3. Jeder kann teilnehmen, sei es eine Einzelperson oder eine Gruppe. Es gibt keine Altersbeschränkung. Bei der Einreichung muss es sich um einen bis zu 30-minütigen Kurzfilm in HD handeln. Die Filme müssen nach dem 1. Januar 2023 gedreht worden sein und dürfen nicht für das Festival des Vall de Cardós im Jahr 2024 ausgewählt worden sein.

4. Jeder Teilnehmer kann maximal zwei Werke einreichen. Diese können in jeder Sprache oder jedem Dialekt verfasst sein. Wenn sie nicht auf Katalanisch oder Spanisch verfasst sind, müssen sie Untertitel in einer dieser beiden Sprachen enthalten.

5.Bei der Auswahl stehen die hohe Qualität und Originalität der Arbeit im Vordergrund. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass die Werke nicht kommerziell gezeigt wurden.

6.Kategorien und Preise:

• Preis und 800 Euro für den besten Kurzfilm.

• Preis und 400 Euro für die beste Produktion der Pyrenäen.

• Preis und 200 Euro für den Kurzfilm mit eingehender Recherche- und Ermittlungsarbeit

• Preis und 200 Euro für den besten Kurzfilm unter 35 Jahren.

• Preis nach Wahl des Publikums. Auszeichnung und Geschenk.

7. Die Filme müssen eingereicht werden über
Plattform www.festhome.com

Die Werke werden registriert, wenn sie über den Festhome-Link eingereicht werden. Dies muss bis spätestens 30. Juni 2025 erfolgen.

Alle Teilnehmer müssen sicherstellen, dass sich das Passwort für YouTube, Vimeo oder andere bis zum Ende des Festivals nicht ändert oder abläuft.

Die Registrierung ist kostenlos.

8. Der letzte Einreichungstag für die Arbeiten ist der 30. Juni 2025. Jede Einreichung nach diesem Datum wird nicht akzeptiert.

9. Das Organisationskomitee trifft eine erste Auswahl der eingereichten Arbeiten. Die Auswahlergebnisse werden den relevanten Teilnehmern vor dem 15. August 2025 mitgeteilt.

10. Werke mit werblichem oder touristischem Charakter sowie Werke, die zu mehr als 10% Material ohne Originalmaterial enthalten, werden nicht akzeptiert. Werke von schlechter technischer Qualität, die das Betrachten erschweren, werden ebenfalls nicht akzeptiert, ebenso wie Werke, bei deren Herstellung künstliche Intelligenz eingesetzt wurde.

11.Die offizielle Auswahl wird nach dem 1. September 2025 auf der Festival-Webseite bekannt gegeben. Das Komitee behält sich das Recht vor, einige Bilder der ausgewählten Werke zu verwenden, um für das Festival zu werben.

12. Die Gewinner werden bei der Abschlussfeier des Festivals und anschließend auf den Webseiten der Organisatoren und in anderen Medien öffentlich bekannt gegeben.

13.Die eingereichten Werke werden Teil des Festivals und der Sammlung der organisierenden Einrichtungen als Referenz- und Studienmittel. Im Rahmen des Festivals haben die Organisatoren das Recht, die Werke für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Ende des Festivals zu reproduzieren. Diese Aktivitäten werden gemeinnützig und ausschließlich zum Zweck der Förderung der Produktionen und des Festivals durchgeführt. Alle Projektionen werden stets den Eigentümern der Werke mitgeteilt. Gelder für die Filmvorführung werden nicht ausgezahlt.

14.Vor dem 1. September 2025 müssen Sie an diese E-Mail concurscardosfilmfest@gmail.com die folgenden Artikel senden:

•Technische und künstlerische Details der Produktion

•Werbematerial für Werbezwecke, d. h.: Fotos, Trailer, Pressemitteilungen, Poster in Papierform usw.

•Projektionsarchiv im HD-Format, in bestmöglicher Qualität und mit Untertiteln auf Katalanisch oder Spanisch, falls die Werke nicht in einer dieser beiden Sprachen gemacht wurden.

Für den Versand von Material per Post lautet die Adresse wie folgt:

Ajuntament de Vall de Cardós, Camí del Comunidor-25570 Ribera de Cardós (Pallars Sobirà).

15.Alle Postkosten, falls es sich um die Zusendung von Material handelt, gehen zu Lasten des Absenders. Werke werden nicht akzeptiert, wenn die Portokosten nicht vom Absender bezahlt wurden.

16.Die Autoren müssen sicherstellen, dass der Inhalt ihrer Werke nicht das Urheberrecht und/oder andere Rechte Dritter verletzt, und entbinden das Organisationskomitee von jeglicher rechtlichen Verantwortung.

17.Die ausgewählten Werke werden in die OFFIZIELLE AUSWAHL aufgenommen und während der Dauer des Festivals der Öffentlichkeit ausgestellt. Es wird davon ausgegangen, dass die Autoren der Werke die Erlaubnis erteilen, sie zu projizieren. Screening-Gebühren werden nicht gezahlt.

18. Die vom Organisationskomitee benannten JUROREN setzen sich aus Film- und Kulturschaffenden zusammen und entscheiden über die Preise der offiziellen Auswahl. Über den Publikumspreis entscheiden die Teilnehmer des Festivals.

19.Der Preis für die beste Arbeit über die Pyrenäen wird die folgenden drei Punkte berücksichtigen:

•Dass das Produktions- oder Regieteam aus den Pyrenäen stammt

•Das wurde teilweise oder vollständig in den Pyrenäen gedreht

•Dass sie einige Redewendungen oder Dialekte aus den Pyrenäen enthalten.

20. Die Juroren können im Rahmen des Wettbewerbs die technischen und künstlerischen Fähigkeiten eines Werks mit einer BESONDEREN ERWÄHNUNG auszeichnen. Ihre Entscheidung wird endgültig sein. Alle Preise werden vergeben.

21. Die Produktionsfirmen erklären sich damit einverstanden, dass sie im Falle eines Gewinns einen schriftlichen Hinweis auf den verliehenen Preis zu Beginn und in allen Produktionsexemplaren, die für Ausstellungen, in kommerziellen Theatern und/oder audiovisuellen Wettbewerben verteilt werden, sowie in Medien und Printmedien angeben. In der schriftlichen Erwähnung wird die Art des gewonnenen Preises angegeben, zusammen mit einem Bild der Gewinnerliste, das vom Organisationskomitee zur Verfügung gestellt wird.

22. Die Abschlusszeremonie und die Preisverleihung finden am Sonntag, den 28. September 2025 statt.

23.Alle Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Veranstaltung während des Festivals ergeben und in diesem Dokument nicht behandelt wurden, werden vom Organisationskomitee geklärt. Es wird davon ausgegangen, dass alle Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren, um am Festival teilzunehmen.